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Pāņini, wenn er lehrt, daß z. B. das Suffix ghai zur Bezeichnung des bhava angefügt wird", bei dieser Aussage allein im Auge hat, was das Bezeichnete von bha im Verhältnis zu der Bedeutung x. B. der Wurzel pacist, nämlich ein . Allgemeines". Und diese Erklärung leistet in der Tat auch, was sie leisten soll - wie auch die Erläuterungen der Kommentatoren zeigen, nämlich den Einwand zu entkriften, daß man, so wie 3.3.18 nun einmal lautet, filschlich nur paka - und nicht auch pakti und pacana - bilden könne und von päka- dann auch noch nur singularische Formen. Für Pan. 3.3.18 und die weiteren Regeln, in denen die Bildung jeweils bedeutungsgleicher Verbalnomina durch Anfügung anderer kyl-Suffixe gelehrt wird, ergibt sich damit, daß sie, legt man Patanjalis, 2. Lösungsvorschlag zugrunde, xu interpretieren sind als ....wird angefügt, wenn der bhäva bezeichnet wird, d. h. wenn das an der Bedeutung von bha bezeichnet wird, was diese von im Verhältnis zu der Bedeutung der jeweiligen Wurzel als Ableitungsgrundlage darstellt, und das ist etwas Allgemeines'". Im Gegensatz zu dem letzten Satz aus BANDINIS Anmerkung hat man also zunlichst einmal festzuhalten, daß ein Verbalnomen wie paka- gleichzeitig etwas Allgemeines und etwas Besonderes bedeutet - was im Grunde schon die einleitende Feststellung Patañjalis (athavd) keybhastayah kriyasamanyavdcinah kriyāvićeşavācinah pacādayah / impliziert. Und es ist auch nicht etwa so, daß durch diese Erklärung ..zwei widersprüchliche Aussagen" über die Bedeutung eines solchen Verbalnomens , miteinander in Einklang gebracht würden", sondern die Analyse von päka. usw. ergibt, daß zu seiner Bildung ein bestimmtes Suffix an die Wurzel pac angefügt ist und sich über die Bedeutung dieses Suffixes eine natürlich allgemein für es geltende - bestimmte Aussage machen Iibt und über die Bedeutung der Wurzel pac usw. eine natürlich nur für die jeweilige Ableitungsgrundlage geltende - bestimmte andere Aussage. 6. Es dringt sich nun natürlich geradezu die Frage auf, was es denn genau besehen mit dem Allgemeinen" und dem ,, Besonderen" auf sich hat, welche ein Verbalnomen wie paka- gleichzeitig bezeichnet. Und es lige dann nahe, um sie zu beantworten, die Erläuterungen der verschiedenen Kommentatoren usw. zur Kenntnis zu nehmen, freilich in dem Bewußtsein, daß das, was sie sagen, sehr wohl auch den Charakter einer Entfaltung, einer gedanklichen Fortentwicklung der Vorstellungen Patanjalis haben kann, von denen ihrerseits in Khnlicher Weise zu untersuchen wäre, ob sie mit Paninis übereinstimmen. Da jedoch von vorneherein abzusehen ist, daß sich dann nicht nur das Gewicht der vorliegenden Untersuchung ganz erheblich verlagern, sondern auch ihr Umfang gewaltig anwachsen würde, muß von der Behandlung dieses weiteren Materials hier und jetzt abgesehen werden. Daß diese Vor
gehensweise auch methodisch gerechtfertigt ist, bedarf aber nicht nur der ausdrücklichen Feststellung, sondern auch der kurzen Begründung Kaiyatas Erläuterungen zu dem Vergleich im Bhasya (Pradipa IIT 224a 18-22, s. auch o. S. 97), an deren Ende er VP IIT 8.63 zitiert, und Helarijas Kommentar zu dieser Kārika Bhartharis sind ohne Zweifel dazu angetan, den Eindruck zu erwecken, daß der drstanta Patañjalis doch auch anders interpretiert werden kann. Insofern aber Kaiyata in diesem Fall einmal mehr- auf Bharthari fußt, gilt für beide, Kaiyata wie Helarija, jedoch, daß ihre Ausführungen zunächst nicht mehr als eine Deutung von VP III 8.63 darstellen. Dieser Vers seinerseits aber lautet, wie wir gesehen haben (o. S. 96): ācāryo mätulas celiyathaiko vyapadisyntesambandhibhedad arthālmā sa vidhir paktibhavayol 17 und ihn betreffend erscheinen mir - was immer sein Verfasser mit ihm gemeint hat - nur zwei alternative Thesen überhaupt vertretbar, und zwar 1) die, daß - wie auch VP III 8.61 (s. o. S. 99) zeigt - Bharthari den Vergleich im Bhāsya richtig verstanden hat, von ihm aber, anknüpfend an Patanjali, bewußt einen etwas anderen Gebrauch macht oder 2) die, daß er den Vergleich - trotz Vers 61-misverstanden hat. Soviel jedoch ist sicher: Bharthari ist nicht ein Prüfstein für die Richtigkeit des Verständnisses einer Mahābhāşya-Stelle, sofern es im Sinne einer historisch-philologischen Interpretation textimmanent erzielt wurde; und man wird umgekehrt, was Bharthari sagt und meint und letztlich als Grammatiker wie (Sprach-)Philosoph geleistet hat, nur dann voll verstehen können, wenn man sich seines zeitlichen Abstandes von Patañjali etc. und folglich der Möglichkeit von Veränderungen, des Wandels der Vorstellungen usw., ständig bewußt bleibt.
Benutzte Textausgaben
The Vyakarana-Mahabhiya of Patanjali, ed. by F.KIELHORN. Third Rili
to... by K.V. ADULYANKAN, Vol. 1-11, Poona 1962-1972. Patailijali's Vyakarana Mahabhasya with Kaiyata's Pradipa and Nagesa's Ud.
dyota, ed.... by RACHUNĀTI (KAŠINĀTI) SASTRT and SIVADATTA M. Ku
DĀLA, Vol. III, Bombay (NSP) 1937. Mahābhāşya Pradīpa Vyakhyanani. VI: Adhyāya 3 Pāda 1-4, éd. par M.S. NA
RASIMHACHARYA, Pondichéry 1979.
"Der wesentliche Unterschied läge dann darin, daß das Beispiel, bxw. genauer: ein bestimmtes Teilelement desselben, nun auf das angewendet wird, was sich letztlich aus Paq. 3.3.18 im Hinblick auf die Bedeutung von Verbalnomina wie pika eto, ergibt, daß deren Bedeutung nämlich xwei integrierte Konstituenten umfaßt.