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Theorie der Schlußfolgerung bei Parāśarabhaṭṭa
handelt, daß sich aber diese formallogische Struktur im vorliegenden Fall nicht unmittelbar erkennen läßt. Zwar kann man den logischen Grund in Verbindung mit dem Upadhi im Şapaksa, nämlich den bisherigen Söhnen der Maitri, zusammen mit dem zu Beweisenden, nämlich der schwarzen Hautfarbe, beobachten, man kann aber nicht erkennen, ob der logische Grund vom zu Beweisenden und vom Upadhi getrennt vorkommen kann. Das erste wäre aber notwendig um zu erkennen, ob der Grund eines Upadhi bedürftig ist, das zweite um zu erkennen, daß es sich bei der Gemüsenahrung tatsächlich um einen Upadhi handelt. Erst auf Grund eines weiteren Upadhi, nämlich dem,,Wort der Ärzte", stellt sich die Erkenntnis ein, daß dem logischen Grunde dieses doppelte getrennt Vorkommen zukommt.
Parasarabhaṭṭa seinerseits bemerkt zu diesem Beispiel:,,Wenn ein logischer Grund, der im Sapaksa durch eine gewisse Form bestimmt mit dem zu Beweisenden verbunden beobachtet wird, im Paksa ohne diese andere Form beobachtet wird, erweist er (upadhayati), weil er dann in [seiner] Form als Umfaßter nicht wieder erkannt wird, eben wenn er durch die ganze Form bestimmt ist, einen Upadhi..." Hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied zur Auffassung Udayanas, wenngleich dieser nicht im Prinzipiellen der Interpretation des Falles zu liegen scheint. Auch bei Parasarabhaṭṭa muß nämlich vorausgesetzt werden, daß die Vyapti des durch den Upadhi,,Gemüsenahrung" abgegrenzten logischen Grundes mit der zu beweisenden dunklen Hautfarbe nur infolge eines Upadhi, nämlich der Lehre der Ärzte, erkennbar ist; sonst könnte man nicht wissen, daß die Dunkelhäutigkeit der Kinder, und die Ernährung der Mutter durch Gemüsenahrung in einen Zusammenhang zu bringen sind. Verschieden ist lediglich das Mittel, das Vorkommen des Upadhi zu erkennen. Bei Udayana, der mit seiner formallogischen Definition des Upadhi sadhanavyāpakatve sati sädhyavyāpakatvam arbeitet, ist dieses Mittel die Abtrennbarkeit des logischen Grundes von zu Beweisendem und Upādhi, für Parasarabhaṭṭa der im Anschluß an die Wesensdefinition des Upadhi bei Udayana diesen als kenacid yasya sambandho yo avacchedakaḥ... tasya aufgefaßt hatte, bleibt als Mittel nur die Tatsache, daß man eine einmal erkannte Vyapti in einem gegebenen Fall infolge einer Unvollständigkeit ihrer Struktur nicht wiedererkennt. Im Sapakṣa, nämlich allen bisherigen Kindern der Maitri wird nämlich die Vyapti für den upadhi-haften Grund zurecht erkannt, es gibt keine zur beweisenden Gemeinsamkeit ,,Sohn-der-Maitri-Sein" gehörenden Fälle, die nicht tatsächlich Fälle der zu beweisenden Gemeinsamkeit „Dunkelhäutigkeit" wären und es kann daher ein getrennt Vorkommen von Grund und Folge nicht festgestellt werden. Erst wenn man im Pakṣa, dem zu erwartenden Sohn der Maitri, den Grund feststellt, ohne daß er durch den Upadhi abgegrenzt ist, erkennt man, daß die Vyapti im Sapaksa nur durch den Upadhi,,Gemüsenahrung" bedingt war. Und zwar nicht deshalb, weil man zum Beispiel die helle Hautfarbe erkennen würde, der Sohn der Maitri soll
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