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hinsichtlich der Datierung dieser Literatur. Die Schlüsselfigur hierfür ist Vasubandhu, der vor allem als Verfasser des Abhidharmakośaḥ und Kommentator der älteren Yogacārawerke hervorgetreten ist und der Bruder Asangas gewesen sein soll. Aber die Quellen für seine Datierung verweisen teilweise ins 5. Jh. n. Chr., teilweise auf eine frühere Zeit 1 (wahrscheinlich das 4. Jh. 2). Frauwallners Hypothese der Existenz zweier Vasubandhu, nach der der Bruder Asangas und der Verfasser des Abhidharmakośaḥ verschiedene Personen gewesen sind 3, hat sich leider nur bei einem Teil der Fachgelehrten durchsetzen können, während sie bei anderen - z. B. P. S. Jaini 4, A. Wayman 5 und auch auf japanischer Seite 6 - auf Ablehnung oder Skepsis gestoßen ist, ohne jedoch, soweit ich sehe, schlüssig widerlegt worden zu sein ".
1 Frauwallner, 'On the Date of the Buddhist Master of the Law Vasubandhu', p. 32ff.
2 Frauwallner, op. cit., p. 3ff.
3 Frauwallner, op. cit., p. 10ff.
4 P. S. Jaini, 'On the Theory of the two Vasubandhus' (Bulletin of the School of Oriental and African Studies, Vol. XXI/1958, p. 48-53). Die Argumentation Jaini's tut jedoch Frauwallners These keinen Abbruch: vgl. Frauwallner, 'Landmarks in the History of Indian Logic', WZKSO, Bd. V (1961), p. 131.
5 A. Wayman, 'Analysis of the Śrāvakabhūmi Manuscript', University of California Press, Berkeley and Los Angeles, 1961, p. 19ff. Nach Wayman's Auffassung ist der Verfasser des Abhidharmakośaḥ mit dem Bruder Asangas identisch. Es hat jedoch auch nach Wayman's Ansicht noch einen zweiten Vasubandhu gegeben, der vor allem Madhyamakawerke verfaßt hat. Obgleich die unter dem Namen Vasubandhu überlieferten Madhyamakawerke etc. zweifellos ein zusätzliches literargeschichtliches Problem stellen, scheint mir Wayman's Argumentation gegen Frauwallner nicht ganz schlüssig zu sein. Es ist zwar merkwürdig, daß Paramartha den Bruder Asangas für identisch mit dem Verfasser des Abhidharmakośaḥ hält, sein jüngerer Zeitgenosse Yasomitra ihn hingegen von diesem zu unterscheiden scheint, und es mag gleichfalls merkwürdig sein, daß offenbar beide Vasubandhus vom Hinayana zum Yogācāra übergetreten sind (vgl. auch Abschn. 4 des vorl. Aufs.); aber unmöglich ist das doch nicht! Und es mag Verdacht erregen, daß wir jeweils nur von einem der beiden Vasubandhus Geburtsort, Abstammung usw. kennen (Wayman, op. cit., p. 21); aber eine Verschmelzung der Biographien zweier Vasubandhus zu einer einzigen wäre doch ohne eine solche Vereinheitlichung kaum möglich gewesen!
Vgl. H. Nakamura in Acta Asiatica, 1 (1960), p. 74. Der dort erwähnte Aufsatz von Sakurabe ist mir leider nicht zugänglich.
? Vgl. Anm. 4 u. 5.
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