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W SCHUBRING:
Wer aber das Mönchtum nicht vollständig erfüllen kann, der darf auch nicht erwarten, daß er das höchste Ziel sofort erreicht. Dies ist kraft ihrer Askese den großen Lelirern (titthamkare caunnāni) beschieden, und ihnen muß man nacheifern. Was nun endlich Goyama's Theorie anlangt, so diene ilir die folgende Parabel als Antwort. Eine Schildkröte findet auf der Flucht vor ihren Feinden mit Mühe ein Schlupfloch. Von dort überschaut sie den Lotusteich mit allen seinen Schönheiten: dem Mond, den Blumen und Vögeln des Wassers. Was sie sieht, das hält sie für den Himmel und macht sich auf, ihre Sippschaft zu liolen. Aber als sie zurückkommt, findet sie die Stelle nicht wieder. So wird auch dem Menschen nur einmal das Heil geboten. Er wird seiner nie wieder teilhaftig, wenn er es sich hat entgleiten lassen. - IX. Arya-Str. 390-415. Man sollte auf der Hut sein und die Fülle der möglichen Existenzen bedenken. Diese wird in Vergleichen dargestellt. Der Mensch erkennt nicht, was ihm gut ist, und wie verderblich seine Wünsche und Gelüste sind. In einem Augenblick kann sein Leben dahin sein, darum sollte er die Zeit nützen und mit Ausdauer und Nachdruck sein Heil bedenken. . 7. Cūliyā padhamā (s. S. 28). (1.) Str. 1-5: Sloka. Anknüpfung an Kap. 6. Wer das Wort des Tirthakaras übertritt, kommt in die Hölle. Der Mönch, der die Lehre nicht genau befolgt, erlangt keine Erlösung. Str. 6-17: Ārya (in den einleitenden Prosaworten vihi-siloga' genannt). Vom Weltschmerz, der Erkenntnis des ewigen Nacheinander und der Folgerung daraus, dem Auszug in die Heimatlosigkeit. -- (II.) Ein Mönch oder eine Noune, die sich vergeben, werden entsühnt durch die Buße, und zwar nur durch diese. Das Verhängen von Buße wird stattfinden bis auf Sirippabha zur Zeit des Königs Kakki. Dann wird es aufhören, weil keine Mönche mehr da sind. Buße kann nun in sehr vielen Fällen eintreten; zunächst einmal bei einem Verstoß gegen die Avassaga. Weil aber in deren gewissenhafter Beobachtung alles rechte Befolgen der Lehre beruht, so umschließt dieser erste Fall alle übrigen. Es werden nun kleinere und gröbere Verstöße gegen die Andacht im Heiligtum, die Beichte, die Regeln des Wohnens, der Ausrüstung und ihres Gebrauches, des Ausganges, des Unterrichts usw. in kurzen Sätzen, aber in großer Fülle angeführt und jedesmal die Strafe dafür mitgeteilt. Den Hinweis auf eine ausführlichere Be
1.
Ebenso Dasaveyaliya-Satta 9, 4.
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