________________ Versenkungspraxis und erlosende Erfahrung in der Sravakabhumi 85 Naturlich kann nicht mit Sicherheit behauptet werden, dass diese Erfahrung des Verschwundenseins aller Erscheinungs- und Vorstellungsbilder, insbesondere die der Schilderung der SrBh zugrundeliegende, als Erfahrung mit der mahayanistischen, als heilskonstitutiv gewerteten Erfahrung einer transphanomenalen Wirklichkeit tatsachlich identisch ist. Aber ausgeschlossen werden kann das wohl auch nicht. In diesem Falle wurde die SrBh, wenn sie diese Erfahrung als blosse Vorstufe der erlosenden Erkenntnis interpretiert, ihren Transzendenzerfahrungscharakter verkannt (oder gar, aus dogmatischen Grunden, mutwillig geleugnet) haben. Aber man konnte naturlich auch das Umgekehrte erwagen : dass die Mahayanisten einen in der Versenkung erzielbaren Zustand vollkommener ,Geistesruhe zu Unrecht als eine Erfahrung der eigentlichen Wirklichkeit, als eine echte Transzendenzerfahrung, gedeutet haben. Die Sr Bh unterstellt genau dies. Es scheint somit, dass uns schon die buddhistischen Texte selbst mit der vielleicht unlosbaren Problematik des theoretischen, metaphysischen Aussagewertes mystischer Erfahrung konfrontieren, einer Problematik, die auch durch die subjektive Uberzeugungskraft der jeweiligen Erfahrung nicht unbedingt ausgeraumt wird. Damit ist aber keineswegs der spirituelle Wert, die spirituelle Wirksamkeit einer solchen Erfahrung und ihres Selbstverstandnisses aufgehoben und somit auch ihre heilskonstitutive Funktion nicht unbedingt ausgeschlossen, am wenigsten in der buddhistischen Tradition mit ihrem prononcierten Primat des Spirituell-Praktischen und Moralisch-Ethischen.