Book Title: Die Theorie Der Schlussfolgerung Bei Parasarabhatta
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 10
________________ 262 GERHARD OBERHAMMER so zeigt sich vor allem in einem Punkte ein entscheidender Unterschied. Parāśarabhatta hatte die Möglichkeit, die Vyāpti eines Grundes als allgemein gültig zu erkennen, mit der Erkenntnis aller Konkreta mittels der Wahrnehmung der ihnen zukommenden Gemeinsamkeit erklärt. Bei Meghanādāri ist es gerade diese Lehre, die fehlt; an ihre Stelle ist die These sālikanāthas getreten, daß die Verbindung zweier Gegebenheiten an sich, ohne durch Raum und Zeit bestimmt zu sein, wahrgenommen und daher allgemein gültig erkannt werde. Soweit sich bisher, die Lehre Parāśarabhattas beurteilen läßt, kann diese These aber nicht ursprünglich Bestandteil seiner Lehre gewesen sein, da in diesem Falle seine eigene Theorie unnötig gewesen wäre. Vielmehr erhält man den Eindruck, daß die Lehre Sālikanāthas in der Darstellung Meghanādāris die entsprechende Ansicht Parāśarabhättas ersetzen sollte. Nun ist Meghanādāri im Gegensatz zu Parāśarabhatta an der logischen Problematik nicht sonderlich interessiert, was unter anderem daraus ersichtlich ist, daß er die Lehre vom Upādhi kaum erörtert, sondern bemerkt, daß man die Einzelheiten dieser Lehre in den Werken des Nyāya nachlesen könne 83. Es scheint daher nicht sehr wahrscheinlich, daß dieser in Zusammenhang mit der Lehre von der Feststellung der Vyāpti eine neue eigene Lehre entwickelt haben sollte. Dazu kommt, daß Meghanādāri, der das Werk Sälikanāthas kennt 33, sich aber in der Lehre von der Gemeinsamkeit weder Parāsarabhatta noch sālikanātha anschließt 34, in diesem Falle kaum die These entwickelt haben dürfte, daß die Vyāpti in ihrer Allgemeingültigkeit auf Grund der Gemeinsamkeit erkannt werden könne, wie sie sich in seiner Darstellung p. 198, 12f. findet. Dies ist vielmehr typische Lehre Parāśarabhattas. Und zwar liegt es nahe anzunehmen, daß Parāśarabhatta sich in dieser Frage wie in anderen Punkten seiner Schlußfolgerungslehre vom Nyāya beeinflussen ließ, wenn gleich auch die Prabhākara-Mimāņsā Ausgangspunkt seiner diesbezüglichen Lehre gewesen sein könnte, die ebenfalls die Gemeinsamkeit als selbständigen, durch Wahrnehmung erkennbaren Erkenntnisgegenstand betrachtet hatte. Jedenfalls scheint es aber diese Lehre gewesen zu sein, die Anlaß dafür war, daß Meghanādāri Parāśarabhattas Theorie von der Feststellung der Vyāpti modifizierte. Es wird nämlich von Venkatanātha (NP p. 105,8) überliefert, daß Parāsarabhatta mit seiner Lehre von der Erkenntnis aller zu einer Gemeinsamkeit asarabhar tre Paris Schlußfola uch die 32 Nay. dyum., p. 196, 23. 33 Z. B. im selben Kapitel Nay. dyum., p. 201, 18. 84 Vgl. sådréyam api gunah, na ca gunakarmanor apy asritatvät tasya padārthantaratvam ...... tad eva sāmānyam. na ca sāmänyasyānuvrtti pratitivyavahārasiddhatvat sädráyasya ca tadabhāvāt padarthäntaratvam ucitam iti ... ...vastusādhāranadharmarūpasādréyäparaparyāyam samsthānam evanuorttidhihetuh jatir ity arthah. Nay. dyum., p. 260, 22-261, 3. Ob Meghanädāri sich an dieser Stelle auch mit Argumenten Parāśarabhattas auseinandersetzt, ist nicht zu entscheiden, wenngleich es wahrscheinlich ist.

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