Book Title: Raghunatha Siromani
Author(s): Erich Frauwallner
Publisher: Erich Frauwallner
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Page #1 -------------------------------------------------------------------------- ________________ RAGHUNATHA SIROMANI (2. Fortsetzung) 1 Von Erich Frauwallner, Wien Raghunathah 5 $1 pratiyogya samanadhikaraneti. pratiyogyasamanadhikaranayad rupavisistasamanadhikaranatyantabhava pratiyogitanavacchedako yo dharmas, taddharmavacchinnena yena kenapi samam samanadhikaranyam tadrupavieistasya taddharmavacchinnayavannirupita vyaptir ity arthah. $ 2 dandyadau sadhye paramparasambaddham dandatvadikam eva sadhya tavacchedakam. ato na avyaptih. SS 3 ittham ca 'idam dravyam, gunakarmanyatve sati sattvad'ityadau sattvadyadhikaranagunadinisthatyantabhava pratiyogitve 'pi dravyatvader na avyaptih, sadhanasya visistasattvader gunadav avitteh. SS 4 samanadhikaranyavyaktinam bhede 'pi nirupakatavacchedakasya adhi karanatavacchedakasya caikyad vyapter aikyam. vastutas tu dhumatvadivisistavyapakavahnisamanadhikaranyasya rasabhadisadharanatvad dhumatvadimati tadesasamanadhikaranyam tadvati dhumatvadikam va vyaptih, adya bhinna, dvitiya tv abhinnaiveti dhyeyam. $ 5a ayam kapisamyogy, etadvrksatvad' ityadisamgrahaya asamanadhikaranantam. yat tv 'idam samyogi, dravyatvad'ity atra avyaptivaranaya tat, samyogasya sakhadyavacchedend vitter vrksatvavacchedena tatsamanyabhavavrttav avirodhat; tatra ca atindriyasyapi samyogasya sattvat paritah pratiyogyupalabdher dosud va 'vrkse na samyoga' iti nadhyaksam iti, tan na, dravye samyogasamanyabhave manabhavat. na ca 'yo yadiyayavadvisesabhavavan, sa tatsamanyabhavavan' iti vyapter yavatsamyogabhava eva manam, yattadarthayor ananugamad ekavacchedena yavadvisesabhavavattvasya upadhitvac ca. etena 'ayam samyogasamanyabhavavan, samyogayavadvisesabhavavattvad' iti nirastam, vyarthavisesa 1 Die fruheren Teile sind in den Banden 10 (1966) und 11 (1967) erschienen. Die vorliegende Fortsetzung war bereits 1967 gesetzt. Page #2 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 162 ERICH FRAUWALLNER natvad aprayojakatvan nirgunatvader upadhitvac ca. na ca pratiyogyanavacchedakatayaiva vrksatvader abhavavacchedakatvam, gunadyanavacchedaka prameyatvades tadabhavavacchedakatvaprasangat, yatha ca ghatapurvavartitvasya pratidandam vahnisamanadhikaranyasya va pratidhumam bhinnatve 'pi dandatvam dhumatvam va tatsamanyasya avacchedakam, tathaiva samyogasamanyasya avacchedakam dravyatvadikam ity asyapi suvacatvac ca iti sampradayavidah. b navinas tu utpattikalavacchedena ghatadau gunasya, pralayava cchedena gaganadau samyogasya samanyabhavo vartate. tatha dhumavaty api viraho dahanasya, 'iha parvate nitambe hutasano, na sikhare' iti pratiteh, samyogena dravyasya avyapyavrttitrat, vitter avyapyavrttitve vrttimato vyapyavrttitvasya atyantam asambhavitatvac ca. quam pratiyogimator api kaladesayor desakalabhedavacchedena tadabhavah. tatha, ca tattatsadhyakavyaptivaranaya tat. nopadeyam ca sarvathaiva vyapyavrtti sadhyake, sadhyasadhanabhedena vyaptibhedad iti vadanti. SS 6 pratiyogyasamanadhikaranyam ca pratiyogitavacchedakavacchinnasa manadhikaranyam. tena 'ayam gunakarmanyatvavisistasattavan, jateh', 'bhutatvamurtatvobhayavan, murtatvadityadau nativyaptih. a na ca ubhayatvam ekavisistaparatvam visistam ca kevalad anyad iti tadabhavo manasi sahajata eva pratiyogivyadhikarana iti vacyam, - ubhayatvam hi na visistatvad anatiriktam na va tadavacchinnabhavas tadavacchinnabhavat, vaisistyavirahe 'pi ghatatva patatvayor ubhayatvasya ubhayatvena tadabhavasya ca pratyaksasiddhatvat. b na ca tatra vyaptir eva, ubhayatvadhikaranasya murtatvasya manasi sattvad iti vacyam, -- tathatve 'py ubhayatvena rupena tatrasattvat, 'natra. ubhayam' iti pratiter durvaratvat. $ 7a atyanta padam ca atyantabhavatvanirupakapratiyogyasamanadhikara nyasya atyantabhavatvanirupaka pratiyogitayas ca labhaya, anyatha sarvasyaivabhavasya svasamanadhikaranabhavantarabhinnatvat tadbhedasya svasvarupanatiriktataya pratiyogyasamanadhikaranyasyaiva durlabhatvapatteh, sarvesam evabhavanam hetusamanadhikaranatyantabhavatvanirupaka pratiyogyasamanadhikaranabhavantaratmakasya svabhedasya pra tiyogitvad abhavasadhyakavyaptes ca iti sampradayavidah. b a tha 'yada gotvam, tada gaurity atra ativyaptih, pralayasya godhvam savattvena gavatyantabhavanadhikaranatvat. samsargabhavamatroktav api 'yada spandas, tada dvyanukam', 'yada adrstam, tada janyam jnanam duhkham va', 'yada tasyadsstam, tada tadiyajnanam' ityadav ativyaptih, dvyanukatvaderduyanukadisunyakhandapralayadinisthadhvamsapragabhava pratiyogitanavacchedakatvat. na hi tayoh samanyabhavatvavadimate 'pi ekavisena pragabhavavisesantaradhvamsavaty api samaye samanyavacchinnadhvamsapragabhavayoh sambhava iti cen, na, pratiyogimata iva dhvamsadimato 'pi kalasya atyantabhava Page #3 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 163 vattve 'virodhat, anyatha atyantabhavasya kalamatravrttitva prasangat. iyams tu viseso, yad ekasya desabhedavacchinnam tathatvam, aparasya tu svarupavacchinnam iti, dese kalasyeva kale 'pi desasya avacchedakatvat, tacchunye ca kale tadabhavasya pratiyogivyadhikaranatvat. c na ca samsargabhavaviseso 'tyantabhavah, samsargabhavatvam ca samsargaro pajanyapratitivisayabhavatvarupam janyataghatakaniyamaghatitam iti vacyam, - tadvadanyavrttitvarupaniyamasya tatra ghatakatvat. evam niyamantarasya atra pravese 'pi na ksatir ity ahuh. vaksyate ca niyamaghatitam eva samsargabhavadilaksanam. anupadam eva ca vive cayisyate samsargabhavatva pravese prayojanaviraho 'vyaptis ca. $ 8 atha 'jnanavan dravyatvat, 'visesagunavan manonyadravyatvat, jatiman bhavatvad'ityadau samavayena jnanadeh sadhyatayam ativyaptih, sadhyasunyanam api hetumatam visayatvavicesanatvaikarthasamavayaih sadhyavattvad iti cen, - maivam, pratiyogitavacchedakasambandhena pratiyogino yad adhikaranam sambandhi va, tadurttitvabhavasya uktatvat. bhavati caivam anyonyabhavo 'pi pratiyogyasama nadhikaranah. SS 9a .tadvisistasya ca hetvadhikaranavsttitvam vacyam. tena na avyap yavrttisadhyakasamgrahah. tadvadvittibhinnatvam tu narthah, avyapya vrttisadhyakavyabhicariny ati prasangat. b atra ca samanadhikaranyavato na tadabhavavattvam, pratiter anya thaiva u papaditatvad ity asvarasat pratiyogivaiyadhikaranyetyadivisesanam vaksyati. tac ca hetvadhikarane bodhyam. pratiyogyanadhikaranibhuta hetvadhikaranavrttyabhaveti punar abhavantarthaniskarsah. C nanu pratiyogitavacchedakavacchinnasya yasya kasyacit, tatsama nyasya va, pratiyogitavacchedakayatkimcidavacchinnasya va anadhikaranatvam uktam? adye avyapyavrttisadhyakavyaptih, eka pratiyogyadhikaranasyapi tadvyaktyantaranadhikaranatvat. dvitiye 'samyogasamanyabhavavan dravyatvabhavavan va, sattvad'ityadav ativyaptih, sadhyabhavavato dravyasya tatpratiyogisamyogavisesabhavavattvat, nityatvadivieistadravyatvabhavatmakatatpratiyogino 'dhikaranatvac ca, svabhavabhavatmakasya visistasyapi dravyatvasya dravyatvanatirekat. trtiye 'kapisamyogabhavavan, atmatvad' ityadav avyaptih, sadhyabhavanam kapisamyoganam gunanam adhikaranasya atmanas tatpratiyogitavacchedakagunasamanyabhavatvavacchinnanadhikaranatvat. maivam, yadTsapratiyogitavacchedakavacchinnanadhikaranatvam hetumatas, tadanavacchedakatvasya uktatvat 1. SS 10 atra ca grahyasamanadhikaranye hetor yadesah sambandhah pra vistas, tena sambandhena yo hetuman, tatra vartamanatvam abhavasya, sadhyasya ca yadesah sambandhah pravistas, tatsambandhavacchinnayas tadrsapratiyogitanavacchedakatvasya vivaksitatvat v. l. 11* Page #4 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 164 ERICH FRAUWALLNER ca pratiyogitaya anavacchedakatvam bodhyam. tena dhumasamavayinisthabhavasya samyogavacchinna pratiyogitaya dhumasamyoginisthabhavasya ca samavayavacchinnapratiyogitaya avacchedakatve 'pi vahnitvasya na ksatih. $ 11 yad va sadhyatavacchedakasambandhena pratiyogyasambandhitvam hetumato vaktavyam, tatha ca sambandhabhedena pratiyogita na visesaniya. evam sthite samanadhikaranyadau sambandhitvam nivesaniyam, na tv adhikaranatvam. a tatha ca dharmino 'pi vyapyatvam vyapakatvam .ca nirvahati. tatha hi tadatmyena sambandhena dhumavatah sambandhini mahanase vartamano yo 'nyonyabhavas, tasya tadatmyasambandhavacchinna ya pratiyogita, tadanavaccheda kavahnimattvavacchinnasya vahnimatas tadatmyena sambandhini mahanase dhumavatas tadatmyena sambandhitvam. . b evam dharmino dharmavyapyatvavyapakatve bodhye. ata eva jaladinam psthivitvabhavavyapyatvam tatra tatroktam samgacchate. yatha ca yadrsena sambandhena hetor vyapyata glhita, tadTsena sambandhena tasya paksavisistatva 1 jnane, yadrsena sambandhena ca sadhyasya vyapakatvam avagatam, tadesenaiva sadhyapaksayor visistanumitih, - tena na dhumavayave samyogena na va samavayena parvate vahnidhih, - tathaiva avagatavyapakataghatakasambandhena vyapakasya abhavagrahe grhitavyapyataghatakasambandhena vyapyasya abhavah sidhyatiti. katham anyatha samavayena vahnivirahini mahanase samyogena, samyogena va vahnivirahini svavayave dhumah samavayena na nivartate, nivartate ca samyogena vahnivirahini svavayave samyogeneti niyama upa padyate. tatha ca tadatmyasambandhena jaladinam vyapyatvagrahad vyapakanivittya tadatmyenaiva tesam abhavah sidhyati, sa eva ca anyonyabhavah. c ittham eva ca tadatmyena 2 vrksasimsa payor vyaptiniscaya iti sam gacchate. d a ta eva gotvatvadyagrahadasayam 'yatra sasnadih, su gaur iti tadat myena gor vyapakatvagrahe sasnadina tadatmyena gauh, tadatmyena gor vyatirekac ca sasnadivyatirekah sidhyati. . e evam ca samyogena gaganader api dravyatvavyapyatvam. vrttyaniyamakasamyogamatrasya abhava pratiyogitavacchedakasambandharupatve 3 sadhyatavacchedakasambandhena pratiyogyasambandhitvabhidhane va prthivitvadivyapakatvam api, tadabhavavato 'pi prthivyadeh samyogena tatsambandhitvat. siddhir api tasya tathaiva, na tu vrttiniyamakasambandhena, tena asambandhitvad avyapakatvac ca. vyaktibhavisyati caitad uparistat. 1 paksavrttitva- v.l. 2 tadatmyad v. l. 3-pratiyogitavacchedakatve v. l. Page #5 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha siromani 165 $ 12 nany astadravyatiriktadravyatmakakalamatravrttidharmasya visesa natavisesena avyapyavrtti kim api vyapakam na syat, svavacchedakasambandhena pratiyogino 'sambandhini kale vartamanasya abhavasya pratiyogitayam tatsambandhavacchinnatvasya, tena sambandhena yat pratiyogisambandhi tadanyatvasya ca kale 'sambhavat. na ca tadreasambandhena hetvadhikaranibhutayatkimcidvyaktyavrtti pratiyogitavacchedakavieista pratiyogisamanyakatvam eva vaktavyam. tatha ca avsttigaganadyabhavadvarikaiva tatsiddhih. sattvadyadhikaranakarmadau samavayena jnanasamanyasya samyogasamanyasya ca avrtter nati prasangah. bhutatvamurtatvobhayatvavisistagunakarmanyatvavisistasattatvavieistasattadikam tu na manogunadivrtti, samyogasama nyam tu na kimciddravyavyavrtti iti vacyam, b visistasya anatiriktatvat. samavayena jateh sadhyatve meyatvadav ativyaptih 1, jatimannisthatadesabhavapratiyogitaya jatitvena anavacchedat, jatiounye ca tadrsasambandhena vrtter a prasiddheh. samyogadisadhyakagunakarmanyatvadau ca ativyaptih, adravye hetumati tadrsasamban dhena vrtter a prasiddheh, dravye ca samyogader api vrtteu. SS 13 maivam, sadhyatavacchedakasambandhasamanye nirukta pratiyogipra tiyogi katvahetvadhikaranibhutayatkimcidvyaktyanuyogikatvasamanyobhayabhavasya vivaksitatvat. dhumasamyoge vahnyadhikaranayogolakanuyogikatvasya, caitranyatvavisistaitaddandasamyoge etaddandadhikaranacaitranuyogikatvasya, gunakarmanyatvavisistasattasamavaye ca jatyadhikaranagunanuyogikatvasya virahan na atiprasangah. svarupasambandhena gaganader vrttimattve tu nirukta pratiyogyanadhikaranahetumannisthabhava pratiyogitasamanye yatsambandhavacchinnatvayaddharmavacchinnatvobhayabhavas, tena sambandhena taddharmavacchinnasya vyapakatvam 2 bodhyam. samavayasambandhena meyasamanyabhavasya samanyadau sattvan meyatvader apy abhavapratiyogitavacchedakatvam sulabham. ata eva samavayasya ekatvena dravyatvadipratiyogikatvagunalyanuyogikatvobhayasattve 'pi 'dravyam jater' ityadau 'vahnidhumobhayavan vahneri ityadau samyogasya dvitvavacchinnapra tiyogikatvavirahe 'pi ca nativyaptir ity : api vadanti. $ 14a pratiyogitvadis ca svarupasambandhaviseso na sambandhatvena ni vistah. samanadhikaranye 'pi sambandhah samyogatvadinaiva nivisate. darsitam ca niyamaghatitam api sambandhatvam. b abhavatvam ca 'idam iha nasti', 'idam idam na bhavati' iti pratitiniy amako bhavabhavasadharanah svarupasambandhavisesah. ato na abha 1 meyatvadav ati prasangat v. l. 2 taddhetuvyapakatvam v. l. 3 'vahnidhumobhayavan dhumad'ityadau samyogasya dvitvavacchinnapratiyogikatvavirahe 'pi ca nativyaptir avyaptir veti v. l. Page #6 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 166 ERICH FRAUWALLNER vasadhyakavyabhicariny ati prasangah. tad api va nopadeyam, prayojana virahat. c visayatatattvadivat pratiyogitvadhikaranatvatattvasambandhatvadayo 'py atirikta eva padartha ity ekadesinah. 6 SS 1 nanv avacchedakatvam iha na svarupasambandhavicesah, sambhavati laghau dharme gurau tadabhavat prameyadhumatvakambugrivadimattvaghranagrahyagunatvader atathatvena tena rupena sadhyatayam vyabhi cariny ati prasangat. SS 2 napy anatiriktavrttitvam, pratiyogitayah svarupasambandhatmikayah prativyakti bhinnatvena dhumatvader api tadatiriktavrttitvat. a na ca tathavidhayatkimcidekabhava pratiyogitasamanyasunyavsttitvam tat; ata eva atiriktasamanyabhavasya abhave dhumatvader apy anavacchedakatvapatad agre tatsadhanam api sadhu samgacchata iti vacyam, vahnighatavrttidvitvatarnatarnadahanavsttidvitvadyavacchinnapratiyogitak abhava pratiyogitanatiriktavrttivahnitvadav ati prasangat. b etena anyunavrttitvavisesitam api parastam. ata eva nanapratiyo givrttyeka pratiyogitangikare 'pi na nistarah. laghurupasamaniyatagururupena sadhyatayam saddhetav avyaptih, tadrsatadavacchinnatva prasiddher iti cen, $3 na, pratiyogitavacchedakanatiriktavrttitvasya vivaksitatvat. svasama navrttikam ca avacchedakam grahyam. tattvam ca sva paryaptyadhikaranaparyaptivsttikatvam. yavattvadikam tu na tatha. paryaptis ca "ayam eko ghata, imau dvav' iti pratitisaksikah svarupasambandhavicesa eva. tritvadikam api na dvitvadisamanavrttikam iti dvitvadina sadhyatayam navyaptih. ghatakam ca avacchedakatvam svarupasambandhavisesah. evam ca yaddharmavacchinnety atra yaddharmanyunavrttidharmavacchinneti vaktavyam. tena uktavyaptinirasah. vastutas tu tadavacchinnapratiyogitakabhavavadasambaddhasvavisistasamanyakatvam svavisistasambandhinisthabhava pratiyogitanavacchedaka tatkatvam va tadanatiriktavrttitvam vaktavyam. $5 ata eva 'sattavan jater' ityadau jatimannisthabhava pratiyogitava cchedakagunanyatvavisistasattatvatulyavrttikatve 'pi sattatvasya na ksatih. evam svavisistasambandhinisthabhava pratiyogitanavacchedakavacchedyatvam bodhyam. tadssapratiyogitas ca visisya upadeyah. nato guror avacchedakatvam vina durvacatvam. pratiyogitvam sambandhitvam ca sadhyatavacchedakasambandhena bodhyam. ato na sambandhabhedam adaya dosah. kalikavisesanatavisesena casadhyatayam tadrsa pratiyogitava cchedakatvam anityatattadvyaktitve prasiddham. SS 6 abhavas ca pratiyogivyadhikarano bodhyah. na ca maulam idamiyam ca pratiyogivaiyadhikaranyam anupadeyam, samyogatvadyavacchinnabhavavati samyogatvadivitistasya vrtter gunadinishabhavapratiyogitava Page #7 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 167 cchedakadravyatvatvadravyamatrasamavetatvadyavacchinnabhavavati ca avrtter avyaptyativyaptyor anavakasad iti vacyam, - 'dhumavan vahner' ityadav ativyapteh. na hy utpattikalavacchedenapi mahanasadau kimcit samyogena vartate, yena vahnimadayogolakanisthatyantabhava pratiyogitavacchedakayogolakavrttidravyatvadyavacchinnabhavavadavrttitvam dhumatvavisistasya sambhavyeta. a pratiyogitayor ekasambandhavacchinnatvasya visesanatavisesavacchin natvasya va vivaksane punar anupadeyam eva pratiyogivaiyadhikaranyadvayam, yatra adhikarane vyabhicaras, tadanyatvatvatadanyatvaprakaraka pramavisayatvatvasadhyavattva prakaraka pramavisayatvatvadinam sadhyatavacchedakavisistasadhyavannisthatyantabhavapratiyogitanavacchedakatvat hetutavacchedakavisistahetumannisthabhava pratiyogitavacchedakatvac ca ativyapter anavakasat. tatha ca visesanatavisesavacchinnayaddharmavieistasambandhinisthabhava pratiyogitanavacchedakavacchedyatvam tatsambandhavacchinnasadhanasamanadhikaranatyantabhava pratiyogitasamanye nasti, sadhane taddharmavisisgasamanadhikaranyam vyaptir iti paryavasito 'rthah. yatra saddhetuvisese sadhyatavacchedakam na pratiyogitavacchedakam, tatraiva iyam ritir upadeya ity api vadanti. 