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E. FRAUWALLNER.
Zum Abschluß noch einige Worte über einen anderen Abschnitt des Nyāyavārttikam. S. 137, 22—138, 20 bekämpft Uddyotakara gegnerische Einwände gegen die zwei letzten Glieder des Beweises, welche die Nyāya-Schule annimmt, den upanayaḥ und das nigamanam. Er zitiert dabei zunächst einen kurzen Satz, dessen Herkunft ich nicht festzustellen vermag (S. 137, 24). Dann folgt eine Zeile aus dem Pramāṇasamuccayaḥ (S. 138, 9; Fr. C8). Und schließlich bringt er noch ein größeres und zwei kleinere Prosafragmente, die offenbar aus ein und derselben Quelle stammen (S. 138; 10–14. 17. 20). Vor allem das größere Fragment zeigt bemerkenswerte Übereinstimmung mit der Polemik Dignāgas in der Pramānasamuccayavrttih, fol: 72 b 2 = fol. 156 a 4. Daneben stehen aber auch deutliche Verschiedenheiten im Gedanken und im Wortlaut. Es liegen also die gleichen Verhältnisse vor wie in dem Abschnitt, der die gegnerischen Einwände gegen die Nyāyadefinition des hetuh enthält, und ich möchte daher die Vermutung aussprechen, daß wir es hier ebenfalls mit Fragmenten aus einem Werk Vasubandhus, und zwar wahrscheinlich aus dem Vādavidhānam zu tun haben, und daß auch in diesem Falle die Argumente Vasubandhus von Dignāga übernommen und weitergebildet wurden.
Fragmente.
A. Vadavidhanam. I. Vādavidhānasūtram und Vādavidhānavrttih.1 1. (V?) Ny. vārt., S. 158, 19: śāstrasambandham kurvānenoktam san
dehaviparyayapratişedhārthaḥ śāstrasyārambha iti. 2. (Wortlaut fraglich) -, S. 159, 11: traividhyānabhyupagamāt.eka
evāyam kathāmārgah, tasya prayojanam tattvāvabodho labhäda
yaś ca. 3. (S)-, S. 121, 6; 150, 7 ff.:
svaparapakşayoḥ siddhyasiddhyartham vacanam vādah. 3 a. (V) – S. 157, 17: svasya pakşasya. 3b. (V) –, S. 155, 9; 156, 11. 19; 157, 23; 158, 12. 18. 20:
yuktāyuktatvenādhikaraṇapratyāyanam siddhyasiddhi.
1 S=Sūtram; V = Vrttiḥ.