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ERNST STEINKELLNER
Der Kontext von C ist der gleiche wie in A. Es werden die beiden Formulierungen (prayogāḥ) des svabhāvahetuḥ besprochen. Es folgen die Beispiele wie in A und darauf erfolgt die schon bekannte Frage nach der Art der Feststellung des logischen Nexus zwischen den Beschaffenheiten „Hervorgebrachtsein“ (krtakatvam) und „Nicht-Ewigsein“ (anityatvam): „Auf welche Weise läßt sich nun zeigen, daß das Hervorgebrachte notwendig nicht-ewig ist, so daß [du] solches (wie eben) sagst ?" 31 Der ganze folgende Exkurs dient der Begründung der Vyāpti, nach deren Erkenntnis gefragt wird.
I. Begründung der Vyāpti (f. 275b8-276al; PVSV p. 98, 5-9): Das Vergehen folgt, da es ursachelos ist, aus dem Eigenwesen.
1. Begründung für die Ursachelosigkeit des Vergehens (f. 276a1-5; PVSV p. 98, 9-12, 14-22): Die Notwendigkeit des Vergehens ist nur auf Grund seiner Unabhängigkeit von ding-äußeren Ursachen denkbar.
a) Widerlegung des Vorwurfes der Unschlüssigkeit (anaikāntikatvam) der Begründung für die Ursachelosigkeit „Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Unabhängigkeit." (f. 276a5ff.; PVSV p. 98, 22 ff.): Der Gegner meint, die Begründung sei unschlüssig, weil ein Sproß gelegentlich auch nicht entsteht, wenn Same, Erde usw. vorliegen. Daher könne man nicht sagen, daß das Hervorbringen eines Sprosses dem Ursachenkomplex von Same, Erde, Wasser, usw., der unabhängig ist, notwendig zukäme. Infolgedessen sei aus der Unabhängigkeit von etwas bezüglich eines bestimmten Zustandes nicht schlüssig zu schließen, daß der Zustand diesem notwendig zukomme. Dharmakīrti zeigt in seiner Antwort, daß der vom Gegner als Beleg genannte Ursachenkomplex eben nicht unabhängig ist, vielmehr von den Umwandlungen in der Phasenreihe (santānah) a bhängig. 32
a) Der Gegner trägt einen Fall vor, in dem Unabhängigkeit auch von den Umwandlungen der Phasenreihe besteht (f. 276 a 8-276b6; PVSV p. 98, 4-19): Ein Gersten-Same ist, obwohl sich der zur Erzeugung eines Reis-Sprosses geeignete Ursachenkomplex in seiner Nähe befindet, von diesem unabhängig, dennoch bringt er nicht mit Notwendigkeit einen ReisSproß hervor. Dazu bemerkt Dharmakirti, daß hier eine Abhängigkeit des Gerstensamen insofern vorliegt, als er nämlich nicht das den Reis-Sproß hervorzubringen fähige Eigenwesen besitzt. Weil er aber in dieser Weise relativ abhängig ist, besteht für ihn keine Notwendigkeit einen Reis-Sproß hervorzubringen.
2. Begründung für die Allgemeingültigkeit der Vyāpti 33 (f. 276b6277b6).
31 da ni gan gis de skad du brjod par cgyur ba byas pa gdon mi za bar mi rtag paco kes ji ltar bsad par ze na. PVin II, Pf. 275b8.
32 Vgl. dazu das zweite Kausalitätsmodell in HB II, pp. 137f. 83 Vgl. auch HB II, Anm. III, 104.