37 gaurava pratisamdhanadasayam api 'kambugrivadiman nasti' iti pratiti balat gurur api dharmo 'vacchedakah pratiyogitayah. na ca asyas tatpratiyogikabhavamatram avalambanam, tathavidhayatkimcidvyaktisattva eva tadrsa pratiter anudayat. ata eva ekaghatavati bhutale 'kambugrivadiman nasti' iti sabdo na pramanam, pramanam ca ghatasamanyasunye. na ced evam, laghurupasamaniyatanam gurunam avyapyatapattih, gunadigunakarmanyatvavisistasattadisamanadhikaranabhava pratiyogitavacchedaka - tvanisthayah pratiyogitaya laghavena dravyadinisthabhava pratiyogitavacchedakatvenaiva avacchedat, tattadavacchedakatvavyaktinam ca pratisvikarupena abhavanam yugasahasrenapi jnatum asakyatvat. evam dravyatvatvadivisisgadravyatvader avyapyatva prasango 'py anusamdheyah, upadarsita prakaranam 1 api svatvadighatitatvena durjneyatvat. ata eva ghranagrahyagunatvadina sadhyatayam dravyatvader vyabhicaritvam sadhu samgacchata ity api kecid iti krtam pallavitena. Ich gebe nun wieder zu den einzelnen Abschnitten zuerst eine Ubersetzung und dann kurze Erlauterungen, wobei ich vor allem das Wesentliche und fur Raghunatha Charakteristische hervorhebe 2. 1 upadarsitaprakarasya Gad. 2 Die Ubersetzung fuge ich wieder bei, da bei Raghunatha's gesucht knapper und dunkler Schreibweise oft schon die Konstruktion seiner Satze Schwierigkeiten macht. Ausfuhrliche Erlauterungen hatten zu viel Raum erfordert und erubrigen sich umso mehr, als eine kommentierte Ubersetzung der Didhitih von G. BHATTACHARYA in Vorbereitung ist. Page #8 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 168 ERICH FRAUWALLNER SS 1. ,,Welches nicht mit seinem Gegenteil den gleichen Trager hat'. Wenn (ein Grund) den gleichen Trager hat mit etwas, das durch eine Beschaffenheit abgegrenzt ist, welche Beschaffenheit die Gegenteiligkeit von einem volligen Nichtvorhandensein nicht abgrenzt, welches mit dem durch eine gewisse Erscheinungsform bestimmten (Grund) den gleichen Trager hat, aber nicht mit seinem eigenen Gegenteil den gleichen Trager hat, so besteht darin die Umfassung des durch diese Erscheinungsform bestimmten (Grundes), welche gekennzeichnet ist durch alles, was durch jene Beschaffenheit abgegrenzt ist. SS 2. Wenn das zu Beweisende ein Stocktrager usw. ist, dann ist das mittelbar mit ihm verknupfte Stocktum usw. das, was das zu Beweisende abgrenzt. Daher ist die Definition nicht zu eng. SS 3. Auf diese Weise trifft es auch nicht zu, dass Schlussfolgerungen wie ,Dies ist eine Substanz, weil sie bei Verschiedenheit von Eigenschaft und Bewegung seiend ist,' nicht miteingeschlossen sind, obwohl das Substanztum usw. Gegenteil des volligen Nichtvorhandenseins ist, welches an dem Trager des Seins usw., Eigenschaft usw., haftet, weil das Beweisende, namlich das genauer bestimmte Sein usw. in einer Eigenschaft usw. nicht vorkommt. $ 4. Wenn auch die einzelnen Falle des Vorkommens im gleichen Trager verschieden sind, so besteht doch Einheit der Umfassung wegen der Einheit des das Kennzeichnendsein Abgrenzenden und des das Tragertum Abgrenzenden. Tatsachlich besteht die Umfassung, weil das Vorkommen im gleichen Trager mit dem das durch das Rauchtum Bestimmte Umfassenden, namlich dem Feuer, auch einem Esel usw. gemeinsam ist, in einem solchen Vorkommen im gleichen Trager bei dem mit Rauchtum usw. Behafteten oder im Rauchtum usw. bei dem mit jenem (= mit einem solchen Vorkommen im gleichen Trager) Behafteten. Die erste Form ist verschieden, die zweite dagegen ist nicht verschieden. Das ist zu bedenken." Raghunatha beginnt unvermittelt, ohne jede Einleitung, mit seiner Formulierung der Definition der Umfassung. Diese bringt kaum etwas Neues. Alles, was er zur Definition Gangesa's hinzufugt, hat ein Vorbild in den Definitionen seiner Vorganger. Nur in der Form ist einiges geandert. An Stelle des yadavacchinnah - tadavacchinnah beim Rucidatta und yajjatiyah - tajjatiyah bei Pragalbha setzt er yadrupavivisistah - tadrupavisistah. Statt pratiyogitavacchedakam yan na bhavati sagt er pratiyogitanavcchedako yo dharmah. Und das tadavacchinnena sarvena saha vyaptih Pragalbha's ersetzt er durch taddharmavacchinnayavannirupita vyaptih. Von den folgenden Erlauterungen behandeln die ersten Absatze ($ 2-4) Dinge, die von den alteren Kommentatoren, wenigstens in Page #9 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 169 diesem Prakaranam, uberhaupt nicht erwahnt oder nur fluchtig gestreift worden waren. Das Erste ($ 2) ist die Frage des mittelbar Abgrenzenden (paramparaya avacchedakam). Was damit gemeint ist, ergibt sich deutlich aus dem angefuhrten Beispiel. Ein Stocktrager (dandi) ist gekennzeichnet durch den Stock (dandah). Der Stock kann jedoch als individuelles Einzelding nicht Abgrenzendes sein. Das ist vielmehr das ihm inharierende Stocktum (dandatvam). Dieses ist aber mit dem Stocktrager nicht direkt verknupft, sondern nur uber den Stock. Es ist also wohl Abgrenzendes, aber mittelbar. Und dies anzuerkennen ist notwendig, weil sich sonst die Definition der Umfassung als mangelhaft erweisen wurde. Der nachste Absatz (SS 3) behandelt einen Fall, in dem ein Ding mit einer naheren Bestimmung versehen ist. Raghunatha vertritt namlich den Grundsatz, dass das mit einer solchen Bestimmung versehene Ding von dem einfachen, nicht weiter bestimmten nicht verschieden ist (visisgasya anantiriktata), und daraus ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten, die behoben werden mussen. In dem hier besprochenen Beispiel ist der Grund naher bestimmt. Lasst man nun nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von bestimmten und nicht bestimmten Dingen die Bestimmung weg, so kann man den ursprunglich richtigen Grund auch fur Schlusse verwenden, die offenkundig falsch sind. Um das zu vermeiden, sagt Raghunatha, dass der Grund so zu verwenden ist, wie er durch seine jeweilige Beschaffenheit bestimmt oder abgegrenzt ist, und dass die Umfassung nur in dieser Form fur ihn gilt. Dass sich die hier behandelte Frage mit der Problematik der zusatzlichen Bestimmung (upadhih) uberschneidet, hat er nicht bemerkt. In beiden eben besprochenen Absatzen handelt es sich um Sonderfalle, deren Einbeziehung in die Definition Schwierigkeiten bereitet und die daher besondere Berucksichtigung verlangen. Und es ist fur Raghunatha charakteristisch, dass er solche Falle immer wieder mitheranzieht. Wir werden daher diesen und ahnlichen Fallen im Folgenden immer wieder begegnen:Nicht weniger charakteristisch ist es aber auch, wie er den Gegenstand des folgenden Absatzes behandelt (SS 4). Am Anfang seines Kommentars ($ 1c) hatte Vasudeva im Anschluss an seinen Lehrer die Frage nach der Allgemeingultigkeit des Vorkommens im gleichen Trager (samanadhikaranyam) aufgeworfen und sie in dem Sinne beantwortet, dass den einzelnen Fall fur Fall verschiedenen Vorkommen dasselbe Abgrenzende zukommt. Das greift Raghunatha auf und fuhrt es zunachst weiter aus. Ein solches Vorkommen ist an sich etwas Unbestimmtes und erhalt seinen besonderen Charakter erst durch das Vorkommende, durch das es gekennzeichnet ist, und durch den Trager, in dem dieses vorkommt. Beides, Vorkommendes und Trager, sind aber wieder Fall fur Fall verschieden und das, was die Allgemein Page #10 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 170 ERICH FRAUWALLNER gultigkeit sichert, ist wiederum das Abgrenzende, das jedem von beiden zukommt. Soweit folgt Raghunatha dem Vorbild Vasudeva's. Er vertritt also die gleichen extrem realistischen Anschauungen und fuhrt sie weiter durch. Interessant ist aber, was er noch hinzusetzt. Er sagt namlich: Die Umfassung von Rauch und Feuer besteht entweder in dem Im-gleichenTrager-Vorkommen des Feuers in dem mit Rauchtum Behafteten oder im Rauchtum in dem mit Im-gleichen-Trager-Vorkommen des Feuers Behafteten. Im ersten Falle ist sie wohl Fall fur Fall verschieden. Dafur ist im zweiten Falle ihre Allgemeingultigkeit durch die Einheit des Rauchtums gesichert. Wie fragwurdig diese Formulierungen sind und wie sich die Einheit nur ergibt, weil Raghunatha an Stelle des Rauches das Rauchtum einschmuggelt, daruber tauscht ihre knappe absichtlich dunkel gehaltene Form hinweg. Diese Art von Formulierungen ist aber fur ihn charakteristisch. Dabei ist das, was wir hier sehen, nur ein kleines unbedeutendes Beispiel. Bald werden wir zu Abschnitten kommen, in denen blendende neue Definitionen und uberraschende Umformungen derselben das Bild beherrschen. SS 5. ,,Das Wort, das auf welches nicht den gleichen Trager hat endet, dient dazu, Schlussfolgerungen miteinzubeziehen, wie ,Dieser ist mit Affen verbunden, weil es dieser Baum ist'. a) (Gegner:) Es soll vermeiden, dass die Schlussfolgerung ,Dieses ist mit Verbindungen behaftet, weil es eine Substanz ist, nicht meiteingeschlossen ist. Denn das Vorkommen der Verbindung in Beziehung auf die Zweige usw. steht nicht im Widerspruch mit dem Vorkommen ihres allgemeinen Nichtvorhandenseins in Beziehung auf das Baumtum. Eine Wahrnehmung desselben in der Form An dem Baum ist keine Verbindung, kommt dabei nicht zustande, weil es auch eine ubersinnliche Verbindung gibt, oder infolge der Behinderung, weil ringsherum das Gegenteil wahrgenommen wird. (Antwort:) Das ist nicht richtig, weil es fur das allgemeine Nichtvorhandensein der Verbindung in einer Substanz an Beweisen fehlt. Auch dient das Fehlen samtlicher Verbindungen nicht als Beweis auf Grund der Umfassung Wer mit samtlichen besonderen Nichtvorhandensein von etwas behaftet ist, der ist mit dessen allgemeinem Nichtvorhandensein behaftet,' weil der Gegenstand von Wer und Der sich nicht auf alles erstreckt und weil als zusatzliche Bestimmung hinzukommt, dass samtliche besonderen Nichtvorhandensein in Beziehung auf einen einzigen Trager gegeben sein mussen. Damit ist auch die Schlussfolgerung) ,Dieser ist mit dem allgemeinen Nichtvorhandensein von Verbindungen behaftet, weil er mit samtlichen besonderen Nichtvorhandensein von Verbindungen behaftet ist,' zuruckgewiesen, weil sie eine uberflussige Bestimmung enthalt, nicht schlussig ist, und weil Page #11 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 171 das Fehlen von Eigenschaften usw. als zusatzliche Bestimmung hinzukommt. Auch kann das Baumtum nicht deswegen, weil es das Gegenteil nicht abgrenzt, das Nichtvorhandensein abgrenzen, weil daraus folgen wurde, dass die Erkennbarkeit usw., weil sie die Eigenschaften usw. nicht abgrenzt, ihr Nichtvorhandensein abgrenzt. Und wie zwar das DemTopf-Vorhergehen bei jedem Stock und das Mit-dem-Feuer-im-gleichenTrager-Vereinigtsein bei jedem Rauch verschieden ist, aber das Stocktum und das Rauchtum ihre Gemeinsamkeit abgrenzt, so liesse sich ohne weiteres sagen, dass das Substanztum usw. die Gemeinsamkeit der Verbindung abgrenzt. Das ist die Lehre der Kenner der Uberlieferung. b) Die Neueren dagegen sagen: Beim Topf usw. kommt das allgemeine Nichtvorhandensein von Eigenschaften im Zeitpunkt des Entstehens vor, beim Ather usw. das allgemeine Nichtvorhandensein von Verbindungen zur Zeit des Weltunterganges. Ebenso fehlt in dem mit Rauch Behafteten das Feuer, weil man erkennt: ,Hier auf dem Berg ist am Hang Feuer und nicht auf dem Gipfel. Der Verbindung nach kommt namlich eine Substanz nicht durchwegs vor. Denn wenn ein Vorkommen nicht durchwegs vorkommt, dann ist es ganzlich unvorstellbar, dass das mit dem Vorkommen Behaftete durchwegs vorkommt. Daher gibt es bei Zeit und Ort, welche mit einem Gegenteil behaftet sind, das Nichtvorhandensein desselben in Beziehung auf einen andern Ort und eine andere Zeit. Infolgedessen dient das (Wort pratiyogyasamanadhikaranah) dazu, zu vermeiden, dass Schlussfolgerungen, bei denen das zu Beweisende etwas Derartiges ist, (in die Definition) nicht miteingeschlossen sind. Ubrigens braucht (dieses Wort) gar nicht verwendet werden, wenn das zu Beweisende etwas durchwegs Vorkommendes ist, da je nach der Verschiedenheit von Beweisendem und zu Beweisendem auch die Umfassung verschieden ist." Mit diesem Abschnitt beginnt der eigentliche Kommentar zur Definition Gangesa's und damit auch der Anschluss Raghunatha's an seine Vorganger. Das Erste, was er bespricht, ist das Wort pratiyogyasamanadhikaranah (vgl. Yaj. $ 3, Jay. $ 6, Ruc. $ 5, Prag. $ 3, Vas. SS 2). Er teilt dabei seine Darstellung in zwei Teile. Der erste ($ 5a) gibt die Lehre der Kenner der Uberlieferung (sampradayavidah) wieder, der zweite ($ 5b) die der Neueren' (navinah). Tatsachlich schliesst er sich im ersten Teil weitgehend an die uns bekannten Vorganger an, vor allem an Vasudeva. Aber er presst den Stoff aufs engste zusammen und formt um. Er beginnt mit dem, was bei seinen Vorgangern bereits Ergebnis einer ersten Auseinandersetzung ist, namlich mit der Feststellung, dass die Bestimmung pratiyogyasamanadhikaranah dazu dient, Schlussfolgerungen in die Definition miteinzubeziehen, bei denen das zu Beweisende etwas nicht durchwegs Vorhandenes ist, vor allem eine Verbindung, und Page #12 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 172 ERICH FRAUWALLNER zwar eine bestimmte Verbindung an einem bestimmten Trager. Dann bringt er die Einwande Pragalbha's und eine Erwiderung darauf. Diese enthalt grossenteils Bekanntes. Nur die letzten Satze scheinen gegen bestimmte Einwande von gegnerischer Seite gerichtet, die in unseren Texten keine Entsprechung haben, aber von Raghunatha kaum erfunden sind, also wohl aus einer anderen Quelle stammen. Im allgemeinen macht die Darstellung bis hieher keinen gunstigen Eindruck. Der plotzliche Einsatz verwirrt. Man versteht nicht, warum die Bestimmung pratiyogyasamanadhikaranah auf den speziellen Einzelfall der bestimmten Verbindung im bestimmten Trager bezogen wird. Und es bleibt unklar, dass Pragalbha eine bereits bekampfte These durch eine Modifikation zu retten sucht. Die Erwiderung ist anfangs ganz allgemein gehalten, ohne spezielle Bezugnahme auf die Aussagen Pragalbha's. Der Schluss beschrankt sich auf Andeutungen und uberlasst es dem Leser, die Argumentation des Gegners zu erraten. Ein Vergleich beispielshalber mit der Darstellung Vasudeva's fallt schwerlich zu Gunsten Raghunatha's aus. Was die Ansicht der ,,Neueren' betrifft, so findet sich bei den von uns besprochenen Vorlaufern Raghunatha's nichts Entsprechendes. Und ich mochte angesichts seiner Abneigung, sich offen zu einer Meinung zu bekennen, die Vermutung aussprechen, dass er unter diesem Decknamen seine eigene Ansicht vortragt. Der Grundgedanke ist folgender: Alles, was zu einer Zeit vorhanden ist, fehlt zu einer andern. Alles, was an einem Ort vorhanden ist, ist an einem andern nicht vorhanden. Daher ist alles, was zu einer Zeit an einem Ort vorhanden ist, zur selben Zeit an einem andern nicht vorhanden. Und was an einem Ort zu einer Zeit vorhanden ist, ist am selben Ort zu einer andern Zeit nicht vorhanden. Es sind daher zu jeder Zeit und an jedem Ort immer Vorhandensein und Nichtvorhandensein vereinigt, oder anders ausgedruckt, es ist stets ein Nichtvorhandensein mit seinem Gegenteil zur gleichen Zeit oder am gleichen Ort, also im gleichen Trager vereinigt. Und darauf ist, so meint Raghunatha, der Ausdruck pratiyogyasamanadhikaranah in der Definition Gangesa's zu beziehen. Die Anregung zu dieser Auffassung war nun allerdings bei Jayadeva ($ 8) und Rucidatta ($ 7) zu finden. Dort war bei der Erorterung des volligen Nichtvorhandenseins (atyantabhavah) auch ortliche und zeitliche Umfassung (daifiki und kaliki vyaptih) zur Sprache gekommen. Und vor allem Rucidatta hatte dabei nicht nur von einem nicht zur gleichen Zeit und nicht am selben Ort mit dem Gegenteil Vorkommen gesprochen, sondern er hatte es auch ausdrucklich mit dem nicht im gleichen Trager Vereinigtsein (pratiyogyasamanadhikaranyam) in Verbindung gebracht. Aber der Gedanke, wie ihn Raghunatha vortragt, ist neu und klar durch Page #13 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani gefuhrt. Immerhin ist dabei das ursprungliche Problem des nicht durchwegs vorhandenen zu Beweisenden beiseite gelassen. Denn zu der Ansicht der Kenner der Uberlieferung hat Raghunatha selbst nicht Stellung genommen. Und auf alle weiteren Fragen, die sich an die Ansicht der Neueren' anschliessen, geht er nicht ein, sondern begnugt sich mit der vorgetragenen glatten Formulierung. 