Book Title: Einige Bemerkungen Zum Verstandnis Des Abschnitts Author(s): A Wezler Publisher: A Wezler View full book textPage 4
________________ Albrecht Wezler "Divorzio all' indiana' a data (waha) als dharmryw angesehen werden, und erfolgt dabei Meyer, der seine Wiedergabe von dharmawhinam durch "fromme Heiratsaten durch den Zusatz "(d.h. den vier ersten)" expliziert". Auch P. Kane, der gewiß nicht nur Kangle's Ausgabe, sondern auch seine Übersetzung benutzt hat", in ganz offensichtlich dieser Ansicht, fügt er doch seiner eigenen Übersetzung von AŚ ..15-19" die Erklärung an "Kautilya himsell uys (in III.2) that the first four forms, viz. brahma, prājāpatya, ära and daiva are dharmya (approved), since they are brought about under the authority of the father." Diere Deutung paße zu dem, was Kane zuvor mit Blick auf einschlägiges Material aus Dharmaisura Texten festgestellt hat, nämlich daß divorce in the ordinary sense of the word (i.c. divorce e vinculo matrimoni) has been unknown to the dharmasastras and to Hindu society for about two thousands years (except on the ground of custom among the lower castes)." Es bedarf keines besonders feinen Gehörs, um aus diesen Äußerungen die heimliche Überzeugung herauszuhören, daß die Ehescheidung im vollen Sinne des Wortes, also die Auflösung der Ehe, ein soziales (und moralisches ?) Übel ist, das den Hindus - andes als den Muslimen - nahezu unbekannt war, bevor es zusammen mit anderen europaischen Rechtsvorstellungen auch Indien bzw. die hinduistische Gesellschaft, jedenfalls ihre höheren Schichten, befallen hat. Dal Kane bei diesem Thema nicht als unvoreingenommen gelten kann, ergibt sich aus seiner Interpretation von zwei Versen aus der Manusmrti, auf die er gleich am Anfang des Unterkapitels über "Divorce" verweist (offenbar Sir J. Banerjee" folgend), indem er behauptet: "The theory of dharmasastra writers is that marriage when completed by homa and saptapadi is indissoluble. Manu IX.101 says 'Let mutual fidelity (between husband and wife) continue till death, this in brief may be understood to be the higher dharma of man and wife'. In another place Manu (LX.16) declares 'neither by sale nor by desertion is the wile released from the husband; we understand that this is the law ordained by the Creator in former times." Denn die Aussage: ayorasyyabbicaro Whaved amaranantikah / esa dharmah samarna prileyah strip mayah parah // (9.101) AB, wie ua auch die Kommentatoren bezeugen", durchaus unterschiedliche Deutungen zu: bbicara könnte sich allein auf die (natürlich nur für die Frau geltende) Verpflichtung zu sexueller Treue beziehen oder in Ubereinstimmung mit Apastamba auf ein Gebot wechselseitiger Treue und Verläßlichkeit im Bereich aller 3 Lebensziele", nicht auszuschließen ist auch die Möglichkeit, daß mit aviabbicara (Nicht.) Trennung" (uryoga) voneinander gemeint ist bzw. - obwohl Medhitithi sich nachdrücklich gegen diese Auffassung wendet - das "Nichtaufgeben (apari hun) eines Partners durch den anderen, dh wohl der Frau durch den Mann. Vor allem aber, dh. grundsätzlich, ist bei diesem Vers doch zu bedenken, daß die Qualifizierung einer für Mann und Frau in ihren Beziehungen zueinander geltenden Verhaltensnorm als eine "bis zum Tode von ihnen zu beachtende schr wohl auch dann sinnvoll wäre, wenn sie mit der stillschweigenden Voraussetzung verbunden wäre, sofern die Ehe bestehen bleibt". Und was 9.46 betrifft, also die Feststellung na niskrawsargabéryam bhartur Whar vimcyale / etiam dharmam vijanimah prak prgipatinirmitam /1, so dark zum einem nicht übersehen werden, daß der Kontext", in dem dieser Vers weht, entschieden zugunsten der Deutung spricht, die Bühler unter Verweis auf Medhatithi" mit den • # 1926 249. Cl. Kane 1968: 154 Diese lautet: A wife hating her husband cannot be released from her husband if he is unwilling to let her go), nor can the husband release himself from the wife if she is unwilling); but if there is mutual hatred then release is possible. If a man fearing danger for injury) from his wife desires release from her, he shall return to her whatever was given to her at the time of marriage). If a woman out of fear of danger for injury) from the husband desires release, the latter need not return to her what was given to her at the time of marriage marriages in the approved form cannot be dissolved." Kane 1974:621. Eine - rühmliche Ausnahme in dieser Schar von Interpreten stellnur Heramba Chatterjee dar, insofern er (1972-74: 167) immerhin erwägt, daß "the second statement probably suggests that they are to be treated as approved if they are recognised by the parents'. Nämlich 1974: 620. Kane 1974 619 18% 182. elberte Mater 1913.312. Kapadia 1953154 und Altekar 1962:83 (A.'s laterpretation von Mmu 979, beku, ist besonders betremdl.). S. J. H. Dave, Manu Smrti with Nine Commentaries... Vol. V, Bombay 1982, p. 86 (aber lies bei Kullüka natürlich prepravyabharah, Govindarajas kommentar briche in allen erhaltenen MSS.?) bei 9.71 ab, um erst bei 10.1 wieder einzusetzen. V. Bharuci (Bharuci's Comm ary on the Manusmrti..... Vol. I: The Text, ed. by J. Duncan, M. Derrett, Wiesbaden 1975), p. 169. Ich beziehe mich hier auf den von Medhaithi nach einleitendem a capitambah zitierten Satz dharme care ca bime Mabhicaruar, dessen Herkunft ich aber nicht habe klären können, merkwürdigerweise erwähnt auch Kane (1968: 66) nur andere Zitate aus Apostamba-womit allerdings in eruer Linie das Dharmasún gemeint ist. Vol. autlerdem die Kommentare von Kulluka und Manirama. Gemäß Dharmakola (ed. Laxmanshastri Joshi) III 3. Wai 1981, p. 2033 und 2036, begegner der Satz in zwei noch nicht edienen Texten (Sakalakarika und Renukarika), die aber kaum als die ursprünglichen Quellen anzusehen sein dürften. Vel, Raghavananda zu M 9.101. Nicht gemeint ist gewil die nur temporare Trennung zB durch Verreisen des Mannes, die den Dichtern ein so willkommenes und unerschapfliches Thema is. Dieser gegeben durch 9.4 lcd: skaner supuvam na prayon, ww. -Meht allerdings in spürbarem Gegensatz zu dem der vorangehenden Verse, die das Thema 'Dominanz des Samens gegenüber dem Feld' wink reisen; man vel ciwa 9.36 mit 9.13. Der durchgängige rote Faden in offenbar aber das Problem der Legitimität der männlichen) Nachkommenschaft bzw. der Sicherung eines optimalen Status für sie. Vol. aber auch Govindaraja, Kullaka u andere Kommentatoren. • " W "Page Navigation
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