Book Title: Reviews Of Different Books
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Page 22
________________ 268 REVIEWS Parther", S. 453: dem Verf. sind samtliche neueren Arbeiten zur parthischen Numismatik (A. und B. Simonetta, Le Rider, um nur drei der bedeutendsten zu nennen) vollig fremd. Sein letzter Gewahrsmann ist W. Wroth (BMC Parthia) aus dem Jahre 1903 (sic!). Die Folgerungen uber die Aufteilung der Munzen der ersten parthischen Konige, uber die Abfolge der Konigstitel etc. sind daher unbrauchbar. Besonders hubsch ist nebenher auch der "Radmantel" des Reiters (S. 455), ohne Zweifel eine uber die Nachrichten Justins hinausgehende Bereicherung. Kap. 29: "Reges Tocharorum Asiani", S. 637ff. versucht A., aus Heraos (aus dem er einen aus den Munzlegenden nicht nachweisbaren Heraios macht) einen Sakauraker zu machen. Zu diesem Zweck schlagt er bei P. Gardner BMC, Greek and Scythic Kings of Bactria and India nach, erschienen 1886, was der Reprint 1966 verschweigt, kennt nicht oder verschweigt z.B. Zograf's Arbeit uber die Munzen der Heraos (1937) und die weitere neuere, meist sowjetische Literatur dazu, ignoriert den Emissionszusammenhang zwischen den Drachmen und den (epigraphisch und palaographisch hier allein gultigen) Tetradrachmen, macht aus der Legende Canab ein Cakab, um den Sakauraker zu erzwingen, und aus unbestrittenem, da unbestreitbarem Koccanov oder Koppanov ein Koyyanov oder Koyyakov (von P. Gardner 1886 irrig so gelesen), um den Kusan wegzubekommen, der drin enthalten ist. Derlei geht einfach nicht und ist fern jeder Verantwortung. In Kap. 32: "Chronologie der Kusan und der Hephthaliten" greift A. meinen numismatisch gefuhrten und bisher unbestrittenen Nachweis von vier aufeinanderfolgenden Wellen iranischer Hunnen (Dokumente zur Geschichte der Iranischen Hunnen in Baktrien und Indien, Harrassowitz, Wiesbaden 1967) auf S. 690 ff. vehement an, ohne indessen den Gegenbeweis fuhren zu konnen. Uber die Behandlung der Numismatik S.O. Es ware schwer entschuldbar, wurde ich diese Zeilen in eigener Sache benutzen, aber: der Vorwurf, das Material z.B. sowjetischer Museen nicht benutzt zu haben, geht ins Leere. A. selbst hat dessen Nichtachtung (s.o. Heraos) bewiesen. Im ubrigen kann man nur benutzen, was geboten wird: die Bestande russischer Museen sind mit wenigen Ausnahmen nicht publiziert, in Innerasien uberhaupt schwer zuganglich, auch R. Ghirshman, dem dies Buch sinnigerweise gewidmet ist, konnte in seiner einstigen Arbeit Les Chionites-Hephthalites (sic!) (Kairo 1948), die der nunmehr ersetzte Vorlaufer der meinen war, obwohl selbst geborener Russe und mit Sprache und Literatur des Landes hinlanglich vertraut, keine anderen Ergebnisse fur das sowjetische Gebiet Zentralasiens erbringen, wovon A. schweigt. Naturlich erneuert A. seine langst widerlegte Behauptung, die Hephthaliten seien dem Ursprung nach "Turken". (S. 697). Das hinterlassene grosse Hunnenwerk von 0. (nicht E., so S. 693) Maenchen-Helfen, eben im Druck, wird Altheims Hunnentheorien endgultig zerstauben und uns weiterer Muhen entheben. Dank fur Erschliessung neuer Quellen ist bei A. nicht zu finden, weder hinsichtlich meiner "Dokumente" noch sonst. Kritik wird liebevoll auch im Detail geubt: wir wollen gerne hinkunftig die Kusan so und nicht, wie Altheim H. Humbach und mir ankreidet, Kusan schreiben, wenn es ihn nicht stort, dass er selbst es bisher in zahlreichen Werken stereotyp so getan. Die historischen Auslassungen uber das Datum des Kaniska werden darum nicht richtiger: Ohne sich der grundlegenden historischen Verschiedenheit bewusst zu werden, nimmt A. in Parallele zur PostYazdgard-Ara einen Beginn der Kaniska-Ara mit dem Tode des Konigs an (statt mit dem Regierungsbeginn, wie doch die an die 50 indischen Inschriften ausweisen, deren erste sofort einem zweiten Kaniska zuzweisen waren, was das numismatische Material als Quelle glatt ausrangieren wurde) und kommt (recht versteckt auf S. 701) auf sein Datum 219/20, obwohl er S. 687 sieht, dass mein Ansatz auf rund 230 n. Chr. durch die von mir als baktrisch erkannten Tochi-Inschriften uber die Rechnung von J. Harmatta auf 232 n.Chr. als sicher erwiesen wird. Wenn A. sich auf eine Ausfuhrung von Harmatta 1966 (S. 687, Fn. 13 belegt) stutzt, dieser hatte auch sogleich gesehen, dass in keinem der Falle bei den Tochi-Inschriften eine Bilinguis vorlage, so ist festzuhalten, dass Harmatta in Acta Ant. Hung. XVII/3-4 (1969) dies nicht bestritten hat (1.c. 368:

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