173 SS 6.,,Nicht mit dem Gegenteil im gleichen Trager vereinigt sein heisst, nicht mit etwas im gleichen Trager vereinigt sein, das durch das Abgrenzende der Gegenteiligkeit abgegrenzt ist. Daher ist die Definition nicht zu weit in Beziehung auf Schlussfolgerungen wie,Dieser ist mit einem durch Anderssein als Eigenschaft und Bewegung bestimmten Sein behaftet, weil er Trager einer Gattung ist, und,Dieser ist mit beidem, Elementtum und Begrenztheit behaftet, weil er begrenzt ist." a) Auch kann man nicht sagen: Beides ist das durch Eines bestimmte Andere, und das bestimmte ist etwas anderes als das einfache; daher ist das Nichtvorhandensein desselben im psychischen Organ naturgemass nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Trager vereinigt. Denn es ist nicht richtig, dass das Beidessein vom Bestimmtsein nicht verschieden ist und das durch jenes abgegrenzte Nichtvorhandensein von dem durch dieses abgegrenzten, weil, auch wenn keine Bestimmtheit besteht, die Zweiheit von Topftum und Tuchtum und ihr Nichtvorhandensein der Zweiheit nach durch Wahrnehmung erwiesen ist. b) Auch kann man nicht sagen: Im genannten Fall besteht die Umfassung zurecht, weil die Begrenztheit als Trager der Zweiheit im psychischen Organ vorhanden ist. Denn wenn dies auch der Fall ist, so ist sie doch in ihm nicht in der Form der Zweiheit vorhanden, weil sich die Erkenntnis,Hier sind nicht beide', schwer leugnen lasst." Dieser Abschnitt gehort inhaltlich noch zur Besprechung des Wortes pratiyogyasamanadhikaranah. Raghunatha wendet namlich hier den Begriff des Abgrenzens auf das darin genannte Gegenteil an, ebenso wie er es fruher beim Grund getan hat (SS 3). Damit will er, ebenso wie dort, die Definition einigen Sonderfallen anpassen, die sonst Schwierigkeiten bereiten wurden. " Beim ersten dieser Falle handelt es sich um etwas naher Bestimmtes, das seiner Ansicht nach von dem Einfachen, Nichtbestimmten nicht verschieden ist. Wenn namlich in einem falschen Schluss das zu Beweisende ein solches naher Bestimmtes ist, das, weil ja der Schluss falsch ist, nicht vorhanden ist, so kann trotzdem das Einfache, Nichtbestimmte vorhanden sein. Damit ware aber das Nichtvorhandensein des zu Beweisenden mit seinem Gegenteil im gleichen Trager vereinigt und der Schluss ware definitionsgemass richtig. Um das zu vermeiden, sagt Page #14 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 174 ERICH FRAUWALLNER Raghunatha, dass dieses Gegenteil durch das abgegrenzt oder bestimmt sein muss, was die Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins abgrenzt. Ahnlich steht es mit dem zweiten Fall. Hier handelt es sich um eine Zweiheit, deren Nichtvorhandensein seiner Ansicht nach sowohl darin bestehen kann, dass beide Glieder der Zweiheit fehlen, als auch darin, dass nur eines fehlt. Daher kann auch eines der beiden Gegenteil des Nichtvorhandenseins der Zweiheit sein. Stellt man nun einen falschen Schluss auf, bei dem das zu Beweisende eine Zweiheit ist, von der nur ein Glied vorhanden ist, so ist sowohl das Nichtvorhandensein der Zweiheit, wie auch sein Gegenteil gegeben und im gleichen Trager vereinigt. Der Schluss ware also definitionsgemass richtig. Auch das wird durch die Bestimmung vermieden, dass das Gegenteil durch das die Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins Abgrenzende abgegrenzt sein muss. Denn was das eine Glied abgrenzt, grenzt nicht die Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins der Zweiheit, also die Zweiheit ab. Von den Einwanden, die Raghunatha anschliessend daran zuruckweist, ist der erste bemerkenswert, der von den Kommentatoren Vasudeva zugeschreiben wird. Denn er enthalt einen Versuch, die mit dem Problem der Zweiheit verknupften Schwierigkeiten auf einem andern Weg zu losen. Und es ist ebenfalls bemerkenswert, dass Raghunatha dem nichts gegenuberzustellen hat als die bequeme, aber fragwurdige Berufung auf die Wahrnehmung 1. SS 7a.,,Das Wort,vollig steht, damit man (bei den Worten, welches nicht mit seinem Gegenteil den gleichen Trager hat') das Nicht-dengleichen-Trager-Haben mit jenem Gegenteil versteht, welches das vollige Nichtvorhandensein kennzeichnet, und (bei den Worten,welche Beschaffenheit die Gegenteiligkeit nicht abgrenzt') die Gegenteiligkeit, welche das vollige Nicht vorhandensein kennzeichnet. Denn sonst liesse sich ein Nicht-den-gleichen-Trager-mit-seinem-Gegenteil-Haben schwerlich aufzeigen, da jedes Nichtvorhandensein von jedem andern Nichtvorhandensein, das mit ihm den gleichen Trager hat, verschieden ist und dieses Verschiedensein von seinem eigenen Wesen nicht getrennt ist. Und da alle Nichtvorhandensein das Gegenteil der Verschiedenheit von ihnen sind, welche in einem anderen Nicht vorhandensein besteht, das mit dem Grund den gleichen Trager hat, aber mit seinem das vollige Nichtvorhandensein kennzeichnenden Gegenteil nicht den gleichen Trager hat, wurden Schlussfolgerungen, bei denen das zu Beweisende ein Nichtvorhandensein ist, in die Definition nicht miteingeschlossen sein. So sagen die Kenner der Uberlieferung. 1 Man vergleiche dazu den Schluss von SS 11 in dem von uns besprochenen Vyadhikaranadharmavacchinnabhavaprakaranam (S. 193 und 205f.). Page #15 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 175 SS 7b. (Einwand:) Hinsichtlich des Schlusses Wann Kuhtum vorhanden ist, dann ist auch eine Kuh vorhanden, ist die Definition zu weit, weil der Weltuntergang mit dem Zerfall der Kuhe verknupft ist und daher nicht Trager des volligen Nichtvorhandenseins von Kuhen sein kann. Ist dagegen (mit dem Wort , volliges Nichtvorhandensein') bloss das Nichtvorhandensein eines Zusammenhanges ausgedruckt, dann ist die Definition zu weit hinsichtlich von Schlussfolgerungen wie ,Wann Atombewegung vorhanden ist, dann sind Doppelatome vorhanden,' Wann das Unsichtbare vorhanden ist, dann ist hervorgebrachtes Erkennen oder Leid vorhanden,' ,Wann bei jemandem das Unsichtbare vorhanden ist, dann ist bei ihm Erkennen vorhanden,' weil das Doppelatomtum usw. nicht die Gegenteiligkeit des Zerfalls und des vorherigen Nichtvorhandenseins abgrenzt, welche bei dem von Doppelatomen usw. freien teilweisen Weltuntergang usw. vorkommen. Denn wenn man auch die Ansicht vertritt, dass es bei diesen beiden ein allgemeines Nichtvorhandensein gibt, so ist doch in einem Zeitpunkt, welcher mit dem vorherigen Nichtvorhandensein einer Abart und dem Zerfall einer andern Abart behaftet ist, ein durch Allgemeinheit abgegrenztes vorheriges Nichtvorhandensein und ein ebensolcher Zerfall nicht moglich. (Antwort:) Das ist nicht richtig. Denn es liegt kein Widerspruch darin, wenn ebenso wie in der mit dem Gegenteil behafteten Zeit, so auch in der mit seinem Zerfall behafteten sein volliges Nichtvorhandensein vorkommt. Denn sonst wurde daraus folgen, dass das vollige Nichtvorhandensein in der Zeit an sich nicht vorkommt. Der einzige Unterschied ist der, dass in dem einen Falle dieses (Vorkommen) durch die Verschiedenheit des Ortes abgegrenzt ist, im andern durch die Verschiedenheit des eigenen Wesens. Denn ebenso wie beim Ort die Zeit, so kann bei der Zeit der Ort zur Abgrenzung dienen. Und in einer davon freien Zeit ist das Nichtvorhandensein nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Trager vereinigt. $ 7c. Auch ist. es nicht richtig, wenn man sagt: Das vollige Nichtvorhandensein ist eine Abart des Nichtvorhandenseins dem Zusammenhang nach; das Nichtvorhandensein dem Zusammenhang nach wiederum besteht in einem Nichtvorhandensein, welches Objekt einer Erkenntnis ist, die durch das Zuschreiben eines Zusammenhanges veranlasst wurde, ist also durch eine feste Verbindung bedingt, welche ihrerseits das Veranlasstsein bedingt. Denn auch die feste Verbindung, welche im Nichtvorkommen in etwas anderem als dem damit Behafteten besteht, ist hier bedingend. Es schadet also nichts, wenn auch noch eine andere feste Verbindung hinzukommt. So sagt man. Es wird aber auch noch eine Definition des Nichtvorhandenseins dem Zusammenhang nach usw. gegeben werden, welche auf keiner festen Page #16 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 176 ERICH FRAUWALLNER Verbindung beruht. Und ausserdem wird gleich nachher auseinandergesetzt werden, dass die Einfuhrung des Nichtvorhandenseins dem Zusammenhang nach keinen Zweck hat und dass dann die Definition zu eng ist." In diesem Abschnitt behandelt Raghunatha die Frage des Nichtvorhandenseins (vgl. Jay. $ 8, Ruc. $7, Prag. $ 4, Vas. $ 4). In der Definition ist von volligem Nichtvorhandensein (atyantabhavah) die Rede, und das soll vor allem das gegenseitige Nichtvorhandensein (anyonyabhavah) ausschliessen. Nun handelt es sich aber bei dieser Frage nicht nur um das Nichtvorhandensein selbst, sondern auch um sein Gegenteil. Ist es ein Gegenteil, sofern man das vollige Nichtvorhandensein als solches betrachtet, oder sofern man, was bei jedem Nichtvorhandensein moglich ist, das gegenseitige Nichtvorhandensein in ihm sieht. Die zweite Moglichkeit lehnt Raghunatha ab, und zwar folgendermassen. Es kommen zwei Falle in Betracht. Von einem Gegenteil ist in der Bestimmung die Rede, dass das Nichtvorhandensein mit seinem Gegenteil nicht im gleichen Trager vereinigt sein soll. Hier ist es unmoglich, an ein gegenseitiges Nichtvorhandensein zu denken. Denn da jedes Nichtvorhandensein, als gegenseitiges Nichtvorhandensein betrachtet, Gegenteil jedes anderen Nichtvorhandenseins ist, gabe es uberhaupt kein Nichtvorhandensein, das nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Trager vereinigt ware. Ferner ist von einem Gegenteil in der Bestimmung die Rede, dass das zu Beweisende nicht Gegenteil eines mit dem Grund im gleichen Trager vereinigten Nichtvorhandenseins sein soll und daher durch das Abgrenzende der Gegenteiligkeit nicht abgegrenzt sein darf. Ist nun das zu Beweisende ein Nichtvorhandensein, so ist es wieder, als gegenseitiges Nichtvorhandensein betrachtet, Gegenteil jedes mit dem Grund im gleichen Trager vereinigten volligen Nichtvorhandenseins. Das zu Beweisende ware somit durch das die Gegenteiligkeit Abgrenzende abgegrenzt. Und ein solcher Schluss, bei dem das zu Beweisende ein Nichtvorhandensein ist, konnte der Definition nach niemals richtig sein. Raghunatha schreibt diese Gedankengange den ,Kennern der Uberlieferung zu. Das trifft, glaube ich, nur in beschranktem Masse zu. In den von uns besprochenen Texten wird der Gegenstand in dieser Form nicht behandelt. Nur Pragalbha (SS 4) und Vasudeva (5a) erwagen kurz die Moglichkeit, im Sinne des ersten der angefuhrten beiden Falle das gegenseitige Nichtvorhandensein heranzuziehen, und lehnen sie ab. Andrerseits ist das Durchdenken und Ausmalen der verschiedensten Moglichkeiten, auch dort wo ernstlich nicht die Rede davon sein kann, typisch in der Art Raghunatha's. Und nach dem, was wir bisher von seiner Behandlung seiner Quellen kennen gelernt haben, scheint es mir ohne weiteres denkbar, dass er die von Pragalbha und Vasudeva gegebene Page #17 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 177 Anregung aufgegriffen und in dieser Weise weiter ausgestaltet hat. Den Kennern der Uberlieferung konnte er alles das zuschreiben, weil es doch ihre Gedanken waren, die er weiter ausfuhrte, ohne sich selbst dazu zu bekennen. Es folgt ($ 7b) die Auseinandersetzung mit der Frage, die zuerst von Jayanta aufgeworfen worden war, ob unter dem Wort atyantabhavah in der Definition auch das vorherige Nichtvorhandensein und das Nicht vorhandensein durch Zerfall zu verstehen ist. Raghunatha entwickelt die Problematik folgendermassen. Es gibt Falle, in denen beispielshalber das Nichtvorhandensein durch Zerfall besteht und daher das vollige Nichtvorhandensein ausgeschlossen ist. Infolge dessen waren darauf aufgebaute falsche Schlusse, wenn man unter atyantabhavah nur das vollige Nichtvorhandensein versteht, definitionsgemass richtig und die Definition ware zu weit. Man musste also auch die beiden andern Arten von Nichtvorhandensein in die Definition miteinbeziehen. Versucht man dies, indem man atyantabhavah in der Definition im Sinne von samsargabhavah auffasst, so ergibt sich wieder die Schwierigkeit, dass es Falle gibt, in denen zwar das Nichtvorhandensein durch Zerfall und das vorherige Nichtvorhandensein gegeben sind, aber nicht als allgemeines Nichtvorhandensein. Es wurde also auch in falschen Schlussen das Abgrenzende ihres Gegenteils ihre Gegenteiligkeit nicht abgrenzen und die Schlusse waren definitionsgemass richtig. Raghunatha lost diese Schwierigkeiten, indem er erklart, dass auch in diesen Fallen das vollige Nichtvorhandensein besteht. Denn ebenso wie neben dem volligen Nichtvorhandensein zur gleichen Zeit sein Gegenteil bestehen kann, so kann auch das Nichtvorhandensein durch Zerfall neben ihm bestehen. Der Unterschied ist nur der, dass das eine ortlich von ihm getrennt ist, das andere seinem Wesen nach. Diese ganze Auseinandersetzung schliesst an die Gedankengange Jayadeva's an, formt sie aber selbstandig um. Von Raghunatha selbst durfte die Berucksichtigung des allgemeinen Nichtvorhandenseins stammen. Auch hier tauscht wieder eine klare Gedankenfuhrung und blendende Formung uber allerlei Schwachen hinweg. Verschiedene bei Jayanta vorgebrachte Argumente sind stillschweigend ubergangen, wie ja uberhaupt Raghunatha nie ein deutliches Bild von den vor ihm liegenden Auseinandersetzungen gibt. Auf die mit dem vorherigen Nichtvorhandensein und dem Nichtvorhandensein durch Zerfall zusammenhangenden Probleme geht er nicht ein. Charakteristisch ist andrerseits die Haufung der Beispiele, von denen nach Angabe der Kommentatoren immer das folgende Einwande vermeiden soll, welche gegen das vorhergehende gemacht werden konnten. Und charakteristisch ist auch das Heranziehen der abgelegensten Sonderfalle, teilweiser Weltuntergang, hinweg Denfuhrm d stille 12 Page #18 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 178 ERICH FRAUWALLNER volliger Weltuntergang, ja sogar so und sovielter Augenblick vor dem Eintritt des Weltunterganges. Der letzte Absatz ($ 7c) wirkt wie ein kurzer Nachtrag. Zunachst erwahnt Raghunatha einen Einwand gegen die Deutung des atyantabhavah als samsargabhavah. Der Einwand ist uns bereits bei Rucidatta ($ 7) und Pragalbha ($ 4) begegnet. Er besagt, dass das Nichtvorhandensein dem Zusammenhang nach eine feste Verbindung voraussetzt, was zu einem circulus vitiosus fuhrt, wobei Raghunatha allerdings das Stichwort atmasrayah unterschlagt. Er antwortet im Sinne irgendeines Vorgangers, dass das nichts ausmacht, weil ja eine andere feste Verbindung zugegeben ist. Dann fugt er hinzu, dass sich eine Definition des samsargabhavah geben lasst, welche keine feste Verbindung voraussetzt. Und schliesslich sei das Heranziehen des samsargabhavah uberhaupt nicht notwendig. $ 8. ,,(Gegner:) Bei Schlussfolgerungen wie 'Dies ist mit Wissen behaftet, weil es eine Substanz ist', 'Dies ist mit besonderen Eigenschaften behaftet, weil es eine andere Substanz ist als das psychische Organ', 'Dies ist mit Gattungen behaftet, weil es ein Sein ist, bei denen das Wissen usw. der Inharenz nach bewiesen werden soll, erweist sich die Definition als zu weit, weil auch die Trager des Grundes, welche vom zu Beweisenden frei sind, dem Objekt-Sein, dem Bestimmung-Sein und dem Dem-gleichen-Gegenstand-Inharieren nach mit dem zu Beweisenden behaftet sind. (Antwort:) Das ist nicht richtig, weil das Nichtvorhandensein des Vorkommens in dem, was Trager oder Verknupftes des Gegenteils ist, der die Gegenteiligkeit abgrenzenden Verknupfung nach gemeint ist. Auf diese Weise ist auch das gegenseitige Nichtvorhandensein nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Trager vereinigt." Dieser Abschnitt behandelt wieder die Bestimmung pratiyogyasamanadhikaranah. Tatsachlich hatte ja auch die Besprechung des Nichtvorhandenseins zunachst an diese Bestimmung angeknupft, so dass alles Ubrige gleichsam ein Exkurs war. Und nun kehrt Raghunatha wieder zum Gegenstand zuruck. Im ubrigen ist zu diesem Abschnitt nicht viel zu sagen. Dass bei der Definition der Umfassung auch die Verknupfung der einzelnen Glieder mit ihren Tragern berucksichtigt werden muss, ist seit Jayadeva allgemein anerkannt. Raghunatha wendet dies nun auch auf das Gegenteil in der Bestimmung pratiyogyasamanadhikaranah an. Das Gegenteil darf im gleichen Trager mit dem Nichtvorhandensein nur jener Verknupfung nach nicht vorkommen, welche die Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins abgrenzt. Jedes andere Vorkommen ist gleichgultig. $ 9a. ,,Ferner ist zu sagen, dass es sich um das Vorkommen des durch a ein Exk diese Bestimmdie Besprech Page #19 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 179 das (Nichtvorhandensein des Vorkommens im Trager des Gegenteils) bestimmten (volligen Nichtvorhandenseins) im Trager des Grundes handelt. Infolgedessen trifft es nicht zu, dass Schlussfolgerungen, bei denen das zu Beweisende nicht durchwegs vorhanden ist, nicht miteingeschlossen sind. Das Verschiedensein von dem im Trager des (Gegenteils) Vorkommenden ist dagegen nicht gemeint, weil sonst die Definition auch fur falsche Schlussfolgerungen gelten wurde, bei denen das zu Beweisende nicht durchwegs vorhanden ist. $ 9b. Damit ist (Gangesa) nicht einverstanden, da er der Ansicht ist, dass etwas mit dem Vorkommen im gleichen Trager Behaftetes nicht mit dessen Nichtvorhandensein behaftet ist, weil sich die betreffende Erkenntnis auch anders erklaren lasst. Daher gibt er spater die Bestimmung 'Vorkommen in einem andern Trager als das Gegenteil' usw. Und zwar ist dies auf den Trager des Grundes zu beziehen. Somit ergibt sich als Sinn des mit Nichtvorhandensein' endenden Gliedes (der Definition) 'Ein Nichtvorhandensein, welches im Trager des Grundes vorkommt, der nicht Trager des Gegenteils ist.' 