________________
254
GERHARD OBERHAMMER
Nyāya parisuddhiḥ eine sinngemäße Paraphrase, die im wesentlichen dem Original entsprochen haben dürfte: asmin mate vyabhicārajñānavirahe svarūpe sati sāmānādhikaranyam eva vyāptih 2. Verdächtig ist in dieser Formulierung lediglich der Terminus sāmānādhikaranyam, den Srinivāsa öfters zur Interpretation des logischen Nexus verwendet, aber der in keinem der Fragmente Parāśarabhattas belegt ist. Vielmehr spricht dieser nur von sambandhaḥ oder anvayaḥ beziehungsweise, wenn es sich um das Fehlen dieses Nexus handelt, von einem vyabhicāraḥ. Der erste Teil der Definition hingegen dürfte authentisch sein, da er sowohl hinsichtlich des Gedankens wie auch der Formulierung den erhaltenen Fragmenten aus dem Problemkreis des Upādhi entspricht.
Das Charakteristische dieser Definition der Vyāpti ist das Fehlen des Upādhi-Begriffes. Sowohl Udayana, dem Parāśarabhatta in der Upādhi-Lehre stark verpflichtet ist, wie auch Venkatanātha und Meghanādāri, um zwei erhaltene Visiştādvaita-Logiker jener Zeit zu nennen, hatten die Vyāpti mit Hilfe des Upādhi-Begriffes definiert 3. Wenn Parāśarabhatta trotzdem auf den Upādhi-Begriff bei der Definition der Vyāpti verzichtet, muß dies seine Gründe haben. Wenngleich die Fragmente, die vom Werk Parāsarabhattas erhalten sind, keinen Hinweis enthalten, drängen sich zwei solcher Gründe auf: Einmal scheint Parāśarabhatta, wie vielleicht der ganze Visiştādvaita seiner Zeit, hinsichtlich des Vyāpti-Begriffes der Tradition der Mimāmsā zu folgen, die in dieser Frage stehts stärker den Aspekt der Notwendigkeit der Verbindung, denn den mehr formalen Aspekt des Upādhi-Freiseins betont, und zum Zweiten hatte man gegen die Vyāpti- und Upādhi-Definition Udayanas und seiner Schule eingewendet, daß sie den Fehler des anyonyāśrayatvam aufweisen würden. 4
Parāśarabhattas Vyāpti-Definition wird durch ein Versfragment aus dem Tattvaratnākaraḥ, in dem die Frage der Feststellung der Vyāpti erörtert wird, wertvoll ergänzt:
sambandho 'yam sakrdgrāhyaḥ pratītisvarasāt tatha || pratītayo hi svarasād dharmadharmyavadhin viduḥ || 5
2 „Nach dieser Meinung ist die Vyāpti Gemeinsames-Substrat-Haben sofern eine Eigenform gegeben ist, die von der Erkenntnis eines Abweichens (von Grund und Folge) frei ist.“ NP p. 104, 26f.
3 Udayana z. B. ATV, p. 403, 9f.; Venkatanātha NP, p. 102, 3; Meghanādāri Nay.dyum. p. 195, 4.
4 Im Unterschied zu Parāśarabhatta hat zum Beispiel Venkatanātha in seiner Vyāpti-Definition nirupādhikatayā niyataḥ sambandhaḥ den Upādhi-Begriff in die alte Vyāpti-Struktur des niyataḥ sambandhaḥ, wie sie in der Mimāmsă-Tradition zu finden ist, eingearbeitet. Er muß daher auch den Einwand des anyonyasrayatvam entkräften, was er auch tatsächlich NP, p. 110, 5 f. tut.
5.So ist diese Verbindung (=Vyāpti) infolge des Wesens der Erkenntnis in einem einzigen Male festzustellen. Denn die Erkenntnisse erfassen kraft ihres Wesens die Beschaffenheiten, den Eigenschaftsträger und [deren] Grenzen." NP, p. 104, 4f. Die Übersetzung des Kompositums dharmadharmyavadhin folgt in der Deutung dem Kommentar Sriniväsas.