Book Title: Die Theorie Der Schlussfolgerung Bei Parasarabhatta
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 9
________________ Theorie der Schlußfolgerung bei Parāsarabhatta 261 Schon bei oberflächlicher Betrachtung der hier dargelegten Gedanken zeigt sich der komplexe Charakter der Stelle: Die These, daß die Vyāpti auf Grund einmaliger Beobachtung festgestellt werden könne, indem die Verbindung auf Grund der allgemeinen Erscheinungsform (äkrtiḥ, bzw. agnitvam, dhūmatvam) der verbundenen Konkreta erkannt wird, entspricht der Lehre Parāśarabhattas. Andererseits ist der Einfluß sālikanāthas, mit dessen Darstellung Meghanādāri nicht nur gedanklich, sondern auch der textlichen Form nach übereinstimmt, nicht zu leugnen. Man vergleiche etwa Śālikanāthas Bemerkung in der Rjuvimalā: yad vastu yena pramāṇena sambandhavisistam gļhyate ... ... tasya tenaiva pramāņena sambandhe vyāpyatā pi gamyate 29 mit der Formulierung Meghanādāris: vyāpyatvāvagatiś ca vastuno yatpramānena yatsambandhavisistatayāvagatih, tatpramāņād eva tatsambandhyantarasambandhavyāpyatādhir api. Salikanātha referiert zwar an dieser Stelle die Lehre eines anderen, sodaß die Möglichkeit bestünde, daß Meghanādāri von jener anderen Quelle abhängt, doch zeigt der Vergleich der übrigen Darstellung Meghanādāris mit Salikanāthas Werk, vor allem seiner Prakaraṇapañcikā, deutlich die Abhängigkeit von Sālikanātha. So entspricht Meghanādāris Bemerkung, die Verbindung zwischen Grund und Folge sei nicht durch Ort und Zeit bestimmt, sondern wie Ort und Zeit eine Bestimmung des Eigenschaftsträgers, bei dessen Erkenntnis sie miterkannt werde, wobei sie eben wegen des nicht durch Ort und Zeit Bestimmtseins allgemein gelte 30, in der Prakaranapañcikā dem Abschnitt p. 70, 6–23 (Benares 1904). In gleicher Weise deckt sich der Einwand, die Schlußfolgerung könne nach dem bisher Gesagten kein Erkenntnismittel sein, da sie eine bereits eingetretene Erkenntnis zum Gegenstand habe 81, deutlich mit dem Abschnitt p. 71, 6-16 desselben Werkes. Es kann daher über die Beeinflussung der vorliegenden Darstellung durch sālikanātha kein Zweifel bestehen und es ergibt sich die Frage, wie die Komplexität dieser Stelle zu deuten ist. Vergleicht man zu diesem Zweck dasjenige, was sich als Lehre Parāsarabhattas erschließen ließ, mit der hier von Meghanādāri vertretenen Lehre, falles, der durch Feuertum usw. bestimmt ist, gegeben ist, [folgt), daß die Schluß. folgerung kein Mittel gültiger Erkenntnis ist, weil sie [bereits erfolgte] Erkenntnis zum Gegenstand, hat. [Antwort:) Dies ist nicht [80], weil nicht die Ansicht ver. treten wird, daß sein Erkenntnismittel), das etwas Erkanntes zum Gegenstand hat kein Erkenntnismittel ist, und weil diese Erkenntnis nicht nur auf Grund psychi. scher Engramme entsteht, handelt es sich nicht um Erinnerung. [Einwand:) Da man Feuer beobachtet, das auch nicht mit Rauch verbunden ist, ist Rauch usw. nicht von diesem umfaßt. [Antwort:) Dies ist nicht (so), weil der Rauch nicht ohne Feuer vorkommt, auch wenn das Feuer ohne Rauch vorkommt. Daher ist die Verbindung (= Vyāpti) auf Grund einmaliger Beobachtung erkennbar, die Beseitigung der Befürchtung eines Upadhi aber dürfte auf Grund mehrfacher Beobachtung geschehen." Nay. dyum., p. 197, 22-198, 20. 29 Rjuvim. p. II, p. 95, 24f. 30 Nay. dyum., p. 198, 3-6. 31 Nay. dyum., p. 198, 14-17.

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