'SS 9c. (Einwand :) Ist damit gemeint, dass (der Trager des Grundes) nicht Trager irgendeines der durch das Abgrenzende der Gegenteiligkeit Abgegrenzten ist, oder der Gesamtheit derselben, oder eines durch irgendein Abgrenzendes der Gegenteiligkeit Abgegrenzten ? Im ersten Falle umfasst die Definition keine Schlussfolgerung, bei der das zu Beweisende nicht durchwegs vorhanden ist, weil der Trager des einen Gegenteils nicht der Trager einer andern Abart davon ist. Im zweiten Falle umfasst die Definition auch Schlussfolgerungen wie 'Es ist mit dem allgemeinen Nichtvorhandensein der (Eigenschaft) Verbindung behaftet oder es ist mit dem Nichtvorhandensein des Substanztums behaftet, weil es seiend ist,' weil eine Substanz, welche mit dem Nichtvorhandensein des zu Beweisenden (namlich der Verbindung) behaftet ist, auch mit deren Gegenteil, namlich dem besonderen Nichtvorhandensein einer Verbindung behaftet ist, und weil die Substanz, welche mit dem Nichtvorhandensein des zu Beweisenden (namlich dem Substanztum) behaftet ist, auch Trager seines Gegenteils ist, welches im Nichtvorhandensein des durch Ewigkeit usw. bestimmten Substanztums besteht, weil das im Nichtvorhandensein seines Nichtvorhandenseins bestehende Substanztum, auch wenn es genauer bestimmt ist, nichts anderes ist als das (blosse) Substanztum. Im dritten Falle umfasst die Definition keine Schlussfolgerung wie 'Es ist mit dem Nichtvorhandensein der Verbindung mit Affen behaftet, weil es Seele ist', weil die Seele, welche Trager der Nichtvorhandensein des zu Beweisenden ist, namlich der Verbindung mit Affen, sofern sie Eigenschaften sind, nicht Trager des durch das Abgrenzende der Gegenteiligkeit derselben, namlich 12* Page #20 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 180 ERICH FRAUWALLNER durch das allgemeine Nichtvorhandenseintum der (Kategorie) Eigenschaft, Abgegrenzten ist. (Antwort:) Das trifft nicht zu. Denn welcher Art die Gegenteiligkeit ist, durch deren Abgrenzendes das abgegrenzt ist, dessen Trager der Trager des Grundes nicht sein soll, von der ist gesagt, dass (die Beschaffenheit, welche das zu Beweisende abgrenzt,) sie nicht abgrenzen darf." Nachdem Raghunatha die Bestimmung pratiyogyasamanadhikaranyam besprochen hat, versucht er nunmehr, ihr Verhaltnis zu dem in der Definition genannten Nichtvorhandensein festzustellen. Wie er nicht ausdrucklich sagt, aber voraussetzt, bedeutet pratiyogyasamanadhikaranyam Nichtvorhandensein eines Vorkommens in Tragern des Gegenteils, also pratiyogimadvrttitvabhavah. Und durch dieses Nichtvorhandensein des Vorkommens ist das in der Definition genannte im Trager des Grundes vorkommende Nichtvorhandensein bestimmt. Dabei ist dieses Nichtvorhandensein des Vorkommens als ein volliges Nichtvorhandensein aufzufassen. Denn nur so ist es moglich, die Bestimmung bei etwas nicht durchwegs Vorhandenem anzuwenden. Denn neben dem Nichtvorhandensein des Vorkommens ist auch ein Vorhandensein moglich, je nachdem das Gegenteil nicht vorhanden oder vorhanden ist. Nimmt man dagegen ein gegenseitiges Nichtvorhandensein an, also ein Verschiedensein von dem im Trager des Gegenteils Vorkommenden, so gehort dieses Verschiedensein zum Wesen des im Trager des Gegenteils nicht Vorkommenden und kann nicht bald vorhanden sein, bald fehlen, mag nun das Gegenteil vorhanden sein oder nicht. Hier zeigt sich, was wir auch schon fruher (84) gesehen haben, zu, welchen Folgerungen der extreme Realismus des spateren Navyanyayah fuhren kann, und wie Raghunatha bereit ist, diese Folgerungen zu ziehen, mag auch das Ergebnis absonderlich erscheinen. Gleichzeitig ist dieser Absatz ein gutes Beispiel dafur, wie durch Raghunatha's ubertriebene Kurze und gewollte Dunkelheit des Ausdrucks ein an sich einfacher Gedanke schwer verstandlich werden kann. Bis hieher war Raghunatha dem Wortlaut der erklarten Definition gefolgt. Nun ($ 9b) lenkt er plotzlich ab und mit Berufung auf die Variante der Definition, welche Gangesa unmittelbar im Anschluss daran bringt, ersetzt er pratiyogyasamanadhikaranah durch pratiyogivyadhikaranah. Das Nichtvorhandensein soll also einen anderen Trager haben als das Gegenteil. Die Bestimmung 'anderer Trager' verbindet er mit dem Trager des Grundes. Und so kommt er fur den ersten Teil der Definition schliesslich zu dem Ergebnis, dass dieser Teil sinngemass folgendermassen zu lauten hat: 'Ein Nichtvorhandensein, das im Trager des Grundes vorkommt, der nicht Trager des Gegenteils ist.' Page #21 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 181 Die Umformung der Definition gibt nun Raghunatha den Anlass (8 9c), nochmal eine Frage aufzuwerfen, die er schon fruher (8 6) behandelt hat, namlich die Frage nach der Beschaffenheit des Gegenteils, mit dem das Nichtvorhandensein nicht im gleichen Trager vereinigt sein darf, oder nach der neuen Formulierung, dessen Trager der Trager des Grundes nicht sein darf. Fruher hatte er einfach gesagt, dass es durch das Abgrenzende der Gegenteiligkeit abgegrenzt sein muss. Diesmal zieht er ebenfalls das Abgrenzende heran, stellt aber verschiedene Moglichkeiten auf. Dabei gefallt er sich darin, seiner Phantasie freien Lauf zu lassen und schwierige Sonderfalle heranzuziehen 1. Denn die dritte von ihm genannte Moglichkeit wird kaum jemand ernstlich in Erwagung ziehen. Die Unterscheidung der verschiedenen Abgegrenzten hebt den Sinn des Abgrenzenden auf. Dann arbeitet er wieder mit der Gleichsetzung von einfachen und genauer bestimmten Dingen und mit den Schwierigkeiten, die sich aus dem Nebeneinander von allgemeinem und besonderen Nichtvorhandensein ergeben. Das sachliche Ergebnis ist unbedeutend. Denn schliesslich weiss er nichts zu sagen, als dass er im Hinblick auf die Bedeutung des genannten Gegenteils fur das zu Beweisende erklart, dass das Abgrenzende des zu Beweisenden die jeweilige Gegenteiligkeit nicht abgrenzen darf. SS 10. ,,Dabei ist das Vorkommen des Nichtvorhandenseins so zu verstehen, dass es in dem vorkommt, was mit dem Grund behaftet ist, und zwar der Verknupfung nach, welche bei dem festzustellenden Vorkommen im gleichen Trager als Verknupfung des Grundes erscheint, und das Nichtabgrenzen der Gegenteiligkeit ist so zu verstehen, dass es diese nicht abgrenzt, sofern sie durch die Verknupfung abgegrenzt ist, welche dabei als Verknupfung des zu Beweisenden erscheint. Daher schadet es nichts, wenn das Feuertum bei dem Nichtvorhandensein, das an dem, dem der Rauch inhariert, haftet, die durch die Verbindung abgegrenzte Gegenteiligkeit abgrenzt, und wenn es bei dem Nichtvorhandensein, das an dem mit dem Rauch Verbundenen haftet, die durch die Inharenz abgegrenzte Gegenteiligkeit abgrenzt. $ 11. Oder man sagt, dass der Trager des Grundes mit dem Gegenteil nicht durch die Verknupfung verknupft sein darf, welche das zu Beweisende abgrenzt. Dann braucht die Gegenteiligkeit nicht durch eine besondere Verknupfung bestimmt werden. Unter diesen Umstanden spricht man beim Vereinigtsein im gleichen Trager usw. besser von Verknupftsein und nicht von Tragersein. $lla. Auf diese Weise kann auch der Trager der Beschaffenheiten Umfasstes und Umfassendes sein. Es besteht namlich (bei der Umfassung) 1 Belehrend ist der Vergleich mit der ahnlichen und doch wieder ganz anders gefuhrten Argumentation bei Vasudeva $ 5d. Page #22 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 182 ERICH FRAUWALLNER Verknupftsein durch Wesensgleichheit mit dem mit Rauch Behafteten bei der Kuche, welche durch Wesensgleichheit mit dem mit Feuer Behafteten verknupft ist, das abgegrenzt ist durch das Feuertum, welches nicht die durch die Verknupfung der Wesensgleichheit abgegrenzte Gegenteiligkeit jenes gegenseitigen Nichtvorhandenseins abgrenzt, welches in der Kuche vorkommt, die durch die Verknupfung der Wesensgleichheit mit dem mit Rauch Behafteten verknupft ist. $ 11b. Ebenso soll man wissen, dass auch der Trager der Beschaffenheiten von den Beschaffenheiten umfasst werden oder sie umfassen kann. Daher trifft das wiederholt erwahnte Umfasstsein des Wassers usw. durch das Nichtvorhandensein des Erdetums zu. Wenn man namlich erkannt hat, dass der Grund den Gegenstand des Schlusses der gleichen Verknupfung nach bestimmt, nach der sein Umfasstsein festgestellt wurde, dann erschliesst man das Bestimmtsein des zu Beweisenden und des Gegenstandes des Schlusses der gleichen Verknupfung nach, nach der das Umfassendsein des zu Beweisenden erkannt wurde. - Daher erkennt man das Feuer im Teil des Rauches nicht der Verbindung nach und am Berg nicht der Inharenz nach, -- Und ebenso ergibt sich, wenn man das Nichtvorhandensein des Umfassenden der Verknupfung nach erfasst hat, welche das erkannte Umfassendsein bedingt, das Nicht vorhandensein des Umfassten der Verknupfung nach, welche das festgestellte Umfasstsein bedingt. Denn wie konnte sonst die feste Regel gelten, dass in der Kuche, in der das Feuer der Inharenz nach fehlt, der Rauch der Verbindung nach nicht fehlt, und dass er in seinen Teilen, in denen das Feuer der Verbindung nach fehlt, der Inharenz nach nicht fehlt, wahrend er in seinen Teilen, in denen das Feuer der Verbindung nach fehlt, der Verbindung nach ebenfalls fehlt. Und in der gleichen Weise ergibt sich, wenn das Umfasstsein des Wassers usw. der Verknupfung der Wesensgleichheit nach erfasst wurde, auf Grund des Fehlens des Umfassenden sein Nichtvorhandensein eben der Wesensgleichheit nach. Und zwar ist dieses ein gegenseitiges Nichtvorhandensein. $ llc. Damit stimmt es auch uberein, dass die Feststellung der Umfassung von Simsapa und Baum auf Grund der Wesensgleichheit erfolgt. $ 11d. Wenn ferner das Kuhtumtum usw. nicht erfasst wird, ergibt sich aus dem gleichen Grund, sobald man auf Grund der Feststellung 'Wo eine Wamme usw. ist, das ist eine Kuh', das Umfassendsein der Kuh der Wesensgleichheit nach erfasst hat, aus der Wamme usw. der Wesensgleichheit nach das Vorhandensein der Kuh, und aus dem Fehlen der Kuh der Wesensgleichheit nach das Fehlen der Wamme usw. s lle. Auf diese Weise ist auch der Ather usw. der Verbindung nach vom Substanztum umfasst. Wenn ferner eine blosse Verbindung, welche Page #23 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani das Vorkommen nicht festlegt, die Verknupfung darstellt, welche die Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins abgrenzt, und man vom Nichtverknupftsein mit dem Gegenteil der Verknupfung nach spricht, welche das zu Beweisende abgrenzt, dann umfasst (der Ather) auch das Erdetum usw. Denn wenn die Erde usw. auch mit ihm nicht behaftet ist, so ist sie doch der Verbindung nach mit ihm verknupft. Und sein Nachweis erfolgt auch in dieser Form und nicht einer das Vorkommen festlegenden Verknupfung nach, weil er durch diese nicht verknupft und auch nicht Umfassendes ist. Das wird spater noch klar werden." Mit dem Bisherigen hat Raghunatha die Besprechung des Wortes pratiyogyasamanadhikaranah endgultig abgeschlossen und geht nun zu einem andern Gegenstand uber, zur Verknupfung (sambandhah). Schon seit Jayadeva war man sich daruber klar, dass bei der Prufung der Umfassung auch die Verknupfung ihrer Glieder mitberucksichtigt werden muss, und jeder von den Vorgangern Raghunatha's hatte seither mehr oder weniger ausfuhrlich daruber gehandelt (Jay. SS 7 (SS 4), Ruc. SS 8 (SS 6), Prag. SS 5, Vas. SS 6). Aber Raghunatha geht uber sie hinaus, weil er den Gegenstand systematisch anpackt. Im ganzen gibt es drei solche Verknupfungen, die Verknupfung des Grundes mit seinem Trager, die Verknupfung des zu Beweisenden und die Verknupfung des Gegenteils, mit dem das Nichtvorhandensein nicht im gleichen Trager vereinigt sein soll. Raghunatha spricht zunachst von den beiden ersten (SS 10), indem er die entsprechenden Glieder der Definition umformt und die Verknupfung einfugt. Die Verknupfung des zu Beweisenden erscheint dabei, der Form der Definition entsprechend, bei der Gegenteiligkeit: Was das zu Beweisende abgrenzt, darf keine Gegenteiligkeit abgrenzen, welche durch diese Verknupfung abgegrenzt ist. Er gibt dann zwei Beispiele dafur, wie der Schluss von Rauch auf Feuer falsch sein kann, wenn eine der Verknupfungen nicht der Umfassung entspricht, weil an Stelle der bei der Umfassung vorgesehenen Verbindung (samyogah) die Inharenz (samavayah) steht. Das alles fuhrt er knapp aber klar aus. Dann geht er zur dritten Verknupfung uber, der Verknupfung des Gegenteils (SS 11). Sie erscheint in der Bestimmung pratiyogyasamanadhikaranyam, oder wie sie in der zuletzt gegebenen Umformung lautet, pratiyogyanadhikaranatvam. Diese Bestimmung ist nur von Bedeutung, wenn das mit dem Grund im gleichen Trager vereinigte Nichtvorhandensein ein Nichtvorhandensein des zu Beweisenden ist, das die Richtigkeit des Schlusses nicht beeintrachtigt, wenn es zusammen mit seinem Gegenteil, namlich dem zu Beweisenden, im gleichen Trager vorkommt. Dem entsprechend berucksichtigt Raghunatha auch nur die Verknupfung, welche das zu Beweisende abgrenzt, und sagt daher, dass von einem 183 Page #24 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 184 ERICH FRAUWALLNER Trager des Grundes die Rede ist, der nicht Trager des Gegenteils ist, und zwar der Verknupfung nach, welche das zu Beweisende abgrenzt. Und er fugt noch hinzu, dass sich auf diese Weise die Angabe einer besonderen Verknupfung beim Gegenteil erubrigt. Und nun geht er plotzlich und unvermittelt zu einem neuen Gedanken uber. Schon im letzten Satze hatte er an Stelle von anadhikaranatvam asambandhitvam gesagt. Nun erklart er, dass man uberhaupt an Stelle von adhikaranatvam den Ausdruck sambandhitvam verwenden soll. Das hat folgenden Sinn. Spricht man bei der Definition der Umfassung von Beschaffenheiten und ihrem Trager, so ist dabei vorausgesetzt, dass es sich um getrennte Dinge handelt, welche in einem ganz bestimmten Verhaltnis zu einander stehen, indem eines der Trager und die anderen das Getragene 'sind. Spricht man dagegen von etwas Verknupftem, so fallen alle diese Beschrankungen weg und es kann damit jede beliebige Beziehung ausgedruckt werden. Gangesa hatte zweierlei Definitionen der Umfassung gegeben. Bei der ersten sind Grund und Folge Beschaffenheiten eines Tragers und ihr Nichtvorhandensein ist ein volliges Nichtvorhandensein. Bei der zweiten sind Grund und Folge mit dem Gegenstand des Schlusses durch Wesensgleichheit (tadatmyam) vereinigt und ihr Nichtvorhandensein ist ein gegenseitiges Nichtvorhandensein. Diese Unterscheidung wird uberflussig, sobald man fur die Beziehung von Grund und Folge zum Gegenstand des Schlusses den unbestimmten Ausdruck Verknupfung wahlt und dem entsprechend von Verknupftem spricht. Man kann dann Formulierungen aufstellen, welche auf beide Falle passen und welche es moglich machen, selbst Sonderfalle, die bisher Schwierigkeiten bereiteten, muhelos miteinzubeziehen. Mit alledem ist zwar keine neue Erkenntnis gewonnen. Es handelt sich bloss um etwas Formales, um eine neue Ausdrucksmoglichkeit fur die bereits erkannten Verhaltnisse. Aber gerade das, die Moglichkeit fur alle diese Verhaltnisse neue allgemeingultige Formulierungen zu schaffen, scheint Raghunatha Freude gemacht zu haben und er wird hier ausfuhrlicher, als es sonst seine Gewohnheit ist. Und zwar bringt er Beispiele fur die verschiedenen moglichen Falle. Sind Grund und Folge durch Wesensgleichheit mit dem Gegenstand des Schlusses vereinigt, so ist dieser mit ihnen als Beschaffenheiten behaftet (dharmi), und er ist es, der unter diesen verschiedenen Formen Umfasstes und Umfassendes ist. Das fuhrt Raghunatha an dem Beispiel des Schlusses von Rauch auf Feuer aus (SS 11 a), indem er die einzelnen Glieder der Definition dieser