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Theorie der Schlußfolgerung bei Parāśarabhatta
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Frgm. 2: kim asya jñāpakam ? sādhanasya kvacitsambandhakhyāpakam 44 sambandhagrahaņavelānuyāyisvarūpavaikalyam vā, asambandhakhyāpakam ca vyabhicāradarśanam; tac ca sādhyaviruddhadharmakatayā niscite pramāņabādhite pakşe vipakşe vā hetor darśanam. agnisomiyaśāstrabādhite pakşe drstam hi himsātvam nişiddhatvam ātmana u pādhim kalpayati, prameyatvam ca nityātmādivipakşe drstam anityatvasādhane krtakatvādikam upādhim karoti 45
sa pakşeșu ca yāvadrūpavisistatayā sādhanam sādhyasambandhitvena drstam, tadanyatararūpavikalam cet pakşe drśyate, tada vyāptarūpāpratyabhijñānāt sarvarūpavićiştam evopādhayati yatha bhāvitanayaśyāmalimany anumeye maitriputratvam 46 bhūta putreşu drstam sākādyāhāraparināmaviseşanam 47. "evamjātiyake rūpavai kalyakalpito pādhike 48 hetāv aprayojakatvavyapadeśaḥ parīkşakānām . vyabhicārakalpitopādhikayos tu bādhito viruddho 'naikāntikaḥ 49.
und Nicht wissen etc. für die individuelle Seele in der Verbindung mit der Seelenwanderung.
Diesen [Upādhi] kennzeichnen einige als ,vom zu Beweisenden umfaßt (v. 1. das zur Beweisende umfassend), das Beweisende nicht umfassend und als das Beweisende nicht umfassend (und) eine genaue Vyāpti mit dem zu Beweisenden besitzendo ......"
44 kvacit- ... -khyāpakam: NP1 kvacit sādhyāsambandhakhyāpakam. 45 u pādhim karoti: NP upādhikaroti. 46 maitriputratvam: NP mitrā putratvam. 47 -vibesanam: NPi -visesam. 48 - kalpito-: NP gibt als v. l. auch -vikalpito..
49 Npi add. iti. Frgm. 2 schließt unmittelbar an den Kontext von Frgm. 1 an und endet mit den Worten Venkatanāthas ityādinopādheh pramāṇāvāntarabhedădikam prapancitam. NP, p. 116, 5-117, 5. Der mit a bezeichnete Abschnitt ist auch noch im Kommentar NP, p. 276, 25f. für Parāśarabhatta belegt. Ubersetzung des Fragmentes: „Was ist es, das ihn (Upādhi) erkennen läßt ? [Einerseits] die Fehlerhaftigkeit der [der Vyāpti] eigenen Form, die sich im Anschluß an das Beobachten der Verbindung [ergibt) und eine nur gelegentliche Verbindung offenbart (bzw. nach NP ,,eine gelegentliche Nicht-Verbindung mit dem zu Beweisenden offenbart"), fandererseits das Feststellen eines getrennt Vorkommens (vyabhicārah), das eine Nicht-Verbindung offenbart.
Dieses ist das Feststellen des logischen Grundes in einem Pakşa, von dem erwiesen ist, daß er eine mit der zu beweisenden (Beschaffenheit] in Widerspruch stehende Beschaffenheit [besitzt) und der [daher] durch ein Erkenntnismittel aufgehoben ist, oder ses ist das Feststellen des logischen Grundes) im Vipakşa. Denn das Töten, das in dem [durch die Vorschrift des] Opferrituals aufgehobenen Paksa beobachtet wird, fordert für sich das Verbotensein_als Upādhi; und das Erkennbarsein, das im Vipaksa zum Beispiel dem ewigen Atman festgestellt wird, macht das Hervorgebrachtsein zum Upādhi, wenn die Vergänglichkeit nachgewiesen werden soll.
Wenn ein logischer Grund, der im Sapakşa durch eine gewisse Form bestimmt mit dem zu Beweisenden verbunden beobachtet wird, im Pakşa ohne diese andere Form beobachtet wird, erweist er eben wenn er durch die ganze Form bestimmt ist, einen Upādhi, weil er dann in (seiner) Form als Umfaßter nicht wiedererkannt wird, wie zum Beispiel, wenn man die schwarze Farbe eines künftigen Sohnes (der Maitri] erschließen will, das Sohn-der-Maitri-sein, das im Falle der vorhandenen Söhne als durch die Verdauung von Gemüsenahrung bestimmt festgestellt wird.
Hinsichtlich eines derartigen logischen Grundes, für den infolge der fehlerhaften Form ein Upādhi angenommen wird, lehren die Fachleute, daß er unbrauchbar ist. In den beiden Fällen, wo infolge eines Getrenntvorkommens ein Upādhi angenommen wird, ist der logische Grund aufgehoben, widersprochen und zweifelhaft."