Book Title: Buddhismus Und Natur
Author(s): L Schmithausen
Publisher: L Schmithausen

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Page 23
________________ Fall ist, die Vorstellung der Allbeseeltheit aufgegeben wird und im Bereich der Natur nur noch die Tiere als Lebewesen gelten 139. Die Vorschrift, daß nur Nahrung, die nicht eigens für den Asketen „getötet“ worden ist, angenommen werden darf, kann dann auf Fleisch und Fisch eingeschränkt werden. Dies ist im älteren Buddhismus in der Tat geschehen: der Verzehr von Fleisch und Fisch ist nur erlaubt, sofern die Tiere nicht eigens für den Mönch getötet worden sind 140; im übrigen aber wird im Buddhismus kein Anstoß daran genommen, wenn Speisen eigens für die Mönche zubereitet worden sind 141. Es führt aber auch im Buddhismus wenigstens im Falle von Fleisch und Fisch kein Weg an der Tatsache vorbei, daß Tiere im allgemeinen 142 nur dann als Nahrung zur Verfügung stehen, wenn sie zuvor von Laien getötet worden sind und somit von diesen das Gebot des Nichtverletzens durchbrochen wurde. Sollen auch die Laien ohne Vergehen bleiben, so ist ein vollständiger Verzicht auf Fleischnahrung erforderlich. In der Tat tritt die generelle Forderung nach konsequentem Vegetarismus im Buddhismus, wie gesagt, erst in einer bestimmten Richtung des Großen Fahrzeugs auf, an dessen Spiritualität bekanntlich die Laien entscheidenden Anteil haben. Es stellt sich nun aber noch die Frage, ob denn die apodiktische Eingrenzung der Lebewesen auf Tiere – unter deren Voraussetzung allein es stimmig erscheint, das Verbot des Verzehrs eigens für den Mönch zurechtgemachter Nahrung auf Fleisch- und Fischgerichte zu beschränken – für den Buddhismus von Anfang an vorausgesetzt werden darf oder ob sich für die älteste Zeit noch Spuren der Allbeseeltheitsvorstellung nachweisen lassen. Es scheint nun in der Tat, das letzteres der Fall ist. In den Regeln für das Verhalten der Mönche und Nonnen, und gelegentlich auch in den Lehrreden, finden sich tatsächlich Vorschriften, die den Mönchen und Nonnen die Beschädigung oder Verunreinigung von Samen und Pflanzen143, ja sogar von Erdboden144 und Wasserd45 untersagen und sich zwanglos als praktische Konsequenzen des Allbeseeltheitsglaubens der alten Asketentradition verstehen lassen. Auch im Rahmen der Speisevorschriften finden sich noch Hinweise auf eine Beseeltheit von Pflanzen und Samen, etwa in der Vorschrift, daß Früchte von Mönchen nur dann verzehrt werden dürfen, wenn sie zuvor mittels Feuer (d. h. durch Kochen usw.), Schneidewerkzeug oder Fingernägeln beschädigt- und das kann ursprünglich nur heißen: leblos gemacht 122

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