Book Title: Die Theorie Der Schlussfolgerung Bei Parasarabhatta
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 5
________________ Theorie der Schlußfolgerung bei Parāśarabhatta 257 vācyasvarūpe 'tha tadīyarūpe dūrād upādhişu athavai kabhāvāt sādęsyabhedāgrahato 'thavaiņu vācyeşv ihaikīkaranam matam tat Aus demselben Zusammenhang muß ein kurzes erklärendes Prosafragment stammen, das Venkatanātha in unmittelbarem Anschluß daran zitiert: candraḥ sūrya ityādau vācyasvarūpaikyāt, ghataḥ pața ityādau tadākāraikyāt 18. Aus diesen Fragmenten folgt, daß Parāśarabhatta gegen eine Gemeinsamkeit (sāmānyam) etwa im Sinne des Nyāya-Vaišeşika argumentiert hat 19 und daher ein solches nicht selbst gelehrt haben kann, auch wenn er die Ähnlichkeit (sādęśyam) als eigenen Erkenntnisgegenstand betrachtet hat und sie daher nicht in die Kategorie der Eigenschaft (gunah) eingeordnet haben kann. Außerdem fällt in der Argumentation Parāsarabhattas auf, daß er im Grunde die ,,Gemeinsamkeitsform" (sāmānyarūpaikyam), die er in Zusammenhang mit der Feststellung der Vyāpti gelehrt hatte, auch hier als Grund für die Benennung von Dingen einer Klasse mit demselben Wort nennt. Ist nämlich bei einmaligen Dingen wie Sonne oder Mond ihr durch lange Zeit (dūrāt) gleichbleibendes Eigenwesen der Grund für ihre Bezeichnung mit immer demselben Wort, so ist es bei den in mehreren Exemplaren existierenden Dingen dieselbe eine Erscheinungsform (ākāraikyam), die Grund für ihre Benennung durch dasselbe Wort ist, und die nichts anderes als die Gemeinsamkeitsform" sein kann, die Grund für die Erkenntnis der Allgemeingültigkeit der Vyāpti ist. Daraus läßt sich erkennen, daß Parāśarabhatta diese ,,Gemeinsamkeitsform“ oder „Erscheinungsform“, die mehreren Dingen der gleichen Klasse zukommt, ganz im Sinne einer Gemeinsamkeit verwendet. Zusammenfassend kann man sagen, daß er die Ähnlichkeit (sādęśyam), wie er die Gemeinsamkeit terminologisch bestimmt haben dürfte 20, zwar nicht als Gemeinsamkeit im Sinne eines ewigen Realprinzips allgemeiner Erkenntnis, das den Dingen inhäriert, bestimmt hat, daß er sie aber doch als eigenen Erkenntnisgegenstand (prameyam) gelehrt hat, der die Funktion der Gemeinsamkeit zu vertreten hatte, und die er offenbar als das Besitzen von ein und derselben „Erscheinungsform" (äkāraikyam) oder „Gemeinsamkeitsform“ (sāmānyarūpaikyam) verstanden hatte. Von ihr hatte er weiters gelehrt, daß sie nicht durch eine der vermittelten Erkenntnisarten wie Schlußfolgerung oder Worterkenntnis erkannt wird, sondern durch die unmittelbare Erkenntnis der Wahrnehmung 21, und zwar auf Grund des ,,Kontaktverbundenes zur Grund 18 ibid., p. 183, 5-6. 19 Dies ist auch die Ansicht Venkatanāthas, der zu dieser Stelle bemerkt: tatra na tāvam mukhyam evākāraikyam vivaksitam jätiniräkaranāt. Nyā. siddh., p. 183, 6f. 20 Vgl. das Versfragment Nyā. siddh. p. 182, 17-18 und Venkatanāthas Bemerkung zu diesem Fragment: astu vā sādréyam anyat tanmatenāpi ..., die nahnlegt, daß er sädréyam als Subjekt des ersten Halbverses betrachtet. 21 Dies ergibt sich aus der Erklärung Parāśarabhattas für die Erkenntnis der Allgemeingültigkeit der Feststellung der Vyāpti durch den Umstand, daß alle zu 17 Festschrift - Frauwallner

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