Book Title: Zur Deutung Von Nyayasutram I 1 5
Author(s): Gerhard Oberhammer
Publisher: Gerhard Oberhammer
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Page #1 -------------------------------------------------------------------------- ________________ ZUR DEUTUNG VON NYAYASUTRAM I, 1, 5 Von Gerhard Oberhammer Der alteste Beleg fur die Schlussfolgerungslehre des Nyaya ist Nyayasutram I, 1, 5: atha tatpurvakam trividham anumanam purvavac chesavat samanyato drstam ca, das von W. Ruben in folgender Ubersetzung geboten wird:,,Darauf folgt die auf der (Wahrnehmung) beruhende dreifache Folgerung, die dem Vorhergehenden, die dem Folgenden entsprechende und die auf Gemeinsamkeitsbeobachtung beruhende" 1. Die Deutung der Sutrenworte liegt jedoch im Dunkeln. Denn das Sutram enthalt im wesentlichen Termini technici, deren Definition nicht gegeben wird, und die altesten uberlieferten Deutungen dieser Termini weichen stark von einander ab. So begegnen die Begriffe purvavat, sesavat und samanyato drstam anumanam in einem Werk, das bisher nach den Nyayasutren als das alteste Zeugnis fur diese der Gliederung der Schlussfolgerung dienenden Begriffe gegolten hat, dem Sastitantram Vrsagana's 2, bereits in anderer Verwendung als im NS I, 1, 5. Bei Vrsagana ist namlich dem samanyato drstam anumanam ein visesato drstam anumanam gegenuber gestellt und das samanyato drstam anumanam seinerseits in ein purvavat und ein sesavad anumanam gegliedert 3. Auch Paksilasvamin, der alteste erhaltene Kommentator 1 Walter Ruben: Die Nyayasutra's (Abh. f. d. Kunde d. Morgenlandes Bd. 18 Nr. 2.) Leipzig 1928, p. 3. A. B. Dhruva: Trividham Anumanam or a Study in Nyayasutra I. 1. 5. Proceedings and Transactions of the 1st Oriental Conference. pp. 251-280, Poona 1922, bietet zur Deutung dieses Sutram infolge unzulanglicher Methodik nichts. 2 Vgl. E. Frauwallner: Zur Erkenntnislehre des klassischen SamkhyaSystems. WZKSO Bd. 2 (1958) pp. 84-139, Wien 1957. 3,,Die Schlussfolgerung ist von zweierlei Art, Sehen dem Besonderen nach (visesato drstam) und Sehen dem Gemeinsamen nach (samanyato drstam). Davon liegt Sehen dem Besonderen nach vor, wenn man Feuer und Rauch verbunden gesehen hat und nun immer wieder durch denselben Rauch dasselbe Feuer als vorhanden erkennt, Sehen dem Gemeinsamen nach liegt vor, wenn jemand einmal Rauch und Feuer verbunden gesehen hat und nun in spaterer Zeit durch das Sehen des blossen Rauches Feuer im allgemeinen erschliesst. Auch diese (Art der) Schlussfolgerung, das Sehen dem Gemeinsamen nach, ist zweifach, (Schlussfolgerung) mit Fruherem 66 Page #2 -------------------------------------------------------------------------- ________________ der Nyayasutren, kennt die eigentliche Bedeutung dieser Termini nicht mehr, denn er bietet zwei stark von einander abweichende Deutungen der Einteilung der Schlussfolgerung, von denen keine die ursprungliche sein kann 4. Die einzige Stelle, an der eine Deutung von NS I, 1, 5 einsetzen kann und die bisher zu diesem Zwecke nicht verwendet wurde, obwohl sie z. B. W. Ruben bekannt war 5, ist ein Abschnitt der Carakasamhita. Dort wird eine Lehre der Schlussfolgerung referiert und erlautert, die mit jener der Nyayasutren identisch sein muss: pratyaksapurvam trividham trikalam canumiyate | vahnir nigudho dhumena, maithunam garbhadarsanat || evam vyavasyanty atitam bijat phalam anagatam | drstva bijat phalam jatam ihaiva sadrsam buddhah || (purvavat) und mit Restlichem (sesavat). Davon liegt (Schlussfolgerung) mit Fruherem vor, wenn man Ursachen vollzahlig gesehen hat und daraus das bevorstehende Eintreten der Wirkung erkennt (Schlussfolgerung) mit Restlichem liegt vor, wenn man das Eintreten einer Wirkung sieht und daraus erkennt, dass die Ursache vorhanden war Davon ist die Schlussfolgerung mit Fruherem fehlerhaft (vyabhicari). Die Schlussfolgerung mit Restlichem, wenn sie wohl uberlegt ist, ist nicht fehlerhaft." Zitat nach E. Frauwallner a. a. O. p. 128. 