Auffassung entsprechend umschreibt. Die Bestimmung pratiyogyasamanadhikaranah bleibt dabei weg, weil sie Page #25 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 185 dort, wo es sich um gegenseitiges Nichtvorhandensein handelt, bedeutungslos ist." Als Nachstes erwahnt er die Moglichkeit, dass eine Beschaffenheit und das mit den Beschaffenheiten Behaftete als Grund und Folge nebeneinander stehen. Zunachst ($ 11 b) gibt er ein Beispiel dafur, dass das mit den Beschaffenheiten Behaftete der Grund und die Beschaffenheit die Folge ist. Er wahlt dabei einen Schluss, der schon von Gangesa im Kevalavyatirekiprakaranam (XVIII) verwendet worden war. Das gibt ihm den Anlass zu zeigen, wie bei der neuen Formulierung aus einem Schluss seine Umkehrung (vyatirekah) abzuleiten ist. Und er wendet dies zum Abschluss auf den anfangs angefuhrten Schluss an. Kurz erwahnt er ($ 11c), wie nach dem Gesagten der Schluss zu beurteilen ist, der von den Buddhisten seit alter Zeit als Beispiel fur den svabhavahetuh angefuhrt wurde, bei dem man aus der Abart Simsapa die Gattung Baum erschliesst. Dann bringt er noch ( 11d) ein Beispiel fur einen Schluss, bei dem aus einer Beschaffenheit das mit den Beschaffenheiten Behaftete erschlossen wird. . Schliesslich bringt er noch etwas anderes zur Sprache ($ lle). Stellt man Schlussfolgerungen auf, in denen der Ather (akasam) Grund oder Folge ist, so ergibt sich, wenn man an den bisherigen Anschauungen festhalt, folgende Schwierigkeit. Der Ather ist alldurchdringend und in ihm sind samtliche Substanzen enthalten. Und zwar besteht zwischen ihnen eine Verbindung (samyogah). Will man nun aus dem Ather auf Grund der Verbindung die Substanzen erschliessen, so ist das ohne weiteres moglich. Wollte man dagegen aus den Substanzen das Vorhandensein des Athers erschliessen, so steht dem entgegen, dass der Ather nach VaisesikaLehre in nichts anderem vorkommt, avrtti ist. Die Verbindung ist aber ein Verhaltnis, welches das Vorkommen festlegt (vrttiniyamakah), d. h. dass von den verbundenen Dingen eines Tragers und eines Getragenes sein muss. Der Ather musste also bei einem solchen Schluss Getragenes sein und das Widerspricht der eigenen Lehre. Diese Schwierigkeit fallt nun weg, sobald man eine weiter nicht bestimmte Verbindung annimmt, welche das Vorkommen nicht festlegt, wie es eben bei der Verknupfung der Fall ist. Setzt man diese, wie es Raghunatha tut, in die in Betracht kommenden Glieder der Definition ein, dann ist die Umfassung gegeben. Denn wenn auch der Ather in der jeweils als Grund verwendeten Substanz als Trager nicht vorhanden ist, so ist er doch der genannten Verbindung nach mit ihr verknupft und kann daher auch dieser Verbindung nach erschlossen werden. $ 12. ,,(Gegner:) (Auf diese Weise) konnte etwas nicht durchwegs Vorhandenes niemals in einer Art des Bestimmens Umfassendes der Beschaffenheit sein, welche nur in der Zeit vorkommt, die eine Substanz Page #26 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 186 ERICH FRAUWALLNER uber die acht Substanzen hinaus ist, weil es bei der Zeit unmoglich ist, dass die Gegenteiligkeit eines Nichtvorhandenseins, das in der Zeit vorkommt, die mit seinem Gegenteil der dieses abgrenzenden Verknupfung nach nicht verknupft ist, durch jene Verknupfung abgegrenzt ist, und weil ebenso das Anderssein als das jener Verknupfung nach mit dem Gegenteil Verknupfte in der Zeit unmoglich ist. $ 12a. (Einwand:) Man musste sagen, dass das Nichtvorhandensein darin besteht, dass die Allgemeinheit des durch das Abgrenzende der Gegenteiligkeit bestimmten Gegenteils einer solchen Verknupfung nach in keinem Einzelding, das Trager des Grundes ist, vorkommt. Auf diese Weise ware es vermittels des Nichtvorhanderrseins nicht vorkommender Dinge wie des Athers usw. moglich. Da die Erkenntnisith allgemeinen und die Verbindung im allgemeinen im Trager des Seins usw., namlich der Bewegung usw., der Inharenz nach nicht vorkommt, ist die Definition nicht zu weit. Ferner kommt das Sein usw., welches durch die Zweiheit Elementtum und Begrenztheit bestimmt ist, und welches durch das durch die Verschiedenheit von Eigenschaft und Bewegung bestimmte Seintum bestimmt ist, im psychischen Organ und in der Eigenschaft usw. nicht vor. Und die Verbindung im allgemeinen kommt in keiner Substanz nicht vor. $ 12b. (Gegner:) Das lasst sich nicht behaupten, weil das Bestimmte (vom Einfachen) nicht verschieden ist. Ausserdem ist die Definition zu weit, weil sie, wenn die Gattung der Inharenz nach bewiesen werden soll, die Erkennbarkeit usw. mitumfasst. Denn wenn ein solches Nichtvorhandensein an einem Trager der Gattung haftet, dann ist seine Gegenteiligkeit nicht durch das Gattungtum abgegrenzt. Wo eine Gattung fehlt, ist aber das Vorkommen einer solchen Verknupfung nach nicht erwiesen. Ferner umfasst sie, wenn die Verbindung usw. bewiesen werden soll, auch das Anderssein als Eigenschaft und Bewegung usw. Denn bei einem Trager des Grundes, der nicht Substanz ist, ist das Vorkommen einer solchen Verknupfung nach nicht erwiesen. Und in einer Substanz kommt auch die Verbindung usw. vor." Zum Abschluss seiner Besprechung der Verknupfung behandelt Raghunatha noch eine Schwierigkeit, die sich ergibt, wenn man die Zeit in die Betrachtungen miteinbezieht. Alle Dinge befinden sich in der Zeit, namlich in der Grosszeit (mahakalah), und sie sind durch zeitliche Bestimmung (kalikavisesanata), welche eine Art des Bestimmungseins ist (visesanatavisesah), mit ihr verknupft. Stellt man nun eine Schlussfolgerung auf, bei der das Grosszeitsein der Grund ist, so kann dieser Grund von keiner nicht durchwegs vorhandenen Beschaffenheit umfasst sein. Denn neben ihrem Nichtvorhandensein befindet sich in der Grosszeit immer auch die Beschaffenheit selbst, also das Gegenteil. Es gibt Page #27 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 187 daher kein Nichtvorhandensein, das, wie es die Definition verlangt, nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Trager vereinigt ist (pratiyogyasamanadhikaranah), und die Definition trifft nicht zu. Das ist naturlich nur ein formaler Fehler. Denn der Sinn der Definition ist, dass im Trager des Grundes kein Nichtvorhandensein des zu Beweisenden vorkommen darf, das nicht mit seinem Gegenteil vereinigt ist, und dabei macht es nichts aus, wenn es ein solches Nichtvorhandensein uberhaupt nicht gibt. Aber an diesen formalen Anstoss knupft die ganze folgende Erorterung an. Die Begrundung, die Raghunatha hier gibt, klingt etwas umstandlich. Das beruht darauf, dass er sie in die Ausdrucksformen der Definition kleidet, so wie er sie allmahlich gestaltet hat, und dass er dabei uberdies noch volliges und gegenseitiges Nichtvorhandensein unterscheidet. Nun folgt (12a) ein erster Versuch, die genannte Schwierigkeit zu losen, und eine Zuruckweisung desselben. Der Losungsversuch wird von den Kommentatoren Vasudeva zugeschrieben und die Zuruckweisung wird von Raghunatha noch dem Gegner in den Mund gelegt, der den Einwand erhoben hat. Beides tragt aber in der Formulierung deutlich Raghunatha's eigenes Geprage. Das Wesentliche im Losungsversuch Vasudeva's, wenn wir von Einzelheiten der Formulierung absehen, die nur die Allgemeingultigkeit sichern sollen, besteht darin, dass er an Stelle des Nichtvorhandenseins das Nichtvorkommen setzt. Statt zu sagen, ein Nichtvorhandensein dieser Verknupfung nach, dessen Gegenteil durch das die Gegenteiligkeit Abgrenzende abgegrenzt ist, sagt er, ein Nichtvorkommen des Gegenteils, das durch das die Gegenteiligkeit Abgrenzende abgegrenzt ist, eben dieser Verknupfung nach. Dadurch gewinnt er die Moglichkeit, Dinge heranzuziehen, welche nach VaisesikaLehre in keinem Trager vorkommen, wie den Ather. Und damit ist auch die Losung der Schwierigkeit gegeben. Denn das Nichtvorkommen nicht vorkommender Dinge ist naturlich nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Trager vereinigt: Alles Weitere hat mit dem eigentlichen Problem nichts mehr zu tun. Es wird nur versucht, anschliessend daran Vasudeva's Auffassung der Definition zu rechtfertigen, und diese Rechtfertigung wird vom Gegner zuruckgewiesen. Im Vordergrund stehen dabei die Anschauungen, welche von Raghunatha und seiner Schule als besonders charakteristisch fur Vasudeva angesehen wurden, die Verwendung des Begriffs des Vorkommens (urttitvam, vgl. oben SS 4) und die Ansicht, dass das Bestimmte vom Einfachen, Nichtbestimmten verschieden ist (visistasya atiriktata). Zunachst wird zur Rechtfertigung der Definition gezeigt, wie die Verknupfung zwischen dem zu Beweisenden und seinem Trager zu berucksichtigen ist (vgl. SS 8). Dann werden die bei Raghunatha so Page #28 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 188 ERICH FRAUWALLNER beliebten Sonderfalle herangezogen, wenn das zu Beweisende eine Zweiheit oder etwas genauer Bestimmtes ist, und die damit verbundenen Schwierigkeiten werden mit dem Hinweis abgetan, dass es sich in beiden Fallen um etwas genauer Bestimmtes handelt (vgl. $ 6), das vom Einfachen verschieden ist. Die letzte kurze Bemerkung bezieht sich auf einen Einwand im Zusammenhang mit nicht durchwegs vorhandenen Beschaffenheiten. Die Antwort des Gegners ($ 12b) lehnt die Ansicht von der Verschiedenheit des genauer Bestimmten ohne weitere Begrundung glatt ab. Seine weiteren Einwande arbeiten mit fragwurdigen Alternativen und dem Postulat, dass von einem Nichtvorkommen nur die Rede sein kann, wenn das Vorkommen in den gleichen Fallen und in gleicher Form erwiesen ist. Alles das hat, wie gesagt, mit der Frage, die eigentlich zur Disskusion steht, nichts zu tun. Aber es ist fur Raghunatha charakteristisch, dass er eine solche Abschweifung einschiebt, um wieder die Anwendbarkeit einer Definition zu prufen und seine beliebten Sonderfalle dabei zur Sprache zu bringen. $ 13. ,,Das ist nicht richtig, weil gemeint ist, dass bei der Allgemeinheit der das zu Beweisende abgrenzenden Verknupfung die Zweiheit bestehend in der Allgemeinheit des Gegenteilseins des geschilderten Gegenteils und in der Allgemeinheit des Gegenstuckseins irgendeines den Trager des Grundes darstellenden Einzeldinges fehlt. Dabei ist die Definition nicht zu weit, weil bei der Verbindung des Rauches das Gegenstucksein des Eisenklumpens, der den Trager des Feuers darstellt, bei der Verbindung dieses durch die Verschiedenheit von Caitra bestimmten Stockes das Gegenstucksein Caitra's, der den Trager dieses Stockes darstellt, und bei der Inharenz des durch die Verschiedenheit von Eigenschaft und Bewegung bestimmten Seins das Gegenstucksein der Eigenschaft, welche den Trager der Gattung darstellt, fehlt. $ 13a. Gibt es dagegen einer in seinem eigenen Wesen liegenden Verknupfung nach ein Vorkommen des Athers, dann ist, wenn in der Allgemeinheit der Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins, welches am Trager des Grundes haftet, der nicht Trager des geschilderten Gegenteils ist, die Zweiheit des Abgegrenztseins durch eine bestimmte Verknupfung und des Abgegrenztseins durch eine bestimmte Beschaffenheit fehlt, das durch diese Beschaffenheit Abgegrenzte dieser Verknupfung nach als Umfassendes zu betrachten. Weil das allgemeine Nichtvorhandensein des Erkennbaren der Verknupfung der Inharenz nach in der Gemeinsamkeit usw. vorkommt, ist auch bei der Erkennbarkeit usw. ein Abgrenzen der Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins leicht nachzuweisen. Daher ist die Definition auch nicht zu weit, weder bei der Schlussfolgerung Page #29 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 189 'Das ist eine Substanz, wegen der Gattung', usw., obwohl wegen der Einheit der Inharenz beides, das Gegenteilsein des Substanztums usw. und das Gegenstucksein der Eigenschaft usw., gegeben ist, noch bei der Schlussfolgerung 'Dieses ist mit beiden, mit Feuer und Rauch behaftet, wegen des Feuers', usw., obwohl bei der Verbindung das Gegenteilsein des durch die Zweiheit Abgegrenzten fehlt." Nun ergreift allem Anschein nach Raghunatha selbst das Wort und gibt eine neue Bestimmung des Nichtvorhandenseins, die offenkundig den Zweck hat, die gegen Vasudeva's Ansicht erhobenen Einwande zu vermeiden. In den Mittelpunkt stellt er dabei die Verknupfung. Vorkommen bedeutet die Verknupfung eines Dinges mit einem Trager. Das Ding ist im vorliegenden Fall das Gegenteil (pratiyogi). Der Trager heisst dabei nach Nyaya-Terminologie Gegenstuck (anuyogi). Damit also ein Vorkommen stattfindet, mussen zur Verknupfung Gegenteil und Gegenstuck hinzutreten. Fehlt eines von beiden, dann besteht Nichtvorkommen oder Nichtvorhandensein. Dementsprechend gestaltet also Raghunatha seine neue Definition des Nichtvorhandenseins, wobei er zu den einzelnen Gliedern noch die gewohnten Bestimmungen hinzufugt. Dann zeigt er noch, wie diese Definition des Nichtvorhandenseins auch bei der Definition der Umfassung verwendbar ist. Fehlt das Gegenstucksein, dann ist das zu Beweisende nicht vorhanden und der Schluss ist falsch. Das fuhrt er an einigen Beispielen aus. Zunachst nennt er das gewohnliche Schulbeispiel, den verkehrten Schluss von Feuer auf Rauch. Ferner fugt er noch zwei Beispiele hinzu, bei denen das zu Beweisende genauer bestimmt ist, einmal durch Verbindung, dann durch Inharenz. Alles das ist klar und einfach. Auffallend ist nur, dass Raghunatha uberhaupt kein Wort daruber sagt, wieso damit die gegen Vasudeva erhobenen Einwande entkraftet sind, und vor allem, wie die anfangs genannte Schwierigkeit auf diese Weise behoben ist. Dass wir berechtigt sind, danach zu fragen, zeigen die Kommentare und auch der Anfang des nachsten Absatzes. Die Antwort scheint allerdings nicht schwer. Mit der neuen Definition ist der anstossige von Vasudeva verwendete Begriff des Vorkommens (vrttitvam) vermieden. Und ausserdem lasst sich mit ihrer Hilfe das Nichtvorhandensein des nicht vorkommenden (avrtti) Athers genau so zur Losung der ursprunglichen Schwierigkeit verwenden wie bei Vasudeva. Bemerkenswert ist aber auf jeden Fall, dass Raghunatha, der ziemlich uberflussiger Weise drei Beispiele zur Erlauterung seiner Definition anfuhrt, gerade daruber vollkommen schweigt. Aber das ist seine Art und gehort zu den Dingen, die sein Werk dunkel erscheinen lassen und es oft schwer machen, dem Gedankengang zu folgen. Und nun folgt noch eine Definition fur den Fall, dass man ein Vor Page #30 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 190 ERICH FRAUWALLNER kommen des Athers der zeitlichen Bestimmung nach (kalikavisesanata) annimmt. Sie ist nach dem gewohnten Schema der Definition der Umfassung gebaut, nur ist bei der Gegenteiligkeit neben der die Gegenteiligkeit abgrenzenden Beschaffenheit auch die sie abgrenzende Verknupfung aufgenommen. Es ist damit zum ersten Male die Verknupfung fest in die Definition der Umfassung eingearbeitet. Wieso mit dieser Definition die ursprungliche Schwierigkeit gelost ist, sagt Raghunatha allerdings wieder nicht. Immerhin gibt der folgende Satz einen Anhaltspunkt. Er soll zeigen, wieso es bei durchwegs vorhandenen Dingen wie bei der Erkennbarkeit ein Nichtvorhandensein gibt. Die Antwort lautet, dass sie einer bestimmten Verknupfung nach nicht vorhanden ist, weil die Erkennbarkeit nach Vaisesika-Lehre nur den drei ersten Kategorien inhariert, aber nicht den drei folgenden. Und so denken die Kommentatoren zur Losung der ursprunglichen Schwierigkeit an eine dem Trager fremde Verknupfung (vyadhikaranasambandhavacchinnabhavah). Wahrend sich aber Raghunatha hieruber ausschweigt, nimmt er sich die Zeit, an zwei Beispielen zu zeigen, warum die zuletzt vorgeschlagene Definition der vorhergehenden vorzuziehen ist. Beim ersten Beispiel handelt es sich darum, dass die Inharenz nach Vaisesika-Lehre eine einzige ist. Es ist daher das Gegenteilsein und das Gegenstucksein der verschiedensten Falle in ihr vereinigt. Steht also die Verknupfung im Mittelpunkt wie in der ersten Definition, so ist diese auch auf falsche Schlusse anwendbar und zu weit, was bei der zweiten Definition nicht der Fall ist. Das zweite Beispiel hat schon den alten Kommentatoren Schwierigkeiten gemacht und zu gezwungenen Erklarungen und selbst zu Anderungen des Textes gefuhrt. Ganz zuletzt fugt Raghunatha noch hinzu, dass man auch das sagt'. Das kann sich auf den letzten Satz beziehen, kann aber auch fur den ganzen letzten Abschnitt gelten. Wir haben schon an anderer Stelle gesagt, dass er es gern vermeidet, seine Ansicht offen auszusprechen. Und so zieht er sich auch hier ins Dunkel zuruck. Damit ist die Besprechung der Verknupfung (sambandhah) beendet. Sie