Book Title: Die Theorie Der Schlussfolgerung Bei Parasarabhatta
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer

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Page 6
________________ 258 GERHARD OBERHAMMER lage Haben“ (samyuktāšrayanam) genannten Kontaktes (samyogaḥ). Und wenn Parāsarabhatta im obenzitierten Vers als Grund für die Gleichheit der Wortbezeichnung anstelle der einen ,,Erscheinungsform" das „Nichterkennen eines Unterschiedes der Ähnlichkeit“ (sādréyabhedāgrahah) setzt, so kannn es sich, genauer gesagt, bei der Erkenntnis dieser ,,Gemeinsamkeitsform" wohl nur um eine „vorstellende Wahrnehmung" (savikalpikapratyakşam) handeln, die er als das „Ausschließen der Verbindung der Bestimmungen mit anderem" definiert hatte. 22 Nach diesem Exkurs über Parāśarabhattas Lehre von der Gemeinsamkeit muß nunmehr der Frage nachgegangen werden, wie von diesem Denker die Feststellung der Vyāpti in ihrer Möglichkeit begründet wurde. Ein Anhaltspunkt findet sich in der besonderen Bestimmung seiner Vyāpti-Definition vyabhicārajñānavirahe svarūpe sati, die es nahelegt, bei der Feststellung der Vyāpti zwei Momente zu unterscheiden, nämlich die Beobachtung des konkreten sambandhaḥ und die Erkenntnis, daß die beobachtete Verbindung von einem Abweichen (vyabhicāraḥ) des Grundes von der Folge frei ist 23, d. h., daß der Grund vom zu Beweisenden nur umfaßt (vyāptarūpam) und nicht auch nicht-umfaßt ist. Setzt man hier die Lehre Parāśarabhattas ein, daß die Gemeinsamkeit durch die Wahrnehmung erkannt wird und daß durch die Wahrnehmung der Gemeinsamkeit alle zu dieser Gemeinsamkeit gehörenden Individuen miterkannt werden, dann wird deutlich, wie Parāśarabhatta die Feststellung der Vyāpti erklärt hatte: In der Beobachtung der konkreten Verbindung, die im Prinzip nur einmal notwendig ist, ist die Erkenntnis der Gemeinsamkeit der beiden beobachteten Gegebenheiten enthalten und damit auch die Erkenntnis - wenngleich natürlich nicht im Sinne einer direkten vorstellungsfreien Wahrnehmung – aller zu diesen beiden Gemeinsamkeiten gehörenden Einzelfälle. Bei dieser Erkenntnis ergeben sich prinzipiell drei Möglichkeiten: a) man erkennt, daß alle Einzelfälle der beiden Gemeinsamkeiten mit einander in Verbindung stehen, b) daß alle Einzelfälle, die zur einen Gemeinsamkeit gehören, mit einem Teil der Einzelfälle der anderen verbunden sind, und c) daß nur ein Teil der Einzelfälle, die zu den beiden Gemeinsamkeiten gehören, mit einander in Verbindung stehen. Im ersten Falle erkennt man eine samavyāptih der beiden Gemeinsamkeiten, d. h. eine Vyāpti, die auch umkehrbar ist; im zweiten Falle besteht eine einseitige Vyapti und im letzten Falle einer Gemeinsamkeitsform gehörenden Individuen vermittels des samyuktasritaśrayanam wahrgenommen werden, und aus der Definition der Wahrnehmung durch Parāśarabhatta: aparokşapramādhyakşam āparoksyam ca samvidah | vyavahāryārthasambandhijñānajatvavivarjanam II NP, p. 71, 4-5. 11 Vgl. NP, p. 82, 6–7: vibesaņānām svāyogavyāvsttir avikal pake savikalpe 'nyayogasya vyavrttih samjñinā (v. 1. NP1, p. 45, 7: samjñitā) tatha || 13 Vgl. auch NP, p. 116, 6.

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