Book Title: Die Entwicklung Des Ksanikatvanumanam Bei Dharmakirti
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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Page 3
________________ Die Entwicklung des Kṣaṇikatvānumānam 363 solcher Exkurs, erlaubt aber das Bild der Entwicklung abzurunden und darf daher ebenfalls hier herangezogen werden. Es sind dies folgende Stellen: A: PV I, vv. 193c = 1950 - 196 = 198 4 (PVSV p. 98, 4-100, 24) B: PV I, vv. 269 = 271 - 283b = 285b (PVSV p. 141, 17-150, 5) C: PVin II, f. 275b8–278b3 D: HB p. 7, 17-19, 13 E: VN p. 6, 6-11, 1. Eine erste oberflächliche Gruppierung dieser Texte nach den beiden BeweisGestalten ergibt: Das sattvānumānam liegt vor in E, das vināsitvānumānam in A und B. In C und D finden sich beide. Wie sehen nun diese Beweise im einzelnen aus und was unterscheidet sie voneinander ? Da wir annehmen dürfen, daß die Geschichte des sattvānumānam erst in den Werken Dharmakirtis beginnt, möchte ich zunächst den älteren Beweis, das vināśitvānumānam, besprechen. Die jüngste Beweisführung aus der Zeit vor Dharmakirti 5, die uns bekannt ist, ist die Vasubandhus des Jüngeren. Von den drei Schlußfolgerungen, die Vasubandhu in seinem Abhidharmakośabhāşyam 6 aufstellt, ist für die Weiterentwicklung des Beweises nur die erste relevant. Diese lautet in der Übersetzung FRAUWALLNERS: ,,Die Behauptung, daß die verursachten Gegebenheiten augenblicklich sind, ist erwiesen, weil sie später unbedingt vergehen. Das Vergehen der verursachten Gegebenheiten hat nämlich keine Ursache. Warum? Was eine Ursache hat, ist eine Wirkung. Das Vergehen als Nichtsein ist aber keine Wirkung und hat daher auch keine Ursache. Weil nun das Vergehen keine Ursache hat, vergehen (die verursachten Gegebenheiten), kaum, daß sie entstanden sind. Denn, wenn sie nicht gleich anfangs vergehen, dann kann es auch später nicht der Fall sein, weil sie später die gleiche Beschaffenheit haben wie früher. Wenn sie daher später ein Ende finden, so läßt sich daraus erkennen, daß sie bereits früher vergehen.“ 7 Daß die verursachten Dinge (samskārāḥ) augenblicklich sind, wird also 4 Die an zweiter Stelle gegebenen Ziffern für Verse des PV I vertreten eine Verszählung, die gegenüber der von GNOLI in seiner Ausgabe eingeführten die beiden Mangala-Verse mitzählt. 6 Einen Beweis, der sich in Uddyotakaras Nyāyavärttikam (NV p. 824, 16f.) findet und vielleicht auf Dignāga zurückzuführen ist, aus dessen erhaltenen Werken im übrigen keine Darstellung des ksanikatvānumanam bekannt ist, möchte ich hier wegen des sehr hypothetischen Charakters einer solchen Verbindung mit Dignāga nicht berücksichtigen. & Zu AK IV, v.2d-3b. Ubersetzungen nach der chinesischen Version: L. DE LA VALLÉE POUSSIN, L'Abhidharmakośa de Vasubandhu, Paris 1923-1931, IV, pp. 4-8; E. FRAUWALLNER, Die Philosophie des Buddhismus, Berlin 2. 1958. pp. 104-109. Peking edition, Tokyo-Kyoto 1955ff., Vol. 115, Nr. 5591, f. 190a 5 - 192 a5. 7 loc. cit., p. 105. Der letzte Satz hat keine Entsprechung in der tibetischen Übersetzung und ist vielleicht eine Glosse der chinesischen Fassung.

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