Book Title: Die Entwicklung Des Ksanikatvanumanam Bei Dharmakirti
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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Page 6
________________ 366 ERNST STEINKELLNER Verteidigung gegen logisch formulierte Einwände. Der Nachweis der Ursachelosigkeit wird in zweifacher Weise geführt. Einerseits wird sie aus der Unabhängigkeit der vergehenden Dinge von fremden Ursachen abgeleitet 16 (PVSV p. 98, 9-22), andererseits aus dem Ansatz, daß eine hypothetisch angenommene fremde Ursache für das Vergehen der Dinge gar nicht imstande wäre, das Vergehen des Dinges zu bewirken 17 (PVSV p. 100, 8-24). Somit läßt sich das Wesentliche des hier vorliegenden Beweises herausarbeiten. Der Beweis selbst würde in klassischer Formulierung lauten: „Die Dinge (Ton etc.) sind nicht-ewig (= augenblicklich), weil sie hervorgebracht sind.“ Die Vyāpti ihrerseits wird erschlossen aus der Ursachelosigkeit des Vergehens, das bei hervorgebrachten Dingen beobachtet wird. Diese Ursachelosigkeit wiederum wird aus der Unabhängigkeit der vergehenden Dinge und aus der Unfähigkeit fremder Ursachen, das Vergehen der Dinge zu bewirken, abgeleitet. Die logische Form des Beweises ist die eines svabhāvahetuḥ. Das heißt, daß die Vyāpti auf der Verknüpfung des Dessen-Selbst-Seins (tādātmyam) zwischen den beiden Beschaffenheiten ,,Hervorgebrachtsein“ und „Nicht-Ewigsein, Augenblicklichsein“, beruht. Die Feststellung der Vyāpti geht jedoch nicht nach der von Dharmakirti später gegebenen Regel 18 vor sich, vielmehr wird die Vyāpti aus der Erfahrungstatsache des Vergehens deduziert. Die Tatsache, daß Dharmakirti im Pramāņavārttikam eine besondere Regel für die Feststellung des anvayaḥ beim svabhāvahetuḥ noch nicht kennt19, dürfte der Grund dafür gewesen sein, warum er sich hier noch der apagogischen Form des älteren vināśitvānumānam zur Feststellung der Vyāpti bedient. B) PVSV p. 141, 17—150, 5: Dieser zweite Exkurs findet sich im großen Schlußteil des Pramāņavārttikam, erstes Kapitel, in dem es um die Autorität des Veda geht (PV I, v. 224ff. = 226ff.). Das entscheidende Argument der Mimāmsā für diese Maßgeblichkeit ist die Lehre von der Ewigkeit des Tones 20. 16 „Die Dinge hängen nämlich, indem sie vergehen, bezüglich dieses Zustandes nicht von einer [fremden] Ursache ab, weil die vergehenden [Dinge] nur durch ihre eigene Ursache gegeben sind. Daher ist, was immer hervorgebracht ist, schon von Natur aus vergänglich.“ (na hi bhāvā vinasyantas tadbhāve hetum a peksante, svahetor eva vinasvarāņām bhāvāt. tasmad yah kascit krtakah sa prakrtyaiva nasvarah. PVSV p. 98, 7-9) 17 a8amarthyac ca taddhetor bhavaty esa svabhävatah PV I, v. 196 ab = 198 ab. 18 Vgl. HB p. 4, 3-5. Karnakagomin spricht zwar von der Begründung des Verses PV I, v. 193 cd = 195 cd als von einem aufhebenden Erkenntnismittel (bädhakam pramänam, PVSVT p. 360, 10), doch kann ich eine aufhebende Funktion, zumindest im Sinne der Hetubindu-Stelle, nicht finden. 19 PVSV p. 2, 13f. heißt es nur, daß anvayah und vyatirekah durch das im betreffenden Fall geeignete Erkenntnismittel festgestellt werden (yathāsvam pramänena niscitam), also durch Wahrnehmung oder Schlußfolgerung. In unserem Fall wäre der anvayah durch eine Schlußfolgerung festgestellt. 10 Vgl. E. FRAUWALLNER, Mimämsäsūtram, I, 1, 6-23. WZKSO 5, 1961, pp. 113–124.

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