Book Title: Bemerkungen Zu Isvarasenas Lehre Vom Grund
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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Page 8
________________ Anhaltspunkt dafür dienen könnte, wie er sich die Erkenntnis des Fehlens des Grundes im Ungleichartigen genauer vorgestellt hat, dann dürfen wir annehmen, daß die Verlegenheit, in die sich Isvarasena mit dieser Durchführung des Gedankens gebracht hat, groß war. Er sah sich gezwungen, einer vor ihm nicht bedachten Erkenntnisart, der Nichtbeobachtung, eine Stelle im System der Erkenntnismittel zu geben, und konnte dies unter seinen Voraussetzungen sichtlich nur, indem er die Nichtbeobachtung als ein drittes Erkenntnismittel lehrte. Ich sehe keinen Grund dafür, die diesbezüglichen Angaben Arcatas zu bezweifeln. Außerdem spricht die heftige Polemik Dharmakirtis gegen jede maßgebliche Erkenntnis durch bloßes Fehlen eines Wahrnehmens deutlich genug. Im Anschluß an die oben zitierte Stelle (PVSV p. 12, 14), in der Isvarasenas Auffassung von der Erkenntnis des Fehlens des Grundes erscheint, findet sich ein Einwand Dharmakirtis, der auf die Konsequenzen dieser Auffassung verweist und der weiter unten besprochene Versuch Távarasenas, die Schwierigkeiten zu beheben, zeigt an, daß er die Konsequenzen bedacht und die ganze Theorie von der Gültigkeit und damit von den notwendigen Merkmalen eines Grundes umgestaltet haben muß. Dharmakirtis Einwand ist mit PV I, v. 18 ab = 20 ab gegeben. Ihm folgen noch andere, wesentlich ist aber nur der erste 17. Er lautet: ,,Wenn sich das Fehlen [des Grundes im Ungleichartigen, durch ein Nichtsehen ergibt, wie soll dann [die Schlußfolgerung, die] das Restliche besitzt 18, ausgebildet und nicht etwa übernommen hat, dürfte wohl durch die Tradition hinreichend belegt sein. 17 Es läßt sich natürlich nicht sagen, ob es der gleiche Einwand ist, der Távarasena dazu genötigt hat, die Konsequenzen seiner Lehre zu verfolgen. Die entscheidenden Momente des Einwands müßte man jedoch schon für Távarasena als gegeben beanspruchen. 18 Was Dharmakirti unter einer Schlußfolgerung, die das Restliche besitzt (seşavat) versteht, geht aus PV I, v. 14=16 hervor: „Für welchen (Grund] das durch bloßes Nichtsehen (gewonnene) gemeinsame Fehlen im Ungleichartigen] angegeben wird, eine solche [Schlußfolgerung, die] das Restliche besitzt, ist angeführt worden, weil [eben] dieser Grund) Anlaß für einen Zweifel ist." (I yasyādarsanamatrena vyatirekaḥ pradarsyate | tasya samsaya. hetutvão chegavat tad udahrtam ||). Dazu vgl. Karņakagomin: „Für welchen

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