ist ungewohnlich breit und nimmt mehr als ein Drittel des Siddhantalaksanaprakaranam ein. Umso scharfer hebt sich davon die Kurze des folgenden Abschnittes ab. $ 14a. ,,Die Gegenteiligkeit usw. ist eine Art von im Wesen liegender Verknupfung, ist aber (hier) nicht im Sinne des Verknupftseins gebraucht. Auch beim Vorkommen im gleichen Trager handelt es sich um eine Verknupfung, die im Sinne des Verbindungseins usw. gebraucht ist. Ausserdem wurde bereits gezeigt, dass es auch ein Verknupftsein gibt, das nicht auf einer festen Verbindung beruht. SS 14b. Das Wesen des Nichtvorhandenseins besteht ebenfalls in Page #31 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 191 einer Art von im Wesen liegender Verknupfung, welche einem Vorhandensein und einem Nichtvorhandensein gemeinsam ist und die Erkenntnis bedingt: ,Dieses ist nicht hier; dieses ist nicht dieses'. Daher ergeben sich keine unerwunschten Folgerungen bei fehlgehenden Schlussen, bei denen das zu Beweisende ein Nichtvorhandensein ist. Oder man braucht es nicht in die Definition) aufnehmen, weil dies zwecklos ist. $ 14c. Einzelne sind der Meinung, dass ebenso wie das Objekttum, das Objekttumsein usw. auch die Gegenteiligkeit, das Tragersein, deren Wesen, das Verknupfungsein usw. eigene Kategorien sind." Hier setzt Raghunatha die Besprechung der wichtigsten in der Definition Gangesa's genannten Begriffe fort. Er beschrankt sich dabei aufs knappste. Es fehlt jede Auseinandersetzung mit fremden Ansichten und es fehlt auch jede erlauternde Erklarung. Es wird nur kurz behauptet. Der erste dieser Begriffe ist die Gegenteiligkeit ($ 14a; vgl. Jay. $ 3, Ruc. $ 3, Vas. SS 6). Sie wird ebenso wie das unmittelbar danach genannte Vorkommen im gleichen Trager (vgl. Jay. $ 4, Ruc. $ 6, Prag. $ 5) als eine Art Verknupfung bestimmt, gleichzeitig aber hinzugesetzt, dass beide Ausdrucke in der Definition nicht in diesem Sinn gebraucht sind. Das soll offenbar den Vorwurf des circulus vitiosus vermeiden. Ausserdem verweist Raghunatha auf eine bereits gegebene Definition der Verknupfung, welche diesen Vorwurf ebenfalls umgeht. Das als nachstes genannte Wesen des Nichtvorhandenseins ($ 14b) sieht Raghunatha darin, dass man etwas nicht vorhandenes zu etwas Vorhandenem in Beziehung setzt und dabei sein Nichtvorhandensein feststellt. Es sind dies Gedankengange, die an den Abhavavadah im ersten Teil des Tattvacintamanih anknupfen. Damit will er die Schwierigkeiten vermeiden, die sich bei Schlussen, deren zu Beweisendes ein Nichtvorhandensein ist, aus der Frage nach dem Nichtvorhandensein dieses Nichtvorhandenseins ergeben. Die Bemerkung uber die Zwecklosigkeit des Wortes besagt nach der Ansicht der alteren Kommentatoren, dass in der zuletzt gegebenen Form der Definition (SS 13b) die Nennung des Nichtvorhandenseins im Trager des Grundes unnotig ist und wegbleiben kann. Die zuletzt erwahnten Ansichten einzelner Lehrer (SS 13c) betreffen Fragen, wie sie Raghunatha selbst in seinem Padarthatattvanirupanam beschaftigen. Nun folgt die Besprechung des Abgrenzens (avacchedakatvam). Sie ist bei Raghunatha so ausfuhrlich, dass man sie in seiner Schule als eigenes Prakaranam (VI) unter dem Namen Avacchedakatvaniruktih von den ubrigen Erklarungen der Definition der Umfassung getrennt hat. Sachlich bildet sie aber mit ihnen eine Einheit und wir mussen sie Page #32 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 192 ERICH FRAUWALLNER daher hier ebenfalls berucksichtigen. Die Darstellung ist dabei so aufgebaut, dass Raghunatha zunachst durch einen Gegner die bisherigen Definitionen der Abgrenzung als mangelhaft zuruckweisen lasst ($ 1-2), um dann selbst das Wort zu ergreifen und seine eigene Ansicht vorzutragen (SS 3-7). $1. ,,(Gegner:) Das Abgrenzen besteht hier nicht in einer Art von im Wesen liegender Verknupfung. Denn wenn es bei einer einfacheren Beschaffenheit moglich ist, kommt es nicht der umstandlicheren zu. Da nun das erkennbare Rauchtum, das Mit-Bauch-und-Hals-Versehensein (eines Topfes), das Eine-durch-das-Riechen-erfassbare-Eigenschaftsein usw. nicht derart ist, wurden sich, wenn es in dieser Form bewiesen werden soll, bei falschen Schlussen unerwunschte Folgerungen ergeben. SS 2. Auch besteht es nicht in einem Nicht-daruber-hinaus-Vorkommen. Denn da die Gegenteiligkeit, welche in einer im Wesen liegenden Verknupfung besteht, bei jedem einzelnen Ding verschieden ist, kommt auch das Rauchtum usw. daruber hinaus vor. $ 2a. Auch kann man nicht sagen, es bestehe im Nichtvorkommen in dem, was frei ist von der Allgemeinheit der Gegenteiligkeit jedes beliebigen einzelnen derartigen Nichtvorhandenseins; es sei daher, weil beim Fehlen eines gesonderten allgemeinen Nichtvorhandenseins folgen wurde, dass auch das Rauchtum usw. nicht abgrenzend ist, der spatere Nachweis desselben vollkommen am Platz. Denn da das Feuertum usw. nicht uber die Gegenteiligkeit eines Nichtvorhandenseins hinaus vorkommt, dessen Gegenteiligkeit durch die in Feuer und Topf vorkommende Zweiheit, die in Gras- und Nichtgrasfeuer vorkommende Zweiheit usw. abgegrenzt ist, wurden sich fur dasselbe unerwunschte Folgerungen ergeben. SS 2b. Damit ist (das Nicht-daruber hinaus-Vorkommen) auch mit dem Zusatz Nicht-weniger-weit-(Vorkommen) abgelehnt. Aus dem gleichen Grunde hilft es nichts, wenn man eine einzige Gegenteiligkeit annimmt, die in den zahlreichen Gegenteilen vorkommt. Ferner sind auch richtige Schlussfolgerungen nicht miteingeschlossen, sobald etwas in einer umstandlichen Form bewiesen werden soll, wenn die einfache Form unter den gleichen Bedingungen steht, weil sein Abgegrenztsein durch eine solche nicht erwiesen ist." Uber diesen Abschnitt konnen wir ziemlich rasch hinweggehen. Er enthalt namlich, wie bereits gesagt, eine Zuruckweisung alterer Ansichten. Dafur fehlt uns aber hier das Vergleichsmaterial. Die Vorganger Raghunatha's haben zwar auch daruber ausfuhrlich gehandelt, aber an anderer Stelle, vor allem im Kommentar zur letzten Definition des Visesa vyaptiprakaranam (VIII, vgl. T. c. S. 156, 1f.), die meiner Ansicht nach Prabhakara Upadhyaya zuzuschreiben ist. Diese Texte ebenfalls Page #33 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 193 heranzuziehen, wurde aber zu weit fuhren. Uberdies ist es gar nicht notig. Denn Raghunatha geht auf die fremden Ansichten gar nicht naher ein, sondern fertigt sie ganz kurz ab. Und seine Polemik tragt, obwohl er sie einem Gegner in den Mund legt, typisch sein eigenes Geprage. Was nun die erste der bekampften Ansichten betrifft ($ 1), nach der das Abgrenzen eine Art von im Wesen liegender Verknupfung ist (svarupasambandhavicesah), so greift Raghunatha, um sie zu widerlegen, zu der beliebten Unterscheidung von einfachen und umstandlichen Bestimmungen (laghavah und guravo dharmah). Stellt man namlich eine falsche Schlussfolgerung auf, bei der das zu Beweisende eine umstandliche Bestimmung ist, so wird nach der Regel, dass bei sonst gleichen Bedingungen nicht die umstandliche Bestimmung, sondern die einfache als Abgrenzendes zu gelten hat, dort wo das zu Beweisende nicht vorhanden ist, das Abgrenzende der Gegenteiligkeit dieses Nichtvorhandenseins das zu Beweisende nicht abgrenzen und der Schluss ware definitionsgemass richtig. Dafur gibt Raghunatha nach seiner Art mehrere Beispiele, von denen nach Angabe der Kommentatoren das folgende immer das vorhergehende in irgendeinem Punkt verbessert. Die nachste Ansicht, dass das Abgrenzen darin besteht, dass das Abgrenzende nicht uber die abzugrenzende Gegenteiligkeit hinaus vorkommt (anatiriktavrttitvam) ($ 2), widerlegt er damit, dass die Gegenteiligkeit als eine im Wesen liegende Verknupfung von Fall zu Fall verschieden ist, und dass daher schon eine einfache Gemeinsamkeit als Abgrenzendes uber jede solche Gegenteiligkeit hinausreicht. Was nun folgt (SS 2a), ist ein Versuch, die zuletzt erwahnte Ansicht zu verbessern. Die Formulierung ist dabei in einer Weise ausgefeilt, wie wir sie bei Raghunatha bereits kennen gelernt haben (vgl. z. B. $ 12a). Und damit hangt auch die Bemerkung zusammen, dass es notwendig sei, das allgemeine Nichtvorhandensein (samanyabhavah) anzuerkennen. Das Wesentliche ist aber, dass an die Stelle der einzelnen Gegenteiligkeit die Allgemeinheit der Gegenteiligkeit gesetzt ist, wodurch dem Einwand gegen die vorhergehende Ansicht die Spitze abgebrochen ist. Um dem zu begegnen, greift Raghunatha zu einem seiner beliebten Sonderfalle, und zwar zur Zweiheit zweier verschiedener Dinge. Fasst man Feuer mit etwas anderem, beispielshalber mit einem Topf, zu einer Zweiheit zusammen, so wurde das Feuertum nicht uber diese Zweiheit hinausreichen und ware daher Abgrenzendes der Zweiheit, was naturlich unsinnig ist. Meint man, dass das nicht zutrifft, weil das Feuertum sich weniger weit erstreckt als die Zweiheit, so kann man eine gleichartige Zweiheit wahlen wie Grasfeuer und Nichtgrasfeuer. Damit ist auch bereits der Vorschlag widerlegt (SS 2b), die Definition durch den Zusatz zu erganzen, dass das Abgrenzende nicht nur nicht 13 Page #34 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 194 ERICH FRAUWALLNER uber die Gegenteiligkeit hinaus, sondern auch nicht weniger weit vorkommen durfe (anyunanatiriktavrttitvam). Und nicht besser steht es mit der Annahme einer einzigen Gegenteiligkeit. Schliesslich erwahnt Raghunatha im Anschluss daran noch eine Schwierigkeit, wobei die von ihm vorgeschlagene Umformung der Definition der Umfassung vorausgesetzt ist, nach der Umfassung dann vorliegt, wenn in der Allgemeinheit der Gegenteiligkeit des Nichtvorhandenseins die Zweiheit des Abgegrenztseins durch eine bestimmte Verknupfung und des Abgegrenztseins durch eine bestimmte Beschaffenheit fehlt (vgl. SS 13a). Ist namlich das zu Beweisende eine umstandliche Bestimmung, neben der unter gleichen Bedingungen die einfache Bestimmung steht, so kann sie nicht Abgrenzendes sein. Es ist dann aber auch ein Unding, von einem Nichtabgegrenztsein durch sie zu sprechen, so wie es die Definition verlangen wurde. SS 3. ,,(Antwort:) Das ist nicht richtig, weil cin Nichtvorkommen uber das Abgrenzende der Gegenteiligkeit hinaus gemeint ist. Ferner ist das Abgrenzende als mit ihm selbst gleich vorkommend aufzufassen. Und dieses (gleiche Vorkommen) besteht darin, dass es in dem, was durch Umschliessen der Trager von ihm selbst ist, durch dasselbe Umschliessen vorkommt. Die Samtlichkeit usw. ist dagegen nicht von dieser Art. Dabei ist das Umschliessen eine Art im Wesen liegender Verknupfung, welche durch die Erkenntnis ,Das ist ein Topf, das sind zwei", bezeugt ist. Auch kommt die Dreiheit usw. nicht gleich der Zweiheit usw. vor. Daher ist, wenn etwas als Zweiheit usw. bewiesen werden soll, die Definition nicht zu eng. Auch ist das bedingende Abgrenzen eine Art im Wesen liegender Verknupfung. Auf diese Weise muss es auch statt ,durch eine bestimmte Beschaffenheit abgegrenzt,' heissen durch eine nicht weniger weit als eine bestimmte Beschaffenheit vorkommende Beschaffenheit abgegrenzt'. Damit ist die Behauptung, dass die Definition zu eng sei, zuruckgewiesen." Die eigene Ansicht, die Raghunatha nun vortragt, soll vor allem die Schwierigkeit beheben, die sich durch das Hereinziehen der Zweiheit ergeben hat (vgl. SS 2a). Er erreicht dies in der Weise, dass er das Abgrenzen als Nicht-uber-das-Abgrenzende-der-Gegenteiligkeit-hinaus-Vorkommen bestimmt. Er unterscheidet also zweierlei Abgrenzendes, das Abgrenzende, welches definiert werden soll (paribhasikam avacchedakam = svam) und das Abgrenzende der Gegenteiligkeit, welches das ermoglicht, das bedingende Abgrenzende (ghatakam avacchedakam = tat). Dieses muss in der gleichen Ausdehnung vorkommen wie jenes. Und sein Vorkommen, das in der Form des Umschliessens (paryaptih) stattfindet, muss in der gleichen Art des Umschliessens erfolgen wie bei jenem. Das Umschliessen bestimmt er als eine Art im Wesen liegender Verknupfung und leitet sie aus der Wahrnehmung ab. Damit ist die Losung Page #35 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 195 der ursprunglichen Schwierigkeit gegeben. Denn das Feuertum kommt in seinen Tragern vor, indem es das einzelne Feuer umschliesst. Bei der Samtlichkeit, Zweiheit usw. ist das nicht der Fall. Denn die Zweiheit umschliesst die beiden Dinge, die sie zur Zweiheit zusammenfasst. Es kann also bei ihr und beim Feuertum von keinem gleichen Vorkommen die Rede sein. Schliesslich bestimmt Raghunatha noch das bedingende Abgrenzende im Gegensatz zum definierten Abgrenzenden als eine Art im Wesen liegender Verknupfung. Dadurch vermeidet er den Vorwurf eines circulus vitiosus. Die Unterscheidung zweier Abgrenzender ermoglicht es ihm auch, die vom Gegner an letzter Stelle angefuhrte Schwierigkeit zu beheben, welche sich aus dem Nebeneinander umstandlicher und einfacher Bestimmungen ergibt. Er setzt namlich an Stelle des yaddharmavacchinnatvam in der Definition der Umfassung yaddharmanyunavrttidharmavacchinnatvam. Demnach ist die umstandliche Bestimmung wohl die zu Beweisende Beschaffenheit, aber Abgrenzendes ist die mit ihr in gleicher Ausdehnung vorkommende einfache Beschaffenheit. SS 4. ,,Tatsachlich ware zu sagen, dass ein Nicht-daruber hinaus-Vorkommen dann vorliegt, wenn die Allgemeinheit des von ihm selbst Bestimmten nicht verknupft ist mit Tragern eines Nichtvorhandenseins, dessen Gegenteiligkeit durch dieses abgegrenzt ist, oder, wenn dieses nicht die Gegenteiligkeit eines Nicht vorhandenseins abgrenzt, welches an etwas haftet, das mit dem von ihm selbst bestimmten verknupft ist. $ 5. Daher schadet es nichts, wenn bei dem Schluss Es ist mit Sein behaftet wegen der Gattung,' usw. das Seintum in der gleichen Weise vorkommt, wie das durch die Verschiedenheit von der Eigenschaft bestimmte Seintum, welches die Gegenteiligkeit eines im Trager der Gattung vorkommenden Nichtvorhandenseins abgrenzt. Ebenso ist das Abgegrenztsein durch das Nichtabgrenzende der Gegenteiligkeit des am Verknupften des von ihm selbst Bestimmten haftenden Nichtvorhandenseins aufzufassen. Die betreffenden Gegenteiligkeiten sind gesondert zu nehmen. Daher ergibt sieh, auch wenn man das Abgrenzen der umstandlichen (Bestimmung) nicht gelten lasst, keine Schwierigkeit beim Formulieren (der Umfassung). Die Gegenteiligkeit und das Verknupftsein ist der das zu Beweisende abgrenzenden Verknupfung nach zu verstehen. Daher bestehen die Fehler, welche sich auf die Verschiedenheit der Verknupfung grunden, nicht zurecht. Soll etwas nach der Art der zeitlichen Bestimmung bewiesen werden, so ist das Abgrenzen der betreffenden Gegenteiligkeit mit Hinblick auf diese oder jene verganglichen Einzeldinge erwiesen." Nun kleidet Raghunatha seine Auffassung des Abgrenzens in die Form von Definitionen ($ 4), und zwar gibt er zwei Varianten. Der Grund 13* Page #36 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 196 ERICH FRAUWALLNER gedanke ist einfach. Die erste besagt, dass das zu definierende Abgrenzende nicht vorkommen darf, wo das bedingende Abgrenzende fehlt, also Nichtvorkommen im Trager eines Nichtvorhandenseins, dessen Gegenteiligkeit durch dieses abgegrenzt ist. Die zweite Variante bringt die Umkehrung. Wo das zu definierende Abgrenzende vorkommt, darf das bedingte Abgrenzende nicht fehlen, also, in seinem Trager darf kein Nicht vorhandensein vorkommen, dessen Gegenteiligkeit durch dieses abgegrenzt ist. Beides ist in die gewohnten Formen und Ausdrucke gekleidet. Es folgt eine Reihe von Erklarungen zu diesen Definitionen (SS 5). Zunachst wird gezeigt, wie durch diese Definitionen Schwierigkeiten vermieden sind, die sich sonst beim Heranziehen umstandlicher Bestimmungen einstellen. Schliesst man beispielshalber aus dem Vorhandensein einer Gattung auf das Vorhandensein der hochsten Gemeinsamkeit Sein, so besteht in einer Eigenschaft neben der Gattung das Nichtvorhandensein des durch die Verschiedenheit von der Eigenschaft genauer bestimmten Seins. Da nun das nicht weiter bestimmte Sein das gleiche Vorkommen hat wie dieses, - Raghunatha denkt dabei offenbar an die Regel von der Nichtverschiedenheit des Bestimmten (visistasya anatiriktata), - grenzt es das Nichtvorhandensein ab. Das heisst aber dass das Abgrenzende des zu Beweisenden ein im Trager des Grundes vorkommendes Nichtvorhandensein abgrenzt, und der Schluss ware definitionsgemass falsch. Wendet man dagegen die erste der angefuhrten Definitionen an, so ist das Sein mit dem Trager dieses Nichtvorhandenseins verknupft. Es ist daher nicht Abgrenzendes und der Schluss ist definitionsgemass richtig Der