Book Title: Bemerkungen Zu Isvarasenas Lehre Vom Grund
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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Page 10
________________ nehmung [möglich sei]" 20.,,Einige" sind nach Karnakagomin (PVSVT p. 61, 19) Isvarasena und seine Anhänger. Dieses Zitat erweitert unsere Kenntnis von Isvarasenas Lehre vom Grund beträchtlich. Nach Dignaga geht ein Grund fehl (vyabhicarati) 21, wenn er im Ungleichartigen teilweise oder vollständig vorhanden ist bei gleichzeitigem teilweisen oder vollständigen Vorhandensein oder Fehlen im Gleichartigen, bzw. wenn er in beiden fehlt. In dem Augenblick, in dem Isvarasena aber versucht hat, das Fehlen des Grundes im Ungleichartigen als durch bloße Nichtbeobachtung erkennbar zu lehren, bleibt auf Grund der Unzulänglichkeit der Nichtbeobachtung gewöhnlicher Sterblicher solcher, die nicht alles wahrnehmen - immer ein Zweifel zurück, wenn das gemeinsame Fehlen von Grund und Folge erkannt oder formuliert wird. Die Nichtbeobachtung ist zwar Erkenntnismittel und als solche gewährleistet sie auch die richtige Erkenntnis des Fehlens, jedoch gemäß ihrer Definition nur hinsichtlich des Bereiches, welcher auch jederzeit als Bereich des Erkenntnismittels Wahrnehmung auftreten könnte. Jenseits dieses Bereiches, im Raume der z. B. durch Entfernung vom Beobachter nichtwahrnehmbaren Gegenstände, für den ,,Rest" also, erhebt sich auch für die Nichtbeobachtung das Gespenst der Möglichkeit eines Irrtums. Die Angabe des Fehlens des Grundes im Ungleichartigen ist somit nach Gewinnung dieser neuen Position nicht mehr imstande, das Nichtfehlgehen des Grundes und so die Richtigkeit der Schlußfolgerung zu garantieren. Isvarasena hatte nun theoretisch zwei Möglichkeiten diese Schwierigkeit zu lösen: Entweder er versuchte, die Lehre von der Nichtbeobachtung so auszugestalten, daß sie eine gültige Erkenntnis des Fehlens mit Bezug auf den ganzen in Frage kommenden Bereich liefern konnte, oder er bestimmte das Fehlgehen des Grundes nicht mehr oder nicht mehr allein als Folge des Fehlens eines oder mehre 20 pratyakṣabadhāśankā vyabhicāra ity eke. PVSV p. 12, 19. Im Kontext ist die Stelle natürlich so aufzufassen, daß der Gegner sagen will, bei der Schlußfolgerung, die das Restliche besitzt, bestehe das Fehlgehen in der Vermutung, eine Aufhebung durch Wahrnehmung sei möglich. 21 Der fehlgehende Grund ist hier nicht als Abart des Scheingrundes zu denken, also nicht etwa als unschlüssiger (anaikantikaḥ) Grund, sondern ganz allgemein als Grund, der die Folge verfehlt. 82

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