Book Title: Die Theorie Der Schlussfolgerung Bei Parasarabhatta
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 11
________________ Theorie der Schlußfolgerung bei Parāśarabhatta 263 gehörenden Konkreta auf Grund der Wahrnehmung eben dieser Gemeinsamkeit, auf Kritik innerhalb der eigenen Schule gestoßen ist. Meghanādāri scheint dieser Kritik Rechnung getragen und die anstößige Lehre durch jene Śālikanāthas ersetzt zu haben. Somit ergibt sich als mögliche Deutung der Darstellung Meghanādāris folgende Arbeitshypothese: Selbst an der logischen Problematik uninteressiert, hat sich Meghanādāri Parāśarabhattas Lehre hinsichtlich der Feststellung der Vyāpti soweit angeschlossen, daß er dessen Grundthese von der einmaligen Wahrnehmung als für die Feststellung der Vyāpti genügend übernahm. In der Darstellung Meghanādāris entspricht dem die Hauptthese und der kleine Abschnitt, wo Meghanādāri bemerkt, daß die Befürchtung eines Upādhi durch die Feststellung der Allgemeingültigkeit (sarvānugatavyāpyatvagrahaḥ) der Vyāpti auf Grund der Gemeinsamkeiten der in Verbindung beobachteten Konkreta sowie durch den Tarka ausgeschlossen werden könne 35. Beide Theoreme finden nämlich in seiner Darstellung keine Stütze und Rechtfertigung ebenso wenig wie bei Sālikanātha. Sie müssen daher von Parāśarabhatta stammen, will man nicht eine dritte, von diesem beeinflußte Quelle annehmen. In der prinzipiellen Begründung der Feststellung der Vyāpti auf Grund einmaliger Beobachtung jedoch hat Meghanādāri konsequent die Theorie Sālikanāthas - manchmal wörtlich – an die Stelle der ursprünglichen Lehre Parāśarabhattas gesetzt. In seiner Darstellung ist dies der Abschnitt p. 197, 24--198, 7. Außerdem scheint er auch noch den Einwand p. 198, 14-17 in Anlehnung an sālikanātha formuliert und beantwortet zu haben. Die etwas abrupt schließende Ableitung der Eliminierung der Befürchtung eines Upādhi durch mehrfache Beobachtung 38 hingegen könnte einen verkürzten Gedankengang Parāśarabhattas wiedergeben. Sie nämlich entspricht der Upādhi-Lehre Parāśarabhattas, und nicht die oben erwähnte Ansicht, von dem Ausschluß der Befürchtung eines solchen durch die Erkenntnis der Allgemeingültigkeit der Vyapti. Denn Parāsarabhatta hat zwar die These vertreten, daß die Vyāpti durch die Wahrnehmung der Gemeinsamkeiten auf Grund einmaliger Beobachtung erkannt werde, nicht aber daß dadurch auch schon ein möglicher Upādhi erkannt werden könne. Bei diesem Gedanken handelt es sich wahrscheinlich um eine ungenaue Folgerung aus Parāśarabhattas Ansatz, und nicht um ein Referat seiner genuinen Lehre. Nach diesem Versuch einer historischen Würdigung von Meghanādāris Darstellung als Umformung der Lehre Parāśarabhattas unter dem Einfluß der Thesen sālikanāthas, muß nunmehr zur Untersuchung dieser Lehre selbst zurückgekehrt werden und der zweite Problemkreis der Schlußfolgerungslehre besprochen werden, die Lehre vom Upādhi. 85 Nay. dyum., p. 198, 12f. 36 Nay. dyum., p. 198, 18-21.

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