Book Title: Archiv Fur Indische Philosophie
Author(s): A Wezler
Publisher: A Wezler
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Page #1 -------------------------------------------------------------------------- ________________ ARCHIV FÜR INDISCHE PHILOSOPHIE ZUM VERSTÄNDNIS DES BHĀŞYA ZU PĀŅINI 3.3.18 (Studien zu Patañjalis Mahâbhâsya II) Von Albrecht Wezler, Hamburg Paul Thieme. meinem Lehrer und Freund, zum 87. Geburtstag in Dankbarkeit gewidmet 1. Vor einiger Zeit bin ich von meinem hiesigen Kollegen Oetke auf SCHARFES (1961: 687.) Übersetzung und Deutung des zweiten Teils der Diskussion zu Pan. 3.3.18 bzw. diese selbst angesprochen worden. Auf Anhieb gewann auch ich die Uberzeugung, daß SCHARFE die - freilich betrlichtlichen-Schwierigkeiten, vor die Patañjali seine Leser hier stellt, in der Tat nicht überzeugend gelöst hat; es bedurfte aber verschiedener Anlitufe und längeren Nachdenkens, bis ich selbst zu einem Ergebnis kam, von dem ich glaube, daß es dem von SCHARFE erzielten deutlich überlegen ist, und das ich deshalb nun vortrage, auch wenn ich mir dessen bewußt bin, daß die Aufklärung noch nicht als restlos angesehen werden kann. Das entsprechende Textstück lautet in KIELHORNS Ausgabe (II 144.20-145.3): athava krbhvastayah kriyāsāmānyavācinah kriyavidesavacinah paci.. dayah/yac cötra pacater bhavalir bhavati na tad bhavateh pacatir bhavati yac ca bhavateh pacatir bhavati na tat pacater bhavatir bhavati / kim ca pacater bhavatir bhavati sāmānyam / kim ca bhavateh pacatir bhavati visepah / tadyatha / upadhyāyasya śişyo mātulasya bhagineyam gatvaha / upadhyayam bhavan abhivādayatām ili sa gatva mätulam abhivadayate tatha mátulasya bhagineya upadhyāyasya sipyar gatudha/ mätulam bhavan abhivadayatām iti sa gatvopādhyāyam abhivadayate/evam ihapi pacater bhavatau yat tan nirdiśyale // SCHARVE übersetzt dies wie folgt: ,,Oder aber kr. vbha, yas drücken das Allgemeine der Handlung aus, ypac usw. das Besondere der Handlung. Und was dabei bhū für pac ist, das ist nicht ypac von /bhã, und was ypac von bho ist, das ist nicht bhū von Vpac." „Und was ist bhū von pac!" ,,Das Allgemeine." • Auch durch seine konstruktive Kritik hat der vorliegende Aufsatz in verschiedener Hinsicht gewonnen. In Fußnote 2 merkt SCHARTE dazu an: „Eins ist hier das Allgemeine von éinem!". Page #2 -------------------------------------------------------------------------- ________________ A. WEZLER Zum Verständnis des Bhlaya zu Panini 3.3.18 93 „Und was ist pac von Ybha?" ,,Das Besondere. So z. B.: Ein Schüler (A) seines Lehrers geht zum Schwestersohn (B) seines Onkels mütterlicherseits und sagt: „Sie sollen den Lehrer begrüßen!' Der (B) geht und begrüßt seinen Onkel. Ebenso kommt der Schwestersohn (B) seines Onkels mütterlicherseits zum Schüler (A) seines Lehrers und sagt: Sie sollen den Onkel begrüBen! Der geht und begrüßt den Lehrer. Ebenso ist es auch hier, was über Ybhū gelehrt wurde, was es von ypac ist." Erläuternd führt SCHARFE dann noch dazu aus: ,,Es scheint mir eine merkwürdige Vorstellung, daß eins das Allgemeine von einem anderen sein könne, auch der indische Terminus (sminya) selat doch wenig. stens ursprünglich mehreres voraus, das gleiches (samana) hat. Patanjali meint aber wohl die Vorstellung eines möglichst leeren Seine, dem alle näheren Bestimmungen fehlen oder doch wenigstens weniger zu. kommen als dem anderen. Ein Stammbaum möge das Beispiel Patañjalis deutlich machen: o ------ man durch eingehendere Lektüre des Bhasya gelernt hat, nicht nur Patañjalis Beobachtungsgabe, sondern auch seinem Denken Respekt zu zollen, nicht a limine völlig ausschließen können- oder zumindest um einer sauberen Argumentation willen nicht völlig ausschließen wollen-, daß Patañjali nicht doch auch eine „merkwürdige Vorstellung vom Allgemeinen vertreten haben könnte. Die von SCHARFE unter der Uberschrift „Allgemeines und Besonderes behandelten Textstellen (1961: 65-73) liefern aber keinerlei Indiz dafür, daß dieser Verdacht berechtigt ist: denn das, wozu SCHARFE durch vor- und rückverweisende Anmerkungen (1961: 67 Anm. 3 und 69 Anm. 1) eine Beziehung herstellt, also der Abschnitt I 172.6–8 des Mahābhāsya (apara ahal prakalpele ca / katham / pitäputtavat tadyatha / sa eva kamcil prali pita bhavali kamcil prati putro bhavati / evam ihapi sa eta kancit prati sdmanyam kamcil prati višepah), handelt ja nicht etwa von diesem ominösen éinem, das das Allgemeine von einem" wiire, sondern davon, daß etwas in bezug auf X ein Allgemeines, in bezug auf Y aber gleichzeitig ein Besonderes sein kann, also von der Relativität der Begriffe säminya und vibesa. Und wenn z. B. Nagojbhatta in seinem Brhacchabdendusekhara (1076.15f.), Kaiyata zu Mahabhagya I 229.15 (Pradipa II 66a 6ff.) paraphrasierend, davon spricht, daß atra jätyakhyayam' (vgl. Pan. 1.2.58) ili bhinnapindavisaya jalir grhyale, na tv avasthabhedanugata ekavyaktivisaya ditthatvadijatir (ili kaiyalah), dann muß man zwar feststellen, daß er Gattungen" kennt, die nur numerisch einen individuellen Vertreter umfassen", zugleich aber betonen, daß dabei - und damit wird seine These sachlich falsch - ersichtlich die generische Identität von Personenindividuen durch die Zeit hin gemeint ist, die auch dadurch sinnfällig wird, daß ein und dieselbe Person im Laufe ihres Lebens trotz des Wechsels der Altersstufen (avastha) kontinuierlich z. B. den Eigennamen Dittha trägt. Die eben zitierte Stelle aus dem Mahābhāsya (I 172.6-8) bedarf aber doch noch genauerer Betrachtung, ist sie doch dazu angetan, zu der erforderlichen Differenzierung des Begriffs des „Allgemeinen“ hinzuführen. Freos (1896: 455) hat die - philosophisch wichtige - klärende Feststellung getroffen, daß auseinanderzuhalten sind a) die Beziehung, in der ein Gegenstand (Individuum) zu dem Umfange eines Begriffs steht, wenn er unter den Begriff füllt... Onkel) Lehrer Für den Vetter (B) ist der Onkel nur ein Onkel ohne weitere Attribute; für (A) ist er dazu und besonders der Lehrer. So ist, wie ich die Sache auffasse, der Onkel' hier das Allgemeine, der Lehrer' das Besondere. Wie nun bei diesem einen Menschen beide Bezeichnungen (Onkel und Lehrer) gelten, so gilt auch Pan 111 3 18 bhäve (im Sinne eines Seins oder Tuns') bei einem speziellen Verb, das beides ausdrückt: das Sein oder Tun und seine spezielle Handlung." 