Book Title: Archiv Fur Indische Philosophie
Author(s): A Wezler
Publisher: A Wezler
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Page #1 -------------------------------------------------------------------------- ________________ ARCHIV FUR INDISCHE PHILOSOPHIE ZUM VERSTANDNIS DES BHASYA ZU PANINI 3.3.18 (Studien zu Patanjalis Mahabhasya II) Von Albrecht Wezler, Hamburg Paul Thieme. meinem Lehrer und Freund, zum 87. Geburtstag in Dankbarkeit gewidmet 1. Vor einiger Zeit bin ich von meinem hiesigen Kollegen Oetke auf SCHARFES (1961: 687.) Ubersetzung und Deutung des zweiten Teils der Diskussion zu Pan. 3.3.18 bzw. diese selbst angesprochen worden. Auf Anhieb gewann auch ich die Uberzeugung, dass SCHARFE die - freilich betrlichtlichen-Schwierigkeiten, vor die Patanjali seine Leser hier stellt, in der Tat nicht uberzeugend gelost hat; es bedurfte aber verschiedener Anlitufe und langeren Nachdenkens, bis ich selbst zu einem Ergebnis kam, von dem ich glaube, dass es dem von SCHARFE erzielten deutlich uberlegen ist, und das ich deshalb nun vortrage, auch wenn ich mir dessen bewusst bin, dass die Aufklarung noch nicht als restlos angesehen werden kann. Das entsprechende Textstuck lautet in KIELHORNS Ausgabe (II 144.20-145.3): athava krbhvastayah kriyasamanyavacinah kriyavidesavacinah paci.. dayah/yac cotra pacater bhavalir bhavati na tad bhavateh pacatir bhavati yac ca bhavateh pacatir bhavati na tat pacater bhavatir bhavati / kim ca pacater bhavatir bhavati samanyam / kim ca bhavateh pacatir bhavati visepah / tadyatha / upadhyayasya sisyo matulasya bhagineyam gatvaha / upadhyayam bhavan abhivadayatam ili sa gatva matulam abhivadayate tatha matulasya bhagineya upadhyayasya sipyar gatudha/ matulam bhavan abhivadayatam iti sa gatvopadhyayam abhivadayate/evam ihapi pacater bhavatau yat tan nirdisyale // SCHARVE ubersetzt dies wie folgt: ,,Oder aber kr. vbha, yas drucken das Allgemeine der Handlung aus, ypac usw. das Besondere der Handlung. Und was dabei bhu fur pac ist, das ist nicht ypac von /bha, und was ypac von bho ist, das ist nicht bhu von Vpac." ,,Und was ist bhu von pac!" ,,Das Allgemeine." * Auch durch seine konstruktive Kritik hat der vorliegende Aufsatz in verschiedener Hinsicht gewonnen. In Fussnote 2 merkt SCHARTE dazu an: ,,Eins ist hier das Allgemeine von einem!". Page #2 -------------------------------------------------------------------------- ________________ A. WEZLER Zum Verstandnis des Bhlaya zu Panini 3.3.18 93 ,,Und was ist pac von Ybha?" ,,Das Besondere. So z. B.: Ein Schuler (A) seines Lehrers geht zum Schwestersohn (B) seines Onkels mutterlicherseits und sagt: ,,Sie sollen den Lehrer begrussen!' Der (B) geht und begrusst seinen Onkel. Ebenso kommt der Schwestersohn (B) seines Onkels mutterlicherseits zum Schuler (A) seines Lehrers und sagt: Sie sollen den Onkel begruBen! Der geht und begrusst den Lehrer. Ebenso ist es auch hier, was uber Ybhu gelehrt wurde, was es von ypac ist." Erlauternd fuhrt SCHARFE dann noch dazu aus: ,,Es scheint mir eine merkwurdige Vorstellung, dass eins das Allgemeine von einem anderen sein konne, auch der indische Terminus (sminya) selat doch wenig. stens ursprunglich mehreres voraus, das gleiches (samana) hat. Patanjali meint aber wohl die Vorstellung eines moglichst leeren Seine, dem alle naheren Bestimmungen fehlen oder doch wenigstens weniger zu. kommen als dem anderen. Ein Stammbaum moge das Beispiel Patanjalis deutlich machen: o ------ man durch eingehendere Lekture des Bhasya gelernt hat, nicht nur Patanjalis Beobachtungsgabe, sondern auch seinem Denken Respekt zu zollen, nicht a limine vollig ausschliessen konnen- oder zumindest um einer sauberen Argumentation willen nicht vollig ausschliessen wollen-, dass Patanjali nicht doch auch eine ,,merkwurdige Vorstellung vom Allgemeinen vertreten haben konnte. Die von SCHARFE unter der Uberschrift ,,Allgemeines und Besonderes behandelten Textstellen (1961: 65-73) liefern aber keinerlei Indiz dafur, dass dieser Verdacht berechtigt ist: denn das, wozu SCHARFE durch vor- und ruckverweisende Anmerkungen (1961: 67 Anm. 3 und 69 Anm. 1) eine Beziehung herstellt, also der Abschnitt I 172.6-8 des Mahabhasya (apara ahal prakalpele ca / katham / pitaputtavat tadyatha / sa eva kamcil prali pita bhavali kamcil prati putro bhavati / evam ihapi sa eta kancit prati sdmanyam kamcil prati visepah), handelt ja nicht etwa von diesem ominosen einem, das das Allgemeine von einem" wiire, sondern davon, dass etwas in bezug auf X ein Allgemeines, in bezug auf Y aber gleichzeitig ein Besonderes sein kann, also von der Relativitat der Begriffe saminya und vibesa. Und wenn z. B. Nagojbhatta in seinem Brhacchabdendusekhara (1076.15f.), Kaiyata zu Mahabhagya I 229.15 (Pradipa II 66a 6ff.) paraphrasierend, davon spricht, dass atra jatyakhyayam' (vgl. Pan. 1.2.58) ili bhinnapindavisaya jalir grhyale, na tv avasthabhedanugata ekavyaktivisaya ditthatvadijatir (ili kaiyalah), dann muss man zwar feststellen, dass er Gattungen" kennt, die nur numerisch einen individuellen Vertreter umfassen", zugleich aber betonen, dass dabei - und damit wird seine These sachlich falsch - ersichtlich die generische Identitat von Personenindividuen durch die Zeit hin gemeint ist, die auch dadurch sinnfallig wird, dass ein und dieselbe Person im Laufe ihres Lebens trotz des Wechsels der Altersstufen (avastha) kontinuierlich z. B. den Eigennamen Dittha tragt. Die eben zitierte Stelle aus dem Mahabhasya (I 172.6-8) bedarf aber doch noch genauerer Betrachtung, ist sie doch dazu angetan, zu der erforderlichen Differenzierung des Begriffs des ,,Allgemeinen" hinzufuhren. Freos (1896: 455) hat die - philosophisch wichtige - klarende Feststellung getroffen, dass auseinanderzuhalten sind a) die Beziehung, in der ein Gegenstand (Individuum) zu dem Umfange eines Begriffs steht, wenn er unter den Begriff fullt... Onkel) Lehrer Fur den Vetter (B) ist der Onkel nur ein Onkel ohne weitere Attribute; fur (A) ist er dazu und besonders der Lehrer. So ist, wie ich die Sache auffasse, der Onkel' hier das Allgemeine, der Lehrer' das Besondere. Wie nun bei diesem einen Menschen beide Bezeichnungen (Onkel und Lehrer) gelten, so gilt auch Pan 111 3 18 bhave (im Sinne eines Seins oder Tuns') bei einem speziellen Verb, das beides ausdruckt: das Sein oder Tun und seine spezielle Handlung." 