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Theorie der Schlußfolgerung bei Parāśarabhaṭṭa
einzuführen, die von ihm nicht abgelehnten älteren Definitionen aber als Merkmal (lakṣaṇam) des Upadhi beizubehalten 56. Den Ansatz zu dieser Zweiteilung dürfte Parāśarabhaṭṭa schon bei Udayana gefunden haben 57.
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Woher stammen aber diese älteren Definitionen des Upadhi? Die Definition sādhyavyāpakaḥ57a sādhanāvyāpakah ist eine Wiedergabe der Upadhi-Definition Udayanas. Schwieriger ist die Einordnung der zweiten Definition, die im Unterschied zur ersten die Beziehung von Upadhi und zu Beweisendem durch den Begriff der samavyāptiḥ bestimmt. Diese Art der Definition wurde von mehreren Autoren vertreten. So findet sie sich ausdrücklich bei Varadaraja und Śivadityamiśra 58. Sie wird aber vom anonym überlieferten Upadhidarpanah (fol. 2b) auch Udayana selbst zugeschrieben. Meines Wissens findet sie sich jedoch explicite nicht in den überlieferten Werken Udayanas, wenngleich sie der Sache nach bei ihm bereits sicher vorausgesetzt werden muß 59. In einem Manuskript von Varadarājas Tarkikarakṣā findet sich allerdings die Upadhi-Definition Udayanas - es handelt sich um jene aus dem Atmatattvavivekaḥ in der Form sādhanāvyāpakatve sati sādhyasamavyāptir upādhiḥ 60 Zusammen mit dem Zeugnis des Upadhidarpaṇaḥ könnte dies darauf hinweisen, daß die Upadhi-Definition Udayanas in seiner Schule sehr bald durch die bei ihm implicite vorhandene Samavyāpti-Form der Definition ersetzt worden war. Wenn Parāśarabhaṭṭa in Frgm. 1 beide Spielarten der UpadhiDefinition Udayanas neben einander erwähnt und sie offenbar als Merkmal des Upadhi gelten läßt, so weist dies darauf hin, daß auch für ihn beide Definitionen nur Varianten desselben Typus sind. Außerdem scheint Parāśarabhaṭṭa an anderer Stelle 61 direkt von Udayana beeinflußt zu sein. Es liegt daher nahe, weniger an Varadaraja oder Sivadityamiśra als mögliche Quelle dieser Definition in Frgm. 1 zu denken, als an einen frühen Kommentator Udayanas. Den gleichen Eindruck gewinnt man übrigens auch aus der Analyse des zweiten und dritten Fragmentes.
Wenn auch die ursprüngliche und die modifizierte Upadhi-Definition Udayanas als Merkmal des Upadhi erhalten geblieben ist, so weicht Parāśarabhaṭṭa bei seiner eigenen Definition des Upadhi: kena cid yasya sambandho yo 'vacchedaka eva hi tasyopadhiḥ, deutlich von Udayana ab. Typisch für diese Definition ist die Verwendung des Terminus avacchedakaḥ,,,Abgrenzer", der in der späteren Entwicklung eine große Rolle spielt. Die Definition des Upadhi
56 Daß Parasarabhaṭṭa Udayanas Upadhi-Definition als gültig betrachtet hat, geht deutlich aus Frgm. 3 hervor.
57 Siehe Anm. 63.
578 Nach der Lesung von NP1.
58 Tarkikaraksa (Pandit Reprint), p. 66, 3f. und Saptapadarthi (Lalbhai Dalpatbhai Series Nr. 1, Ahmedabad 1963), p. 70, 22.
59 Anderenfalls wäre zum Beispiel der Ausdruck p. 694, 2 nicht verständlich.
ubhayarupāḥ in NVTP,
60 Tarkikaraksa (Pandit Reprint), p. 68, Fußnote 1. 61 Vgl. Frgm. 3.