2. Mag man SCHARFR nun zugute halten, daß ihm bei dieser Deutung selbst nicht ganz wohl war, oder nicht - daß „éins das Allgemeine von éinem" sein soll, ist philosophischer Explikation bedürftig, und nicht einfach „eine merkwürdige Vorstellung". Nun wird man, auch wenn * In Fußnote 3 merkt SCHARFE dazu an: Sein Vetter ersten Grades; vgl. unten den Stammbaum!". In Fußnote 4 merkt Scharfe dazu an: „Der gemeinsame Onkel ist der Lehrer des Erstgenannten (A)". Die Stelle lautet: ekaamim tu pinde avasthabhedanugald ditthaluidika jatir jatyakhyāyām ili wacanasamarthyan na grkyate / jälipadárthavadimale ki sarve sabda jutyarthabhidhayina ili smarthyad bhinnapinda visaya jalir āárīyale 11. Page #3 -------------------------------------------------------------------------- ________________ b) die Beziehung, in der ein Umfang eines Begriffs zu dem Umfange eines Begriffs dann steht, wenn der erste Begriff dem zweiten untergeordnet ist...". Von einer Beziehung der letzten Art geht Patañjali ersichtlich in dem Zusammenhang aus, in dem er das,Vater Sohn-Beispiel' anfuhrt. Veranschaulicht werden soll in Wahrheit also, daß ein Begriff X in bezug auf einen Übergeordneten Begriff Y visesa sein kann und in bezug auf einen untergeordneten Begriff z simanya. Dieser untergeordnete Begriff Z könnte aber sehr wohl numerisch nur einer sein, so daß die Vorstellung von einem als dem Allgemeinen von einem", wire eine derartige Relation gemeint, durchaus nicht als merkwürdig" ausgegeben werden könnte. Etwas anders, so könnte man meinen, steht es im Falle der ersteren Beziehung, der Relation also z. B. zwischen einer Gattung und den unter sie fallenden individuellen Vertretern. Aber auch dabei wire es durchaus möglich und keineswegs sinnlos, x. B. von einer Gattung „Einhorn" zu sprechen, auch wenn es nur ein einzi ges Individuum dieser Art gäbe, indem nämlich dieser Gattungsbegriff in Analogie zu geläufigen gebildet wurde. Auch insofern ließe sich mit dem „einem als Allgemeinem von einem" philosophisch durchaus etwas anfangen. Za Mahabhagya II 144.20-145.3 zurückkehrend, wird nun aber deutlich, daß es sich bei der Relation, in der bhara zu paka usw. steht, nur um eine Beziehung der Art handeln kann, die von Frege als zweite genannt wird. Diese Feststellung impliziert aber natürlich nicht, daß deshalb auch SCHARFES Auffassung zu folgen wäre. Im Gegenteil, auch nach dieser begrifflichen Klärung bleiben angesichts des Wortlauts der Bhasya-Stelle, namentlich auch des Beispiels, die Bedenken unvermindert bestehen, ob es Patanjali hier wirklich um die Vorstellung von binem als dem Allgemeinen von einem geht, und da dies die einzige Stelle ist, an der sie angeblich bezeugt ist, wird man sich den Text noch einmal genau daraufhin ansehen, ob er denn tatslichlich so, wie SCHARFE meint, verstanden werden muß. 3. Nun ist es offenbar nicht so sehr die erste Hälfte des zitierten Abschnittes, d. h. II 144.20-23 als vielmehr das anschließend (II 144.23-145.3) gegebene Beispiel, durch das sich SCHARTS zu der An. nahme hat verleiten lassen, Patañjali betrachtete hier wéins als das Allgemeine von einem". Wie dem auch sei, jedenfalls legt die Beobachtung, daß Patanjali eingangs von pacadayah aussagt, sie seien kriyavisegavacinah, anschließend aber nur mehr von der Wurzel pac (pacati-) die Rede ist, umgekehrt gerade die Vermutung nahe, daß er nur an pac erläutert, was in Wahrheit für diese und alle anderen, durch -adi mit eingeschlossenen Wurzeln gilt, so daß sich vielmehr eine Opposition von kr oder bhe oder as als jeweils kriyasamanyavácin zu pac und den anderen hierher gehörenden Wurzeln als jeweils kriyavisesaud cin ergibt. Das Beispiel seinerseits aber bereitet dem Verstlindnis in der Tat keine geringen Schwierigkeiten. Es wirkt auf den ersten Blick unvermittelt angefügt, und man weiß nicht so recht, was es eigentlich veranschaulichen soll. Den Unterschied zwischen bzw. das Verhältnis von sämnya und videsa, wie SCHARYs meint, oder die Nicht-Symmetrie bzw. Nicht-Umkehrbarkeit einer Relation oder gar, daß bestimmte Ausdrucke, z. B. Verwandtschaftanamen, erglinzungsbedürftig sind, insofern nämlich ein Possessivpronomen hinzugedacht werden muß! Der zitierte Abschnitt wird nun aber durch ein athava eingeleitet; somit ist klar, daß das, was nun vorgetragen wird, eine gleich berech tigte oder evtl. sogar vorzuziehende Alternative zu dem im vorangehen den Abschnitt Erwogenen darstellt. Bei diesem vorangehenden Abschnitt muß es sich die Struktur der Diskussion liegt ja offen zutage - um II 144.12-20 (nātra nirdesas tantram / ... nirdesah karlavyah 18) handeln. Daraus folgt, daß es auch in dem durch athana eingeleiteten Abschnitt II 144.20ff. um das gleiche Problem gehen muß, das am Anfang der Diskussion in paraphrasierender Entfaltung von vartt. 