2. Mag man SCHARFR nun zugute halten, dass ihm bei dieser Deutung selbst nicht ganz wohl war, oder nicht - dass ,,eins das Allgemeine von einem" sein soll, ist philosophischer Explikation bedurftig, und nicht einfach ,,eine merkwurdige Vorstellung". Nun wird man, auch wenn * In Fussnote 3 merkt SCHARFE dazu an: Sein Vetter ersten Grades; vgl. unten den Stammbaum!". In Fussnote 4 merkt Scharfe dazu an: ,,Der gemeinsame Onkel ist der Lehrer des Erstgenannten (A)". Die Stelle lautet: ekaamim tu pinde avasthabhedanugald ditthaluidika jatir jatyakhyayam ili wacanasamarthyan na grkyate / jalipadarthavadimale ki sarve sabda jutyarthabhidhayina ili smarthyad bhinnapinda visaya jalir aariyale 11. Page #3 -------------------------------------------------------------------------- ________________ b) die Beziehung, in der ein Umfang eines Begriffs zu dem Umfange eines Begriffs dann steht, wenn der erste Begriff dem zweiten untergeordnet ist...". Von einer Beziehung der letzten Art geht Patanjali ersichtlich in dem Zusammenhang aus, in dem er das,Vater Sohn-Beispiel' anfuhrt. Veranschaulicht werden soll in Wahrheit also, dass ein Begriff X in bezug auf einen Ubergeordneten Begriff Y visesa sein kann und in bezug auf einen untergeordneten Begriff z simanya. Dieser untergeordnete Begriff Z konnte aber sehr wohl numerisch nur einer sein, so dass die Vorstellung von einem als dem Allgemeinen von einem", wire eine derartige Relation gemeint, durchaus nicht als merkwurdig" ausgegeben werden konnte. Etwas anders, so konnte man meinen, steht es im Falle der ersteren Beziehung, der Relation also z. B. zwischen einer Gattung und den unter sie fallenden individuellen Vertretern. Aber auch dabei wire es durchaus moglich und keineswegs sinnlos, x. B. von einer Gattung ,,Einhorn" zu sprechen, auch wenn es nur ein einzi ges Individuum dieser Art gabe, indem namlich dieser Gattungsbegriff in Analogie zu gelaufigen gebildet wurde. Auch insofern liesse sich mit dem ,,einem als Allgemeinem von einem" philosophisch durchaus etwas anfangen. Za Mahabhagya II 144.20-145.3 zuruckkehrend, wird nun aber deutlich, dass es sich bei der Relation, in der bhara zu paka usw. steht, nur um eine Beziehung der Art handeln kann, die von Frege als zweite genannt wird. Diese Feststellung impliziert aber naturlich nicht, dass deshalb auch SCHARFES Auffassung zu folgen ware. Im Gegenteil, auch nach dieser begrifflichen Klarung bleiben angesichts des Wortlauts der Bhasya-Stelle, namentlich auch des Beispiels, die Bedenken unvermindert bestehen, ob es Patanjali hier wirklich um die Vorstellung von binem als dem Allgemeinen von einem geht, und da dies die einzige Stelle ist, an der sie angeblich bezeugt ist, wird man sich den Text noch einmal genau daraufhin ansehen, ob er denn tatslichlich so, wie SCHARFE meint, verstanden werden muss. 3. Nun ist es offenbar nicht so sehr die erste Halfte des zitierten Abschnittes, d. h. II 144.20-23 als vielmehr das anschliessend (II 144.23-145.3) gegebene Beispiel, durch das sich SCHARTS zu der An. nahme hat verleiten lassen, Patanjali betrachtete hier weins als das Allgemeine von einem". Wie dem auch sei, jedenfalls legt die Beobachtung, dass Patanjali eingangs von pacadayah aussagt, sie seien kriyavisegavacinah, anschliessend aber nur mehr von der Wurzel pac (pacati-) die Rede ist, umgekehrt gerade die Vermutung nahe, dass er nur an pac erlautert, was in Wahrheit fur diese und alle anderen, durch -adi mit eingeschlossenen Wurzeln gilt, so dass sich vielmehr eine Opposition von kr oder bhe oder as als jeweils kriyasamanyavacin zu pac und den anderen hierher gehorenden Wurzeln als jeweils kriyavisesaud cin ergibt. Das Beispiel seinerseits aber bereitet dem Verstlindnis in der Tat keine geringen Schwierigkeiten. Es wirkt auf den ersten Blick unvermittelt angefugt, und man weiss nicht so recht, was es eigentlich veranschaulichen soll. Den Unterschied zwischen bzw. das Verhaltnis von samnya und videsa, wie SCHARYs meint, oder die Nicht-Symmetrie bzw. Nicht-Umkehrbarkeit einer Relation oder gar, dass bestimmte Ausdrucke, z. B. Verwandtschaftanamen, erglinzungsbedurftig sind, insofern namlich ein Possessivpronomen hinzugedacht werden muss! Der zitierte Abschnitt wird nun aber durch ein athava eingeleitet; somit ist klar, dass das, was nun vorgetragen wird, eine gleich berech tigte oder evtl. sogar vorzuziehende Alternative zu dem im vorangehen den Abschnitt Erwogenen darstellt. Bei diesem vorangehenden Abschnitt muss es sich die Struktur der Diskussion liegt ja offen zutage - um II 144.12-20 (natra nirdesas tantram / ... nirdesah karlavyah 18) handeln. Daraus folgt, dass es auch in dem durch athana eingeleiteten Abschnitt II 144.20ff. um das gleiche Problem gehen muss, das am Anfang der Diskussion in paraphrasierender Entfaltung von vartt. 