Book Title: Wirklichkeit Und Begriff Bei Dharmakirti
Author(s): Ernst Steinkellner
Publisher: Ernst Steinkellner

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Page 30
________________ 208 ERNST STEINKELLNER ,erzeugt, obgleich es den Svabhāva [des Dinges] benennt, [zugleich] diesen als durch ein anderes bedingend bestimmt an 106. Durch diesen [Hinweis auf die Abhängigkeit von bedingenden Bestimmungen] sind auch [Beschaffenheiten wie] das Unterschiedensein [der Dinge] durch eine Verschiedenheit der Ursachen und andere [Beschaffenheiten] erklärt 107. So nennt man [also] einmal einen Svabhāva als Grund, sofern er von verschiedenen bedingenden Bestimmungen abhängig ist, ein andermal einen unabhängigen [Svabhāva] im allgemeinen (sāmānyena), wie das Seiendsein für die Vergänglichkeit [als Folge], und ein andermal [wieder einen Svabhāva] unter Auswahl einer besonderen Beschaffenheit (-dharmaviseṣaparigrahena), die Svabhava ist, wie das Entstehen 108 für ebendieselbe [Folge]. In dieser Weise 109 sind auch die anderen Arten des Svabhavahetu zu betrachten 110." Dharmakirti unterscheidet also von den Begriffen, die als Grund gebraucht werden, drei Arten. Er macht zunächst einen Unterschied zwischen Begriffen von Dingen, die als solche auf andere Begriffe verweisen, weil in ihnen eine Abhängigkeit mitgedacht ist, und Begriffen, in denen keine Abhängigkeit mitgedacht ist. Die abhängigen Begriffe unterscheidet er wiederum je nachdem sie durch etwas vom Ding Verschiedenes, z. B. die Ursache, oder zum Ding Gehörendes, z. B. das Entstehen, bestimmt sind. Diese ganze Lehre hat jedoch im System von Dharmakirtis Logik eigentlich keinen recht erkennbaren Zweck. Ihre Aufgabe scheint sich in der Erklärung der Möglichkeit verschiedener Gründe 111 für ein und 106 Dies ist m. M. die einzige Stelle in der Begriffslehre Dharmakirtis, die man im Sinne einer Begriffsanalyse interpretieren könnte. 107 Beschaffenheiten also, wie das „,Voraussetzen einer Bemühung" (prayatnanantariyakatvam, PVSVT 349, 14), die eine vom Ding selbst verschiedene Bestimmung andeuten. Vgl. KAJIYAMA, loc. cit., § 16.3.3. 108 Gemeint ist der Grund,,weil ihm Entstehen zukommt" (utpattimattvät, PVSVT 349, 19). Vgl. KAJIYAMA, loc. cit., § 16.3.1. 109 Ihrer Abhängigkeit oder Unabhängigkeit von bedingenden Bestimmungen nach (PVSVT 349, 22). 110 sa cayam hetutvenapadisyamānaḥ upadhibhedāpekṣo vā svabhāvaḥ kevalo 'thava | ucyate sadhyasiddhyartham nase karyasattvavat || (v. 186= 188). apekṣitaparavyāpāro hi svabhavaniṣpattau bhavaḥ kṛtakaḥ. teneyam kṛtakaśrutiḥ svabhāvābhidhayiny api paropādhim enam akṣipati. etena pratyayabhedabheditvādayo vyākhyātāḥ. evam upadhibhedāpekṣaḥ kvacit svabhāvo hetur ucyate, kvacid anapekṣaḥ samānyena yathā 'nityatva eva sattvam, kvacit svabhavabhutadharmaviseṣaparigrahena yatha tatraivotpattiḥ. anaya diśā 'nye 'pi svabhavahetupravibhāgā draṣṭavyāḥ. PVSV 93, 5-14. 111 kṛtakatvat, utpattimattvat, sattvāt.

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