1 (bhāve sarvalingo nirdebah) dargelegt wird und das SOHARF (1961: 12) richtig so referiert: ,,Das Wort bhāve in Pan. III 3 18 (das Suffix bezeichnet ein Sein oder eine Tätigkeit') ist ein maskulines Nomen im Singular. Sogleich entsteht die Befürchtung, daß dann alle in diesem Abschnitt gelehrten Suffixe nur maskulin und singularisch sein dürften; Kityāyana fordert, die Regel in allen drei Geschlechtern zu geben (bhütau, bhavane, bhave)." In völliger Übereinstimmung mit der argumentativen Zielrichtung des 2. Lösungsvorschlags' gibt Kaiyata denn auch zu athavd die folgende Erklärung (Pradipa III 224 a 12-15): pakadişu kriyavisesepu bhinnalingasamkhyānugateşv api bhavaiabdavacyam samanyam Sabaleyadişu iva gotuam vidyale, tac caikam pumpstudnugatan ceti tadaéritya pratyayā vidhäsyanla ily arthah // ,In den speziellen Tutigkeiten wie Kochen usw. (bzw. solche und andere Tätigkeiten Nagojtbhatta stellt klar, daß Patañjali die Wurzeln kr und as in diesem Zusammenhang erwähnt, „um ein weiteres] Beispiel [fur Wurzeln) zu geben [die sdmdnyandcin sind)", daß das durch das Primärsuflix ghax bezeichnete ,,Allgemeine" also die Bedeutung der Wurzel bhú allein ist (Uddyota III 224 a 33-34: bhane krastyor drsantartham graharamı / ghaflamabhivalare sadhya trena bhāsamaram bhurortha ili tasya sāmányavācitam D. Man könnte also z. B. nur paka-m. und falschlich nicht auch pakti f. bzw. pacana. n. bilden und außerdem von pika-m. nur Formen des Singulars, Page #4 -------------------------------------------------------------------------- ________________ A. WEZLER bezeichnenden Verbalnomina wie paka, pakti, pacana etc."], die [notwendigerweise jeweils] ein unterschiedliches Genus haben und in unterschiedlichen Numeri [gebraucht werden können], gibt es trotzdem ein durch das Wort bhava bezeichnetes allen Gemeinsames, so wie in den Abkömmlingen einer gescheckten Kuh usw. das Kuh-/Rindtum; und dieses [Allgemeine] ist [numerisch] eines und durch Maskulinität (d.h. die Tatsache, daß das es bezeichnende Wort bhava maskulin ist) qualifiziert 10. Von dieser [Beobachtung/These] ausgehend werden die [verschiedenen] Suffixe [deren gemeinsame Funktion es ist, daß sie zur Bezeichnung des bhāva an eine Wurzel angefügt werden,] gelehrt wer den (d. h. wird man Panini dahingehend interpretieren, daß er ihre Anfügung lehrt). Das ist der Sinn". Mit dieser der Sache nach evidenten Explikation des Argumentationsziels des 2. Lösungsvorschlags', durch die u. a. auch SCHARFES Deutung der samanya-Vorstellung Patanjalis klar widersprochen wird, ist aber immer noch nicht unmittelbar einsichtig, wie das Beispiel zu verstehen ist und was Patanjali mit ihm genau bezweckt. Einen Schritt in die richtige Richtung hat offenbar BANDINI getan, indem er (1980: 140 Anm. 459) zu Kärikä 63 des Kriyasamuddeśa (Vakyapadiya III 8) im Anschluß an die Zitierung von SCHARFE bemerkt:,,Faßt man allerdings die Sache so auf, bleibt Vers 64 noch ziemlich unverständlich. Das Beispiel muß vielmehr so verstanden werden: So wie eine Person in bezug auf den Einen Onkel und in bezug auf den Anderen Lehrer sein kann,..." Abgesehen davon, daß er sich dabei natürlich von Bhartchari selbst (III 8.63: äcäryo matulas ceti yathaiko vyapadiéyate / sambandhibhedad arthātmā sa vidhiḥ paktibhavayoḥ /), bzw. von Helaraja hat 96 * Vgl. Nāgojibhaṭṭas Uddyota III 224a 35: bhinnalingeli pakaḥ paktiḥ pacanam ily evam ili bhavaḥ . * Nāgojībhaṭṭa präzisiert (Uddyota III 224a 36f.): samanyam sattvabhavar@pasiddhatvākhyam ||. Das sabaleya- bei R. HAUSCHILD, Register zur Altindischen Grammatik, Göttingen 1964, Sp. 224b verdankt seine Entstehung einem Druckfehler, wie auch klar wird, wenn man dem Verweis auf AiG Bd. II, 2, S. 507 ($340 a 8) nachgeht. Nāgojībhatta weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß ala eva paklir bhava ilyady upapadyate | dharmaparasyāpi [scil. bhavasabdasya] dharmadharminor abhedat [scil. dharmivacina paktiśabdena] sāmānādhikaranyam (Uddyota III 224a 37f.). Vgl. auch Nägojibhattas Uddyota dazu (III 224b 1-4): tadaérityeti / evam ca lingasamkhyayor vivakṣāyām api na dosaḥ / na caivam paktir ityadau pumstvapattiḥ tädrśavidezagalasāmanyasya bhavasabdavacyasya siddhatvartipasya pumstvaikatvayoḥ saltve 'pi tadaárayaviseṣasya nānālingatväl stritvädyupapattir iti bhavaḥ 1. Zum Verständnis des Bhasya zu Panini 3.3.18 inspirieren lassen (vgl. Prakasa 40.19f.: atra ca yatha eko 'rthaḥ kañcit praty upadhyayaḥ kañcit prati matulo 'bhidhiyate...) und dies in gleicher Weise auch bei Kaiyața nachzulesen ist (vgl. Pradipa III 224a 17ff.: tadyatheliyathaikasmin vastuni matulatvam upadhyāyatvam ca bhinnasambandhyasrayam parasparam abadhena vyavasthitam...), kann man zustimmend zur Kenntnis nehmen, daß BANDINI SCHARFE das „éine als Allgemeines von éinem" anscheinend nicht abgenommen hat obwohl er sich leider nicht explizit genug ausdrückt, muß andererseits aber mit Bedauern konstatieren, daß er seinen Lesern vorenthalten hat, wie er seinerseits nun den Wortlaut des Beispiels auffaßt. 97 Daß der,Onkel mütterlicherseits' und der,Lehrer' ein und dieselbe Person ist, davon geht auch SCHARFE aus und daran kann auch so, wie das Beispiel nun einmal lautet, vernünftigerweise kein Zweifel aufkommen. Wenn es aber richtig ist, daß das Beispiel nicht dazu bestimmt ist, das Verhältnis zwischen sämanya und viseşa zu beleuchten - denn dann würde man etwas anderes und etwas entschieden weniger Kompliziertes, also etwas in der Art des Kuh-Beispiels' von Kaiyața erwarten-, folgt dann daraus, daß es dazu dienen soll, in die Anschauung zu heben, daß eine Person in bezug auf den Einen Onkel und in bezug auf den Anderen Lehrer sein kann"? Gewiß nicht; weder folgt dies daraus, noch wäre z. B. erklärlich, warum Patañjali nicht einfach sein, Vater-SohnBeispiel von I 172.6-8 wiederholt, das ja doch genau dies auf höchst eingängige Weise illustriert, sondern ein anderes, und dazu noch eher verwirrendes Beispiel anführt. Will Patanjali mit seinem aus der Alltagslebenswirklichkeit gegriffenen Beispiel also die Nicht-Symmetrie bzw. Nicht-Umkehrbarkeit von Relationen veranschaulichen, von der doch in den vorangehenden Sätzen ganz eindeutig die Rede ist? Inwiefern, so wäre dann zu fragen, leistet das Beispiel das, und würde es für diesen Zweck nicht völlig genügen, etwa den Schüler eines Lehrers" anzuführen, der nach indischem Verständnis der Rollen niemals seinerseits der Lehrer seines Lehrers sein kann? Bzw. was soll dann das Beispiel, in dem doch von drei Personen gesprochen wird, während zuvor die Nicht-Symmetrie der Relation nur zwischen bhi und pac festgestellt ist? Und zu welchem der Verwandtschaftsnamen matula oder bhagineya, soll man hier eigentlich sein" ergänzen, und müssen die von SCHARFE