Book Title: Einige Bemerkungen Zum Verstandnis Des Abschnitts
Author(s): A Wezler
Publisher: A Wezler

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Page 2
________________ Albrecht Wczler "Divorzio all' indiana' seven menstrual periods," shall forthwich" set down her endowment and ornaments consent to her husband lying with another woman." and amokri Wartur atamas dwali Wharyd, bharyas ca Warta //15// "A disaffected wife is not to be granted divorce from the husband who is unwilling, nor the husband from the wife Wakuu wanadhuriankulanam arutame w Warna duisan stream ekam anlayisa /19. "A husband disliking the wife shall consent to her waying alone in the family of the following viz.)" a female mendicant, a guardian" or a kinsman." parasparam dus mokesah //16// "By mutual disaffection (alone)" a divorce (shall be granted).' drsaling maithunapahare satarnapasarpopagame tà mitbrydnadi dradelapanam dadyal /11/ "One who speaks a falsehood, when indications are clear, when there is a refusal of intercourse or when an approach is made to a person of the same warn through a secret emissary, shall pay a fine of) twelve panas." scriviprakarad w purusas" cen maksamicched pathagrhitam arya dadar //17/1 "Or if the husband seeks divorce because of the wife's offence, he shall give to her whatever he may have taken purusa wprakarad istri cen maksamiccben nya athaphitam dedit //18// "Or, if the wife seeks divorce because of the husband's offence, he shall not give her whatever may have been received."" . amokso dharmavithanam /19/ in duesah / "There is no divorce in pious marriages. Thus ends (the topic of) disaffection Sieben, weil die saptapadi ein wesentliches Element des Hochzeitsrituals bildet (s.. Fußa. 80? Für die Bedeutung die monatliche Reinigung weiß das PW ... tirtha nur auf H. an. MED. VISVA bei UJJVAL' zu verweisen, im AS ix sie klar beleg! Often ist nur die Frage ihrer Entstehung tabuisierenie Bezeichnung im Hinblick au das Baden der Frau nach der Periode? Meyers auf der Stelle (1926: 247) wird dem au besser gerecht. Kangle verweist zurecht in einer Fullnote auf 3.2.15, nicht unwichtig sind aber auch 3.2.19 und 3.4.16. " u 1.2 Empfindet man den letzten Satz nicht als eine überraschende Wendung? Steht dem glatten Mirvollzug des in ihm ausgedrückten Gedankens nicht widerstrebend die Annahme entgegen, die sich beim Lesen von 1.3.12 an entwickelt und immer mehr vermarkt hat, daß hier eben von der Scheidung einer "normalen', d.h. ordentlichen, "legalen' Ehe die Rede ist? Und nun soll man sich im Nachhincin darüber aufklären lassen, daß alles, was zuvor gesagt worden ist, nur für die nicht legale' Ehe, den Ausnahmebereich der Un-Ordnung giltl Ist nicht auch die Reihenfolge der Behandlung bzw. Erwähnung in sich ungewöhnlich, ja verdachtie? Und sollte amet nicht wie moku natürlicherweise mit einem Ablativ verbunden sein, im gegebenen Fall zudem einem Ablativ, der diejenige Person bezeichnet, von der man sich, da durch Ehe an sie gebunden, zu befreien sucht? Kurzum, es ist wohl nicht gänzlich abwegig zu überlegen, ob der überlieferte Text nicht vielleicht als amokso 'dharmawhinam zu deuten ist. "Nicht-Scheidung (d.h. eine Scheidung komme nicht vor) (von Personen, deren Heirat nicht dem dharm gemaß in/im Falle) von nicht-dharm gemäßen Heiraten". Unverständlich bzw. unlogisch wäre ja die Anschauung nicht, daß die " Vel, dazu Kangles Fußnote. Mir is aber nicht klar, wie sich diese Bedeutung entwickelt hat, sich (seitlich) nach dem Guten) niederlegen" - darauf verzichten, mit ihm 'ins Bett zu gehen" > "es hinnehmen, daß er mit einer anderen Frau schläft" > "ihn freigeben (Meyer 1926: 248 Anm. 4) Mir scheint, das Meyers sachliche und textkritische Bedenken (1926: 2476. Anm. 4) doch wohl ausgeräume sind w.a. durch die wichtige Beobachtung bei Kangle (1963: 273 Fußn. zu 3.19.11), daß 'w is often used only to introduce a new rule Kangles implizite Annahme (1963:23) Fußn.), es könne im Skt.ein Kompositum bhisukule mit der Bedeutung family of female mendicants' geben, halte ich für höchu problematisch. Möglich wäre bei (einer) Asketin(nen)/Nonne(n) oder einem zu ihrem Schutz Verpflichten oder bei einem fihrer) Verwandten, bei seinem Mitglied der Familie (ihres Mannes': au kula "Familie (des Mannes) sewa ApDWS 2.27.); sehr viel wahrscheinlicher aber ist - 2.B. wegen der Belege A$ 3.4.9 und 10 , daß kwa hier de facto "Haus, Gebäude bedeutet und daß, wie Kangle sag (1963.234 Fun.). "in the case of the bhutsuki this implies only staying with her. Kangles Bemerkung (196): 234 Fun.) it may simply mean'a guardian" reicht nicht aus, um die w.a. von Meyer (1926: 248 Anm 1)gesäten Zweifel zu zerstreuen. Die Wortbildung konnte auf eine Person, der nachtraglich etwas/jemand anvertraut wird", weisen Auch hier bleibt mancherlei in Deutung und Übersetzung unsicher. Ist - mit Meyer - mislydali dahingehend zu verstehen, daß hier nun - im Unterschied zu 3.3.12 (Ehefrau verweigert sich tatsächlich) - von einer entsprechenden falschen Anschuldigung seitens des Mannes die Rede is? Bei ama wird man gegen Meyer - doch davon ausgehen, daß es in der bekannten Bedeutung zu [einer Personlgehen, um ihr beizuw hnen) gebrauch ist. Kangle andererseits kann man aber auch ich bescher , cine unmittelbar einleuchtende Erklärung für wurupurpojamie zu bieten 1. aber seine Verbesserung in Additional Notes (196): 599), hinsichtlich war evtl. wichtig auch AS 3.4.29. Seltsam auch, daß dntalinge ausdrücken soll, daß es klare Indizien für das Gegenteil gibt Ist etwa 'maichund (und wenn zu interpretieren? Offenbar ist das Einverständnis beider Partner damit implizien. Auffallig ist auch der Wechsel der Ausdricke si bw.puru hier gegenüber Whir bzw. Warty in .J.15. * # w S. Kangles kritische Bemerkung (196): 234); "kis strange that when the wife is in the wrong she gets her fulds, and etc., while she gets nothing is forced to see divorce through the man's wrong ww. S. auch unten Fun. 120. Juich ist aus dem Malayalam Kommentarerganz vel. Kangle 1%6): 234 Fuba.).

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