4 ,,[Schlussfolgerung] mit Fruherem (purvavat) ist jene, bei der durch eine Ursache eine Wirkung erschlossen wird... [Schlussfolgerung] mit Spaterem (sesavat) ist jene, bei der durch eine Wirkung eine Ursache erschlossen wird... Gemeinsamen nach erkannt [ist eine Schlussfolgerung wie z. B.]: Die Beobachtung eines hier Gesehenen an einem anderen Ort setzt [dessen] Bewegung voraus; ebenso [die Beobachtung] der Sonne, daher gibt es eine Bewegung der. Sonne, auch wenn diese nicht wahrnehmbar ist. - Oder [Schlussfolgerung] mit Fruherem ist dort gegeben, wo im Falle zweier wahrgenommener Dinge infolge des Sehens eines davon das andere, das sinnlich nicht [mehr] wahrgenommen wird, wie fruher erschlossen wird... [Schlussfolgerung] mit Spaterem [bedeutet] Ausschliessung (parisesah) ... dem Gemeinsamen nach erkannt [ist eine Schlussfolgerung] dort, wo im Falle einer nicht wahrnehmbaren Verbindung von Merkmal und Merkmaltrager (lingalinginoh) infolge einer Gemeinsamkeit des Merkmals mit irgend etwas der nicht wahrnehmbare Merkmaltrager erschlossen wird...". NBh. (Poona Oriental Series Nr. 58, Poona 1939) p. 18. - Vgl. dazu W. Ruben a. a. O. Anm. 127 u. G. Oberhammer: Ein Beitrag zu den Vada-Traditionen Indiens, WZKSO Bd. 7 (1963) p. 97 ff. 5 W. Ruben a. a. O. p. XVI. 6 ,,Und unter Voraussetzung der Wahrnehmung wird dreifach, den drei 5* 67 Page #3 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Die Ubereinstimmung der hier erorterten Lehre - einschliesslich der Terminologie - mit jener von NS I, 1, 5 ist zu gross, als dass sie zufallig sein konnte. Merkwurdig ist allerdings, dass die hier gebotenen Beispiele keinen anderen Schluss zulassen, als dass das trividham im Sinne von trikalam aufzufassen ist, d. h. dass die Schlussfolgerung dreifach ist, je nachdem Gegenwartiges, Vergangenes oder Zukunftiges erschlossen wird. Lasst sich dies auch fur die Auffassung der Nyayasutren zeigen? NS II, 1, 38 enthalt einen Einwand gegen die Schlussfolgerungslehre des Nyaya, aus dem sich eine Antwort auf diese Frage ableiten lasst: ,,rodhopaghatasadesyebhyo vyabhicarad anumanam apramanam" 7. Es besteht kein Grund Paksilasvamins Erlauterung der hier angedeuteten Schlussfolgerungen, gegen die der Einwand gerichtet ist, anzuzweifeln, zumal diese mit der von ihm selbst gegebenen Deutung von NS I, 1, 5 in gewissem Widerspruch stehen. Somit richtet sich der Vorwurf des Fehlgehens (vyabhicarah) gegen den Schluss ,,es hat geregnet, weil der Fluss geschwollen ist", ,,es wird regnen, weil die Ameisen zu ihren Eiern laufen" 10 und ,,in dem Gebusch befindet sich ein Pfau, weil man seinen Schrei hort" 11. Wenn nun die Einwande von NS II, 1, 38 einen Sinn haben sollen, dann mussen die beanstandeten Schlussbeispiele die Schlusslehre des Nyaya exemplifizieren, d. h. es muss sich tatsachlich um Beispiele fur das trividham anumanam handeln. Somit ergibt sich, dass der Schluss ,,es hat geregnet, weil der Fluss geschwollen ist" offenbar ein Beispiel eines purvavad anumanam ist, der Schluss ,,es wird regnen, weil die Ameisen zu ihren Eiern laufen" ein Beispiel eines sesavad anumanam, Zeiten gemass geschlossen. [Zum Beispiel wird] ein verborgenes Feuer durch den Rauch [erschlossen); ebenso stellen Kundige eine vergangene Paarung auf Grund der Beobachtung der Leibesfrucht fest, [oder erschliessen) in ahnlicher Weise die zukunftige Frucht auf Grund des Samens auch hier, [wenn sie einmal] gesehen haben, dass die Frucht aus dem Samen entstanden ist." Caraka Su. sth. 11, 21-22. ?,,Die Schlussfolgerung ist kein Mittel richtiger Erkenntnis, weil ein Fehlgehen wegen (der Moglichkeit eines] Aufstauens, einer Beschadigung und einer Ahnlichkeit gegeben ist." 8 Nbh. p. 106, 13-107, 3. Der Fluss konnte auch nur gestaut sein. 10 Der Ameisenhaufen konnte auch nur beschadigt worden sein. 11 Dieser Schrei konnte auch nur eine Nachahmung durch einen Menschen sein. 68 Page #4 -------------------------------------------------------------------------- ________________ und der Schluss,,im Gebusch befindet sich ein Pfau, weil man seinen Schrei hort" ein Beispiel eines samanyato drstam anumanam. Das Erstaunliche ist nun, dass das Beispiel des desavad anumanam auf keinen Fall ein Schluss von der Wirkung auf die Ursache sein kann, wie Paksilasvamin es in seiner ersten Deutung glauben machen mochte, und dass auch das samanyato drstam anumanam nicht mit dem von ihm erwahnten Beispiele der erschlossenen Sonnenbewegung ubereinstimmt. Uberhaupt ist nicht ersichtlich, worin sich dieses samanyato drstam anumanam von den anderen Schlussfolgerungen unterscheiden sollte. In ihrer Struktur als Analogieschlusse unterscheiden sich namlich die aus NS II, 1, 38 erschlossenen Beispiele uberhaupt nicht. Worin sie sich unterscheiden, ist lediglich der zeitliche Charakter des jeweilig zu Erschliessenden. Daraus folgt, dass auch NS I, 1, 5 nicht drei formal verschiedene Arten der Schlussfolgerung unterscheidet, sondern nur den einen Analogieschluss, der nach dem Zeitcharakter des zu Erschliessenden in drei Zeiten (trikalam) vollzogen werden kann 12. Damit ist es gerechtfertigt, das trividham von NS I, 1, 5 mit Caraka und gegen Paksilasvamin im Sinne von trikalam aufzufassen. Dadurch wird nicht nur die Schwierigkeit vermieden, wie das samanyato drstam anumanam bei Annahme von drei verschiedenen Arten der Schlussfolgerung noch in einem besonderen, zusatzlichen Sinne als Analogieschluss zu verstehen sei, wie es Paksilasvamins Deutung zu fordern scheint, da es sich doch offenbar auch bei den anderen beiden Arten um Analogieschlusse handeln wurde. Es wird daruber hinaus auch noch eine bessere Beurteilung des Abschnittes NS I, 1, 39-44 erreicht, wo im unmittelbaren Anschluss an den oben besprochenen Einwand (NS, II, 1, 38) die Frage der drei Zeiten diskutiert und gegen einen Gegner 12 Diese Auffassung lasst sich durch einen weiteren Umstand bekraftigen. In N S II, 2, 2 werden Nichtsein (abhavah), Ursprung (sambhavah) und Implikation (arthapattih) als selbstandige Erkenntnismittel abgelehnt und der Schlussfolgerung (anumanam) untergeordnet, ohne dass deutlich ware, um welche der drei,,Arten" der Schlussfolgerung es sich handelt. Dieses Vorgehen, eine kaum zulassige Ungenauigkeit, falls es sich bei dem trividham anumanam von NS I, 1, 5 tatsachlich um verschiedene Arten der Schlussfolgerung handeln sollte, wird vollig verstandlich, wenn es sich formal nur um eine einzige Art der Schlussfolgerung handelt, wie oben angenommen wurde. 69 Page #5 -------------------------------------------------------------------------- ________________ verteidigt wird. Nach dem bisher Gesagten kann es sich daher nicht wie W. Ruben 13 glaubte um einen Exkurs handeln, sondern um einen an richtiger Stelle vorgebrachten Einwand, der durch die Erorterung der als ,,dreizeitig" gelehrten Schlussfolgerung veranlasst ist. Schliesslich findet sich ein Nachhall dieser Schlussfolgerungslehre auch noch bei Paksilasvamin selbst, der zwar die Dreiteilung der Schlussfolgerung, wie sie NSI, 1, 5 lehrt, nicht mehr vertritt, sie vielleicht auch nicht mehr kannte, aber am Ende des Kommentars zu diesem Sutram bemerkt, dass die Schlussfolgerung zum Unterschied von der Wahrnehmung in allen drei Zeiten vollzogen werden kann 14. Offenbar war es in der Schule Paksilasvamins ublich, diese Frage in Verbindung mit der Schlussfolgerung zu behandeln, auch