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________________ 298 E. FRAUWALLNER. schließen, daß im Vädavidhanam, wo eine solche Berücksichtigung fehlte, auch keine Definition der Schlußfolgerung enthalten war.1 Daraus ergeben sich aber wichtige Erkenntnisse. Das Vādavidhanam war ein reines Vada-Lehrbuch. In ihm hatte Vasubandhu die Lehre vom Beweis und von der Widerlegung als das Wesentliche in den Mittelpunkt der Darstellung gerückt und alle übrigen Kategorien der älteren Vada-Handbücher beiseite geschoben, allerdings damit auch die Lehre von den Erkenntnismitteln. Im Vadavidhih, einem augenscheinlich jüngeren Werk, hat er sie dann in Erkenntnis ihrer grundlegenden Bedeutung wieder aufgenommen und dabei die Schlußfolgerung und den Beweis auf Grund ihrer Wesensverwandtschaft als svartha- und pararthānumānam miteinander in Verbindung gebracht wenn er vielleicht auch noch nicht diese Ausdrücke verwendete 2 eine Verbindung, die dauernd in Geltung geblieben ist. Damit war ein wichtiger Schritt getan. Denn während die Erkenntnismittel in den älteren Vada-Handbüchern als Kategorien neben anderen Kategorien 1 Dadurch wird auch verständlich, wieso Uddyotakara dazukam, im Abschnitt über die Schlußfolgerung nach der Definition des Vādavidhiḥ und des Pramāņasamuccayah S. 56, 19 den Satz aus dem Vädavidhānavārttikam anzuführen, den er auch später im Abschnitt über den hetuḥ zitiert (Fr. A II 9): Da im Vädavidhanam keine Definition der Schlußfolgerung zu finden war, suchte er nach einem Ersatz. Aus dem Pramanasamuccayaḥ, wo ebenfalls eine ausdrückliche Definition des svarthanumanam fehlt, hatte er einen Vers genommen, der eigentlich eine Definition der Merkmale des Grundes enthält (Fr. C 2). Beim Vädavidhanam war aber auch das unmöglich, weil hier die Definition des hetuḥ infolge ihrer übermäßigen Kürze nicht einmal das dreifache Merkmal des Grundes deutlich ausdrückte. So griff er denn zu dem Satz des Varttikam, in dem wenigstens der trilaksano hetuḥ ausdrücklich genannt war. 2 Daß Dignaga bei der Besprechung des pararthanumanam ein Tarkasastram zitiert (Pr. sam. vṛt., fol. 44 a 7 fol. 126 b 1; vgl. G. Tucci, Buddhist Logic before Dinnaga, S. 474 und 486), beweist noch nicht, daß dort diese Unterscheidung bekannt war. Mir scheint vielmehr gerade aus diesem Zitat das Gegenteil hervorzugehen. Dieses Zitat enthält nämlich eigentlich eine Definition der pratijna. Es handelt sich also offenbar um einen jener Fälle, wie er in Uddyotakaras Varttikam zum anumana-Sutram vorliegt (vgl. die vorhergehende Anmerkung), wo der Autor. weil er in den Werken, die er bekämpft, nichts genau Entsprechendes findet, einen ähnlichen Satz herausgreift und ihm den erforderlichen Sinn beilegt. Aber gerade das beweist, daß eben in dem betreffenden Werk nichts genau Entsprechendes, also im vorliegenden Fall keine Definition des pararthanumanam enthalten war.
SR No.269396
Book TitleZu Den Fragmenten Buddhisticher Logiker Im Nyayavarttikam
Original Sutra AuthorN/A
AuthorErich Frauwallner
PublisherErich Frauwallner
Publication Year
Total Pages24
LanguageEnglish
ClassificationArticle
File Size2 MB
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