________________ REVIEWS 271 Andere vor dem Vf. gesehen, was festzustellen gewesen ware. Zu S. 73 (Tf. 23): dass alle Figuren der Tafeln 21, 22 und 23 stehend und nicht gehend gedacht sind, ist schon durch die rasch ausgreifende Schrittstellung des Pferdes auf Tf. 23 (Parallele auf Tf. 24) widerlegt. Kap. V. Die Volkerschaften des Persepolis-Reliefs. (S. 95-114) Bekanntlich sind dort 23 Volkerschaften abgebildet. Die beste Konfrontation der bisherigen, sehr divergierenden Ansichten findet sich bei G. Walser, Die Volkerschaften auf dem Relief von Persepolis (=Teheraner Forschungen 2, Berlin 1966). Nur rund die Halfte der Volkerschaften ist als einhellig identifiziert anzusehen. Der Vf. verringert diese Zahl zwar durch Neuzuweisungen (12=Ionier; 15= Areier), ist aber sichtbar bemuht, Hypothesen durch Fakten aus dem Unsicherheitsbereich herauszuheben, sodass seine Vorschlage ernstlich erwogen werden mussen, weil seine Methode gangbar erscheint. Die folgenden vier Kapitel sind sasanidischen Felsreliefs gewidmet und bilden den zweiten Schwerpunkt des Buches. In ihm engagiert sich der Vf. besonders, ohne dass erkennbare echte Ambition und Voraussetzungen miteinander immer Schritt hielten. Hauptanliegen des Vf. ist die Deutung und Identifikation der dargestellten Personen. Er hat zu diesem Zweck folgerichtig und systematisch bestmogliche Aufnahmen zu machen getrachtet und hierin liegt, wie schon eingangs betont, ein bleibendes und echtes Verdienst. Er kennt weiters die Sekundarliteratur gut, und vor allem sind die Angaben der Res gestae divi Saporis, also der Sapur-Inschrift in Naqs-i Rustam eine seiner wesentlichsten Stutzen. Es ist unmoglich, auf alle Argumentationen im Detail einzugehen. Beachtliches und vollig Unannehmbares stehen in dichter Folge nebeneinander. Kap. VI. Die Felsreliefs Ardashirs I. (S. 115-144) Der Vf. veroffentlicht -- gewissermassen als Beitrag zu einem Corpus, das er nicht liefern kann, wobei man sich fragt, ob sich nicht doch ein solches lohne und wirklich heute so schwer zu erstellen sei (was kein Einwand gegen den Vf. ist!) -- samtliche funf Felsreliefs des Reichsgrunders Ardaser I. (224-241). Uber Methoden, Terminologie und Diktion usw. sei am Schluss die Rede. Hier nur einige Notizen: Relief I, S. 119 (zu Tf. 52/53 -- Kampf mit Artaban V.): Der Konig tragt weder Krone noch Mitra, sondern nur die Lockenfrisur, wie sie die Munzen zeigen (R. Gobl, Sasanidische Numismatik, Braunschweig 1968, Tab. I, Av.-Typ V, 3. Krone). Sie wird nur wie im Zugwind des zu Pferd Dahinsturmenden nach hinten weggezogen und deformiert. Der Konig tragt ein Diadem, wofur der Vf. trotz Herzfelds, Erdmanns und des Rez. Arbeiten uber die sasanidische Krone, die immerhin eine recht anerkannte Terminologie geschaffen haben, "Ring" setzt. Ahnlich verfahrt der Vf. mit den auf den Hauben und Haubenkronen von Prinzen und Wurdentragern ublichen Tamgas, die der Vf. (auch spater, bes. Kap. IX) "Wappen" nennt. Der Ausdruck Tamga ist ein zwar spaterer, aber immer noch der treffendste Terminus fur diese Wurden- und Hoheitszeichen vornehmlich der iranischen Volker. Sie kommen zweifelsfrei aus dem nomadischen Bereich, waren ursprunglich Besitzmarken und werden erst uber regierende Clans zu echten Hoheitszeichen. Da der hier eingefuhrte Begriff Schule machen konnte, muss eindrucklich festgestellt werden, dass der Ausdruck "Wappen" bekanntlich der europaischen Heraldik entstammt und auf anderem Hintergrund gepragt ist. Was der Vf. meint, lasst sich nach den strengen Regeln nur als "Schildfigur" bezeichnen, was es im Sasanidischen aber eben nicht ist. Zu S. 127 (Tf. 68): Die Bedenken des Vf. konnen beseitigt werden: wie W. B. Henning im Hb. d. Orientalistik IV/40 nachgewiesen hat, gibt es von Artavazd keine Munzen. Die ihm zugeschriebenen Drachmen sind (BMC pl. 36, 14-15; Petrovicz Tf. 23, 12 u. 15) nach