Book Title: Die Theorie Der Schlussfolgerung Bei Parasarabhatta
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 20
________________ 272 GERHARD OBERHAMMER ja erst geboren werden, sondern deshalb, weil man durch die veränderte Form des logischen Grundes (Fehlen des Upādhi) sein Umfaßtsein (vyāptarūpam) durch das zu Beweisende nicht mehr erkennt, und damit das Feststellen der Vyāpti unmöglich wird. Im letzten Abschnitt von Frgm. 2 ordnet Parāśarabhatta schließlich die verschiedenen logischen Gründe, die eines Upādhi bedürfen, in seine Tafel der Scheingründe (hetvābhāsāḥ) ein: Wird der Upādhi durch getrennt vorkommen (vyabhicāraḥ) von Grund und Folge festgestellt, so handelt es sich bei dem in Frage stehenden logischen Grund (a) um einen aufgehoben widersprochenen (bädhito viruddhaḥ) Scheingrund, beziehungsweise (b) um einen zweifelhaften (anaikāntikah) Scheingrund. Wird der Upādhi aber durch die Unvollständigkeit der Vyāpti-form erkannt, so handelt es sich bei dem betreffenden Grund um einen unbrauchbaren (aprayojakaḥ) Scheingrund. Das letzte von Venkațanātha aus Parāśarabhattas Upādhi-Darstellung zitierte Fragment ist eine beinahe wörtliche Wiedergabe von Gedanken Udayanas 73, die den bisher gewonnenen Eindruck noch verstärkt, daß Parāsarabhatta seine Upādhi-Lehre in enger Anlehnung an Udayana und seine Schule entwickelt und sich mit seinem Verständnis der implizierten Probleme auf der gleichen Stufe der Entwicklung befindet wie dieser. Ob das Fragment im Tattvaratnākaraḥ wie bei Udayana eine zusammenfassende Funktion hatte, oder nur als Beleg eigener Gedanken zitiert war, läßt sich nicht sicher entscheiden. Für die erste Möglichkeit spricht der Umstand, daß es Venkatanātha, der diesen Teil des Werkes wohl vor Augen gehabt hat, mit den Worten evam copasamhrtam einführt, und sich auch der Kommentator mit der Bemerkung dūşakatva prakāra pratipädako pasamhäragrantham udāharati ... 74 derselben Auffassung anzuschließen scheint. Das Fragment wirft ein Licht auf einige bisher noch nicht zur Sprache gekommenen Aspekte der Upādhi-Lehre Parāśarabhattas. So zeigt es, daß dieser die Frage, warum der Upādhi einen logischen Grund als fehlerhaft (dūşanatvaprakāraḥ) erweise, ebenfalls in seiner Darstellung behandelt und diese in Übereinstimmung mit Udayana dahingehend beantwortet hatte, daß der Upādhi als avacchedakah des Grundes nicht nur dessen Verbindung mit dem zu Beweisenden bedingt, sondern durch sein Vorkommen auch Ursache dafür ist, daß dieser überhaupt getrennt vom zu Beweisenden vorkommen kann (vyabhicāranidānam). Darüber hinaus finden sich in Frgm. 3 zwei weitere Lehren angedeutet, die Parāśarabhatta von Udayana übernommen hat, nämlich die Gliederung der Upādhis in erwiesene (upādhitvena 73 Vgl. NVTP, p. 676, 18-183, 2; 695, 7. 74 NP, p. 117, 5 und 117, 13f.

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