durch "A" und „B" unterschiedenen - jüngeren - Personen überhaupt miteinander verwandt sein- was BANDINI zu verneinen scheint- und, falls doch, in welchem Grad? 4. Was also will Patanjali durch sein Beispiel eigentlich illustrieren? Da es sich so verhält, daß die Antwort dem Beispiel selbst offenbar nicht Page #5 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 98 4. oder zumindest nicht leicht abzugewinnen ist, bleiben nur zwei Möglichkeiten, um zu ermitteln, was hier-indisch gesprochen - das därṣṭāntika ist, nämlich entweder eine genaue Analyse des dem Beispiel vorangehenden Abschnitts im weiteren Argumentationszusammenhang der gesamten Diskussion von Pan. 3.3.18 oder eben, Ausschau danach zu halten, ob Patanjali nicht etwas selbst explizit sagt, wofür der drstänta steht. Letzteres wäre ersichtlich der leichtere Weg, und ihn zu entdecken bedarf es ja auch gar keiner Suche. Denn wie auch in anderen Fällen, wenn er für etwas ein Beispiel, eingeleitet durch ein tadyatha, anführt, schließt Patanjali auch im vorliegenden Fall mit einem evam ihapi eine klare Erläuterung darüber an, was durch das Beispiel somit veranschaulicht ist. Er selbst äußert sich also explizit zu dem därstän tika, wobei er durch das dem tadyatha korrespondierende evam ihapi „die Beschaffenheitsgleichheit von Beispiel und durch das Beispiel Veranschaulichtem beleuchtet" (drsfäntadärstäntikayoḥ sadharmyam sphorayati), um eine Phrase zu benutzen, die der Verfasser des Mahābhāṣyapradīpavivaraṇa, Nārāyaṇa, freilich mit Bezug auf eine Erläuterung Kaiyațas, gebraucht (VI 318.13). Es hat ganz den Anschein, daß sich SCHARFE und BANDINI dieser Tatsache nicht bewußt waren, jedenfalls die Bedeutung dieses letzten Satzes des zitierten Abschnitts nicht oder nicht voll erkannt haben 12. Dieser der Übersicht halber sei er wiederholt - lautet nun (II 145.3): evam ihāpi pacater bhavatau yat tan nirdisyate //. Kaiyața erläutert ihn wie folgt (Pradipa III 224 a 23-25): bhavatau dhatau vācyaIvenävasthitam yat samanyam pacādidhātuvācyaviseṣasamavetam tat pratyayarthalvena nirdiśyata ity arthaḥ || Gemeint ist: Was in/an der Wurzel bhi als zu Bezeichnendes da ist, [nämlich] das Allge 12 Auch im Anschluß an das Vater-Sohn-Beispiel' findet sich eine solche Klarstellung, nämlich (I 172.7f.): evam ihapi sa eva kamcil prati sāmānyam kamcit prati višesaḥ //. Im übrigen kann diese Parallele als Warnung davor dienen, vorschnell Begriffe des därgläntika mit solchen des drstanta in Beziehung zu setzen; denn es wäre hier natürlich unsinnig, auch nur zu erwügen, daß Patanjali also den/einen Vater als etwas Allgemeines betrachte und den/einen Sohn als etwas Spezielles. Das sädharmya besteht ja ersichtlich nur darin, daß ein und dasselbe gleichzeitig zwei verschiedene Relationen haben kann. Daß Patanjali das zu Exemplifizierende in diesem und ähnlichen Fällen nicht explizit macht, bleibt freilich festzuhalten (insofern es näherer Betrachtung im Rahmen einer noch fehlenden Untersuchung über die Beispiele aus dem Alltagsleben im Mahābhāṣya bedürfte). Denn das Vater-Sohn-Beispiel kann somit auch kaum mißverstanden werden, lehrt es doch allgemein, daß es für das Verständnis solcher Beispiele ganz wesentlich ist, darauf zu achten, auf welchem der Worte des nachfolgenden, mit evam ihāpi angeschlossenen Satzes eine besondere Betonung liegt. Zum Verständnis zu Păun.. 99 meine als das, was dem durch die Wurzeln pac usw. zu bezeichnenden Besondern inhäriert, das wird als Bedeutung der Suffixe genannt". Auf pacater geht Kaiyața zwar nicht explizit ein, Nārāyaṇa hat aber gewiß recht, wenn er in seinem Mahābhāṣyapradīpavivarana feststellt (VI 318.19): 'pacateḥ' ity upalakṣaṇam | arthaparam caitat, samavayasambandhe ca sasthiti vyacaste pacādīti | Kaiyata] spricht erläuternd von dem, [was dem durch die Wurzeln] pac usw. zu bezeichnenden Besonderen inhäriert], in dem Gedanken, daß [Patanjali, indem er von] pac [spricht, alle anderen wegen ihrer Bedeutung zur gleichen Gruppe gehörenden Wurzeln] mit meint und [daß pacateḥ dabei nicht autonym gebraucht ist 13, sondern] im Hinblick auf seine Bedeutung und daß die Genitivendung [in pacateḥ angefügt ist] zur Bezeichnung der [speziellen] Relation der Inhärenz". Kaiyata folgend wäre der Satz des Bhasya also explizierend zu übersetzen: So ist es auch hier: Was in bhu von pac als zu Bezeichnendes da ist (d. h. was das durch bhů Bezeichnete im Verhältnis zu dem von pac usw. Bezeichneten darstellt, nämlich das Allgemeine, welches dem durch pac usw. bezeichneten Besonderen inhäriert), das wird genannt (d. h. das ist es, was Panini in 3.3.18 mit dem Ausdruck bhava nennt)". Was dieser letzte Satz im Bhasya im gegebenen Diskussionszusammenhang argumentativ leisten soll, d. h. den durch ihn vorgetragenen 2. Lösungsvorschlag' erläutert auch Bhartṛhari (vgl. Helarājas Prakasa 39.7f.: "pacater bhavatau yal tan nirdisyale" ily alraiva parihārāntaram bhāṣye 'bhihitam vyäcaste), nämlich in Karika 61 des Kriyasamuddeśa von VP III: bhavatau yat pacādīnām tavad atropadisyale | na ca lingam pacädīnām bhavatau samavasthitam // Was in dem von bhu Bezeichneten im Verhältnis zu dem von pac usw. Bezeichneten [vorhanden] ist, nur das [und nicht mehr] wird hier (d. h. in 3.3.18) [von Panini] gelehrt. Und das Geschlecht (d. h. das Geschlecht jedoch) ist in dem, was das Bezeichnete von bha in Relation zu dem Bezeichneten von pac ist, nicht festgelegt". Helaraja beginnt seine kommentierenden Ausführungen, indem er den Unterschied zwischen den beiden im Bhasya erwogenen Lösungsmöglichkeiten herausarbeitet. In bezug auf die zweite stellt er dabei fest, daß ihr zufolge Maskulinität und Einzahl, die mit dem Ausdruck bhave in 3.3.18 genannt sind (upatta), gleichwohl dem dadurch ausgedrückten Allgemeinen nur als etwas zukommen, was vom Sprecher nicht gemeint ist (avivakṣite eva sāmānyagate). Als Begründung führt er 13 Das gilt natürlich auch für pacati- und bhavati- in dem Abschnitt, der