Book Title: Die Letzten Seiten Der Sravak Bhumi
Author(s): Lambert Schmithausen
Publisher: Lambert Schmithausen

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Page 16
________________ 486 96. H. datral //; der Sinnzusammenhang fordert aber einen Genitiv, der durch T. (und virtuell auch durch Ch.) bestätigt wird. 97. T. ergknst das Prädikatsnomen aus dem vorhergehenden Satzstück: "Ahnlich wie das Alphabet (mitpka) die 'Mutter' (matṛka) der... ist". 98. Genau genommen handelt es sich im Folgenden um vei voneinander unabhängige Uddanas, deren erstes (1 15.a) die 7 manaskāras aufzählt, die zwar auch im ersten, den "veltlichen Weg" gevidneten Teil des . Yogasthäna der Srävakabhumi (IV.A) behandelt werden (u.sv. BrBhg 39,3ff), vor allem aber ein umfassendes Gliederungsprinzip des zweiten, den "Gberveltlichen Weg" behandelnden Teiles (IV.B. SrBhg 470,7ff) darstellen (vährend ihre Behandlung zum mindesten in der uns. vorliegenden Fassung des ersten Teiles (IV.A) nur ein erstes Kapitel bildet, das bis 449,1h reicht, allerdings auch eine Behandlung der Funktion der 7 mmaskdras im Rahmen der dhydnas und äripyas einschliesst (445,13fr)3. Das zweite Uddana ( 15.b) hingegen enthält die Themen des gesamten h. Yogasthana in der uns vorliegenden Fassung. Auf den "weltlichen Weg" entfallen die ersten vier Pädas: manaskārt: 439,3ff; Erklärungen der Ckanonischen Formeln der1 dhyanas und ärüpyas: 449,1kff und 455,hrt; (dve acittike) sampatti: 458,19ff; abhijnäh: 460,19ff; upapatti: 468,10ff; lihgani 469,12ff. Die letzten vier Pidas liefern eine sich mit der manaskara-Gliederung überschneidende Gliederung des "überweltlichen Weges"; satyande vyavaodraḥ: 70,10ff; prativedha: wohl ab 500,13, falls man nicht die entscheidenden Vorbereitungsübungen (495,15ft) hinzunehmen möchte; bhavand: wohl ab 502,15 (prahandya ca...; fliessender Übergang; als "analysierende Erklärung" (vibhahga) der bhavand kann eigentlich erst der Text ab 503,12 bezeichnet verden); nigth: ab 506,10 oder 507.7. Wie man sieht, stösst eine Gliederung der Behandlung des "Uberveltlichen Weges" im Sinne der Stichwörter des sveiten Uddana in concreto auf Schwierigkeiten; der Text ist offensichtlich nicht nach diesen Stichwörtern entworfen, und sie treten in ihm nicht als kapiteleinleitende Signalvörter auf, Ja, kommen z.T. in dem betreffenden Textteil Überhaupt nicht vor (pratívedha). 99. Rs. -nad-. 100. In T. zugunsten von yid byed manaskāraḥ ausgelassen (bv. in die nächste Zeile verlagert, s. Anm. 101); s. auch Anm. 103. 487 101. capt nach T. glan yah, das aber auch das punah der vorigen Zeile viedergeben könnte. Denkbar wäre auch - caiva (zu caiva in analoger Stellung in Uddanas vgl. BoBb 250,2 und 292,4), doch vermag ich bei beiden Lesungen signifikante Übereinstimmung mit den allerdings kümmerlichen Resten der Akparas in der He. (Spuren des oberen Teils, aber stark abgerieben) nicht zu erkennen. 5,12; 102. D.b. prayoganisthaphalaḥ, cp. Er Bhg 510,11; 279,13. 103. In T. an dieser Stelle ausgelassen und stattdessen in der 2. Zeile des ersten Uddäna eingebaut (s. Anm. 100); auf diese Weise hat T. die beiden Uddanas zu einen fortlaufenden Ganzen umgestaltet, in dem das gesamte erste Uddana als eine detailliertere Entsprechung an die Stelle des ursprünglichen ersten Stichwortes des zweiten Uddana. getreten ist. (104...104) Ch. (Te 465 a 26): "Ausführliche Erklärung der [Ausdrücke) 'frei von Begierden' (ep. Ye 467 b 22 = Sr Bh 49,14) und der Versenkungen" (d.h. der dhyana- und äripyasamapattie; oder speziell der letzteren [BrBhg 455,r). 105. ta vielleicht in kollektivem Sinne ("Erklärungen der [einzelnen Elemente der kanonischen Formeln der) dhyanas und drüpyas"); vgl. Anm. 109. 106. Hs. -tti/. 107. H. oa (sic). 108. Ch. "der unterschiedlichen Wiedergeburten" 109. Hs. Lingata; -ta offenbar in kollektivem Sinn: vgl. T. rtage mame und Ch. # 110. Hs. ca . 111. In T. zum folgenden Päda gezogen; Ch. "wahrheitsgemäss", statt des vom Skt. gemeinten simplen "desgleichen". 112. getilgt mit T. (begom pa'i); auch Ch. () kann Wiedergabe eines Gen. objectīvus sein. 113. T. hat offenbar mthar thug gyur pa für nigtha; dieses gyur pa kann jedenfalls nicht der Kopula bhavati entsprechen.

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