1 (bhave sarvalingo nirdebah) dargelegt wird und das SOHARF (1961: 12) richtig so referiert: ,,Das Wort bhave in Pan. III 3 18 (das Suffix bezeichnet ein Sein oder eine Tatigkeit') ist ein maskulines Nomen im Singular. Sogleich entsteht die Befurchtung, dass dann alle in diesem Abschnitt gelehrten Suffixe nur maskulin und singularisch sein durften; Kityayana fordert, die Regel in allen drei Geschlechtern zu geben (bhutau, bhavane, bhave)." In volliger Ubereinstimmung mit der argumentativen Zielrichtung des 2. Losungsvorschlags' gibt Kaiyata denn auch zu athavd die folgende Erklarung (Pradipa III 224 a 12-15): pakadisu kriyavisesepu bhinnalingasamkhyanugatesv api bhavaiabdavacyam samanyam Sabaleyadisu iva gotuam vidyale, tac caikam pumpstudnugatan ceti tadaeritya pratyaya vidhasyanla ily arthah // ,In den speziellen Tutigkeiten wie Kochen usw. (bzw. solche und andere Tatigkeiten Nagojtbhatta stellt klar, dass Patanjali die Wurzeln kr und as in diesem Zusammenhang erwahnt, ,,um ein weiteres] Beispiel [fur Wurzeln) zu geben [die sdmdnyandcin sind)", dass das durch das Primarsuflix ghax bezeichnete ,,Allgemeine" also die Bedeutung der Wurzel bhu allein ist (Uddyota III 224 a 33-34: bhane krastyor drsantartham graharami / ghaflamabhivalare sadhya trena bhasamaram bhurortha ili tasya samanyavacitam D. Man konnte also z. B. nur paka-m. und falschlich nicht auch pakti f. bzw. pacana. n. bilden und ausserdem von pika-m. nur Formen des Singulars, Page #4 -------------------------------------------------------------------------- ________________ A. WEZLER bezeichnenden Verbalnomina wie paka, pakti, pacana etc."], die [notwendigerweise jeweils] ein unterschiedliches Genus haben und in unterschiedlichen Numeri [gebraucht werden konnen], gibt es trotzdem ein durch das Wort bhava bezeichnetes allen Gemeinsames, so wie in den Abkommlingen einer gescheckten Kuh usw. das Kuh-/Rindtum; und dieses [Allgemeine] ist [numerisch] eines und durch Maskulinitat (d.h. die Tatsache, dass das es bezeichnende Wort bhava maskulin ist) qualifiziert 10. Von dieser [Beobachtung/These] ausgehend werden die [verschiedenen] Suffixe [deren gemeinsame Funktion es ist, dass sie zur Bezeichnung des bhava an eine Wurzel angefugt werden,] gelehrt wer den (d. h. wird man Panini dahingehend interpretieren, dass er ihre Anfugung lehrt). Das ist der Sinn". Mit dieser der Sache nach evidenten Explikation des Argumentationsziels des 2. Losungsvorschlags', durch die u. a. auch SCHARFES Deutung der samanya-Vorstellung Patanjalis klar widersprochen wird, ist aber immer noch nicht unmittelbar einsichtig, wie das Beispiel zu verstehen ist und was Patanjali mit ihm genau bezweckt. Einen Schritt in die richtige Richtung hat offenbar BANDINI getan, indem er (1980: 140 Anm. 459) zu Karika 63 des Kriyasamuddesa (Vakyapadiya III 8) im Anschluss an die Zitierung von SCHARFE bemerkt:,,Fasst man allerdings die Sache so auf, bleibt Vers 64 noch ziemlich unverstandlich. Das Beispiel muss vielmehr so verstanden werden: So wie eine Person in bezug auf den Einen Onkel und in bezug auf den Anderen Lehrer sein kann,..." Abgesehen davon, dass er sich dabei naturlich von Bhartchari selbst (III 8.63: acaryo matulas ceti yathaiko vyapadieyate / sambandhibhedad arthatma sa vidhih paktibhavayoh /), bzw. von Helaraja hat 96 * Vgl. Nagojibhattas Uddyota III 224a 35: bhinnalingeli pakah paktih pacanam ily evam ili bhavah . * Nagojibhatta prazisiert (Uddyota III 224a 36f.): samanyam sattvabhavar@pasiddhatvakhyam ||. Das sabaleya- bei R. HAUSCHILD, Register zur Altindischen Grammatik, Gottingen 1964, Sp. 224b verdankt seine Entstehung einem Druckfehler, wie auch klar wird, wenn man dem Verweis auf AiG Bd. II, 2, S. 507 ($340 a 8) nachgeht. Nagojibhatta weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ala eva paklir bhava ilyady upapadyate | dharmaparasyapi [scil. bhavasabdasya] dharmadharminor abhedat [scil. dharmivacina paktisabdena] samanadhikaranyam (Uddyota III 224a 37f.). Vgl. auch Nagojibhattas Uddyota dazu (III 224b 1-4): tadaerityeti / evam ca lingasamkhyayor vivaksayam api na dosah / na caivam paktir ityadau pumstvapattih tadrsavidezagalasamanyasya bhavasabdavacyasya siddhatvartipasya pumstvaikatvayoh saltve 'pi tadaarayavisesasya nanalingatval stritvadyupapattir iti bhavah 1. Zum Verstandnis des Bhasya zu Panini 3.3.18 inspirieren lassen (vgl. Prakasa 40.19f.: atra ca yatha eko 'rthah kancit praty upadhyayah kancit prati matulo 'bhidhiyate...) und dies in gleicher Weise auch bei Kaiyata nachzulesen ist (vgl. Pradipa III 224a 17ff.: tadyatheliyathaikasmin vastuni matulatvam upadhyayatvam ca bhinnasambandhyasrayam parasparam abadhena vyavasthitam...), kann man zustimmend zur Kenntnis nehmen, dass BANDINI SCHARFE das ,,eine als Allgemeines von einem" anscheinend nicht abgenommen hat obwohl er sich leider nicht explizit genug ausdruckt, muss andererseits aber mit Bedauern konstatieren, dass er seinen Lesern vorenthalten hat, wie er seinerseits nun den Wortlaut des Beispiels auffasst. 97 Dass der,Onkel mutterlicherseits' und der,Lehrer' ein und dieselbe Person ist, davon geht auch SCHARFE aus und daran kann auch so, wie das Beispiel nun einmal lautet, vernunftigerweise kein Zweifel aufkommen. Wenn es aber richtig ist, dass das Beispiel nicht dazu bestimmt ist, das Verhaltnis zwischen samanya und visesa zu beleuchten - denn dann wurde man etwas anderes und etwas entschieden weniger Kompliziertes, also etwas in der Art des Kuh-Beispiels' von Kaiyata erwarten-, folgt dann daraus, dass es dazu dienen soll, in die Anschauung zu heben, dass eine Person in bezug auf den Einen Onkel und in bezug auf den Anderen Lehrer sein kann"? Gewiss nicht; weder folgt dies daraus, noch ware z. B. erklarlich, warum Patanjali nicht einfach sein, Vater-SohnBeispiel von I 172.6-8 wiederholt, das ja doch genau dies auf hochst eingangige Weise illustriert, sondern ein anderes, und dazu noch eher verwirrendes Beispiel anfuhrt. Will Patanjali mit seinem aus der Alltagslebenswirklichkeit gegriffenen Beispiel also die Nicht-Symmetrie bzw. Nicht-Umkehrbarkeit von Relationen veranschaulichen, von der doch in den vorangehenden Satzen ganz eindeutig die Rede ist? Inwiefern, so ware dann zu fragen, leistet das Beispiel das, und wurde es fur diesen Zweck nicht vollig genugen, etwa den Schuler eines Lehrers" anzufuhren, der nach indischem Verstandnis der Rollen niemals seinerseits der Lehrer seines Lehrers sein kann? Bzw. was soll dann das Beispiel, in dem doch von drei Personen gesprochen wird, wahrend zuvor die Nicht-Symmetrie der Relation nur zwischen bhi und pac festgestellt ist? Und zu welchem der Verwandtschaftsnamen matula oder bhagineya, soll man hier eigentlich sein" erganzen, und mussen die von