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________________ A. WEZLER sind es eben keine Zitate im Sinne von wörtlich angeführten Stellen aus einem Werk" bzw. von wörtlich angeführten Äußerungen einer anderen Person". Gewiß, man kann auch dem Sinne nach zitieren", aber es ist entschieden besser, solche Wiedergaben von Äußerungen der Kategorie Referat" oder „,Report" zuzuweisen. Und wörtliche Rede in einem Text- und nichts anderes sind die einzelnen Elemente der,Polemiken' in literarischer Hinsicht" fällt nicht automatisch unter den Begriff Zitat. Um bei den literarischen Gegebenheiten zu bleiben: Im Text des AS wird nicht, etwa durch eine Rahmenerzählung o.ä., fingiert, daß es sich um echte Diskussionen handelt. Schon deshalb besteht von vornherein die Vermutung, daß,Polemik im AS nicht eine Diskussion im Sinne eines Meinungsaustausches" zwischen anwesenden und selbst redenden Personen ist, sondern die von einer anderen Person stammende Darstellung bestimmter Ansichten der Einzelverfasser", um an letzterem Ausdruck zunächst einmal noch festzuhalten. Man erwartet also gerade „Referate" und nicht „Zitate" - und wird in dieser Hinsicht ja auch ganz und gar nicht enttäuscht". Mit Bezug auf ein Referat" aber ist es angezeigt zu prüfen, nicht ob es echt" ist, sondern ob es in dem Sinne zutrifft, daß es die Meinung der Person, der diese zugeschrieben wird, adäquat wiedergibt, ob diese Person diese (oder eine naheverwandte) Meinung wirklich vertritt bzw. vertreten hat, und schließlich, ob es diese Person wirklich gibt oder gegeben hat. Angesichts der literarischen Gestaltung der , Polemiken' empfiehlt es sich darüber hinaus, den Begriff Meinung" dahingehend einzuschränken, daß die Zurückweisung der allfälligen zuvor angeführten Meinung (durch ein na und nachfolgende Begründung) nicht mit eingeschlossen ist, sondern nur die Darstellung der Position, die ein „Einzelverfasser" hinsichtlich des im Zusammenhang des AS 112 "Vgl. auch meinen Aufsatz Studien zum Dvadasaranayacakra des Svetambara Mallavädin: I. Der sarvasarvatmakatvavada". In: Studien zum Jainismus und Buddhismus. Gedenkschrift für Ludwig Alsdorf, hrsg. v. K. BRUHN u. A. WEZLER, Wiesbaden 1981, S. 381 ff. Wie durch die Verwendung von iti jeweils unmittelbar vor dem Eigennamen und am Ende der darauf folgenden Ausführungen deutlich wird. Dieser Begriff ließe sich ja zur Not so verstehen, daß er das abdecken würde, was z. B. AS 1.8 formal und inhaltlich darstellt. Das iti (vgl. Anm. 38) wäre also zu explizieren durch vertritt (dem Sinne nach) die Ansicht/ist (dem Sinne nach) der Meinung". Über Form und Charakter jeweils in Rede stehenden Problems (in 1.8 z. B. amatyotpatti) vertritt, wohl einschließlich der dafür von ihm gegebenen Begründung in ihrem argumentativen Kern. 113 Um die jeweiligen einzelnen Meinungswiedergaben zu einer Lehrmeinung vereinigen" zu können, müßten ihre Anzahl und Streuung erheblich größer sein, als es im überlieferten Text des AŚ nun einmal der Fall ist; auch ist der Gegenstand, eben der artha in seiner speziellen Bedeutung von (innerweltlichem) Erfolgsziel des Königs", vielleicht von solcher Art, d. h. von solcher thematischer Vielfältigkeit und Selbständigkeit seiner Teile, daß das Einnehmen einer bestimmten Position hinsichtlich einer Frage weder pragmatisch noch logisch eine korrespondierende Position hinsichtlich einer anderen impliziert. Viel wichtiger als die Prüfung der, Polemiken' daraufhin, ob sich die Lehrmeinung" insgesamt des einen oder anderen Einzelverfassers" wie in einem Puzzle durch Zusammensetzung wiedergewinnen läßt, erschiene mir auch der entgegengesetzte Punkt, ob sich nämlich zwei oder mehr Ansichten, die ein und derselben Person beigelegt werden, evtl. wechselseitig ausschließen. Nicht, daß dies dann. schon ein eindeutiger Beweis für Geschichtsklitterung wäre, aber ein Verdachtsmoment würde eine derartige Beobachtung, ließe sie sich machen", schon darstellen! Das Fehlen von unmißverständlichen alten Zeugnissen aus anderen Texten als dem AS selbst ist schon als argumentum e silentio von höchst zweifelhafter Beweiskraft und müßte denn doch auch im Lichte des Befundes der Schulen beurteilt werden. Zu bedenken ist außerdem, daß der, Verlust der gesamten älteren Literatur eines bestimmten Traditionsstranges in Indien, weiß artha hat ja als Vorderglied des Kompositums arthasästra bemerkenswerterweise nicht genau die gleiche Bedeutung wie einer der Begriffe des trivarga, d. h. bezeichnet anders als dharma und kama nicht einen (Lehr-)Gegenstand, der grundsätzlich für jeden Menschen erstrebenswert ist. Oder muß die Möglich. keit in Betracht gezogen werden, daß das arthaśästra, ursprünglich' bzw. in seiner idealen Zweckbestimmung vollständig die Bereiche behandelt hat, die für Menschen aller varnas wichtig sind, um das Ziel des Erwerbs materieller Güter durch ihre jeweilige,berufliche Tätigkeit zu erreichen? Die in diesem Fall sekundäre .Umpolung des arthasästra (in Gestalt seiner einseitigen Ausrichtung auf den König) wäre dann zu verstehen u. a. im Kontext der Königsideologie. Die Diskussion über die Anzahl der vidyas in AS 1.2 ein, Relikt dieses Prozesses? Mir scheint aber, daß dies nicht möglich ist. "WILHELM 1960: 138f.; dort auch Bemerkung zum (argumentum),,ex silentio".
SR No.269588
Book TitleUber Form And Charakter Der Sogenanmtes Polemiken Im Staatslehrbuch Des Kautalya
Original Sutra AuthorN/A
AuthorA Wezler
PublisherA Wezler
Publication Year
Total Pages15
LanguageEnglish
ClassificationArticle
File Size3 MB
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