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W.SCHUBRING:
Ereignisse zu, nach seinem Tode ein achtes (s. S. 71). Diesem haben nun Mönche und Laien ein prächtiges Heiligtum errichtet, dessen Dienst die dort Wohnenden so in Anspruch nimmt, daß die Pflege der Lehre selbst ganz zurücktritt. Diese Kultusknechte werden eines Tages von dem täclitigen Prediger Kuvalayappabha' aufgesucht. Sie nehmen ihn mit Achtung auf und laden ihn zum Bleiben im Heiligtun ein, was er aber als tadelnswert (sāvajja) entschieden ablehnt. Dafür erhält er den Beinamen sūvajuyariya, was ihm jedoch nichts ausmacht. Bald darauf entsteht bei den Mönchen, die sich jetzt mehr mit der Lehre befassen, Zweifel über einige Fragen. Sie holen Kuvalayappabba zurück, er bringt ihnen Klarheit und erläutert den Kanon. Es hatte aber vor den Augen der Mönche eine Frau sich voll Verehrung vor ihm geneigt und mit dem Haupt seinen Fuß berührt. Als er nun in der Unterweisung im 5. Kapitel des Mahanisiha steht(), kommt er an die Strophe (123), in der implicite gesagt wird, ein Arlat - hier augenscheinlich soviel wie ein Lehrer -- dürfe nicht dulden, daß ihn ein Weib aus irgend einem Grunde berühre (s. hierüber S. 61). Hier fürchtet er einen neuen Spitznamen (mudd'anka) zu bekommen, doch widersteht er der Versuchung, die Strophe zu übergehen oder anders zu verdejitlichen als der Sinn es verlangt. So sieht er sich dem auf Grund jenes Vorganges" dem Vorwurf ausgesetzt. Trotz angestrengten Nachdenkens, in dem ihn seine Zuhörer mit grobem Drängen stören, gelingt es ihm nicht, ein Argument (parihārnya) zu finden, das ihn rettet. Schließlich weiß er nichts anderes zu sagen, als daß der Kanon Regel und Ausnahme kenne und seine Verkündigung daher ohne Ausschließlichkeit sei (s. S. 63). Diese Behauptung, die den Mönchen freilich nach Wunsch ist, hat er mit langem Irren durch den Samsāra zu büßen. - VIII. Bei einigen seiner vielen Nachexistenzen wird noch verweilt. Die Tochter eines Purohita, die bei einem Gewürzkrämer in Stellung ist, hat in ihrer Schwangerschaft ein Gelüste nach Fleisch und Grütze und verschafft sich diese durch Verkauf von Wertsachen, die ihrem Herrn gehören. Dafür wird sie vom König, wie dies bei schwangeren Verbrecherinnen der Brauch, bis zu ihrer Entbindung
1 Auch er heißt, wie oben Aritthanemi, dankelhäutig (maruyaya-cchari).
9 Die Hände, von denen jene Strophe spricht (jatth ittht-kara-pharisam ... arahā vi karejja sayan) waren dabei gar nicht beteiligt, das bestätigen die Worte der Mönche selbst: tie ajjāe tujjham vandanagam daukāmãe pãe uttam'anyena putthe. Der Widerspruch stört in dessen den Erzähler nicht.
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