SCHARFE durch "A" und ,,B" unterschiedenen - jungeren - Personen uberhaupt miteinander verwandt sein- was BANDINI zu verneinen scheint- und, falls doch, in welchem Grad? 4. Was also will Patanjali durch sein Beispiel eigentlich illustrieren? Da es sich so verhalt, dass die Antwort dem Beispiel selbst offenbar nicht Page #5 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 98 4. oder zumindest nicht leicht abzugewinnen ist, bleiben nur zwei Moglichkeiten, um zu ermitteln, was hier-indisch gesprochen - das darstantika ist, namlich entweder eine genaue Analyse des dem Beispiel vorangehenden Abschnitts im weiteren Argumentationszusammenhang der gesamten Diskussion von Pan. 3.3.18 oder eben, Ausschau danach zu halten, ob Patanjali nicht etwas selbst explizit sagt, wofur der drstanta steht. Letzteres ware ersichtlich der leichtere Weg, und ihn zu entdecken bedarf es ja auch gar keiner Suche. Denn wie auch in anderen Fallen, wenn er fur etwas ein Beispiel, eingeleitet durch ein tadyatha, anfuhrt, schliesst Patanjali auch im vorliegenden Fall mit einem evam ihapi eine klare Erlauterung daruber an, was durch das Beispiel somit veranschaulicht ist. Er selbst aussert sich also explizit zu dem darstan tika, wobei er durch das dem tadyatha korrespondierende evam ihapi ,,die Beschaffenheitsgleichheit von Beispiel und durch das Beispiel Veranschaulichtem beleuchtet" (drsfantadarstantikayoh sadharmyam sphorayati), um eine Phrase zu benutzen, die der Verfasser des Mahabhasyapradipavivarana, Narayana, freilich mit Bezug auf eine Erlauterung Kaiyatas, gebraucht (VI 318.13). Es hat ganz den Anschein, dass sich SCHARFE und BANDINI dieser Tatsache nicht bewusst waren, jedenfalls die Bedeutung dieses letzten Satzes des zitierten Abschnitts nicht oder nicht voll erkannt haben 12. Dieser der Ubersicht halber sei er wiederholt - lautet nun (II 145.3): evam ihapi pacater bhavatau yat tan nirdisyate //. Kaiyata erlautert ihn wie folgt (Pradipa III 224 a 23-25): bhavatau dhatau vacyaIvenavasthitam yat samanyam pacadidhatuvacyavisesasamavetam tat pratyayarthalvena nirdisyata ity arthah || Gemeint ist: Was in/an der Wurzel bhi als zu Bezeichnendes da ist, [namlich] das Allge 12 Auch im Anschluss an das Vater-Sohn-Beispiel' findet sich eine solche Klarstellung, namlich (I 172.7f.): evam ihapi sa eva kamcil prati samanyam kamcit prati visesah //. Im ubrigen kann diese Parallele als Warnung davor dienen, vorschnell Begriffe des darglantika mit solchen des drstanta in Beziehung zu setzen; denn es ware hier naturlich unsinnig, auch nur zu erwugen, dass Patanjali also den/einen Vater als etwas Allgemeines betrachte und den/einen Sohn als etwas Spezielles. Das sadharmya besteht ja ersichtlich nur darin, dass ein und dasselbe gleichzeitig zwei verschiedene Relationen haben kann. Dass Patanjali das zu Exemplifizierende in diesem und ahnlichen Fallen nicht explizit macht, bleibt freilich festzuhalten (insofern es naherer Betrachtung im Rahmen einer noch fehlenden Untersuchung uber die Beispiele aus dem Alltagsleben im Mahabhasya bedurfte). Denn das Vater-Sohn-Beispiel kann somit auch kaum missverstanden werden, lehrt es doch allgemein, dass es fur das Verstandnis solcher Beispiele ganz wesentlich ist, darauf zu achten, auf welchem der Worte des nachfolgenden, mit evam ihapi angeschlossenen Satzes eine besondere Betonung liegt. Zum Verstandnis zu Paun.. 99 meine als das, was dem durch die Wurzeln pac usw. zu bezeichnenden Besondern inhariert, das wird als Bedeutung der Suffixe genannt". Auf pacater geht Kaiyata zwar nicht explizit ein, Narayana hat aber gewiss recht, wenn er in seinem Mahabhasyapradipavivarana feststellt (VI 318.19): 'pacateh' ity upalaksanam | arthaparam caitat, samavayasambandhe ca sasthiti vyacaste pacaditi | Kaiyata] spricht erlauternd von dem, [was dem durch die Wurzeln] pac usw. zu bezeichnenden Besonderen inhariert], in dem Gedanken, dass [Patanjali, indem er von] pac [spricht, alle anderen wegen ihrer Bedeutung zur gleichen Gruppe gehorenden Wurzeln] mit meint und [dass pacateh dabei nicht autonym gebraucht ist 13, sondern] im Hinblick auf seine Bedeutung und dass die Genitivendung [in pacateh angefugt ist] zur Bezeichnung der [speziellen] Relation der Inharenz". Kaiyata folgend ware der Satz des Bhasya also explizierend zu ubersetzen: So ist es auch hier: Was in bhu von pac als zu Bezeichnendes da ist (d. h. was das durch bhu Bezeichnete im Verhaltnis zu dem von pac usw. Bezeichneten darstellt, namlich das Allgemeine, welches dem durch pac usw. bezeichneten Besonderen inhariert), das wird genannt (d. h. das ist es, was Panini in 3.3.18 mit dem Ausdruck bhava nennt)". Was dieser letzte Satz im Bhasya im gegebenen Diskussionszusammenhang argumentativ leisten soll, d. h. den durch ihn vorgetragenen 2. Losungsvorschlag' erlautert auch Bhartrhari (vgl. Helarajas Prakasa 39.7f.: "pacater bhavatau yal tan nirdisyale" ily alraiva pariharantaram bhasye 'bhihitam vyacaste), namlich in Karika 61 des Kriyasamuddesa von VP III: bhavatau yat pacadinam tavad atropadisyale | na ca lingam pacadinam bhavatau samavasthitam // Was in dem von bhu Bezeichneten im Verhaltnis zu dem von pac usw. Bezeichneten [vorhanden] ist, nur das [und nicht mehr] wird hier (d. h. in 3.3.18) [von Panini] gelehrt. Und das Geschlecht (d. h. das Geschlecht jedoch) ist in dem, was das Bezeichnete von bha in Relation zu dem Bezeichneten von pac ist, nicht festgelegt". Helaraja beginnt seine kommentierenden Ausfuhrungen, indem er den Unterschied zwischen den beiden im Bhasya erwogenen Losungsmoglichkeiten herausarbeitet. In bezug auf die zweite stellt er dabei fest, dass ihr zufolge Maskulinitat und Einzahl, die mit dem Ausdruck bhave in 3.3.18 genannt sind (upatta), gleichwohl dem dadurch ausgedruckten Allgemeinen nur als etwas zukommen, was vom Sprecher nicht gemeint ist (avivaksite eva samanyagate). Als Begrundung fuhrt er 13 Das gilt naturlich auch fur pacati- und bhavati- in dem Abschnitt, der