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voraussetzen 56, wie die Vé Sukzessivität von (vorstellungsfreier) Sinneserkenntnis und (vorstellendem) Manovijñāna:,, Wenn eine Augenerkenntnis entstanden ist, lassen sich drei Erkenntnisse beobachten, u. zw. der Reihe nach: 1. eine unvermittelt auftretende (aupanipātikam), 2. eine untersuchende (paryeṣakam) und 3. eine Gewißheit beinhaltende (niścitam). Dabei ist die erste die Augenerkenntnis selbst, die beiden (übrigen) sind Manovijñānas" (Y 10, 2f.). ,,Von diesen beiden Manovijñānas, dem untersuchenden und dem Gewißheit beinhaltenden, wird das Objekt vorgestellt (vikalpyate)" (Y 58, 18f.).
e. Im Zusammenhang mit dem im vorigen aufgezeigten SautrantikaEinfluß ist schließlich auch das Hervortreten rein philosophischer Begründungen der Vijñaptimātrata in der Vé zu beachten: In den klassischen Yogacara-Werken stammen die meisten Gründe für die Vijñaptimātratā aus der Versenkungs- und Erlösungslehre (vgl. etwa MS II, 14 u. 14), in der Vs hingegen nimmt die Widerlegung eines realen Objektes (als Affektionsursache der Erkenntnis) auf der Basis der Alternative Atome-Ganzes den größten Raum ein (Vs 6, 22-8, 22).
f. Die im vorigen aus dem Text der Vs selbst erhärtete Deutung läßt sich noch durch den Hinweis stützen, daß eine solche Vijñaptimātratā auf Sautrāntika-Voraussetzungen von einer ganzen Tradition vertreten wird, die ihren Ausgangspunkt in Dignāgas Pramāņasamuccaya (I, 9—12) hat und vor allem von Dharmakirti (vgl. den folgenden Absatz!) entwickelt wird. Das Bindeglied zur Vé ist dabei Dignāgas Alambanaparikṣa. In offensichtlichem Anschluß an die Vs kommt dieser Text durch die Widerlegung einer realen Affektionsursache der Erkenntnis auf der Basis der Alternative Atome-Ganzes zum ,,Idealismus" (der Ausdruck,,Vijñaptimātratā" tritt in der AP nicht auf!) und läßt als Objekt der Erkenntnis lediglich ein ideelles gegenständliches
durch die Einführung des (allerdings noch nicht als aktuelle Erkenntnis gefaßten) Alayavijñana bereits eine erste Auflösung des einschichtigen Erkenntnisstromes vorzuliegen.
56 Y 58, 13f. heißt es (im Gegensatz zu Samdhinirmocanasūtram V, 5), daß niemals mehrere Sinneserkenntnisse gleichzeitig auftreten. Auch von einem mit der Sinneserkenntnis gleichzeitigen Manovijñāna ist im Gegensatz zum 5. Kapitel des Samdhinirmocanasūtram nirgendwo die Rede.
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