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________________ 100 A. WEZLER an, daß die Einzahl, d. h. numerisch eines zu sein, mit dem Begriff des Allgemeinen selbst gegeben ist, also gar nichts mit einem bestimmten Ausdruck, der ein Allgemeines bezeichnet, zu tun hat (sämanyam hy ekam vyaktibhede 'py anuvartamānam ekatvam na jahäty eva | anyatha sāmānyam eva na bhavet). Darauf aufbauend gibt er anschließend folgende Erklärung des Verses (Prakasa 39.13-17): ataś ca vyaktiviseṣāṇām lingasamkhyantarayoge 'pi pacādinām bhavatau vartamānam yad rupam sanmatram pumstvaikatvänugalam tavan mätram sāmānyam atra nirdisyale na ca visistam lingasamkhyam sanmatre rüpe 'stili paktiḥ pacanam päkau päkä ityädau sanmätrasya rūpasyäjahatsvalingasamkhyasyänuvṛtles tadasrayo vidhiḥ sarvatropapadyata ity arthaḥ || Und deshalb wird hier (d. h. in Pän. 3.3.18) ein Allgemeines genannt, das nur soviel umfaßt, [als das ausmacht,] was in dem von bhü Bezeichneten im Verhältnis zu dem von pac usw., [d. h.] den verschiedenen Besonderungen, auch wenn sie mit einem anderen Geschlecht und einer anderen Zahl verbunden sind, Bezeichneten vorhanden ist, [d. h.] welche in Sein schlechthin bestehende, mit Maskulinität und Einzahl versehene [Bedeutungs-]Gestalt [darin vorhanden ist]. Nicht aber gibt es Geschlecht und Zahl in/bei der [Bedeutungs-Gestalt Sein schlechthin' als etwas Bestimmtes. Da [diese] in Sein schlechthin bestehende [Bedeutungs-]Gestalt folglich ohne das ihr zukommende Geschlecht und die Zahl aufzugeben, durchgängig vorhanden ist [auch] in dem Bezeichneten von Ausdrücken wie pakti f., pacana n., [bzw.] von Dual- und Pluralformen von päka m. usw., ist die Vorschrift (d. h. das sütra 3.3.18), insofern sie darauf (d. h. auf dieser 14 BANDINIS Konjektur (1980: 138 Anm. 450) statt räpasyājahat" nämlich rüpasya jahat zu lesen, will mir ganz und gar nicht einleuchten. Seine Behauptung, die überlieferte Lesung widerspreche dem, was Helaraja soeben erörtert hat", ist nicht richtig. Es verhält sich genau umgekehrt: Würde man BANDINIS Vorschlag akzeptieren, dann würde sich Helaraja mit dieser Aussage widersprechen, insofern er ja eingangs bereits festgestellt hat, daß aämanyam hy ekam vyaktibhede 'py anuvarlamānam ekatvam na jahäly eva! Auch Bharthari selbst spricht im nächstfolgenden Vers von den lingäni des ekaḥ sattakhyo 'rthaḥ (des Wortes bhava)! Helaraja hat die zweite Hälfte von VP III 8.61 also nicht dahingehend verstanden, daß die Existenz eines linga schlechthin bestritten wird; anderenfalls wäre ja auch nicht erklärlich, daß er sich seinerseits in seiner Paraphrase nicht mit der Feststellung na ca lingasamkhyam sanmälre rüpe 'sti begnügt, sondern ein visistam anfügt, und doch offensichlich als Explikation. Diese Hinzufügung macht nun aber doch nur dann Sinn, wenn Helaraja nicht die Existenz eines lingasamkhya schlechthin, sondern des lingasamkhya, das visişla ist, oder als eines visista bestreitet. Im gegebenen Zusammenhang kann damit nur gemeint sein, daß durch die Verwendung des maskulinen und singularischen bhave in 3.3.18 Geschlecht und Zahl der zu bildenden Verbalnomina nicht paradigmatisch bestimmt / angegeben sind. Zum Verständnis des Bhasya zu Pănini 3.3.18 Erkenntnis) beruht, in allen Fällen stimmig (d. h. kann sie - ebenso wie ähnliche Regeln - immer richtig angewandt werden). Das ist der Sinn [des Verses 61]". Manches in diesem Textstück aus Helarajas Kommentar bedürfte noch eingehenderer Besprechung, die aber zu weit von dem Hauptpfad wegführen würde. Zu diesem zurückkehrend, läßt sich mit Blick auf die beiden angeführten Erläuterungen zu dem letzten Satz des BhasyaAbschnitts sagen: Damit ist aber nun klar, was durch das Beispiel bei Patanjali belegt werden soll, nämlich daß Panini, indem er in 3.3.18 bhāva als Bedeutung gewisser Primärsuffixe lehrt, diesen Ausdruck dabei im Hinblick darauf gebraucht, was sein Bezeichnetes im Verhältnis zu dem Bezeichneten von pac usw. ist. Sein Bezeichnetes aber ist, wie Patanjali zuvor selbst festgestellt hat (kim ca pacater bhavatir bhavati sāmānyam) ein „Allgemeines". Das heißt jedoch keineswegs, daß man nun doch auch für das Beispiel annehmen müßte, daß es dort in gleicher Weise um das samanya, bzw. das Verhältnis von sāmānya und visesa geht! Im Gegenteil, die Formulierung des letzten Satzes im Bhāṣya mit ihrer starken Betonung von tan und etwas schwä cheren von nirdiéyate läßt erkennen, daß durch den drsfänta ein bestimmtes sprachliches Phänomen veranschaulicht werden soll, das Phänomen nämlich, daß man redend manchmal nur eine/die Relation ausdrückt, ohne zugleich auch explizit zu machen, welches die Relata sind. Insofern das vorkommt, ist es legitim anzunehmen, daß sich Panini bei der Formulierung des sütra 3.3.18 in dieser Weise verhalten hat, also nicht den bhava schlechthin meint, sondern den bhava dessen, was die jeweilige Wurzel bedeutet, an die eines der in Rede stehenden Suffixe angefügt wird- das ist offensichtlich das Argument, um das es in diesem Zusammenhang geht und das durch das Beispiel im doppelten Sinne des Wortes,belegt, d. h. veranschaulicht und abgesichert werden soll. Die Frage, als was der bhava im Verhältnis zur Bedeutung einer Wurzel wie pac dann zu bestimmen ist, und umgekehrt - als „Allgemeines" nämlich, bzw. als „Besonderes" -, ist demnach im Beispiel und dem darauf folgenden Satz gar nicht relevant, und dies entgegen der Erwartung, die man aufgrund der dem drstanta vorangehenden Sätze hegen möchte! Es geht im Beispiel also weder um die bestimmte Relation zwischen Allgemeinem" und „Besonderem", noch um Relationen als solche, sondern darum - es sei wiederholt-, daß man sich beim Sprechen von irgendeiner bestimmten - extralinguistischen - Relation leiten lassen kann 15. 101 15 Man vergleiche in diesem Zusammenhang auch Kausitaki Up. 1.1, wo Svetaketu zu Citra G. gewandt sagt: näham etad veda | hantacāryam
SR No.269586
Book TitleArchiv Fur Indische Philosophie
Original Sutra AuthorN/A
AuthorA Wezler
PublisherA Wezler
Publication Year
Total Pages10
LanguageEnglish
ClassificationArticle
File Size2 MB
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