dem Beispiel vorangeht. Page #6 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 100 A. WEZLER an, dass die Einzahl, d. h. numerisch eines zu sein, mit dem Begriff des Allgemeinen selbst gegeben ist, also gar nichts mit einem bestimmten Ausdruck, der ein Allgemeines bezeichnet, zu tun hat (samanyam hy ekam vyaktibhede 'py anuvartamanam ekatvam na jahaty eva | anyatha samanyam eva na bhavet). Darauf aufbauend gibt er anschliessend folgende Erklarung des Verses (Prakasa 39.13-17): atas ca vyaktivisesanam lingasamkhyantarayoge 'pi pacadinam bhavatau vartamanam yad rupam sanmatram pumstvaikatvanugalam tavan matram samanyam atra nirdisyale na ca visistam lingasamkhyam sanmatre rupe 'stili paktih pacanam pakau paka ityadau sanmatrasya rupasyajahatsvalingasamkhyasyanuvrtles tadasrayo vidhih sarvatropapadyata ity arthah || Und deshalb wird hier (d. h. in Pan. 3.3.18) ein Allgemeines genannt, das nur soviel umfasst, [als das ausmacht,] was in dem von bhu Bezeichneten im Verhaltnis zu dem von pac usw., [d. h.] den verschiedenen Besonderungen, auch wenn sie mit einem anderen Geschlecht und einer anderen Zahl verbunden sind, Bezeichneten vorhanden ist, [d. h.] welche in Sein schlechthin bestehende, mit Maskulinitat und Einzahl versehene [Bedeutungs-]Gestalt [darin vorhanden ist]. Nicht aber gibt es Geschlecht und Zahl in/bei der [Bedeutungs-Gestalt Sein schlechthin' als etwas Bestimmtes. Da [diese] in Sein schlechthin bestehende [Bedeutungs-]Gestalt folglich ohne das ihr zukommende Geschlecht und die Zahl aufzugeben, durchgangig vorhanden ist [auch] in dem Bezeichneten von Ausdrucken wie pakti f., pacana n., [bzw.] von Dual- und Pluralformen von paka m. usw., ist die Vorschrift (d. h. das sutra 3.3.18), insofern sie darauf (d. h. auf dieser 14 BANDINIS Konjektur (1980: 138 Anm. 450) statt rapasyajahat" namlich rupasya jahat zu lesen, will mir ganz und gar nicht einleuchten. Seine Behauptung, die uberlieferte Lesung widerspreche dem, was Helaraja soeben erortert hat", ist nicht richtig. Es verhalt sich genau umgekehrt: Wurde man BANDINIS Vorschlag akzeptieren, dann wurde sich Helaraja mit dieser Aussage widersprechen, insofern er ja eingangs bereits festgestellt hat, dass aamanyam hy ekam vyaktibhede 'py anuvarlamanam ekatvam na jahaly eva! Auch Bharthari selbst spricht im nachstfolgenden Vers von den lingani des ekah sattakhyo 'rthah (des Wortes bhava)! Helaraja hat die zweite Halfte von VP III 8.61 also nicht dahingehend verstanden, dass die Existenz eines linga schlechthin bestritten wird; anderenfalls ware ja auch nicht erklarlich, dass er sich seinerseits in seiner Paraphrase nicht mit der Feststellung na ca lingasamkhyam sanmalre rupe 'sti begnugt, sondern ein visistam anfugt, und doch offensichlich als Explikation. Diese Hinzufugung macht nun aber doch nur dann Sinn, wenn Helaraja nicht die Existenz eines lingasamkhya schlechthin, sondern des lingasamkhya, das visisla ist, oder als eines visista bestreitet. Im gegebenen Zusammenhang kann damit nur gemeint sein, dass durch die Verwendung des maskulinen und singularischen bhave in 3.3.18 Geschlecht und Zahl der zu bildenden Verbalnomina nicht paradigmatisch bestimmt / angegeben sind. Zum Verstandnis des Bhasya zu Panini 3.3.18 Erkenntnis) beruht, in allen Fallen stimmig (d. h. kann sie - ebenso wie ahnliche Regeln - immer richtig angewandt werden). Das ist der Sinn [des Verses 61]". Manches in diesem Textstuck aus Helarajas Kommentar bedurfte noch eingehenderer Besprechung, die aber zu weit von dem Hauptpfad wegfuhren wurde. Zu diesem zuruckkehrend, lasst sich mit Blick auf die beiden angefuhrten Erlauterungen zu dem letzten Satz des BhasyaAbschnitts sagen: Damit ist aber nun klar, was durch das Beispiel bei Patanjali belegt werden soll, namlich dass Panini, indem er in 3.3.18 bhava als Bedeutung gewisser Primarsuffixe lehrt, diesen Ausdruck dabei im Hinblick darauf gebraucht, was sein Bezeichnetes im Verhaltnis zu dem Bezeichneten von pac usw. ist. Sein Bezeichnetes aber ist, wie Patanjali zuvor selbst festgestellt hat (kim ca pacater bhavatir bhavati samanyam) ein ,,Allgemeines". Das heisst jedoch keineswegs, dass man nun doch auch fur das Beispiel annehmen musste, dass es dort in gleicher Weise um das samanya, bzw. das Verhaltnis von samanya und visesa geht! Im Gegenteil, die Formulierung des letzten Satzes im Bhasya mit ihrer starken Betonung von tan und etwas schwa cheren von nirdieyate lasst erkennen, dass durch den drsfanta ein bestimmtes sprachliches Phanomen veranschaulicht werden soll, das Phanomen namlich, dass man redend manchmal nur eine/die Relation ausdruckt, ohne zugleich auch explizit zu machen, welches die Relata sind. Insofern das vorkommt, ist es legitim anzunehmen, dass sich Panini bei der Formulierung des sutra 3.3.18 in dieser Weise verhalten hat, also nicht den bhava schlechthin meint, sondern den bhava dessen, was die jeweilige Wurzel bedeutet, an die eines der in Rede stehenden Suffixe angefugt wird- das ist offensichtlich das Argument, um das es in diesem Zusammenhang geht und das durch das Beispiel im doppelten Sinne des Wortes,belegt, d. h. veranschaulicht und abgesichert werden soll. Die Frage, als was der bhava im Verhaltnis zur Bedeutung einer Wurzel wie pac dann zu bestimmen ist, und umgekehrt - als ,,Allgemeines" namlich, bzw. als ,,Besonderes" -, ist demnach im Beispiel und dem darauf folgenden Satz gar nicht relevant, und dies entgegen der Erwartung, die man aufgrund der dem drstanta vorangehenden Satze hegen mochte! Es geht im Beispiel also weder um die bestimmte Relation zwischen Allgemeinem" und ,,Besonderem", noch um Relationen als solche, sondern darum - es sei wiederholt-, dass man sich beim Sprechen von irgendeiner bestimmten - extralinguistischen - Relation leiten lassen kann 15. 