Book Title: Die Entwicklung Des Ksanikatvanumanam Bei Dharmakirti
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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Page 4
________________ 364 ERNST STEINKELLNER in apagogischer Weise 8 aus der Tatsache ihres Vergehens erwiesen: Das Vergehen der Dinge ist nur erklärlich, wenn man ihr Augenblicklichsein annimmt. Das Vergehen darf dann aber nicht durch fremde, ding-äußere Ursachen bewirkt sein, es muß ursachelos sein. Diese Ursachelosigkeit des Vergehens leitet Vasubandhu aus dem der Sautrāntika-Ontologie gemäßen Satz ab, daß das Vergehen als ein Nichtvorhandensein (abhāvah) keine Wirkung sei. Wie sieht nun das vināśitvānumānam bei Dharmakirti aus? A) PVSV p. 98, 4-100, 24: Zunächst einige Bemerkungen zum Kontext dieses Abschnittes. PVSV p. 95, 10 endet der lange Exkurs mit der Darstellung der Apoha-Theorie. Mit v. 190 = 192 nimmt Dharmakirti die durch den Exkurs unterbrochene Darstellung der Lehre von den drei Arten des logischen Grundes (hetuh) mit der Besprechung des Eigenwesens als Grund (svabhāvahetuḥ) wieder auf. PVSV p. 97, 10 ff. kommt er auf die beiden Formulierungen (prayogāḥ) dieses Grundes zu sprechen und gibt in v. 193 ab = 195 ab je ein Beispiel für die Formulierung der Gleichartigkeit sowie der Ungleichartigkeit nach: „Wie z. B. eine Wirkung (als Grund] mit Bezug auf die Nicht 8 Der Zwang zur apagogischen Form des Beweises erklärt sich aus den beschränkten Möglichkeiten des direkten Beweises in der Zeit vor der neuen Logik Dharmakirtis. Wie das ältere Beweisverfahren, das auf dem Analogieschluß beruhte, nicht ohne den analogen Fall auskam, so bedurfte es auch nach der formalen Logik Dignāgas noch wenigstens eines einzigen positiven Beleges für den in Behauptung und Begründung vorausgesetzten logischen Nexus. Eben diesen einen Beleg gestattet aber der Augenblicklichkeitsbeweis nicht, in dessen Behauptung der Gegenstand alles Bedingte schlechthin ist. Man war daher gezwungen, die indirekte Art, einen Satz als wahr aus anderen abzuleiten, für den Augenblicklichkeitsbeweis zu wählen, wie sie - bei Vrsagana etwa (vgl. E. FRAUWALLNER, Die. Erkenntnislehre des klassischen Sāmkhya. WZKSO 2, 1958, p. 128) – als Mög. lichkeit der Beweisführung entwickelt wurde. Ein solcher apagogischer Beweis liegt auch tatsächlich im ältesten uns erhaltenen Augenblicklichkeitsbeweis vor. Im Mahāyānasūtrālamkārah (Paris 1907) findet sich ein Kapitel über die Augenblicklichkeit, dessen Hauptteil einem Beweis mit einer größeren Anzahl von Gründen apagogischer Art gewidmet ist (pp. 149, 12-154, 26), welcher m. E. zum größten Teil auf Sautrāntika-Quellen zurückgeht. Bei Vasubandhu ist die indirekte Beweisführung, die Vrşagana als „Nachweis der eigenen These durch Widerlegung der gegnerischen These" oder als „Nachweis auf Grund der einzigen verbleibenden Möglichkeit“ bestimmt hat, als Widerlegung (dūşanam) neben dem direkten Beweis (sādhanam) Teil der Disputation (vādah). Diese dient natürlich dazu, die eigene These zu erweisen und die gegnerische zurückzuweisen, doch wird die Widerlegung selbst bei Vasubandhu ausdrücklich nicht als ,,Nachweis auf Grund der verbleibenden Möglichkeit" und so als eine zweite Methode der Beweisführung aufgefaßt (vgl. E. FRAUWALLNER, Vasubandhu's Vādavidhih. WZKSO 1, 1957, p. 118 und 121). Dennoch muß sich auch Vasubandhu beim Augenblicklichkeitsbeweis gerade dieser Methode im Sinne Vrşaganas bedienen. Ich gebe im folgenden jeweils nur eine analytische Darstellung der Texte und versuche die logische Gestalt des Beweises herauszuarbeiten. Eine analytische Beschreibung des Textes B findet sich schon in: T. VETTER, Erkenntnisprobleme bei Dharmakirti, Wien 1964, pp. 15-17. Die Übersetzung des Textes D mit einem Kommentar habe ich in: Dharmakīrti's Hetubinduḥ, Teil II, Wien 1967, pp. 42-57 und pp. 115 - 145 vorgelegt.

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