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________________ A. WEZLER lung von dem, was ,,dharma" heißt, auch bei ihren Adressaten, Horem bzw. Leser, vorauszusetzen! Worauf ich abhebe, ist wohlgemerkt nicht die - ja auch indische - Erkenntnis, daß Begriffe, mit denen man operiert, definiert werden sollten bzw. müssen, sondern, daß der Gegenstand des Sastra zwar klar genannt wird, das Verständnis der entsprechenden Bezeichnung aber vorausgesetzt wird. Mir scheint das so auffällig, daß ich die These wagen und zur Debatte stellen möchte, daß die Mimämsä sich des Be. griffs dharma - zur Benennung des vedischen dharma - erst sekundär in gewissen Sinne bemächtigt hat, dh zur Verwendung dieses Begriffes, auch wenn er ihr als Bezeichnung des Opfers als den Kosmos stützender und Leben erhaltender Kraft schon bekannt war," für das, was den Inhalt der vedischen Vorschriften bildet, erst durch das Dharmaśāstra angeregt worden ist. Über den sakramentalen Charakter des Dharma 73 These, die R. LARIVIERE in einem gerade erschienenen Aufsatz" vorgetragen hat, daß ,,the dharmasastra literature represents a peculiarly Indian record of local social norms and traditional standards of behaviours", daß (1) represents in very definite terms the law of the land", „,that the whole of the dharma corpus can be viewed as a record of custom", wovon allerdings festzustellen ist, daß dieser Umstand is obfuscated by the fact that the idiom of all the dharma literature is one of eternality and timelessness", and by the fact that the dharma literature clings to the claim that all its provisions can be traced directly or indirectly to the Veda, the very root of dharma".? LARIVIERE will seine Ausführungen zwar auf den vyavahára, legal procedure", genannten Teil des Dharmaśāstra" beschränkt wissen, merkt aber an, daß er glaube, daß ,the general notion of the ascendancy of custom and the efforts to include rather than exclude local practice within the realm of dharma apply equally as well to acára and prayascittal. Abgesehen von einem gewissen Vorbehalt bezüglich der Sühnehandlungen", deren tatsächliche vedische Wurzeln ja schon GAMPERT herausgearbeitet hat und bei denen die Verhältnisse noch komplexer sein dürfen als bei den anderen Teilen des dharma des Dharmaśāstra, möchte ich meinem amerikanischen Freund und Kollegen nachdrücklich beipflichten: Bei dem als acara bezeichneten Teil des Dharmaśāstra liegt es doch auf der Hand, zu vermuten, daß er im Kem eben nichts anderes ist, als eine Kodifizierung von traditionellen „Sitten 4. Die Behauptung, daß der vedische dharna und der dharma des Dharmaśāstra von Hause aus zwei völlig verschiedene Stränge darstellen, wird gestützt durch die nahe verwandte, aber darüberhinausgehende, die Verschiedenheit zugleich erklärende ** Eine wichtige Stütze sehe ich in dem Umstand, auf den gerade H. BECHERT hingewiesen hat (vgl. seinen Beitrag . Die Gesetze des buddhistischen Sangha als indisches Rechtssystem", in: Recht, Staat und Verwaltung im klassischen Indien, hrsg. von B. KOLVER, München 1997, 53-64, insbesondere 5911), daß dhamma in Palitexten u. a. auch die Bedeutung das vom Buddha erlassene Gesetz, Verfahrensvorschriften hat. "...Dharmaśāstra, Custom, 'Real Law' and 'Apocryphal' Smrtis", in: Recht, Staat und Verwaltung im klassischen Indien, (vgl. Anm. 28). S. 97110. ML c., p. 98 2 Trotz ChU 2.23.1 und des Värtt. 11 zu Pap 4.3.120 (Mahabhâsya II 319.4.) bzw. Pap 4.2.46! (Zu CHU 2.23.1 siche jetzt P. OLIVELLE, Dharmaskandhab and brahmasapisthab: A study on Chandogya-Upanisad 2.23.1". in: JAOS 116.2 (1996). 205-219) S. u. S. 97 nebst Anm. 114 Das müßte vor Patanjali, dem Mahābhāşyakāra, geschehen sein, denn er kennt die Position, daß die Überlieferung der Rsis (rşisampradaya) dharma ist" (1 9.16; vgl. V. SVAMINATHAN, Bhathariviraci Mahabhasyafiki, Vol. I, Varanasi 1965, p. 40 und außerdem Mahabharata (Poona). 12.110. 12a [Srutir dharma ili hy ckel), und erläutert den Ausdruck dharmaniyama unter Heranzichung von Beispielen aus dem loka und dem veda (1 8.101 Wie er z. B. in der YajiS von acåra und von prāyaścitta dispositionell-systematisch getrennt ist. Die Einteilung wird von P. V. KANE nicht dort erwähnt, wo er auf die various divisions of dharma zu sprechen kommt, also History of Dharmasastra, Vol. II, Part 1 Sec. Ed., Poona 1974, p. 21. "L, 6, 7, 97, Fulồn. 1. "WILHELM GAMPERT, O. C(vgl. Anm. 20)
SR No.269455
Book TitleUber Den Sakramentalen Charakter Des Dharma Nachinnend
Original Sutra AuthorN/A
AuthorAlbrecht Wezler
PublisherAlbrecht Wezler
Publication Year
Total Pages26
LanguageEnglish
ClassificationArticle
File Size4 MB
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