nachste Satz ist folgendermassen zu verstehen Wir haben bereits gesehen (am Ende von SS 2b und SS 3), dass Raghunatha gelegentlich auf die Umformung der Definition der Umfassung zuruckgreift, die er am Ende des Siddhantalaksanaprakaranam (SS 13a) gegeben hat. Das tut er auch hier und verbessert sie nunmehr in der Weise, indem er die Bestimmung yaddharmavacchinnatvam im Anschluss an die zweite der oben gegebenen Definitionen des Abgrenzens durch svavisistasambandhinisthabhava pratiyogitanavacchedakavacchedyatvam ersetzt. Und er bemerkt dazu, dass dann das Gleiche gilt, wie eben gesagt. Bezeichnend ist dabei, dass er voraussetzt, dass man die von ihm umgeformte Definition bestandig gegenwartig hat, obwohl er nirgends gerade diese Umformung als massgebend bezeichnet hat und auch nie ausdrucklich auf sie verweist. Was als Nachstes darauf folgt, ist fur uns weniger bedeutend. Raghunatha verweist nur darauf, dass bei der Anwendung der Definitionen die verschiedenen Gegenteiligkeiten auseinanderzuhalten sind, und dass Page #37 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 197 bei Gegenteiligkeit und Verknupftsein immer auch die Art der Verknupfung zu berucksichtigen ist. Wichtig ist dagegen wieder Folgendes. $ 6. ,,Das Nichtvorhandensein ist als in einem andern Trager vorkommend aufzufassen als sein Gegenteil. Auch kann man nicht sagen: Das Vorkommen in einem andern Trager als das Gegenteil ist weder in die grundlegende Definition noch in die vorliegende aufzunehmen, weil es weder zutrifft, dass die Definition zu eng ist, da das durch das Verbindungsein usw. Bestimmte in Tragern des durch das Verbindungsein usw. abgegrenzten Nichtvorhandenseins vorkommt, noch, dass sie zu weit ist, da es nicht in Tragern eines Nichtvorhandenseins vorkommt, welches durch Substanztumsein, durch Bloss-Substanzen-inharierendSein usw. abgegrenzt ist, die die Gegenteiligkeit eines an Eigenschaften usw. haftenden Nichtvorhandenseins abgrenzen. Denn dann ware die Definition zu weit und wurde auch Schlusse miteinschliessen wie ,Er ist mit Rauch behaftet wegen des Feuers. Es trifft namlich nicht zu, dass auch zur Zeit des Entstehens in der Kuche usw. etwas der Verbindung nach vorkommt, so dass man mit dem Nichtvorkommen des durch das Rauchtum Bestimmten in Tragern eines Nichtvorhandenseins rechnen konnte, welches durch das im Eisenklumpen nicht vorkommende Substanztum usw. abgegrenzt ist, das die Gegenteiligkeit eines in dem mit Feuer behafteten Eisenklumpen befindlichen volligen Nichtvorhandenseins abgrenzt. $ 6a. Ist jedoch gemeint, dass die beiden Gegenteiligkeiten durch ein und dieselbe Verknupfung abgegrenzt sind oder dass sie durch eine Art des Bestimmens abgegrenzt sind, dann ist das Vorkommen in einem andern Trager als das Gegenteil in beiden Fallen nicht in die Definition) aufzunehmen. Denn wo der Grund in einem Trager fehlgeht, grenzt das Anderssein-als-dieses-Sein, das Objektsein-einer-Erkenntnis-Sein, welche durch das Anderssein als dieses geformt ist, das Objektsein-einer-Erkenntnis-Sein, welche durch das Behaftetsein mit dem zu Beweisenden geformt ist, usw. die Gegenteiligkeit eines volligen Nichtvorhandenseins, welches am Trager des zu Beweisenden haftet, das durch das Abgrenzende des zu Beweisenden bestimmt ist, nicht ab und es grenzt die Gegenteiligkeit eines Nichtvorhandenseins ab, welches am Trager des Grundes haftet, der durch das Abgrenzende des Grundes bestimmt ist. Daher trifft es nicht zu, dass die Definition zu weit ist. Auf diese Weise ergibt sich als Sinn der Definition Folgendes: Wenn in der Allgemeinheit der durch eine Art des Bestimmens abgegrenzten Gegenteiligkeit eines volligen Nichtvorhandenseins, welches mit dem Beweisenden den gleichen Trager hat, das Abgegrenztsein durch das Nichtabgrenzende der durch diese Verknupfung abgegrenzten Gegenteiligkeit eines Nicht vorhandenseins, welches am Verknupften eines Page #38 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 198 ERICH FRAUWALLNER durch eine bestimmte Beschaffenheit Bestimmten haftet, fehlt, dann ist beim Beweisenden das Vorkommen im gleichen Trager mit dem durch diese Beschaffenheit Bestimmten Umfassung. Einige sagen auch: Wenn in einem Fall von richtigem Grund das das zu Beweisende Abgrenzende die Gegenteiligkeit nicht abgrenzt, dann ist diese Regel anzuwenden." Hier wird noch ein letztes Glied der Definition besprochen, namlich das Nichtvorhandensein. Und zwar erklart Raghunatha, dass beim Nichtvorhandensein zu verlangen ist, dass es einen andern Trager hat als sein Gegenteil. Dagegen wendet sich ein Gegner und behauptet, dass sowohl hier wie in der ursprunglichen Definition Gangesa's diese Bestimmung uberflussig ist. Zu diesem Zwecke zeigt er an zwei Beispielen, dass sich die Definition auch ohne diese Bestimmung als zutreffend bewahrt. Der erste Schluss lautet samyogavan dravyatvat, der zweite samyogavan sattvat. Das zu Beweisende ist die Verbindung, da ja die Bestimmung pratiyogivyadhikaranah fur Schlusse berechnet ist, bei denen das zu Beweisende etwas nicht durchwegs Vorhandenes ist. Zur Prufung der Definition auf ihre Richtigkeit verwendet Raghunatha die erste Variante der Definition des Abgrenzens. Als bedingendes Abgrenzendes wahlt er hier und im Folgenden, wo ihm nicht das Nebeneinander umstandlicher und einfacher Bestimmungen die Unterscheidung ermoglicht, Beschaffenheiten deren Bereich als gleich gross gedacht ist, wie beim Abgrenzenden des zu Beweisenden. Auf diese Weise zeigt er, dass bei der ersten der genannten Schlussfolgerungen das Abgrenzende des zu Beweisenden sich nicht als Abgrenzendes der Gegenteiligkeit erweist, dass somit der Schluss richtig ist, wahrend es bei der zweiten der Definition nach Abgrenzendes der Gegenteiligkeit und der Schluss daher falsch ist. Demnach genugt die gegebene Definition, um die Richtigkeit und Falschheit von Schlussen festzustellen, auch ohne dass sie die Bestimmung pratiyogivyadhikaranah enthalt. In seiner Erwiderung stutzt sich Raghunatha auf die Ansicht, welche er bei der Besprechung des Wortes pratiyogyasamanadhikaranah im Sidhantalaksanaprakaranam ($ 5b) den Neueren (navinah) zugeschrieben hat, wonach diese Bestimmung notwendig ist, weil bei ortlicher Umfassung neben jedem Vorhandensein sein Nichtvorhandensein zu einer anderen Zeit, und bei zeitlicher Umfassung sein Nichtvorhandensein an einem andern Ort moglich ist. Bleibt nun diese Bestimmung weg, so ist bei fehlgehenden Schlussen auch dort, wo sie zutreffen, ein Nichtvorhandensein des zu Beweisenden zu anderer Zeit oder an anderem Ort gegeben und sie waren definitionsgemass falsch, so dass sich auch dort, wo sie nicht zutreffen, aus dem Nichtvorhandensein des zu Beweisenden keine sicheren Folgerungen ziehen lassen. Page #39 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 199 Raghunatha Siromani So weit halt Raghunatha an der zuerst ausgesprochenen Ansicht fest, dass die Bestimmung pratiyogivyadhikaranah in der Definition notwendig ist. Nun lasst er sie plotzlich fallen und tragt eine andere Ansicht vor (SS 6a). Wenn man, so sagt er, bei beiden in den Definitionen genannten Gegenteiligkeiten verlangt, dass sie durch die gleiche Verknupfung abgegrenzt sind, oder dass sie ganz allgemein durch eine Art des Bestimmens abgegrenzt sind, dann kann die umstrittene Bestimmung auch wegbleiben. Wie sich die Gleichheit der Verknupfung auswirkt, fuhrt er nicht weiter aus, sondern zeigt zunachst nur, wie die Anwendung der bisher gewonnenen Bestimmungen des Abgrenzens das Ausscheiden falscher Schlussfolgerungen ermoglicht, so dass sie nicht unter die Definition fallen. In den Mittelpunkt stellt er dabei das bedingende Abgrenzende, fur das er im Sinne des oben Gesagten verschiedene Formulierungen vorschlagt. Grenzt dieses die Gegenteiligkeit eines mit dem zu Beweisenden im gleichen Trager vereinigten Nichtvorhandenseins nicht ab, - diese Bestimmung ist der zweite Variante der Definition des Abgrenzens entnommen, und grenzt es die Gegenteiligkeit eines mit dem Grund im gleichen Trager vereinigten Nichtvorhandenseins ab, dann besteht das Abgrenzen zurecht und die Schlussfolgerung ist falsch. Und nun gibt er zum Abschluss nochmals eine neue Formulierung der Definition der Umfassung, wobei er auch die Ergebnisse dieses Prakaranam mitverwendet. Zu ihrem Verstandnis gehen wir am besten wieder von der Definition aus, die er am Ende des Siddhantalaksanaprakaranam (SS 13a) gegeben hat. Vorhin (SS 5) haben wir bereits gesehen, dass er in den Gliedern hetumannisthabhava pratiyogitasamanye yatsambandhavacchinnatvayaddharmavacchinnatvobhayabhavah den Ausdruck yaddharmavacchinnatvam der Definition des Abgrenzens entsprechend durch svavisistasambandhinisthabhavapratiyogitanavacchedakavacchedyatvam ersetzt. Das erscheint hier in der Form yaddharmavisistasambandhinisthabhava pratiyogitanavacchedakavacchedyatvam sadhanasamanadhikaranatyantabhavapratiyogitasamanye nasti. Damit ist aber eine Gleichordnung der Bestimmung yatsambandhavacchinnatvam unmoglich geworden. Er stellt daher diese Bestimmung in der Form eines Attributs der Gegenteiligkeit, und zwar bei beiden Gegenteiligkeiten, an den Anfang der Komposita. Und schliesslich ersetzt er, dem am Anfang dieses Abschnitts Gesagten entsprechend, sambandhah durch visesanatavisesah. So stellt sich diese Definition als folgerechter Abschluss einer Entwicklung dar, die sich im Anschluss an die Besprechung der Definition Gangesa's ergeben hat, und die mit der Einarbeitung der Definition des Abgrenzens ihren Abschluss gefunden hat. Was noch weiter folgt, ist fur uns ohne besondere Bedeutung und wir Page #40 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 200 ERICH FRAUWALLNER brauchen daher nicht naher darauf eingehen. Zunachst erwahnt Raghunatha nur noch im Anschluss an seine Definition eine fremde Meinung. Das Weitere ist eine Art Nachtrag und behandelt die Frage der umstandlichen Bestimmungen. Damit ist unsere Besprechung der Darstellung Raghunatha's beendet und wir konnen daran gehen, das Ergebnis zusammenzufassen. Es ist auf den ersten Blick klar, dass seine Darstellung sich von der seiner Vorganger wesentlich unterscheidet. Es gilt daher festzustellen, worin dieser Unterschied besteht. Zu diesem Zwecke wollen wir zuerst die Abschnitte vergleichen, bei denen er sich an seine Vorganger anschliesst. Ein solcher Abschnitt findet sich in der Besprechung des Wortes pratiyogyasamanadhikaranah, und zwar in dem Teil, welcher die Lehre der,Kenner der Uberlieferung (sampradayavidah) enthalt (SS 5a).. Vergleichen wir ihn mit den entsprechenden Abschnitten bei Yajnapati (SS 3), Jayadeva (SS 6), Rucidatta (5), Pragalbha (SS 3) und Vasudeva (SS 2), so konnen wir sagen, dass er im Kern nichts Neues enthalt. Die Darstellung ist dabei nicht glucklich. Sie setzt mit dem ein, was bei Yajnapati usw. bereits Ergebnis ist, bringt sofort einen spaten Einwand, zu dessen Verstandnis daher die Voraussetzungen fehlen. Die grundlegende Problematik bleibt unklar. Nicht besser wirkt seine Besprechung des atyantabhavah (SS 7). Er beginnt mit etwas Nebensachlichem, der Auffassung dieses Nichtvorhandenseins als gegenseitiges Nichtvorhandensein, was erst bei Pragalbha (SS 4) und Vasudeva (SS 4) am Rande erscheint. Vom Hauptproblem, dessen grundlegende Behandlung Jayadeva (SS 8) gegeben hatte, namlich dem Versuch, das vorherige Nichtvorhandensein und das Nichtvorhandensein durch Zerfall in die Definition miteinzubeziehen, bespricht er nur die Frage des Nebeneinanderbestehens von volligem Nichtvorhandensein und Nichtvorhandensein durch Zerfall. Den Abschluss bilden einige zusammenhanglos hingeworfene Bemerkungen gegen den aus der Definition des samsargabhavah abgeleiteten Vorwurf des circulus vitiosus. Raghunatha's Darstellung ist also hier wie dort fluchtig und unzulanglich. Auch was er nachtraglich (SS 14b) uber das Nichtvorhandensein sagt, hilft nicht daruber hinweg. Denn dabei handelt es sich ebenso wie bei dem, was er an der gleichen Stelle (SS 14a) uber pratiyogitvam und samanadhikaranyam sagt, um kurze Bemerkungen ohne weitere Begrundung. Auch die Frage der Zweiheit (ubhayatvam) behandelt er, wo er darauf zu sprechen kommt (SS 6a), nur fluchtig und am Rande. Was er erwahnt ist nur die Ansicht Vasudeva's und seine Ablehnung grundet sich auf die bequeme Berufung auf die Wahrnehmung. Alles das spricht dafur, dass Raghunatha an allen diesen Fragen kein Page #41 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 201 Interesse hatte. Er geht darauf ein, weil er es nicht vermeiden konnte, aber ohne sich weiter darein zu vertiefen. Was ist es dann aber, dem sein Interesse galt? Um diese Frage zu beantworten, betrachten wir am besten seine Behandlung der Verknupfung (sambandhah) ($ 11-13). Das Erste, was hier auffallt, ist schon der Umfang dieses Abschnittes, der mehr als ein Drittel des ganzen Siddhantalaksanaprakaranam umfasst. Dabei wird nach dem Wesen der Verknupfung uberhaupt nicht gefragt. Wahrend Jayadeva (SS 4), Rucidatta ($ 6) und Vasudeva ($ 6), wenn auch in einem andern Zusammenhang, darauf zu sprechen kommen, ist Raghunatha zwar, wie eine fluchtige Bemerkung zeigt ($ 14a), mit der Problematik vertraut, aber er geht nicht darauf ein. Was ihn beschaftigt ist etwas anderes. Jayadeva (8 7) und Rucidatta ($ 8) hatten nur die Verknupfung des am Trager des Grundes haftenden Nichtvorhandenseins im Verhaltnis zur Verknupfung des zu Beweisenden zur Sprache gebracht. Ahnlich hat auch Raghunatha schon an einer fruheren Stelle ($ 8) von der Verknupfung des mit dem Nicht vorhandensein im gleichen Trager vereinigten Gegenteils gesprochen. Nun greift er die Frage systematisch auf und fragt, wo uberhaupt eine Verknupfung in Betracht kommt. Dabei unterscheidet er drei Falle, die Verknupfung des Grundes mit seinem Trager, die Verknupfung des zu Beweisenden und die Verknupfung des Gegenteils des Nichtvorhandenseins, und verbreitet sich im Anschluss daran ausfuhrlich uber alles, was damit zusammenhangt. Was ihn an der Verknupfung interessiert, ist also nicht das Wesen dieses Begriffes, sondern seine Verwendung. Diese Richtung seines Interesses zeigt sich immer wieder bei den verschiedensten Dingen. So untersucht er immer wieder, wie sich Definitionen in allen ihren Gliedern auf schwierige Sonderfalle anwenden lassen. Solche liegen vorbei umstandlichen Bestimmungen (guravo dharmah), wenn diese den gleichen Bedingungen unterliegen wie die einfachen, bei genauer bestimmten (visistah) Beschaffenheiten, von denen er behauptet, dass sie von den nicht bestimmten nicht verschieden sind (anatiriktah), bei Zwetheiten und ihrem Nichtvorhandensein. Bei seinen Vorgangern werden solche Falle nur vereinzelt erwahnt. Bei ihm kommen sie mit eintoniger Regelmassigkeit immer wieder zur Sprache. Ahnlich steht es mit den zahlreichen Beispielen, die er immer wieder bringt. Auch dabei handelt es sich um die Anwendung der Definitionen auf die verschiedensten, oft absonderlichsten Falle. Auch seine Vorganger hatten Beispiele gebracht, soweit es der Gang der Darstellung erforderte. Aber Raghunatha hauft sie und bringt oft mehrere neben einander, wobei die Kommentatoren behaupten, dass immer das folgende einem Einwand begegnen soll, der gegen das vorhergehende gerichtet war. Und dafur findet sich bei seinen Vorgangern nichts Vergleichbares.. Page #42 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 202 ERICH FRAUWALLNER Im gleichen Sinne ist es zu beurteilen, wenn sich Raghunatha gelegentlich darin gefallt, die verschiedensten Moglichkeiten aufzustellen und auszumalen, selbst wenn es sich um Falle handelt, an die in Wirklichkeit niemand denkt. Ich erinnere beispielshalber an die drei Falle, die er beim Abgrenzen der Gegenteiligkeit unterscheidet (SS 9c). Es bestatigt sich also, dass Raghunatha an den sachlichen Problemen, die seine Vorganger beschaftigten, kein Interesse hat. Er begnugt sich mit den einmal gegebenen Begriffen und Lehrsatzen. Die Hauptsache ist fur ihn ihre Anwendung? Charakteristisch fur ihn, und zwar im gleichen Sinne, ist sein Handhaben der Definitionen. Wenn er bei einem der von ihm herangezogenen Sonderfalle auf Schwierigkeiten stosst, sucht er dem zu bogegnen, indem er die vorhandene Definition umformt oder eine neue aufstellt. Nehmen wir als Beispiel seine Behandlung des Abgrenzenden (avacchedakam) ($ 3-6). Alle alteren Definitionen erklart er fur unzulanglich, weil sie auf einen von ihm ausgeklugelten komplizierten Sonderfall nicht zutreffen, in dem neben dem einfachen Abzugrenzenden ein gleichwertiges mit der gleichen