Book Title: Bemerkungen Zu Isvarasenas Lehre Vom Grund
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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Page 6
________________ Arcata gibt die Lehre Isvarasenas in folgender Weise an: ,,Einige nehmen an, daß die Nichtbeobachtung, das bloße Fehlen von Beobachtung, als ein weiteres Erkenntnismittel daş Nichtvorhandensein, welches reine Negation ist, erkennen läßt, (nämlich] Isvarasena und die anderen" 13. Hier sind die wesentlichen Momente der Theorie zusammengefaßt: Die Nichtbeobachtung ist nichts als das Fehlen einer Beobachtung; die Nichtbeobachtung ist ein weiteres Erkenntnismittel (pramāņam); das Nichtvorhandensein ist reine Negation 14. Für die Logik vor Dharmakirti sind in engerem Sinn nur die beiden ersten Momente von Belang. Das dritte, das Nichtvorhandensein, gewinnt seine Bedeutung für das System der Logik erst durch Dharmakīrti, allerdings auch in ganz anderer Weise, die mit dem hier intendierten Nichtvorhandensein erst sekundär in Zusammenhang stehen. Ich möchte nun versuchen, einen genaueren Begriff davon zu gewinnen, welchen Sinn die beiden Angaben: Nichtbeobachtung ist Fehlen von Beobachtung und als solche ein weiteres Erkenntnismittel unter der Voraussetzung der Erkenntnismitteltheorie Dignāgas haben 15. 13 kecid upalabdhyabhāvamātram anupalabdhim abhāvasya prasaj yapratişedhātmanaḥ pramāṇāntaratvena gamikām icchanti isvarasenaprabhặtayah. HBT p. 167, 9-11. Vgl.: na tu yatheśvaraseno manyata upalabdhyabhāvamātram anupalabdhir iti. HBT p. 174, 9f. und daran anschließende Stellen bei Durveka Miśra: ,,Isvarasena nämlich hat diese [Nichtbeobachtung] im Carakavyākhyānam(?) als weiteres Erkenntnismittel erklärt.“ (tathā ceśvarasenaś carakavyākhyāne pramāņāntaratvenemām upadarşayām babhūva. HBTA p. 380, 27f.). Oder: „... aber man nennt nicht das bloße Fehlen einer Beobachtung unter Bezug auf die reine Negation, wie īśvarasena meint." (na tūpalambhābhāvamātram prasajyapratiședhāśrayeņocyate yathesvaraseno manyate. DhPr p. 103, 14f.). Oder: ,,Isvarasena meint, daß die Nichtbeobachtung bloß das Fehlen einer Beobachtung sei." (upalabdhyabhāvamātram anupalabdhim iśvaraseno manyate. DhPr p. 108, 16f.). 14 Reine Negation (prasaj yapratişedhaḥ) steht hier im Gegensatz zur Exklusion (paryudāsah). Zu dieser Terminologie vgl. J. F. Staal: Ne. gation and the Law of contradiction in Indian thought: A comparative study. BSOAS XXV, 1962, p. 58 ff. und L. Renou: Terminologie grammaticale du Sanskrit. Paris, 1957, p. 202, p. 230. Eine gute Bestimmung der Termini, wie sie in der vorliegenden Schultradition gebraucht werden, findet sich bei Karņakagomin, PVSVT p. 524, 16-18. 15 Als Voraussetzung genügen hier die prinzipiellen Bemerkungen im Nyāyamukham. Vgl. G. Tucci: loc. cit., p. 50. 78

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