dem Beispiel vorangeht. Page #6 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 100 A. WEZLER an, daß die Einzahl, d. h. numerisch eines zu sein, mit dem Begriff des Allgemeinen selbst gegeben ist, also gar nichts mit einem bestimmten Ausdruck, der ein Allgemeines bezeichnet, zu tun hat (sämanyam hy ekam vyaktibhede 'py anuvartamānam ekatvam na jahäty eva | anyatha sāmānyam eva na bhavet). Darauf aufbauend gibt er anschließend folgende Erklärung des Verses (Prakasa 39.13-17): ataś ca vyaktiviseṣāṇām lingasamkhyantarayoge 'pi pacādinām bhavatau vartamānam yad rupam sanmatram pumstvaikatvänugalam tavan mätram sāmānyam atra nirdisyale na ca visistam lingasamkhyam sanmatre rüpe 'stili paktiḥ pacanam päkau päkä ityädau sanmätrasya rūpasyäjahatsvalingasamkhyasyänuvṛtles tadasrayo vidhiḥ sarvatropapadyata ity arthaḥ || Und deshalb wird hier (d. h. in Pän. 3.3.18) ein Allgemeines genannt, das nur soviel umfaßt, [als das ausmacht,] was in dem von bhü Bezeichneten im Verhältnis zu dem von pac usw., [d. h.] den verschiedenen Besonderungen, auch wenn sie mit einem anderen Geschlecht und einer anderen Zahl verbunden sind, Bezeichneten vorhanden ist, [d. h.] welche in Sein schlechthin bestehende, mit Maskulinität und Einzahl versehene [Bedeutungs-]Gestalt [darin vorhanden ist]. Nicht aber gibt es Geschlecht und Zahl in/bei der [Bedeutungs-Gestalt Sein schlechthin' als etwas Bestimmtes. Da [diese] in Sein schlechthin bestehende [Bedeutungs-]Gestalt folglich ohne das ihr zukommende Geschlecht und die Zahl aufzugeben, durchgängig vorhanden ist [auch] in dem Bezeichneten von Ausdrücken wie pakti f., pacana n., [bzw.] von Dual- und Pluralformen von päka m. usw., ist die Vorschrift (d. h. das sütra 3.3.18), insofern sie darauf (d. h. auf dieser 14 BANDINIS Konjektur (1980: 138 Anm. 450) statt räpasyājahat" nämlich rüpasya jahat zu lesen, will mir ganz und gar nicht einleuchten. Seine Behauptung, die überlieferte Lesung widerspreche dem, was Helaraja soeben erörtert hat", ist nicht richtig. Es verhält sich genau umgekehrt: Würde man BANDINIS Vorschlag akzeptieren, dann würde sich Helaraja mit dieser Aussage widersprechen, insofern er ja eingangs bereits festgestellt hat, daß aämanyam hy ekam vyaktibhede 'py anuvarlamānam ekatvam na jahäly eva! Auch Bharthari selbst spricht im nächstfolgenden Vers von den lingäni des ekaḥ sattakhyo 'rthaḥ (des Wortes bhava)! Helaraja hat die zweite Hälfte von VP III 8.61 also nicht dahingehend verstanden, daß die Existenz eines linga schlechthin bestritten wird; anderenfalls wäre ja auch nicht erklärlich, daß er sich seinerseits in seiner Paraphrase nicht mit der Feststellung na ca lingasamkhyam sanmälre rüpe 'sti begnügt, sondern ein visistam anfügt, und doch offensichlich als Explikation. Diese Hinzufügung macht nun aber doch nur dann Sinn, wenn Helaraja nicht die Existenz eines lingasamkhya schlechthin, sondern des lingasamkhya, das visişla ist, oder als eines visista bestreitet. Im gegebenen Zusammenhang kann damit nur gemeint sein, daß durch die Verwendung des maskulinen und singularischen bhave in 3.3.18 Geschlecht und Zahl der zu bildenden Verbalnomina nicht paradigmatisch bestimmt / angegeben sind. Zum Verständnis des Bhasya zu Pănini 3.3.18 Erkenntnis) beruht, in allen Fällen stimmig (d. h. kann sie - ebenso wie ähnliche Regeln - immer richtig angewandt werden). Das ist der Sinn [des Verses 61]". Manches in diesem Textstück aus Helarajas Kommentar bedürfte noch eingehenderer Besprechung, die aber zu weit von dem Hauptpfad wegführen würde. Zu diesem zurückkehrend, läßt sich mit Blick auf die beiden angeführten Erläuterungen zu dem letzten Satz des BhasyaAbschnitts sagen: Damit ist aber nun klar, was durch das Beispiel bei Patanjali belegt werden soll, nämlich daß Panini, indem er in 3.3.18 bhāva als Bedeutung gewisser Primärsuffixe lehrt, diesen Ausdruck dabei im Hinblick darauf gebraucht, was sein Bezeichnetes im Verhältnis zu dem Bezeichneten von pac usw. ist. Sein Bezeichnetes aber ist, wie Patanjali zuvor selbst festgestellt hat (kim ca pacater bhavatir bhavati sāmānyam) ein „Allgemeines". Das heißt jedoch keineswegs, daß man nun doch auch für das Beispiel annehmen müßte, daß es dort in gleicher Weise um das samanya, bzw. das Verhältnis von sāmānya und visesa geht! Im Gegenteil, die Formulierung des letzten Satzes im Bhāṣya mit ihrer starken Betonung von tan und etwas schwä cheren von nirdiéyate läßt erkennen, daß durch den drsfänta ein bestimmtes sprachliches Phänomen veranschaulicht werden soll, das Phänomen nämlich, daß man redend manchmal nur eine/die Relation ausdrückt, ohne zugleich auch explizit zu machen, welches die Relata sind. Insofern das vorkommt, ist es legitim anzunehmen, daß sich Panini bei der Formulierung des sütra 3.3.18 in dieser Weise verhalten hat, also nicht den bhava schlechthin meint, sondern den bhava dessen, was die jeweilige Wurzel bedeutet, an die eines der in Rede stehenden Suffixe angefügt wird- das ist offensichtlich das Argument, um das es in diesem Zusammenhang geht und das durch das Beispiel im doppelten Sinne des Wortes,belegt, d. h. veranschaulicht und abgesichert werden soll. Die Frage, als was der bhava im Verhältnis zur Bedeutung einer Wurzel wie pac dann zu bestimmen ist, und umgekehrt - als „Allgemeines" nämlich, bzw. als „Besonderes" -, ist demnach im Beispiel und dem darauf folgenden Satz gar nicht relevant, und dies entgegen der Erwartung, die man aufgrund der dem drstanta vorangehenden Sätze hegen möchte! Es geht im Beispiel also weder um die bestimmte Relation zwischen Allgemeinem" und „Besonderem", noch um Relationen als solche, sondern darum - es sei wiederholt-, daß man sich beim Sprechen von irgendeiner bestimmten - extralinguistischen - Relation leiten lassen kann 15. 