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________________ A. WEZLER Über den sakramentalen Charakter des Dharma 89 die oben mehrfach erwähnte Stelle ApDhS 1.7.20.6-8 und andere Aussagen in Dharmaśāstra-Texten, auf die HACKER sich für seine These von radikal empirischem Charakter des dharma bezieht, sachlich exakte Entsprechungen sind: Die Kenntnis der häuslichen Riten wie des Dharma gewinnt man aus bestimmten Segmenten der Wirklichkeit menschlicher Verhaltensformen. Unter diesem Aspekt betrachtet, ist der dharna also verwirklichtes Ideal, und nicht idealer Entwurf, der zur Wirklichkeit in mannigfachem Zwiespalt steht. Aus der Übereinstimmung zwischen Grhyasütren und Dharmasütren - auch in diesem Punkt - ergibt sich die Vermutung, daß letztere in der Offenlegung ihrer Quelle(n) dem Vorbild ersterer wohl folgen und die Frage nach dem Warum zunächst in bezug auf ApGS zu stellen wäre, - wobei auch die theoretische Möglichkeit bedacht werden sollte, daß die Berufung auf den acara ein Element der Mystifizierung, bewußt irreführender Rechtfertigung darstellt. Die noch wesentlichere Gemeinsamkeit ist jedoch darin zu sehen, daß beide - erklärtermaßen- ganz oder teilweise auf dem, bzw. besser: einem entsprechenden acara beruhen: Gshyasūtras wie Dharmasütras stellen - historisch auf einander folgende, freilich inhaltliche Berührung sehr wohl einschließende - Literarisierungen bestimmter regionaler oder stammesspezifischer Bereiche - traditioneller sozialer ,,Praxis“ der Aryas dar, textliche 'Ausfällungen der spätvedischen Epoche, die sich im Bewußtsein der Autoren von älteren Teilen der Überlieferung grundsätzlich unterschieden haben müssen. sentlichen Teilen cine Aufzeichnung, eine - Kontingenzüberwindung beabsichtigende, jedenfalls bewirkende, zugleich aber die Fortentwicklung der Tradition behindernde, zumindest deren Erfassung erheblich erschwerende - Kodifizierung von Sitte und Brauch darstellt. Indien würde damit die an vielen anderen Kulturen gemachte Beobachtung bestätigen, daß die frühen Rechtsschriften nicht Rechtsschöpfungen darstellen, sondern - natürlich redaktionelle u.ä. Veränderungen, Ansätze zu einer Systematisierung usw. einschließende-Aufzeichnungen bestehenden, traditionell geübten Rechts. Diese Kodifizierung, also die Entstehung der ältesten Texte der Dharmaśāstra-Literatur, muß man sich gewiß als cinen längeren historischen Prozeß vorstellen, wobei diese Bezeichnung auch bei den einzelnen, jedenfalls vielen der einzelnen Werke seine historisch-philologische Berechtigung haben dürfte. Aufschlußreich ist in dieser Hinsicht auch die von LARIVIERE zu Recht gegenüber DERRETT vertretene Ansicht, daß sich dieser Prozeß auch später noch, im Falle der Devalasmrti wahrscheinlich zur Zeit muslimischer Eroberungen Nordwestindiens. ereignet hat, wenn auch unter veränderten Bedingungen und nicht unbedingt immer im Sinne der Aufzeichnung von acāra. Methodisch halte ich es aber für ganz wichtig, auch in diesem Zusammenhang den Textbegriff sogleich auch zu problematisieren, nicht wegen seiner Hier ist nicht die oben (S. 73 nebst Anm. 33) erwähnte Dreiteilung gemeint. "Saucho. S. 79 7. Der dharma des Dhannaśāstra ist vom vedischen dharma also deshalb seiner Natur nach verschieden, weil er in seinen we "Vgl. LARIVIERE, 1.c.(Anm. 31) S. 105. Siche z. B. auch J. DUNCAN M. DERRETT, O. c. (Anm. 38), p. 135. - Zu staatlichen Bemühungen um die Kodifikation von regionalem Recht s. B. KOLVER (vgl. Anm. 28), „Einführung". S. XIII "So. S. 64 und S. 75. * Vgl. dazu auch R. LINGAT, O.C. (s. Anm. 20), p. 18 und 74. Zu beachten ist freilich in diesem Zusammenhang auch TaillU 1.11. wo der Lehrer dem Schüler für den Fall eines Zweifels bezüglich des Opfers (karman) oder des (rechten) Verhaltens (vrtla) anempfiehlt, sich nach - in bestimmter Weise qualifizierten - Brahmanen zu richten (je tatra brahmanib... syuh/jatha te fatra varteran / tathi tatra varfethah "Welche Vorstellung von ihrem Tun hatten die Verfasser dieser Texte? Inwiefern und wodurch sahen sie sich legitimiert, dharma zu formulieren? Waren sie sich bewußt, doch auch rechtschöpferisch tätig zu sein? Hätten sie sich auf Kumarila berufen, d. h. seine Überzeugung (vgl. P. HACKER, 1. c. Anm. 4), S. 1000 = 5031)), daß ..was immer einer, der den Veda auswendig kennt, sich überlegt, cin vedischer Gedanke ist"?
SR No.269455
Book TitleUber Den Sakramentalen Charakter Des Dharma Nachinnend
Original Sutra AuthorN/A
AuthorAlbrecht Wezler
PublisherAlbrecht Wezler
Publication Year
Total Pages26
LanguageEnglish
ClassificationArticle
File Size4 MB
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