101 15 Man vergleiche in diesem Zusammenhang auch Kausitaki Up. 1.1, wo Svetaketu zu Citra G. gewandt sagt: naham etad veda | hantacaryam Page #7 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 104 Zum Verstandnis dua haya cu lumi 3.3.18 103 Mit dieser Einsicht fallen aber nahezu alle Schleier, die uber dem Beispiel liegen. Denn es zeigt sich, dass der Lehrer und der Onkel mutterlicherseits in der Tat identisch sein mussen, dass Patanjali mit Bedacht eine doppelte Opposition gewlihlt hat; denn dadurch wird das, was er sagen will, erst richtig klar: Dass eine Person (-A, der Schuler) von einer bestimmten anderen Personals dem (und das heisst, wenn man das implizite Relatum explizit macht: meinem) Lehrer spricht und eine dritte Person (-B, der Schwestersohn) von der gleichen Person als dem/meinem Onkel mutterlicherseits", macht in der Tat auf hochst anschauliche Weise deutlich, dass fur die Sprecher A und Bentscheidend fur ihre jeweilige Ausdrucksweise/Wortwahl ist, was der Altere jeweils im Verhaltnis zu ihnen selbst ist, eben einmal der Lehrer und im anderen Fall der Onkel mutterlicherseits. Und wodurch konnte das besser herausgebracht werden als durch die Verwendung der unterschiedlichen Bezeichnungen upadhyaya und matula in den jeweiligen Aufforderungsslitzen und den nachfolgenden Sitzen, in denen-nun aber von dem, Erzihler' - der Vollzug der Aufforderung berichtet wird, also durch die Opposition zwischen ... upadhyayam bhavan abhivadayatam iti und (na gatwi) matulam abhiwidayate und zusitzlich noch deren Umkehrung durch... matulam abhivadayatam iti gegenUber (sa gatul) wpadhyayam abhivadayate. Zugleich aber erhellt, warum Patanjali in dem ersten Satz des Beispiels A mit dem Syntagma upadhyayasya biaya(b) und B mit dem Syntagma matulasya bhagi. neya(h) einfuhrt, eben um gleich eingangs auf die je spezifische Relation zwischen A und der dritten Person sowie B und der dritten Person hinzuweisen. Dass der Lehrer und der Onkel mutterlicherseits' ein und dieselbe Person sind, wird durch diesen Satz aber noch nicht klar, wohl aber durch den Fortgang des Beispiels. Wie aber steht es nun mit dem Verhaltnis zwischen dem Schuler" und dem Schwestersohn"? Sind die beiden miteinander verwandt und, falls ja, wie? Nun, fur das, was Patanjali demonstrieren will, stellt die Annahme, dass A und B in irgendeinem Verwandtschaftsverhaltnis zueinander stehen, keine notwendige Bedingung dar. Die einzige Bedingung, die uber die Identitat des Benannten von upddhyayasya und matulasya im ersten Satz hinaus erfullt sein muss, ist die, dass B weiss, dass die dritte Person der Lehrer von A ist, so dass er versteht, dass A seinen, d. h. des B, Onkel mutterlicherseits meint, wenn A seiner seits von seinem eigenen) Lehrer" spricht, und umgekehrt, dass A weiss, dass die dritte Person der Onkel mutterlicherseits von Bist, so dass er versteht, dass B seinen, d. h. des A, Lehrer meint, wenn B seinerseits von seinem] Onkel mutterlicherseits" spricht. Und eine sol che Kenntnis libt sich ohne weiteres durch einen Schuler, bzw. durch einen Neffen mutterlicherseits praktisch erwerben. Wenn das Beispiel somit eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen A und B auch nicht voraussetzt, so schliesst es sie andererseits aber auch nicht notwendig aus. Es wire moglich, dass, wie SCHARYS meint, B der Vetter ersten Grades ist, dann ware zu ubersetzen: ... geht zu dem Schwestersohn (seines eigenen) Onkels mutterlicherseits..."- ja man konnte sogar uberlegen, ob upadhyayasya bhagineya(b) nicht eine - witzige - Umschreibung fur den eigenen Bruder von A ist; aber man muss sich doch fragen, was damit fur den Illustrationszweck, dem das Beispiel eindeutig dient, eigentlich gewonnen werden sollte. Ersichtlich nichts, denn durch den Umstand, dass die dritte Person fur A dann sowohl ein Onkel mutterlicherseits als auch der Lehrer ware, wurde das, was Patanjali veranschaulichen will, doch eher verdunkelt als zusitzlich beleuchtet. Am wahrscheinlichsten ist deshalb, dass A und B nicht verwandt sind, wobei ihnen jedoch eine je bestimmte, hier ausbildungsmassigo, dort verwandtschaftliche Beziehung zu der dritten Person gemeinsam ist, um die beide wechselseitig wissen, und dass Patanjali statt. A geht zu B" oder, der Schuler eines Lehrers/ein Schuler des Lehrers geht zu dessen Schwestersohn" nur deshalb die Formulierung upadhyayasya sipyo matulasya bhagineyam gatvaha gewahlt hat, um von Anfang an den Blick auf die je besondere Beziehung zwischen A und X und B und Y zu lenken und erst durch die nachfolgenden Satze implizit klarzu. machen, dass X dabei = Y ist und im ersten Satz also gemeint war: ,,A geht zu dem Schwestersohn seines Lehrers, der fur B aber ein/der Onkel mutterlicherseits ist". 5. BANDINI ist im Hinblick auf seine Explikation (1980: 140 Anm. 459) demnach als erstes entgegenzuhalten, dass das Beispiel gerade nicht in dieser Weise verstanden werden darf (,,80 wie eine Person in bezug auf den Einen Onkel und in bezug auf den Anderen Lehrer sein kann"), sondern vielmehr folgendermassen zu verdeutlichen wire: ,,So wie, wenn eine Person Cim Verhaltnis zu A Lehrer und im Verhaltnis zu B Onkel mutterlicherseits ist - und beide wissen, in welchem Verhaltnis der jeweils andere zu jener Person steht -, A gegenuber B den Cim Hinblick auf das, was fur ihn selbst darstellt, - naturlicherweise - als [meinen) Lehrer bezeichnet und/oder B gegenuber A von C im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhaltnis, in dem er selbst zu C steht, als von meinem) Onkel mutterlicherseita) spricht, so spricht Panini hier, im sufra 3.3.18, vom bhava als der Funktion gewisser Suffixe und druckt damit die Relation aus, in der die Be prochani, und der Erzahler danach berichtet: sa ha pitaram asadya paprac cha... Page #8 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 104 A. WEZLER Zum Verstandnis des Bhagya zu Papini 3.3.18 105 deutung dieser Suffixe zu derjenigen des impliziten Relatums, also von pac und ahnlichen Wurzeln steht!". Freilich ist - und darauf war bisher noch nicht explizit eingegangen worden - die Parallelitat zwischen drstanta und darsfantika