101 15 Man vergleiche in diesem Zusammenhang auch Kausitaki Up. 1.1, wo Svetaketu zu Citra G. gewandt sagt: näham etad veda | hantacāryam Page #7 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 104 Zum Verständnis dua haya cu lumi 3.3.18 103 Mit dieser Einsicht fallen aber nahezu alle Schleier, die über dem Beispiel liegen. Denn es zeigt sich, daß der Lehrer und der Onkel mütterlicherseits in der Tat identisch sein mussen, daß Patanjali mit Bedacht eine doppelte Opposition gewlihlt hat; denn dadurch wird das, was er sagen will, erst richtig klar: Daß eine Person (-A, der Schüler) von einer bestimmten anderen Personals dem (und das heißt, wenn man das implizite Relatum explizit macht: meinem) Lehrer spricht und eine dritte Person (-B, der Schwestersohn) von der gleichen Person als dem/meinem Onkel mütterlicherseits", macht in der Tat auf höchst anschauliche Weise deutlich, daß für die Sprecher A und Bentscheidend für ihre jeweilige Ausdrucksweise/Wortwahl ist, was der Ältere jeweils im Verhältnis zu ihnen selbst ist, eben einmal der Lehrer und im anderen Fall der Onkel mütterlicherseits. Und wodurch könnte das besser herausgebracht werden als durch die Verwendung der unterschiedlichen Bezeichnungen upadhyaya und mätula in den jeweiligen Aufforderungsslitzen und den nachfolgenden Sitzen, in denen-nun aber von dem, Erzihler' - der Vollzug der Aufforderung berichtet wird, also durch die Opposition zwischen ... upadhyayam bhavan abhivadayatām iti und (na gatwi) matulam abhiwidayate und zusitzlich noch deren Umkehrung durch... matulam abhivadayatām iti gegenÜber (sa gatul) wpadhyayam abhivadayate. Zugleich aber erhellt, warum Patanjali in dem ersten Satz des Beispiels A mit dem Syntagma upadhyayasya biaya(b) und B mit dem Syntagma mätulasya bhägi. neya(h) einführt, eben um gleich eingangs auf die je spezifische Relation zwischen A und der dritten Person sowie B und der dritten Person hinzuweisen. Daß der Lehrer und der Onkel mütterlicherseits' ein und dieselbe Person sind, wird durch diesen Satz aber noch nicht klar, wohl aber durch den Fortgang des Beispiels. Wie aber steht es nun mit dem Verhältnis zwischen dem Schüler" und dem Schwestersohn"? Sind die beiden miteinander verwandt und, falls ja, wie? Nun, für das, was Patanjali demonstrieren will, stellt die Annahme, daß A und B in irgendeinem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen, keine notwendige Bedingung dar. Die einzige Bedingung, die über die Identität des Benannten von upddhyāyasya und mátulasya im ersten Satz hinaus erfullt sein muß, ist die, daß B weiß, daß die dritte Person der Lehrer von A ist, so daß er versteht, daß A seinen, d. h. des B, Onkel mütterlicherseits meint, wenn A seiner seits von seinem eigenen) Lehrer" spricht, und umgekehrt, daß A weiß, daß die dritte Person der Onkel mütterlicherseits von Bist, so daß er versteht, daß B seinen, d. h. des A, Lehrer meint, wenn B seinerseits von seinem] Onkel mütterlicherseits" spricht. Und eine sol che Kenntnis libt sich ohne weiteres durch einen Schüler, bzw. durch einen Neffen mütterlicherseits praktisch erwerben. Wenn das Beispiel somit eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen A und B auch nicht voraussetzt, so schließt es sie andererseits aber auch nicht notwendig aus. Es wire möglich, daß, wie SCHARYS meint, B der Vetter ersten Grades ist, dann wäre zu übersetzen: ... geht zu dem Schwestersohn (seines eigenen) Onkels mütterlicherseits..."- ja man könnte sogar überlegen, ob upadhyâyasya bhagineya(b) nicht eine - witzige - Umschreibung für den eigenen Bruder von A ist; aber man muß sich doch fragen, was damit für den Illustrationszweck, dem das Beispiel eindeutig dient, eigentlich gewonnen werden sollte. Ersichtlich nichts, denn durch den Umstand, daß die dritte Person für A dann sowohl ein Onkel mütterlicherseits als auch der Lehrer wäre, würde das, was Patanjali veranschaulichen will, doch eher verdunkelt als zusitzlich beleuchtet. Am wahrscheinlichsten ist deshalb, daß A und B nicht verwandt sind, wobei ihnen jedoch eine je bestimmte, hier ausbildungsmäßigo, dort verwandtschaftliche Beziehung zu der dritten Person gemeinsam ist, um die beide wechselseitig wissen, und daß Patañjali statt. A geht zu B" oder, der Schüler eines Lehrers/ein Schüler des Lehrers geht zu dessen Schwestersohn" nur deshalb die Formulierung upadhyayasya sipyo matulasya bhagineyam gatvaha gewählt hat, um von Anfang an den Blick auf die je besondere Beziehung zwischen A und X und B und Y zu lenken und erst durch die nachfolgenden Sätze implizit klarzu. machen, daß X dabei = Y ist und im ersten Satz also gemeint war: „A geht zu dem Schwestersohn seines Lehrers, der für B aber ein/der Onkel mütterlicherseits ist". 5. BANDINI ist im Hinblick auf seine Explikation (1980: 140 Anm. 459) demnach als erstes entgegenzuhalten, daß das Beispiel gerade nicht in dieser Weise verstanden werden darf (,,80 wie eine Person in bezug auf den Einen Onkel und in bezug auf den Anderen Lehrer sein kann"), sondern vielmehr folgendermaßen zu verdeutlichen wire: „So wie, wenn eine Person Cim Verhältnis zu A Lehrer und im Verhältnis zu B Onkel mütterlicherseits ist - und beide wissen, in welchem Verhältnis der jeweils andere zu jener Person steht -, A gegenüber B den Cim Hinblick auf das, was für ihn selbst darstellt, - natürlicherweise - als [meinen) Lehrer bezeichnet und/oder B gegenüber A von C im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhältnis, in dem er selbst zu C steht, als von meinem) Onkel mütterlicherseita) spricht, so spricht Panini hier, im süfra 3.3.18, vom bhava als der Funktion gewisser Suffixe und drückt damit die Relation aus, in der die Be prochani, und der Erzähler danach berichtet: sa ha pitaram asadya paprac cha... Page #8 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 104 A. WEZLER Zum Verständnis des Bhagya zu Papini 3.3.18 105 deutung dieser Suffixe zu derjenigen des impliziten Relatums, also von pac und ähnlichen Wurzeln steht!". Freilich ist - und darauf war bisher noch nicht explizit eingegangen worden - die Parallelität zwischen drstānta und dārsfântika