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Miszellen zur erkenntnistheoretisch-logischen Schule des Buddhismus 143
hoffe, ist mir bisher kein Textstück der PVSVT untergekommen, dessen Zeugnis ebenso deutlich wäre wie das vorliegende.
Das Anfangsstück PVSVT 374, 25-375, 18 (jñāpakasya — darbanat) entspricht fast wörtlich14 Sakyamatis PVT 269b1-270a5. Das Beispiel mūzikālarkavişavikäravat (PVSV 103, 8f.) wird PVSVT 375, 18-20 mit anderen Worten erklärt als PVT 270a5f., der Text entspricht vielmehr wörtlich PVinT 260b7-815. Inhaltlich kann zwischen den beiden Erklärungen von PVT und PVinT kein wesentlicher Unterschied bestanden haben, es wäre aber denkbar, daß der Text der PVT an dieser Stelle schon für Karnakagomin, den ich hier als Übernehmenden voraussetze, unverständlich gewesen ist und er deshalb die Worterklärung andernorts bezogen hat. Die unverständliche tibetische Fassung bezeugt natürlich das Verderbnis nur für die Zeit der Übersetzung (11. Jh.). Das folgende Stück PVSVT 375, 21-26 (syad etat iti parab) entspricht inhaltlich ganz PVT 270a6-270b2; eine genaue wörtliche Übereinstimmung ist nur für den Anfang, PVSVT 375, 25-26, und für den Schluß gegeben. Sakyamatis Wortlaut ist gegenüber dem bei Karnakagomin komplizierter und könnte von diesem vereinfacht worden sein. Der parallele Kommentar des Dharmottara (PVinT 260b8-261 a 2) ist noch knapper gehalten.
Das nächste Stück PVSVT 375, 27-376, 8 besteht aus zwei Teilen: 375, 27-376, 5 bietet den Wortkommentar zu PVSV 103, 10f. (ata
14 Die geringen Unterschiede sind, abgesehen von Überlieferungs- oder Druckfehlern (zu verbessern ist: PVSVT 375, 8 zweimal -hetuta für -hetuna; 375, 9 svabhāvaviseṣo für svabhāvo viseṣo; PVT 296b3 ctshe ba la sogs pa log pa ni für ctshe ba la sogs pa ni) solche leicht geänderter Erklärungsphrasen wobei diese nicht immer von bloßen Übersetzungsunterschieden zu trennen sind, einige Glossen und Auslassungen, und PVSVT 375, 8 hat svargādi für PVT 269b5 ma cons paci.
15 PVSVT 375, 18--20 PVinT 260b7-8 heißt es:,,Wie die Erkrankung durch Gift bei einer Ratte und einem tollwütigen Hunde (alarka), (d. i.) einem tollen Hunde (unmattakukkura); denn diese (Erkrankung) findet nicht schon zur Zeit der Aufnahme des Giftes statt, sondern stellt sich (erst) ein, wenn ein bestimmter Zeitpunkt, der (weitere) mitwirkende Ursache ist, gekommen ist. Eine, andere Ursache aber liegt keinesfalls vor." (müşikasyalarkasya conmattakukkurasya viṣavikära iva. sa hi na visasamcārakāla eva bhavati, kin tu sahakariṇaḥ kalaviseṣasya sannidhau nispadyate. na tu hetvantaram eva.)
Dagegen erklärt PVT 270a5f.:,,,Ratte und tollwütiger Hund' (müşikalarka-) ist ein Dvandva." Der folgende Satzteil ist offenbar verderbt, dann heißt es:,,weil die durch Ohnmacht usw. charakterisierte Erkrankung zu einer anderen Zeit beobachtet wird als die ..." (byi ba dan khyi smyon pa zes bya ba zlas dbye baco || byi ba dan khyi smyon pa dag gi sos gzun baci dug gan yin paci snar cgyur ba mthon de las | dus gźan du brgyal ba la sogs paci mtshan ñid can gyi egyur ba mthon baci phyir ro ||).