Book Title: Die Theorie Der Schlussfolgerung Bei Parasarabhatta
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 8
________________ 260 GERHARD OBERHAMMER nanu tathāpy agnyādyākṣtikavyaktibhedasamyogādisambandhavaddhūmādyakrtikavyaktibhedamātrasyaiva dsstatvāt tatsambandhavadvyaktyantarasya cădsstatvāt na vyāpyatvagraha iti, tan na vyaktibhedasyaiva tadopādhitvāt tasya ca vyaktyantaradarśananirasyatvāt. atha tatrāpy upādhisankā. na, agnitvadhūmatvavišiştatvākārena sarvānugatavyāpyatvagrahasya susakatvāt. evam ca tarkān mānād vyāpyatvagrahe ca lakşanīyatvam. nanu dhūmatvādivisistatvākārona sarvatadvyakti pratītau agnitvādivisistatadvyakter api tadaviseşāt pramitivisayatvena nānumāna prāmānyam. tan na adhigatārthavisayasyā prāmānyānangīkārāt. tatpratīteḥ samskuramātrajatvābhāvād na ca smrtitvam. nanu dhūmāsambaddhasyāpy agner darśanān na tadvyāpyatā dhūmāder iti, tan na, agner dhūmavyabhicãritve'pi dhūmasya tadavyabhicārāt. ataḥ sambandhaḥ sakrddarsanagamyaḥ, aupādhikašańkānirāsas tv asakyddarsanād astu. 28 28 ,,Und diese Bestimmung [der Vyāpti] wird nicht durch mehrfache Beobachtung erkannt sondern durch einmalige), dadurch wird aber die Befürchtung eines Upādhi nicht beseitigt; da wegen des Erwiesenseins der Selbstgültigkeit (svatah prāmānyam) der Erkenntnisse auch schon die erste diesbezügliche Wahrnehmung Mittel gültiger Erkenntnis ist, [und) weil, da eine gültige Erkenntnis in ihrer Form vom Erkenntnisgegenstand geprägt ist, auch die Prägung durch das Umfaßtsein (vyāpyatvam) von dieser einen Wahrnehmung abhängt. Im anderen Falle handelt es sich nämlich entweder um einen Zweifel (sankā) oder um eine Aufhebung (bâdhah), weder im Falle eines Zweifels noch im Falle einer Aufhebung liegt aber ein Mittel gültiger Erkenntnis vor. Objekt der Vyāpti ist nun das Umfaßte (vyāpyam) und dieses ist eine dem Ort oder der Zeit nach beschränktere Beschaffenheit (nyunadharmah) ...... Und nun die Erkenntnis des Umfaßtseins (vyāpyatvāvagatih) : Durch welches Erkenntnis. mittel ein Reales als durch die Verbindung mit welchem (anderen] bestimmt er. kannt wird, durch eben dieses Erkenntnismittel ergibt sich auch die Erkenntnis. des Umfaßtseins im Falle der Verbindung mit jenem anderen Relationsglied. Weiters kommt die Bestimmung durch Ort usw. nicht der Verbindung zu, da [diese) infolge des Beschaffenheitseins nicht durch eine andere Beschaffenheit bestimmt werden kann. Würde sie durch eine solche bestimmt werden, gäbe es keine Erkenntnis des durch Beschaffenheiten feststellbaren Beschaffenheitsträgers, da auch die Beschaffenheit zufolge ihres Beschaffenheitsträgerseins unabhängig wäre. Wenn aber in der Bestimmung des Beschaffenheitsträgers durch Ort usw. auch die der Beschaffenheit mitenthalten ist, dann ist das Umfaßtsein des Rauches usw. durch Feuer usw. eben auf Grund einmaliger Beobachtung erwiesen, da kein Zusammenhang mit Ort und Zeit besteht; bestünde ein solcher, dann müßte das Umfaßtsein nur dem durch diese Bestimmungen bestimmten [Rauch] zukommen, nicht aber überall. [Einwand:) Dennoch gibt es kein Feststellen des Umfaßtseins, da man lediglich einen Einzelfall beobachtet, der die Erscheinung (äkertih) des Rauches usw. hat und durch Kontakt usw. mit einem Einzelfall verbunden ist, der die Erscheinung des Feuers usw. besitzt, man aber keinen anderen Fall beobachtet, der mit derartigen verbunden ist. [Antwort:] Dies ist nicht (so), weil dann nur ein besonderer [beobachteter) Einzelfall Upādhi sein könnte, und dieser durch Beobachtung eines anderen Falles beseitigt werden würde. [Einwand: Und doch bleibt die Befürchtung eines Upadhi. [Anwort:) Nein, weil sich das allen zukommende Umfaßtsein leicht durch die Form des Bestimmtseins durch Feuer- und Rauchtum feststellen läßt. Auf diese Weise und auf Grund der Tarka-Argumentation bei Feststellung des Umfaßtseins ist dies darzulegen. [Einwand :] Sofern zufolge der Form des Bestimmtseins durch Rauchtum usw. die Erkenntnis aller betreffenden Einzelfälle sowie auch des betreffenden Einzel

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