Book Title: Die Entwicklung Des Ksanikatvanumanam Bei Dharmakirti
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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Page 5
________________ Die Entwicklung des Kșanikatvānumānam 365 Ewigkeit oder eine Nichtwirkung mit Bezug auf ein Unvergängliches.“ 10 Das Beispiel für den positiv formulierten logischen Nexus (anvayaḥ) lautet: „Was immer hervorgebracht ist, das alles ist nicht-ewig, wie Topf usw.; der Ton aber ist hervorgebracht.“ 11 An dieses Beispiel knüpft die den Exkurs A einleitende Frage an: „Auf welche Weise ist nun erkennbar, daß Hervorgebrachtes notwendig nicht-ewig ist, so daß [du] solches (wie eben] sagst ?" 12 Gefragt wird also nach der Feststellung des logischen Nexus (vyāptih) zwischen den Beschaffenheiten 13 „hervorgebracht“ und „nicht-ewig“ 14. Das Erkenntnismittel (pramānam) für diese Vyāpti bringt Dharmakirtis Antwort: „Weil das Vergehen, da es ursachelos ist, aus dem Eigenwesen folgt." 15 Damit geht er über die Beweisführung Vasubandhus bereits hinaus. Inhaltlich gleich geblieben ist der Satz von der Ursachelosigkeit des Vergehens. Während jedoch Vasubandhu über die Ursachelosigkeit aus der Tatsache des Vergehens die Augenblicklichkeit ableitet, beweist Dharmakirti durch die Ursachelosigkeit, daß das Vergehen wesentlich zum Ding gehört. Wir haben es also bei Dharmakīrti mit zwei Beweisen zu tun: mit dem Augenblicklichkeitsbeweis selbst und mit dem Beweis seiner Vyāpti. Entscheidend geändert wurde dabei die Funktion des Satzes von der Ursachelosigkeit des Vergehens. Er dient nun dazu nachzuweisen, daß das Vergehen der verursachten Dinge aus dem Eigenwesen (svabhāvāt) dieser Dinge selbst gegeben ist - mit anderen Worten - daß die Dinge selbst wesentlich vergänglich sind oder daß sie hinsichtlich ihres Vergehens von äußeren Ursachen unabhängig (PVSV p. 98. 7-9) und daher notwendig vergänglich (PVSV p. 98, 20-22) sind. Natürlich steht und fällt damit der ganze Beweis mit dem Nachweis der Ursachelosigkeit des Vergehens. Daher widmet Dharmakīrti den weiteren Exkurs diesem Nachweis (PVSV p. 98, 9-100, 24) und seiner 10 anityatve yatha kāryam akāryam vā 'vinasini 11 yat kimcit krtakam tat sarvam anityam, yatha ghatādayah, sabdaś ca krtaka iti (PVSV p. 97, 19-21). 12 katham idānim krtako 'vasyam anityam iti pratyetavyo yenaivam ucyate (PVSV p. 98,4f.).Man vergleiche den Anfang des Exkurses im Hetubinduḥ (HB p. 7, 17f.), wo die gleiche Frage mit Bezug auf das als Beispiel (HB p. 4, 6f.) verwendete sattvānumānam gestellt wird. 13 Es empfiehlt sich dharmaḥ, das hier die logische Eigenschaft meint, mit ,,Beschaffenheit" zu übersetzen, weil das Wort ,,Eigenschaft" gewöhnlich für die Übersetzung der Vajšeşika-Kategorie gunah gebraucht wird. 14 Hierzu ist zu bemerken, daß der Beweis, dessen Vyäpti hier in Frage gestellt wird, nicht als kşanikatvānumānam formuliert ist; bewiesen wird vielmehr die Nicht-Ewigkeit (anityatvam). Eine einfache Überlegung zeigt jedoch, daß die Begriffe der Nicht-Ewigkeit und der Augenblicklichkeit für den Buddhisten soweit identisch sind, daß die Wörter synonym gebraucht werden können. So könnte man in Anschluß an die obige Vasubandhu-Stelle (vgl. p. 363) sagen: Das Nicht-Ewige ist augenblicklich, das heißt in jeder Phase vergehend, denn wenn es nicht sofort verginge, könnte es auch später nicht vergehen und somit nicht nicht-ewig sein. Es ist daher durchaus erlaubt, diesen Text, obgleich in ihm das Wort ksanikaüberhaupt nicht erscheint, als eine Ausführung des kşanikatvānumānam zu bezeichnen. 15 ... yasmāt ahetutvād vināšasya svabhāvād anubandhitā || PVSV p. 98, 5f.

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