auch keine vollkommene: Im Beispiel figurieren Personen, auf der anderen Seite ist von Sachen, namlich der Funktion sprachlicher Elemente, die Rede; im Beispiel ist u. a. gerade die Relation entscheidend, in der eine andere Person zum Sprecher selbst steht, wahrend im darsfantika der Bezug ein anderer ist; im Beispiel bestimmt eine Relation die Wortwahl- und handelt es sich dabei auch noch um Relationsbegriffe, in dem, wofur es steht, aber handelt es sich bei bhava weder um einen Relationsbegriff noch muss die Aussage des letzten Satzes dahingehend verstanden werden, dass Panini den Ausdruck bhava gebraucht, weil er an die Relation denkt, in der die Bedeutung der Suffixe zu der der Wurzeln steht; denn dieser Satz lasst sich auch so auffassen, dass durch ihn gesagt ist, dass Panini, indem er das sutra 3.3.18 als ,,bhave" lehrte, an eine, und zwar diese Relation zwischen den Bedeutungen, denkt, von der durch diesen Ausdruck aber gesagt ist, was sie ist. Dass man in der Weise von Pan. 3.3.18 einen solchen Ausdruck, ohne das Relatum explizit zu machen, redend gebrauchen kann, das zeigt Patanjali freilich nicht durch sein Beispiel. In beiden Fallen ist es jedoch fur das Verstandnis der respektiven Ausserungen, fur ihre konkrete Dekodierung unbedingt erforderlich, dass man sich klar macht, dass eine bestimmte Relation bei ihnen eine entscheidende Rolle spielt und welche Relation mit welchen Relata dies jeweils ist. Insofern be steht m. E. kein Grund, sich von der Beobachtung, dass der Vergleich - wieder einmal - hinkt", zu der Annahme verleiten zu lassen, dass eine Lucke im Text des Bhasya vorliegt oder dass Patanjali hier auf ein fertiges altes Beispiel zuruckgegriffen, dieses aber funktionell etwas anders gebraucht hat, obwohl die letztere Moglichkeit auch nicht vollig ausgeschlossen werden kann. Daruber hinaus lasst sich von dieser Wart aus nunmehr erkennen, dass die beiden oben erwahnten Wege zur Losung der Frage, was mit dem Beispiel eigentlich bezweckt ist, auch methodisch nicht gleichberechtigt sind: Von dem auf den Vergleich folgenden, seine Anwendung auf das anstehende grammatisch-interpretatorische Problem bietenden Satz auszugehen, hat sich als entschieden zuverlassiger erwiesen, als den Blick auf die dem Beispiel vorausgehenden Aussagen zu richten - was zumindest dann problematisch ist, wenn man sich durch diese Aussagen eine bestimmte Erwartung eingeben lasst, um sich anschliessend, nachdem sie enttauscht wurde, uber Patanjali zu wundern. Erst nachdem man auf dem anderen Wege zur Losung gelangt ist, wird ja deutlich, dass das Beispiel die Antwort auf eine Frage vorbereiten soll, die durch das ihm vorangehende Textstuck auch schon impliziert ist, die namlich, ob bzw. wie es denn sein kann, dass Panini bei der Formulierung von 3.3.18 abhebt auf das, was (die Bedeutung von) bha im Verhaltnis [zu der Bedeutung) von pac (usw.) ist", d. h. dass er dabei an ein Relatum denkt, und zwar die Bedeutung der jeweiligen Wurzel, an die eines der fraglichen Suffixe angefugt wird, um seinerseits den bhava der Bedeutung dieser Wurzel zu bezeichnen. BANDINI setzt seine Explikation dann (1980: 140 Anm. 459) mit den Worten fort: ,,80 bedeutet jedes Verbalnomen in bezug auf ein Wort all. gemein Wesen und in bezug auf ein anderes seine spezielle Bedeutung (.kochen' usw.). So bedeutet,Kochen' in bezug auf das zu ihm gehorige Verbum ,kochen nur 'WESEN', in bezug auf jedes andere besondere Verbalnomen aber: 'KOCHEN'. Die ununterschiedene Einheit von KOCHEN und WESEN ist das bedeutende Selbst' des Verbalnomens Kochen. Durch diese Erklarung werden die zwei widerspruchlichen Aussagen: ,,Das Verbalnomen bedeutet: Wesen' und das Verbalnomen bedeutet: Wesen der Wurzelbedeutung'' miteinander in Einklang gebracht". Sieht man einmal davon ab, dass hier allzu viel kryptisch ..gewest" wird, dass man mit dem ,,bedeutenden Selbst" allenfalls im Lichte des arthatma von Bharthari selbst etwas anfangen kann und dass man noch weitere Schwierigkeiten hat, sich dem erahnend anzu. nahern, was BANDINI sagen will, so ist von Anfang an klar, dass diese Anwendung des Beispiels auf die grammatisch-technischen Gegebenheiten, die in der Diskussion von Pan. 3.3.18 in Rede bzw. im Hintergrund stehen, schon deshalb nicht richtig sein kann, weil auch BANDINI eben das Beispiel des Bhagya als solches nicht richtig verstanden hat. Aus dem Beispiel, hat man es einmal entritselt, und aus dem letzten Sata im Bhagya geht namlich eindeutig hervor, dass hier auf die - implizite - Relation zwischen nur zwei Relats abgehoben wird, und bei diesen kann es sich einzig und allein - das folgt schon aus Pan. 3.3.18 aus dem weiteren Zusammenhang, in dem dieses sutra steht - um die Bedeutung des kert-Suffixes ghan (und anderer funktionsgleicher Suffixe) einerseits und die Bedeutung der jeweiligen eine spezielle Tatigkeit bezeichnenden" (kriyavicesavacin) Wurzel, an die diese(s) Suffix(e) antritt/antreten, andererseits handeln. Und Patanjali ist ersichtlich in erster Linie daran interessiert, was diese Relation, betrachtet man sie in der Richtung von der Bedeutung des Suffixes zu der der Wurzel, darstellt, niimlich die Beziehung eines admdnya zu einem visesa; d. h. noch genauer gesagt: Worauf er abzielt, ist aufgrund des durch vurttika 1 gegebenen Problemzusammenhanga klirlich, die Formulierung von Pan. 3.3.18 (alternativ) durch die Erklarung zu rechtfertigen, dass Page #9 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Panini, wenn er lehrt, dass z. B. das Suffix ghai zur Bezeichnung des bhava angefugt wird", bei dieser Aussage allein im Auge hat, was das Bezeichnete von bha im Verhaltnis zu der Bedeutung x. B. der Wurzel pacist, namlich ein . Allgemeines". Und diese Erklarung leistet in der Tat auch, was sie leisten soll - wie auch die Erlauterungen der Kommentatoren zeigen, namlich den Einwand zu entkriften, dass man, so wie 3.3.18 nun einmal lautet, filschlich nur paka - und nicht auch pakti und pacana - bilden konne und von paka- dann auch noch nur singularische Formen. Fur Pan. 3.3.18 und die weiteren Regeln, in denen die Bildung jeweils bedeutungsgleicher Verbalnomina durch Anfugung anderer kyl-Suffixe gelehrt wird, ergibt sich damit, dass sie, legt man Patanjalis, 2. Losungsvorschlag zugrunde, xu interpretieren sind als ....wird angefugt, wenn der bhava bezeichnet wird, d. h. wenn das an der Bedeutung von bha bezeichnet wird, was diese von im Verhaltnis zu der Bedeutung der jeweiligen Wurzel als Ableitungsgrundlage darstellt, und das ist etwas Allgemeines'". Im Gegensatz zu dem letzten Satz aus BANDINIS Anmerkung hat man also zunlichst einmal festzuhalten, dass ein Verbalnomen wie paka- gleichzeitig etwas Allgemeines und etwas Besonderes bedeutet - was im Grunde schon die einleitende Feststellung Patanjalis (athavd) keybhastayah kriyasamanyavdcinah kriyavicesavacinah pacadayah / impliziert. Und es ist auch nicht etwa so, dass durch diese Erklarung ..zwei widerspruchliche Aussagen" uber die Bedeutung eines solchen Verbalnomens , miteinander in Einklang gebracht wurden", sondern die Analyse von paka. usw. ergibt, dass zu seiner Bildung ein bestimmtes Suffix an die Wurzel pac angefugt ist und sich uber die Bedeutung dieses Suffixes eine naturlich allgemein fur es geltende - bestimmte Aussage machen Iibt und uber die Bedeutung der Wurzel pac usw. eine naturlich nur fur die jeweilige Ableitungsgrundlage geltende - bestimmte andere Aussage. 6. Es dringt sich nun naturlich geradezu die Frage auf, was es denn genau besehen mit dem Allgemeinen" und dem ,, Besonderen" auf sich hat, welche ein Verbalnomen wie paka- gleichzeitig bezeichnet. Und es lige dann nahe, um sie zu beantworten, die Erlauterungen der verschiedenen Kommentatoren usw. zur Kenntnis zu nehmen, freilich in dem Bewusstsein, dass das, was sie sagen, sehr wohl auch den Charakter einer Entfaltung, einer gedanklichen Fortentwicklung der Vorstellungen Patanjalis haben kann, von denen ihrerseits in Khnlicher Weise zu untersuchen ware, ob sie mit Paninis ubereinstimmen. Da jedoch von vorneherein abzusehen ist, dass sich dann nicht nur das Gewicht der vorliegenden Untersuchung ganz erheblich verlagern, sondern auch ihr Umfang gewaltig anwachsen wurde, muss von der Behandlung dieses weiteren Materials hier und jetzt abgesehen werden. Dass diese Vor gehensweise auch methodisch gerechtfertigt ist, bedarf aber nicht nur der ausdrucklichen Feststellung, sondern auch der kurzen Begrundung Kaiyatas Erlauterungen zu dem Vergleich im Bhasya (Pradipa IIT 224a 18-22, s. auch o. S. 97), an deren Ende er VP IIT 8.63 zitiert, und Helarijas Kommentar zu dieser Karika Bhartharis sind ohne Zweifel dazu angetan, den Eindruck zu erwecken, dass der drstanta Patanjalis doch auch anders interpretiert werden kann. Insofern aber Kaiyata in diesem Fall einmal mehr- auf Bharthari fusst, gilt fur beide, Kaiyata wie Helarija, jedoch, dass ihre Ausfuhrungen zunachst nicht mehr als eine Deutung von VP III 8.63 darstellen. Dieser Vers seinerseits aber lautet, wie wir gesehen haben (o. S. 96): acaryo matulas celiyathaiko vyapadisyntesambandhibhedad arthalma sa vidhir paktibhavayol 17 und ihn betreffend erscheinen mir - was immer sein Verfasser mit ihm gemeint hat - nur zwei alternative Thesen uberhaupt vertretbar, und zwar 1) die, dass - wie auch VP III 8.61 (s. o. S. 99) zeigt - Bharthari den Vergleich im Bhasya richtig verstanden hat, von ihm aber, anknupfend an Patanjali, bewusst einen etwas anderen Gebrauch macht oder 2) die, dass er den Vergleich - trotz Vers 61-misverstanden hat. Soviel jedoch ist sicher: Bharthari ist nicht ein Prufstein fur die Richtigkeit des Verstandnisses einer Mahabhasya-Stelle, sofern es im Sinne einer historisch-philologischen Interpretation textimmanent erzielt wurde; und man wird umgekehrt, was Bharthari sagt und meint und letztlich als Grammatiker wie (Sprach-)Philosoph geleistet hat, nur dann voll verstehen konnen, wenn man sich seines zeitlichen Abstandes von Patanjali etc. und folglich der Moglichkeit von Veranderungen, des Wandels der Vorstellungen usw., standig bewusst bleibt. Benutzte Textausgaben The Vyakarana-Mahabhiya of Patanjali, ed. by F.KIELHORN. Third Rili to... by K.V. ADULYANKAN, Vol. 1-11, Poona 1962-1972. Patailijali's Vyakarana Mahabhasya with Kaiyata's Pradipa and Nagesa's Ud. dyota, ed.... by RACHUNATI (KASINATI) SASTRT and SIVADATTA M. Ku DALA, Vol. III, Bombay (NSP) 1937. Mahabhasya Pradipa Vyakhyanani. VI: Adhyaya 3 Pada 1-4, ed. par M.S. NA RASIMHACHARYA, Pondichery 1979. "Der wesentliche Unterschied lage dann darin, dass das Beispiel, bxw. genauer: ein bestimmtes Teilelement desselben, nun auf das angewendet wird, was sich letztlich aus Paq. 3.3.18 im Hinblick auf die Bedeutung von Verbalnomina wie pika eto, ergibt, dass deren Bedeutung namlich xwei integrierte Konstituenten umfasst. Page #10 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 108 A. WEZLER Vakyapadiya of Bhartshari with the Prakirnakaprakasa of Helaraja, Kanda III, Part ii, critically ed. by K. A. SUBRAMANIA IYER, Poona 1973. Eighteen Principal Upanisads, Vol. I, ed. by V.P. LIMAYE and R. D. VADEKAR, Poona 1958. Sonstige Literatur BANDINI 1980 G. BANDINI, Die Erorterung der Wirksamkeit. Bhartpharis Kriyasamuddesa und Helarajas Prakasa zum ersten Male aus dem Sanskrit ubersetzt, mit einer Einfuhrung und einem Glossar versehen. (Beitrage zur Sudasienforschung, Bd. 61). Wiesbaden 1980 (vgl. die sehr eingehende und wichtige Rezension von C. OETKE, ZDMG 136 (1986) 150-165). FREGE 1895 G. Frege, Kritische Beleuchtung einiger Punkte in E. Schro ders Vorlesungen uber die Algebra der Logik. Archiv fur system. Philosophie 1 (1985) 433-456 = Id., Logische Untersuchungen (mit einer Einleitung von G. PATZIG). Gottingen 1966, 92-112. SCHARFE 1961 H. SCHARFE, Die Logik im Mahabhasya. (Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Institut fur Orientforschung, Veroffentlichung Nr.50). Berlin 1961.