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GERHARD OBERHAMMER
inus avaso läßt Sie typolo
als ,,Abgrenzer dessen (= sādhanam), das mit einem anderen (= sādhyam) verbunden ist“ schließt zwar nicht an Udayanas Charakterisierung des Upādih als sādhanāvyāpakatve sati sādhyavyāpakah an. Doch erinnert man sich der Formulierung Udayanas yo 'yam upādhim ādāya yena saha sambandhyate ... 62, die ohne Verwendung des Terminus avacchedakah nahe zu genau der UpādhiDefinition Parāśarabhattas entspricht, so läßt sich diese ohne Schwierigkeit von jener anderen Upādhi-Definition Udayanas typologisch ableiten, nach der der Upādhi sādhyaprayojakam nimittäntaram, „etwas anderes als der logische Grund, das [im Falle des Grundes) auf das zu Beweisende hinführt" ist 63. Auf das zu Beweisende hinführen kann der Upādhi nur dann, wenn er als Bestimmung des Grundes zufolge seiner eigenen Verbindung mit dem zu Beweisenden jede Nicht-Verbindung des Grundes mit dem zu Beweisenden ausschließt. In Übereinstimmung mit seiner Auffassung der Vyāpti hat Parāśarabhatta dies offenbar so gedeutet, daß der Upādhi die als Grund verwendete Beschaffenheit so „abgrenzt“ daß sie nur mehr jene Fälle des Grundes bestimmt bzw. erkennen läßt, die tatsächlich mit den zur zu beweisenden Gemeinsamkeit gehörenden Einzelfällen verbunden sind. Von Udayanas Wesensbestimmung des Upādhi ausgehend, konnte Parāśarabhatta daher für den als avacchedakah aufgefaßten Upādhi Udayanas formallogische Definition
– in welcher Formulierung auch immer – als dessen Merkmal (lakşaņam) beibehalten, da er in der Auffassung des Upādhi nicht wesentlich von Udayana abweicht und die Formaldefinition schon bei diesem als Merkmal neben der Wesensbestimmung des Upādhi bestanden hatte 64. Leider fehlen Zitate aus dem Werk Parāśarabhattas, welche diese Ableitung des Upādhi als avacchedakaḥ mit ihren Einzelheiten und system-immanenten Voraussetzungen genau belegen würden. Historisch bemerkenswert ist es, daß Parāśarabhatta durch seine Definition des Upādhi als avacchedakaḥ im oben dargelegten Sinne in einer Entwicklung zu stehen scheint, die innerhalb des Nyāya von Udayana zu Prabhākara Upādhyāya führt, dessen Upādhi-Definition sādhanatāvacchedakabhinnena yena sādhanatābhimate sådhyasambandho 'vacchidyate, sa eva tatra sādhane višeşaņam upādhiḥ 65, die technisch-logisch vervollkommnete Definition Parāśarabhattas sein könnte 66.
Das zweite von Venkatanātha aus dem Upādhi-Abschnitt des Tattvaratnākaraḥ zitierte Fragment behandelt in seinem ersten Teil die Frage nach der
62 NVTP, p. 696, 7. 63 ATV, p. 403, 11. 64 ibid.
65 Zitiert nach E. FRAUWALLNER: Prabhākara Upādhyāya. WZKSO Bd. 9 (1965), p. 200.
66 Ob diese typologische Übereinstimmung zwischen den beiden Definitionen auch eine historische Abhängigkeit impliziert und welche der beiden Definitionen die frühere ist, läßt sich leider solange nicht eindeutig entscheiden, als die beiden Denker nicht genauer datiert sind.