Ausdehnung steht, neben Feuer im allgemeinen die Zweiheit von Grasfeuer und Nichtgrasfeuer. Da hilft er sich mit der fragwurdigen Annahme zweier Abgrenzender, baut darauf zwei Definitionen, bespricht sie in ihren Gliedern nach dem Muster der grundlegenden Definition der Umfassung und arbeitet schliesslich eine dieser Definitionen in die Definition der Umfassung ein. Ein anderes Beispiel fur sein Formen und Umformen von Definitionen bietet der Abschluss seiner Besprechung der Verknupfung (SS 12). Den Ausgangspunkt bildet der absonderliche Schluss, bei dem man aus der Grosszeit (mahakalah) auf das Vorhandensein eines Dinges schliesst. Da gibt es namlich, wenn das zu Beweisende etwas nicht durchwegs Vorhandenes ist, kein Nichtvorhandensein, das nicht mit seinem Gegenteil im gleichen Trager vereinigt ist, so wie es in der Definition Gangesa's genannt wird. Das ist naturlich im Grunde genommen gleichgultig. Denn die Definition will nur sagen, dass kein solches Nichtvorhandensein im Trager des Grundes vorkommen darf. Wenn es uberhaupt keines gibt, nur umso besser. Aber Raghunatha lasst alle Kunststucke spielen, um ein solches Nichtvorhandensein festzustellen und eine Form der Definition zu finden, in die er es einfugen kann. Dabei uberlasst er sich so der 1 Ich habe dabei nur die Anumanadidhitih im Auge, denn sie ist das Werk, welches die spatere Entwicklung bestimmte und der Schule Raghunatha's ihr charakteristisches Geprage gab. Welche Rolle beispielshalber das Padarthatattvanirupanam in seinem Denken spielte, lasst sich vorlaufig nicht sagen. Dazu mussten erst alle seine Werke veroffentlicht sein. Dann wird sich vielleicht von seinem Werden und seiner Entwicklung reden lassen. Die bis zum Uberdruss wiederholten Pandit-Marchen helfen dazu gar nichts. Page #43 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 203 Freude am Definieren und Uberprufen der Definitionen, dass er den Grundgedanken, von dem er ausgegangen ist, daruber fast vergisst. Wie sehr ihm das Formen von Definitionen, also das rein Formale die Hauptsache geworden ist, zeigt wieder besonders deutlich der Abschnitt uber die Verknupfung (SS 11). Nachdem er dort die verschiedenen Falle genannt hat, in denen eine Verknupfung vorkommt, schlagt er vor, in der Definition statt von einem Trager der Beschaffenheiten (adhikaranam) von einem Verknupften (sambandhi) zu sprechen. Das hat folgenden Sinn. Seit Gangesa hatte man zwei Formen der Definition der Umfassung unterschieden, von denen eine mit dem Begriff des volligen Nichtvorhandenseins, die andere mit dem des gegenseitigen Nichtvorhandenseins arbeitet. Bei der einen werden namlich Grund und Folge als Beschaffenheiten eines Tragers aufgefasst, wie Rauch und Feuer. Bei der andern betrachtet man sie als Erscheinungsformen des betreffenden Dinges, das als rauchig und feurig erscheint. Spricht man nun von einem Trager, so ist das nur auf die erste Auffassung anwendbar. Spricht man dagegen von etwas Verknupftem, so trifft das auf beide Falle zu. Damit glaubt Raghunatha eine Formulierung gefunden zu haben, welche die alte Zweiheit der Definitionen uberflussig macht, und fuhrt dies an den verschiedensten Beispielen aus. Und wahrend er sonst bei den schwierigsten Problemen sich auf knappe Andeutungen beschrankt, wird er hier geradezu gesprachig. Dabei entwickelt er im Formen und Umformen der Definitionen eine staunenswerte Gewandtheit. Teilweise hilft ihm dabei der ubersteigerte Realismus des spaten Nayanyayah, den er von Vasudeva ubernimmt und weiterbildet, wie beispielsweise seine Behandlung des Vorkommens (vrttitvam) zeigt ($ 4 und 9 a). So kann er dann etwa in SS 13 in der ersten von ihm aufgestellten Definition die Verknupfung (sambandhah) zum Trager der entscheidenden Bestimmungen machen. Allerdings werden seine Begriffsgebaude stets komplizierter, und wahrend bei seinen Vorgangern immer noch die klare Anschaulichkeit des alten Vaisesikam herrscht, werden seine Konstruktionen immer unvorstellbarer und oft nur mehr ein kunstvolles Wortgefuge. Alles das hat bei seinen Vorgangern nichts Vergleichbares. Nur bei Jayadeva findet sich einmal ein Versuch, die Definition Gangesa's umzuformen ($ 8b), und einmal auch bei einem von ihm bekampften Gegner ( 3a). Wir konnen somit als Ergebnis unserer Betrachtung des Siddhantalaksanaprakaranam zusammenfassend sagen, dass bei Raghunatha eindeutig das formale Interesse uberwiegt. Das Sachliche tritt dem gegenuber ganz in den Hintergrund. Die Hauptsache ist fur ihn die Anwendung der uberkommenen Begriffe auf die verschiedensten, auch die schwierigsten und absonderlichsten Falle und das Formen passender Page #44 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 204 ERICH FRAUWALLNER Definitionen. Und dieses Ergebnis erganzt und bestatigt den Eindruck, den wir bei den zuerst besprochenen Abschnitten erhalten haben. Diese Art, die Dinge zu behandeln, scheint nun den Ruhm Raghunatha's begrundet zu haben. Sie war in dieser Form etwas vollkommen Neues. Und seine Phantasie im Ersinnen aller nur denkbaren Sonderfalle und seine blendende Geschicklichkeit im Formen von Definitionen hat sicher ihren Eindruck nicht verfehlt. Sein Beispiel fand daher Nachahmung und er wurde dadurch zum Begrunder der in Bengalen herrschenden Schule des Navyanyayah. Zur Eigenart Raghunatha's gehort aber auch noch anderes weniger Erfreuliches. Er strebt in seiner Darstellung nach einer gesuchten Kurze des Ausdrucks und freut sich an knappster Formulierung. So arbeitet er z. B. gern verschiedene Definitionen ineinander, um die gleichen Worter nicht wiederholen zu mussen. Ich verweise etwa auf die drei Definitionen Cakravarti's im Vyadhikaranadharmavacchinnabhavaprakaranam ($ 4). Es ist aber nicht nur Kurze, nach der er strebt. Oft ist der Ausdruck absichtlich unbestimmt und dunkel gehalten. Warum verwendet er beispielshalber am Anfang von SS 13a das unbestimmte svarupasambandhah, wo sich alle Kommentatoren einig sind, dass kalikavisesanata gemeint ist? Bei den Definitionen des Abgrenzenden $ 4 muss der Leser erraten, was mit svam und tat gemeint ist. Uberhaupt setzt er gern an Stelle eines bestimmtes Wortes ein vieldeutiges Pronomen. Stellen wie $ 9 im Siddhantalaksanaprakaranam bereiten zunachst nur Schwierigkeiten wegen der Unklarheit des Ausdrucks. Und ich mochte sagen, dass ein grosser Teil der Schwierigkeiten beim Studium Raghunatha's nur darauf beruht, dass an sich einfache Gedanken in dunkler Form ausgedruckt sind. Auffallend ist seine ubertriebene Kurze in der Polemik, bei der er sich oft auf hingeworfene kurze Andeutungen beschrankt. Allerdings eine nicht klar ausgesprochene Behauptung ist schwer zu widerlegen. Bedenklich scheint auch seine Dunkelheit des Ausdrucks, wo es sich um sachlich Schwieriges handelt. Bedenkt man namlich, dass Raghunatha, im Gegensatz zu seinen Vorgangern, es vermeidet, irgendetwas offen als seine Ansicht zu bezeichnen, dann drangt sich das Gefuhl auf, dass er sich absichtlich ins Dunkel zuruckzieht, wenn die Sache schwierig wird und er sich nicht sicher fuhlt. Immerhin durfte seine Dunkelheit auch zu dem Ansehen beigetragen haben, das er sich erworben hat. Denn man verwechselt leicht Dunkelheit mit Tiefsinn. Damit sind wir am Ende unserer Betrachtungen angelangt und konnen dazu ubergehen, die Ergebnisse zusammenzufassen und die Folgerungen daraus zu ziehen. Es hat sich gezeigt, dass sich Raghunatha in der Auffassung und Behandlung des Stoffes grundlegend von seinen Vo Page #45 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha siromani 205 gangern unterscheidet. Und da sein Vorbild fur seine ganze Schule massgebend war, konnen wir von zwei Abschnitten in der Entwicklung des Navyanyayah sprechen. Der eine umfasst seine Vorganger von Yajnapati bis Vasudeva, der andere Raghunatha und seine Schule. Und da die massgebenden Werke bei beiden Kommentare und Subkommentare zu Gangesa sind, mochte ich, solange wir die Entwicklung des Navyanyayah nicht in allen Verzweigungen uberblicken, von alteren und jungeren Kommentatoren sprechen. Fur die altere Gruppe ist das sachliche Interesse charakteristisch. Man bemuht sich festzustellen, welche realen Dinge den im Navyanyayah verwendeten Begriffen zugrunde liegen. Bei der jungeren Gruppe uberwiegt das formale Interesse an der Anwendung dieser Begriffe und am Formen entsprechender Definitionen. Daraus ergeben sich aber wichtige Folgerungen und wir konnen sagen, dass ein Studium des Navyanyayah, das sich ausschliesslich auf die Werke * Raghunatha's und seiner Schule stutzt, notwendig luckenhaft bleiben muss. Nun konnte man behaupten, dass dasjenige, was dann unbekannt bleibt, fur die Erkenntnis des Navyanyayah nicht wesentlich ist. Aber dann ware die Frage zu stellen, was das Wesen des Navyanyayah ausmacht. Und diese Frage ist meiner Ansicht nach folgendermassen zu beantworten. Vergleicht man die Art, wie der Navyanyayah in der Lehre von der Schlussfolgerung die Dinge auffasst, - und die Lehre von der Schlussfolgerung ist es, die ihm das charakteristische Geprage gibt, - so zeigt sich gegenuber dem alteren Nyayah folgender Unterschied. Der Nyayah war immer realistisch, d. h. fur ihn hat es die Schlussfolgerung nicht mit Begriffen zu tun, sondern mit realen Dingen und ihrem Verhaltnis zu einander. Aber wahrend der altere Nyayah dies stillschweigend voraussetzt, ohne naher darauf einzugehen, sucht der Navyanyayah sich von diesen Dingen und ihrem Verhaltnis ein klares Bild zu gestalten und bemuht sich, es auch in seinen Definitionen zum Ausdruck zu bringen. Man hatte beispielshalber immer die Anschauung vertreten, dass es die Schlussfolgerung mit den Eigenschaften (dharmah) eines Eigenschaftstragers (dharmi) zu tun hat. Nun bringt man dies klar zum Ausdruck und spricht ausdrucklich von einem Trager (adhikaranam). Das Verhaltnis von Grund und Folge heisst nun Vorkommen im gleichen Trager (samanadhikaranyam). Damit gewinnen aber die Dinge ein neues Aussehen und es ergibt sich eine Fulle neuer Gesichtspunkte und neuer Begriffe. Das Fehlen der Folge wird als ein Nichtvorhandensein aufgefasst, das am Trager haftet, und seine Art wird genauer bestimmt. Infolge der klaren Unterscheidung zwischen Trager und Beschaffen Page #46 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 206 ERICH FRAUWALLNER heiten wird man sich bewusst, dass man auch die Verknupfung zwischen beiden berucksichtigen muss, usw. usw. Damit ist aber bereits die anfangs gestellte Frage beantwortet. Denn sobald man sich das Wesen des Navyanyayah in dieser Weise vergegenwartigt, ist es klar, dass die Bemuhungen der alteren Kommentatoren, die realen Grundlagen der der Schlussfolgerung dienenden Begriffe festzustellen, etwas sind, was zum innersten Kern des Navyanyayah gehort und was auf keinen Fall beiseite bleiben darf. Ubrigens ist selbst Raghunatha ohne Kenntnis seiner Vorganger nicht wirklich zu verstehen. Denn die von uns gebrachten Beispiele haben deutlich gezeigt, dass uberall dort, wo er sich mit alteren Lehren auseinandersetzt, seine Angaben luckenhaft und oft geradezu irrefuhrend sind. Alle diese Abschnitte seines Werkes konnen daher nur dann richtig verstanden und beurteilt werden, wenn man die Vorbilder kennt, gegen die sich seine Angriffe richten. Nun konnte man wieder einwenden, dass alles das uberflussig ist, weil ja doch alles Altere durch die spatere Entwicklung uberholt und uberflussig gemacht worden ist. Dann soll man aber eine selbstandige Darstellung des Navyanyayah nach seinem letzten Stand geben und sich nicht auf Texte stutzen, fur deren richtiges Verstandnis die Voraussetzungen fehlen. Und es musste eine eingehende grundliche Darstellung sein und nicht bloss eine fluchtige Skizze, wie sie MAHESA CHANDRA und SAILESWAR SEN geliefert haben. Ausserdem mag dergleichen vielleicht dem reinen Logiker genugen. Wer philosophisch und philosophiegeschichtlich interessiert ist, wird immer nach den grundlegenden Anschauungen fragen, auf die sich das System grundet. Und um diese richtig zu verstehen und zu beurteilen, ist es unerlasslich, auf die Werke der Manner zuruckzugreifen, die sie geschaffen haben. Das ist aber nicht erst Raghunatha und seine Schule. Damit ergeben sich aber fur die wissenschaftliche Erforschung des Navyanyayah eine Fulle von Aufgaben. Vor allem mussen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, durch die Veroffentlichung der wichtigsten Texte. Es gehort zu den Grotesken auf diesem Gebiet, dass das Grundwerk des Systems, der Tattvacintamanih Gangesa's, in keiner brauchbaren Ausgabe vorliegt. Die einzige vollstandige Ausgabe der Bibliotheca Indica ist langst vergriffen und sie verdient keinen Neudruck. Denn der masslos breite Kommentar Mathuranatha's benutzt den Text Gangesa's nur, um daran die Lehren der Schule Raghunatha's vorzufuhren. Fur das Verstandnis Gangesa's selbst ist er so gut wie wertlos. Ausserdem ist ein wirkliches Studium philosophischer Werke - und das gilt nicht nur fur den Navyanyayah, - nur dann moglich, wenn ubersichtliche Texte vorliegen, die es erlauben, sich ungestort Page #47 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Raghunatha Siromani 207 auf den Inhalt zu konzentrieren, und bei denen man nicht bestandig blattern muss, um die zweite Halfte eines Satzes zu finden. Man stelle sich vor, die Werke des Aristoteles lagen nur in Ausgaben mit samtlichen Kommentaren vor, bei denen jede Seite nur wenige Zeilen des Grundtextes enthalt! Fast noch schlechter steht es mit Raghunatha. Von seinen Werken ist nur ein Teil veroffentlicht und bei den Ausgaben seines Hauptwerkes, der Anumanadidhitih, sind wie beim Tattvacintamanih die Kommentare die Hauptsache und nicht der Grundtext. Dann ware dringend notwendig die Veroffentlichung der wichtigsten Werke der Vorganger Raghunatha's. Wenn man beispielsweise an die mustergultige Herausgebertatigkeit der Jaina denkt, musste man glauben, dass Ahnliches auch auf dem Gebiet des Navyanyayah moglich ist. Und die im Westen so haufige Unsitte, seine wissenschaftliche Existenz auf zuruckgehaltenes Material aufzubauen, hat in Indien noch nicht um sich gegriffen. Also ist auch in dieser Hinsicht kein Hindernis zu befurchten. Die nachste Aufgabe ware die Abfassung von Kommentaren. Solche sind bei Werken notwendig, die selbst nicht alles enthalten, was zu zu ihrem Verstandnis notwendig ist. So gibt Gangesa die Fulle des Stoffes in so gedrangter Form, dass eine Erganzung notwendig ist. Und dafur findet sich das Material vor allem in den Werken seines Sohnes Vardhamana und in Werken seiner Vorganger, soweit sie erhalten sind. Besonders Manikantha ist hier wichtig. Bei Raghunatha kommt es, um ihn selbst zu verstehen, nicht auf das an, wie spatere Kommentatoren seine Gedanken weiter ausgesponnen haben. Hier musste man auf Werke zuruckgreifen, in denen noch lebendige Tradition erhalten ist. Leider gilt dies selbst fur den altesten der veroffentlichten Kommentare, den des Krsnadasa, nur mehr in beschranktem Masse. Das zeigt schon seine mehrfach geausserte Unsicherheit uber den Wortlaut des Textes. Neben Raghunatha wurde vor allem Jayadeva einen Kommentar verdienen. Sind so die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dann kann man mit Erfolg versuchen, den einzelnen Problemen nachzugehen, und zwar nicht, wie es haufig geschieht, mit willkurlich zusammengerafftem Material aus den verschiedensten Autoren der verschiedensten Zeiten, sondern indem man sorgfaltig die Entwicklung der Gedanken bei den bedeutendsten Vertretern des Systems verfolgt. So wird es allmahlich moglich sein, zu einer wirklichen Kenntnis des Navyanyayah zu gelangen. Zum Abschluss mochte ich noch wiederholen, was ich am Anfang dieser Arbeit gesagt habe: Ich wollte vor allem Anregungen geben. Ich musste mich dabei begnugen, bei den vorgelegten Texten den Gedankengang aufzuzeigen und die Grundbegriffe klarzustellen. Wer sie Page #48 -------------------------------------------------------------------------- ________________ 208 ERICH FRAUWALLNER aber aufmerksam liest, wird auf Schritt und Tritt auf Probleme stossen, die locken, sie weiter zu verfolgen. Das muss ich andern uberlassen, die auf dieses Arbeitsgebiet mehr Zeit verwenden konnen, als mir zur Verfugung stand. Aber ich werde mich freuen, wenn meine Anregungen auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Und so schliesse ich mit den Worten, die ein Meister der klassischen Philologie in einem seiner bekanntesten Werke niederschrieb: ,,Moge man uber ein Menschenalter die Durftigkeit dieser Skizze belacheln konnen."