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Die Entwicklung des Kşaņikatvānumānam
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Diese wird daher von Dharmakirti widerlegt. Die den Exkurs einleitende Frage des Gegners ,,Wie ergibt sich, daß der Ton oder ein anderes Ding nichtewig sind ?" 21 ist wiederum eine Frage nach dem logischen Nexus, mit welchem die Behauptung „Der Ton ist nicht-ewig." zu beweisen ist, und nach seiner Feststellung. Dharmakirtis Antwort „Die Nicht-Ewigkeit kommt dem Ton zu, weil das Vergehen aus dem bloßen Seiendsein (des Tones) folgt.“ 22 gibt zunächst nur den Grund an: Weil der Ton seiend (sat) ist, ist er nicht-ewig 23. Das heißt aber, daß Dharmakirti bereits an dieser Stelle den Nexus von Seiendsein und Nichtewigkeit formuliert 24.
Dennoch haben wir es hier noch nicht mit dem sattvānumānam zu tun. Wie ist er nämlich dazu gekommen, die Vergänglichkeit des Tones aus dessen Seiendsein zu erschließen? Oder, anders gefragt, wie kommt der Begriff „Seiendsein“ (sattā) in das vināšitvānumānam ?
Im Exkurs A findet sich in der Polemik in einem Kontext, der nur mittelbar mit der logischen Struktur des Beweises verknüpft ist, folgendes Gespräch, das ich kurz vorführen möchte. Der Gegner gibt zu, daß das vergängliche Ding (svabhāvaḥ) unabhängig ist, folgert aber daraus, daß es unverursacht (ahetuka-) sein müßte. Darauf sagt Dharmakirti:
„Es ist nicht unverursacht, weil es auf Grund des Vorhandenseins schon der Ursache für (sein) Seiendsein so (= vergänglich) entsteht; was nämlich seiend ist, ist nur so (= vergänglich). [Gegner:) ,Ein Seiendes 25 entsteht nicht notwendig aus etwas. [Antwort:) Dann wäre das Seiendsein zufällig [und] würde daher bei keinem [Ding] irgendwann irgendwo aufhören. ... ... ... Auch habe ich diesbezüglich schon gesagt, daß es nichts vom Ding Verschiedenes namens Vergehen gibt, daß das Eigenwesen (= Ding) selbst das Vergehen ist (und] daß eben dieses als [nur) eine einzige Phase lang bestehend entstanden ist. Dieses Eigenwesen des [Dinges] stellen langsame Geister [erst] nachträglich fest (und) nicht [schon] früher, weil es [ihnen), obgleich sie [das Vergehen) sehen, an Scharfsinn gebricht. Daher wird kraft dieser [Feststellung erst] später (das vergängliche Eigenwesen] festgestellt, genauso wie die Laien [erst] durch Beobachtung einer [krankhaften] Veränderung Gift [im Körper eines Menschen feststellen). Daher hängt das Vergehen nicht von etwas anderem, das vom Seiendsein ver
21 katham idam gamyate 'nātyantiko dhvanir anyo vā bhāva iti. PVSV p. 141, 17f.
22 sattāmātrānubandhitvān nāśasyānityată dhvaneh | PV I, v. 269 ab = 271ab. 23 Vgl. PVSVT p. 510, 23f.
34 Er schließt dementsprechend die Einleitung mit den Worten ab: „Damit ist erwiesen, daß der Ton oder ein anderes, das am Seiendsein teilhat, jedes Ding eben, nicht-ewig ist." (tena sabdo 'nyo vā sattābhājanah sarva eva bhāvo 'nātyantika iti siddham. PVSV p. 141, 23f.).
25 Z. B. der Äther (ākāśah), der nach Ansicht des Gegners zwar seiend, aber auch ewig, das ist anfanglos ist.