Book Title: Bemerkungen Zu Isvarasenas Lehre Vom Grund
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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________________ BEMERKUNGEN ZU IŠVARASENAS LEHRE VOM GRUND * Von Ernst Steinkellner Im ersten Kapitel des Pramāņavārttikam 1 und in seinem Kommentar dazu behandelt Dharmakirti nach einer einleitenden kurzen Besprechung der drei Arten des Grundes (PV I, vv. 1–6 = 3–8 und PVSV p. 1, 8--6. 21) noch verschiedene Einzelfragen (PV I, vv. 7-30 = 9-32 und PVSV p. 6, 22-20, 14) bevor er mit Vers 31 = 33 die ausführliche Besprechung der drei Arten des Grundes beginnt. Unter diesen Einzelfragen findet sich auch ein Abschnitt, in dem Dharmakirti zu zeigen sucht, daß Dignāgas Lehre von der Feststellung (niscayah) der drei Merkmale des Grundes seine eigene Theorie von der festen Verknüpfung (pratibandhaḥ etc.) impliziert (PVSV p. 10, 26 ff.). Vorher hat er an verschiedenen Beispielen gezeigt, daß Schlußformen, bei denen ohne Gewähr einer festen Verknüpfung die Gültigkeit (d. h. das Nichtfehlgehen) des Grundes durch Angabe des gemeinsamen Fehlens von Grund und Folge (vyatirekah), welches durch bloße Nichtwahrnehmung des Grundes im Ungleichartigen erkannt wurde, belegt ist, abgelehnt werden müssen, weil das Fehlen des Grundes im Ungleichartigen auf diese Weise zweifelhaft bleibt (PVSV p. 8, 16-10, 25). Nach seiner Interpretation hätte nun Dignāga, weil eine feste Verknüpfung zwischen Grund und Folge notwendig angenommen werden muß, mit Bezug auf die drei Merkmale des Grundes – daß er Beschaffenheit des Gegenstandes, im Gleichartigen vorhanden, im Ungleichartigen nichtvorhanden ist – von Feststellung ? gesprochen (vgl. PV I, * Als Referat gehalten vor dem XVI. Deutschen Orientalistentag. 1 Die an zweiter Stelle angegebenen Ziffern für Verse aus dem PV I vertreten eine Verszählung, die gegenüber Gnoli die beiden Mangala-Verse mitberücksichtigt. Vgl. Tilmann Vetter: Erkenntnisprobleme bei Dharmakirti. Österreichische Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-historische Klasse, Sitzungsberichte, 245. Band, 2. Abh. Wien 1964, Anhang V, p. 116. Das liest Dharmakirti aus PS III v. 11 heraus, und zwar aus dem Wort „erwiesen (prasiddha-)", das vom Grund gesagt wird (vgl. PVSV p. 11, 3-5). 73

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