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DHARMAKĪRTIS SAMBANDHAPARĪKSĀ.
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v. 11. Jeder beliebige (Gegenstand), der zwei Dinge zur Grundlage hat, ist nämlich eine Verbindung. Daneben gibt es kein anderes Merkmal derselben. (Gegner:) Die durch das Vorhandensein und Nichtvorhandensein bestimmte Verknüpfung ist das Verhältnis von Ursache und Wirkung.
v. 12. (Antwort:) Warum sind in diesem Falle nicht die Bestimmungen der Verknüpfung allein das Verhältnis von Ursache und Wirkung? (Gegner:) Wegen ihrer Verschiedenheit. (Antwort:) Handelt es sich hier nicht um ein Wort, das doch von dem abhängig ist, der es verwendet?
v. 13. Wenn man beim Sehen eines (Dinges) etwas sieht, das (früher) nicht gesehen wurde, und wenn man es beim Nichtsehen jenes (Dinges) nicht sieht, dann erkennt man, daß eine Wirkung vorliegt, auch ohne Leute, die es einem mitteilen.
v. 14. Weil außer beim Sehen und Nichtsehen die Vorstellung von einer Wirkung nicht zustande kommt, werden dafür die Worte Wirkung usw. der Einfachheit halber festgesetzt.
v. 15. Wenn das Erkennen der Wirkung eines (Dinges) aus dem Vorhandensein bei dessen Vorhandensein vermittelt wird, so handelt es sich dabei um das Mitteilen des Gegenstandes der Vereinbarung, wie bei dem Erkennen einer Kuh auf Grund der Wamme usw.
v. 16. Das Vorhandensein des (betreffenden) Gegenstandes beim Bevorstehen eines bestimmten Dinges und das Bevorstehen ausschließlich beim Vorhandensein ist als Wesen der Ursache und Wirkung bekannt, und zwar durch sinnliche Wahrnehmung und Nichtwahrnehmung. .
v. 17. Die Vorstellungen, welche nur dies zum wirklichen Gegenstand haben und deren Bereich Ursache und Wirkung ist, zeigen die Dinge scheinbar verbunden, sind also irrig.
v. 18. Was für eine Verbindung kann es bei getrennten (Dingen) geben? Was für ein Verhältnis von Ursache und Wirkung kann es bei ungetrennten (Dingen) geben? Und wieso sollten beim Vorhandensein eines anderen (Dinges), die beiden unverbundenen (Dinge) verbunden sein?