auch keine vollkommene: Im Beispiel figurieren Personen, auf der anderen Seite ist von Sachen, nämlich der Funktion sprachlicher Elemente, die Rede; im Beispiel ist u. a. gerade die Relation entscheidend, in der eine andere Person zum Sprecher selbst steht, während im darsfantika der Bezug ein anderer ist; im Beispiel bestimmt eine Relation die Wortwahl- und handelt es sich dabei auch noch um Relationsbegriffe, in dem, wofür es steht, aber handelt es sich bei bhava weder um einen Relationsbegriff noch muß die Aussage des letzten Satzes dahingehend verstanden werden, daß Panini den Ausdruck bhāva gebraucht, weil er an die Relation denkt, in der die Bedeutung der Suffixe zu der der Wurzeln steht; denn dieser Satz läßt sich auch so auffassen, daß durch ihn gesagt ist, daß Pāņini, indem er das sutra 3.3.18 als „bhave" lehrte, an eine, und zwar diese Relation zwischen den Bedeutungen, denkt, von der durch diesen Ausdruck aber gesagt ist, was sie ist. Daß man in der Weise von Pån. 3.3.18 einen solchen Ausdruck, ohne das Relatum explizit zu machen, redend gebrauchen kann, das zeigt Patañjali freilich nicht durch sein Beispiel. In beiden Fällen ist es jedoch für das Verständnis der respektiven Außerungen, für ihre konkrete Dekodierung unbedingt erforderlich, daß man sich klar macht, daß eine bestimmte Relation bei ihnen eine entscheidende Rolle spielt und welche Relation mit welchen Relata dies jeweils ist. Insofern be steht m. E. kein Grund, sich von der Beobachtung, daß der Vergleich - wieder einmal - hinkt", zu der Annahme verleiten zu lassen, daß eine Lücke im Text des Bhāşya vorliegt oder daß Patañjali hier auf ein fertiges altes Beispiel zurückgegriffen, dieses aber funktionell etwas anders gebraucht hat, obwohl die letztere Möglichkeit auch nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus läßt sich von dieser Wart aus nunmehr erkennen, daß die beiden oben erwähnten Wege zur Lösung der Frage, was mit dem Beispiel eigentlich bezweckt ist, auch methodisch nicht gleichberechtigt sind: Von dem auf den Vergleich folgenden, seine Anwendung auf das anstehende grammatisch-interpretatorische Problem bietenden Satz auszugehen, hat sich als entschieden zuverlässiger erwiesen, als den Blick auf die dem Beispiel vorausgehenden Aussagen zu richten - was zumindest dann problematisch ist, wenn man sich durch diese Aussagen eine bestimmte Erwartung eingeben laßt, um sich anschließend, nachdem sie enttäuscht wurde, über Patanjali zu wundern. Erst nachdem man auf dem anderen Wege zur Lösung gelangt ist, wird ja deutlich, daß das Beispiel die Antwort auf eine Frage vorbereiten soll, die durch das ihm vorangehende Textstück auch schon impliziert ist, die nämlich, ob bzw. wie es denn sein kann, daß Panini bei der Formulierung von 3.3.18 abhebt auf das, was (die Bedeutung von) bha im Verhältnis [zu der Bedeutung) von pac (usw.) ist", d. h. daß er dabei an ein Relatum denkt, und zwar die Bedeutung der jeweiligen Wurzel, an die eines der fraglichen Suffixe angefügt wird, um seinerseits den bhāva der Bedeutung dieser Wurzel zu bezeichnen. BANDINI setzt seine Explikation dann (1980: 140 Anm. 459) mit den Worten fort: ,,80 bedeutet jedes Verbalnomen in bezug auf ein Wort all. gemein Wesen und in bezug auf ein anderes seine spezielle Bedeutung (.kochen' usw.). So bedeutet,Kochen' in bezug auf das zu ihm gehörige Verbum ,kochen nur 'WESEN', in bezug auf jedes andere besondere Verbalnomen aber: 'KOCHEN'. Die ununterschiedene Einheit von KOCHEN und WESEN ist das bedeutende Selbst' des Verbalnomens Kochen. Durch diese Erklärung werden die zwei widersprüchlichen Aussagen: „Das Verbalnomen bedeutet: Wesen' und das Verbalnomen bedeutet: Wesen der Wurzelbedeutung'' miteinander in Einklang gebracht". Sieht man einmal davon ab, daß hier allzu viel kryptisch ..gewest" wird, daß man mit dem ,,bedeutenden Selbst" allenfalls im Lichte des arthätma von Bharthari selbst etwas anfangen kann und daß man noch weitere Schwierigkeiten hat, sich dem erahnend anzu. nähern, was BANDINI sagen will, so ist von Anfang an klar, daß diese Anwendung des Beispiels auf die grammatisch-technischen Gegebenheiten, die in der Diskussion von Pan. 3.3.18 in Rede bzw. im Hintergrund stehen, schon deshalb nicht richtig sein kann, weil auch BANDINI eben das Beispiel des Bhagya als solches nicht richtig verstanden hat. Aus dem Beispiel, hat man es einmal entritselt, und aus dem letzten Sata im Bhagya geht nämlich eindeutig hervor, daß hier auf die - implizite - Relation zwischen nur zwei Relats abgehoben wird, und bei diesen kann es sich einzig und allein - das folgt schon aus Pan. 3.3.18 aus dem weiteren Zusammenhang, in dem dieses sutra steht - um die Bedeutung des kert-Suffixes ghan (und anderer funktionsgleicher Suffixe) einerseits und die Bedeutung der jeweiligen eine spezielle Tätigkeit bezeichnenden" (kriyavićeşavācin) Wurzel, an die diese(s) Suffix(e) antritt/antreten, andererseits handeln. Und Patañjali ist ersichtlich in erster Linie daran interessiert, was diese Relation, betrachtet man sie in der Richtung von der Bedeutung des Suffixes zu der der Wurzel, darstellt, niimlich die Beziehung eines admdnya zu einem visesa; d. h. noch genauer gesagt: Worauf er abzielt, ist aufgrund des durch vürttika 1 gegebenen Problemzusammenhanga klirlich, die Formulierung von Pan. 3.3.18 (alternativ) durch die Erklärung zu rechtfertigen, daß Page #9 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Pāņini, wenn er lehrt, daß z. B. das Suffix ghai zur Bezeichnung des bhava angefügt wird", bei dieser Aussage allein im Auge hat, was das Bezeichnete von bha im Verhältnis zu der Bedeutung x. B. der Wurzel pacist, nämlich ein . Allgemeines". Und diese Erklärung leistet in der Tat auch, was sie leisten soll - wie auch die Erläuterungen der Kommentatoren zeigen, nämlich den Einwand zu entkriften, daß man, so wie 3.3.18 nun einmal lautet, filschlich nur paka - und nicht auch pakti und pacana - bilden könne und von päka- dann auch noch nur singularische Formen. Für Pan. 3.3.18 und die weiteren Regeln, in denen die Bildung jeweils bedeutungsgleicher Verbalnomina durch Anfügung anderer kyl-Suffixe gelehrt wird, ergibt sich damit, daß sie, legt man Patanjalis, 2. Lösungsvorschlag zugrunde, xu interpretieren sind als ....wird angefügt, wenn der bhäva bezeichnet wird, d. h. wenn das an der Bedeutung von bha bezeichnet wird, was diese von im Verhältnis zu der Bedeutung der jeweiligen Wurzel als Ableitungsgrundlage darstellt, und das ist etwas Allgemeines'". Im Gegensatz zu dem letzten Satz aus BANDINIS Anmerkung hat man also zunlichst einmal festzuhalten, daß ein Verbalnomen wie paka- gleichzeitig etwas Allgemeines und etwas Besonderes bedeutet - was im Grunde schon die einleitende Feststellung Patañjalis (athavd) keybhastayah kriyasamanyavdcinah kriyāvićeşavācinah pacādayah / impliziert. Und es ist auch nicht etwa so, daß durch diese Erklärung ..zwei widersprüchliche Aussagen" über die Bedeutung eines solchen Verbalnomens , miteinander in Einklang gebracht würden", sondern die Analyse von päka. usw. ergibt, daß zu seiner Bildung ein bestimmtes Suffix an die Wurzel pac angefügt ist und sich über die Bedeutung dieses Suffixes eine natürlich allgemein für es geltende - bestimmte Aussage machen Iibt und über die Bedeutung der Wurzel pac usw. eine natürlich nur für die jeweilige Ableitungsgrundlage geltende - bestimmte andere Aussage. 6. Es dringt sich nun natürlich geradezu die Frage auf, was es denn genau besehen mit dem Allgemeinen" und dem ,, Besonderen" auf sich hat, welche ein Verbalnomen wie paka- gleichzeitig bezeichnet. Und es lige dann nahe, um sie zu beantworten, die Erläuterungen der verschiedenen Kommentatoren usw. zur Kenntnis zu nehmen, freilich in dem Bewußtsein, daß das, was sie sagen, sehr wohl auch den Charakter einer Entfaltung, einer gedanklichen Fortentwicklung der Vorstellungen Patanjalis haben kann, von denen ihrerseits in Khnlicher Weise zu untersuchen wäre, ob sie mit Paninis übereinstimmen. Da jedoch von vorneherein abzusehen ist, daß sich dann nicht nur das Gewicht der vorliegenden Untersuchung ganz erheblich verlagern, sondern auch ihr Umfang gewaltig anwachsen würde, muß von der Behandlung dieses weiteren Materials hier und jetzt abgesehen werden. Daß diese Vor gehensweise auch methodisch gerechtfertigt ist, bedarf aber nicht nur der ausdrücklichen Feststellung, sondern auch der kurzen Begründung Kaiyatas Erläuterungen zu dem Vergleich im Bhasya (Pradipa IIT 224a 18-22, s. auch o. S. 97), an deren Ende er VP IIT 8.63 zitiert, und Helarijas Kommentar zu dieser Kārika Bhartharis sind ohne Zweifel dazu angetan, den Eindruck zu erwecken, daß der drstanta Patañjalis doch auch anders interpretiert werden kann. Insofern aber Kaiyata in diesem Fall einmal mehr- auf Bharthari fußt, gilt für beide, Kaiyata wie Helarija, jedoch, daß ihre Ausführungen zunächst nicht mehr als eine Deutung von VP III 8.63 darstellen. Dieser Vers seinerseits aber lautet, wie wir gesehen haben (o. S. 96): ācāryo mätulas celiyathaiko vyapadisyntesambandhibhedad arthālmā sa vidhir paktibhavayol 17 und ihn betreffend erscheinen mir - was immer sein Verfasser mit ihm gemeint hat - nur zwei alternative Thesen überhaupt vertretbar, und zwar 1) die, daß - wie auch VP III 8.61 (s. o. S. 99) zeigt - Bharthari den Vergleich im Bhāsya richtig verstanden hat, von ihm aber, anknüpfend an Patanjali, bewußt einen etwas anderen Gebrauch macht oder 2) die, daß er den Vergleich - trotz Vers 61-misverstanden hat. Soviel jedoch ist sicher: Bharthari ist nicht ein Prüfstein für die Richtigkeit des Verständnisses einer Mahābhāşya-Stelle, sofern es im Sinne einer historisch-philologischen Interpretation textimmanent erzielt wurde; und man wird umgekehrt, was Bharthari sagt und meint und letztlich als Grammatiker wie (Sprach-)Philosoph geleistet hat, nur dann voll verstehen können, wenn man sich seines zeitlichen Abstandes von Patañjali etc. und folglich der Möglichkeit von Veränderungen, des Wandels der Vorstellungen usw., ständig bewußt bleibt. Benutzte Textausgaben The Vyakarana-Mahabhiya of Patanjali, ed. by F.KIELHORN. Third Rili to... by K.V. ADULYANKAN, Vol. 1-11, Poona 1962-1972. Patailijali's Vyakarana Mahabhasya with Kaiyata's Pradipa and Nagesa's Ud. dyota, ed.... by RACHUNĀTI (KAŠINĀTI) SASTRT and SIVADATTA M. Ku DĀLA, Vol. III, Bombay (NSP) 1937. Mahābhāşya Pradīpa Vyakhyanani. VI: Adhyāya 3 Pāda 1-4, éd. par M.S. NA RASIMHACHARYA, Pondichéry 1979. "Der wesentliche Unterschied läge dann darin, daß das Beispiel, bxw. genauer: ein bestimmtes Teilelement desselben, nun auf das angewendet wird, was sich letztlich aus Paq. 3.3.18 im Hinblick auf die Bedeutung von Verbalnomina wie pika eto, ergibt, daß deren Bedeutung nämlich xwei integrierte Konstituenten umfaßt. Page #10 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 108 A. WEZLER Vakyapadiya of Bhartshari with the Prakirnakaprakasa of Helaraja, Kanda III, Part ii, critically ed. by K. A. SUBRAMANIA IYER, Poona 1973. Eighteen Principal Upanisads, Vol. I, ed. by V.P. LIMAYE and R. D. VADEKAR, Poona 1958. Sonstige Literatur BANDINI 1980 G. BANDINI, Die Erorterung der Wirksamkeit. Bhartpharis Kriyasamuddesa und Helarajas Prakasa zum ersten Male aus dem Sanskrit ubersetzt, mit einer Einfuhrung und einem Glossar versehen. (Beitrage zur Sudasienforschung, Bd. 61). Wiesbaden 1980 (vgl. die sehr eingehende und wichtige Rezension von C. OETKE, ZDMG 136 (1986) 150-165). FREGE 1895 G. Frege, Kritische Beleuchtung einiger Punkte in E. Schro ders Vorlesungen uber die Algebra der Logik. Archiv fur system. Philosophie 1 (1985) 433-456 = Id., Logische Untersuchungen (mit einer Einleitung von G. PATZIG). Gottingen 1966, 92-112. SCHARFE 1961 H. SCHARFE, Die Logik im Mahabhasya. (Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Institut fur Orientforschung, Veroffentlichung Nr.50). Berlin 1961.