Book Title: Bemerkungen Zu Isvarasenas Lehre Vom Grund
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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Page 2
________________ v. 15 = 17). Feststellung aber impliziert die Verknüpfung, ,,denn, wenn eine Verknüpfung nicht vorliegt, gibt es keine Feststellung des gemeinsamen Vorkommens oder Fehlens. Daher spricht er [= Dignāga], indem er auf eben diese [Verknüpfung] hinweist, von Feststellung“ 3. Darauf rechtfertigt er seine Interpretation, die der Aussage Dignāgas, der Grund sei erwiesen (= festgestellt), die Implikation seiner eigenen Theorie von der festen Verknüpfung unterschiebt, auf folgende Weise: „Wenn man die Auffassung vertritt, daß] die Formulierung der Ungleichartigkeit nach als Gegensatz zum fehlgehenden [Scheingrund] ein Nichtsehen zum Ergebnis hat, [so läßt sich dazu sagen, daß] man dieses [Nichtsehen] erkennt, auch wenn [die Formulierung der Ungleichartigkeit nach] nicht ausgesagt worden ist“ 4. Das heißt: Die Formulierung der Ungleichartigkeit nach hat den Zweck festzustellen, daß der Grund im Ungleichartigen fehlt, schließt also das Fehlgehen (d. i. hier im besonderen die Unschlüssigkeit, anaikāntikatā) des Grundes aus. Sollte nun diese Formulierung der Ungleichartigkeit nach, ohne daß eine feste Verknüpfung zwischen Grund und Folge vorausgesetzt ist, bloß erbringen, daß man den Grund nicht sieht, wenn man die Folge nicht sieht, dann wäre sie überflüssig, denn, daß man den Grund nicht sieht, ist auch schon bevor sie vorgetragen wird bekannt. Uberflüssig ist sie aber nach Dignāga nicht, was Dharmakirti mit einem Zitat des Nyāyamukham belegt (PVSV p. 11, 7-8). Die anschließende Polemik (PVSV p. 11, 13f.) kreist um die Frage nach dem Zweck der Formulierung der Ungleichartigkeit nach (vaidharmyavacanam). Dharmakirtis Position ist, daß sie unter der Annahme, sie diene dem Nachweis der Tatsache, daß man den Grund nicht sieht, überflüssig sei (vgl. PVSV p. 12, 3f.). Im Hauptteil der Polemik (PVSV p. 12, 4–15, 8) beschäftigt sich Dharmakīrti mit der Antwort eines bestimmten Gegners auf die Frage nach dem Zweck der Formulierung der Ungleichartigkeit nach. Der Auf die Frage der Berechtigung dieser Interpretation kann ich hier nicht eingehen. 3 na hy asati pratibandhe 'nvayavyatirekaniscayo 'sti. tena tam eva darśayan niscayam āha. PVSV p. 10, 28-11, 1. 4 | vyabhicārivipakşeņa vaidharmyavacanam ca yat | yady adrștiphalam tac ca tad anukte 'pi gamyate || PV I v. 16=18. 74

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