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W.SCHUBRING:
Die schwereren Strafen heißen cheyu, Kürzung des Mönchsalters, uvathācuno, Verlust desselben und Neuweihe, und drittens wird der Schuldige als pārañciya bezeichnet, was in alter Zeit die bedingungslose Ausstoßung bedeutete. Jetzt ist sie aber zeitlich begrenzt: sumvaccharam jūvu parunciyam kauņam uratthaveijā. Von den zehn Arten der Buße, die in der bekannten Strophe Avassaga-nijj. 19, i genannt sind' - ihre Kenntnis wird in unserem Text vorausgesetzt -, sehen wir uns hiermit an die letzten erinnert, doch ist eine gewisse Verschiebung eingetreten. Unser watthücunu entspricht dem alten müla, dem unmittelbaren Neubeginn des geistlichen Alters, die Stellung als pārañciya mit einer Frist, wie eben mitgeteilt, der alten anavathaya'. Es ist wahrscheinlich, daß, so oft der püranciya im Mahānisiha vorkommt, er so gedacht ist. Denn für die Ausstoßung aus dem Orden hat der Text ein besonderes Wort. Ein Mönch, dem diese gebührt, ist sangha-bujjhu. Entfernt der Lehrer ihn aus seinem Jüngerkreise, so ist er kula-bajjha; muß er den Gaccha verlassen, so wird er gucclu (einmal: gana)-bajjha genannt. Früher war dies die nijjūhaņā.
Es mag hier eingefügt sein, daß zum Eintritt in einen anderen Gaccha die Kenntnis einer Formel notwendig ist. Diese Formel besagt, daß den Mönch keine Aussicht auf Vorteil bestimmt, um die Zulassung in den neuen Gaccha einzukommen. Sie lautet nämlich: opadigah kala-kalantaresum pi aham imassa sisanom va stanigānam (ni" Hss.) rā, »ich nehme nichts entgegen, weder jetzt noch später, von den Jüngern oder Jüngerinnen dieses [Gacchas oder Lehrers).« Die Aufnahme darf nicht daran scheitern, daß der Bewerber diesen Wortlaut --- er heißt eigentümlicherweise siriqūra --- etwa vergessen bat. Vielmehr trifft den Lehrer die schwerste Strafe, der seiner Bitte, sie ihm mitzuteilen, nicht willfahrt; durch seine Weigerung nämlich würde er mitschuldig werden, wenn jener vom Glauben abfallen, Selbstmord begehen oder auch nur in den Laienstand übertreten sollte.
Zwei Strafen sind noch zu nennen, die der hergebrachten Reihe nicht angehören, beide von empfindlicher Wirkung. Für gewisse Vergehen, die nicht ganz leicht sind, wird der Mönch in Verruf erklärt, er ist scanda
IS. Leumann, a. a. 0. S. 1196. * Vgl. hierüber Schubring, Das Kalpa-Sūtra, S. 121.
3 tassa santie nam sirigare nam vimhie (vinhie 7 P) sumane anna-yacchesum pavesam era na labhejja. Da rismita hier keinen Sinu vibt. Düssen wir trotz der merkwürdigen Wortfügung rismrta ansetzen.
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