dann noch, als man das Sutram in einem weit fortschrittlicheren Sinne interpretierte. Der Terminus purvavad anumanam hatte in den Nyayasutren also offensichtlich eine Schlussfolgerung bezeichnet, die als zu Erschliessendes ein Fruheres hat (purvavat), wahrend der Terminus sesavad anumanam eine Schlussfolgerung bezeichnete, die als zu Erschliessendes ein Spateres hat (sesavat). Warum wird aber die dritte Schlussfolgerung, die nach allem als zu Erschliessendes ein Gegenwartiges hat, in einer Weise bezeichnet, die von jener der beiden anderen Falle verschieden ist? Ein Vergleich von NS I, 1, 5 mit dem erwahnten Abschnitt bei Caraka macht einen merkwurdigen Umstand sichtbar, der eine Antwort auf diese Frage zu geben scheint. Wahrend NS I, 1, 5 mit dem Ausdruck samanyato drstam die Schlussfolgerung hinsichtlich eines Gegenwartigen bezeichnet, wird bei Caraka der Ausdruck sadrsam, der bei ihm offenbar dem Terminus samanyatah entspricht, in Zusammenhang mit einer anderen Schlussfolgerung, namlich jener deren zu Erschliessendes ein Spateres ist, erwahnt. Damit drangt sich der Gedanke auf, der Ausdruck samanyato drstam bezeichne primar gar nicht die dritte Moglichkeit einer Schluss 13 W. Ruben a. a. O. p. 31. 14 ,,Die Wahrnehmung hat Seiendes zum Gegenstand, die Schlussfolgerung hingegen Seiendes und Nichtseiendes. - Wieso? - Weil sie die drei Zeiten erfasst. Durch die Schlussfolgerung werden Dinge erkannt, die mit den drei Zeiten verbunden sind; es wird namlich geschlossen 'es wird sein', 'es ist' und 'es war'. Das Vergangene und Zukunftige furwahr ist Nichtseiendes." NBh. p. 19, 5-7. 70 Page #6 -------------------------------------------------------------------------- ________________ folgerung, namlich die Schlussfolgerung hinsichtlich eines Gegenwartigen, sondern versuche primar die Struktur der Schlussfolgerung als solche zu definieren. Der Ausdruck samanyato drstam liesse sich daher auf jede Schlussfolgerung anwenden, da jede Schlussfolgerung fur die Nyayasutren,,Gemeinsamem nach erkannt" (samanyato drstam) ist, sofern es sich eben um Analogieschlusse handelt. Eine Erklarung allerdings, warum NS I, 1, 5 den zeitlichen Aspekt der Schlussfolgerung in zwei Fallen ausdrucklich erwahnt, ihn im dritten Falle aber durch die Erwahnung der formalen Struktur der Schlussfolgerung ersetzt, ist nicht mit Sicherheit zu geben. Man ware geneigt, dies auf das Bestreben nach moglichster Kurze des Ausdrucks zuruckzufuhren. Offenbar hatte der Sutrenautor geglaubt, am ehesten im Falle einer fur die Gegenwart zu vollziehenden Schlussfolgerung auf die Erwahnung des zeitlichen Charakters verzichten zu konnen. Er gab daher nur im Falle einer auf Vergangenes bzw. Zukunftiges gerichteten Schlussfolgerung einen diesbezuglichen Hinweis und liess an Stelle des Hinweises auf die sich von selbst als dritte Moglichkeit ergebende Gegenwart die allgemeine Definition der Struktur einer Schlussfolgerung treten. NS I, 1, 5 ware demnach folgendermassen wiederzugeben:,,Nunmehr die darauf (= Wahrnehmung) beruhende dreifache Schlussfolgerung, die Fruheres [zum Gegenstand] hat [oder] Spateres [zum Gegenstand] hat [oder einfachhin] dem Gemeinsamen nach erkannt ist." Abschliessend sei noch darauf verwiesen, dass sich bei Annahme dieser Deutung die historische Kontinuitat, welche die Gliederung der Schlussfolgerung von NS I, 1, 5 mit jener verbindet, die Vrsagana in seinem . Sastitantram bietet, am deutlichsten offenbart. Wie eingangs erwahnt, gliedert Vrsagana die Schlussfolgerung in ein visesato drstam und ein samanyato drstam anumanam. Wenn die Nyayasutren, wie es oben angefuhrt wurde, tatsachlich das Prinzip jeder Schlussfolgerung in der Analogie gesehen haben, dann ist die Gliederung Vrsagana's nicht nur eine unbedeutende Erganzung des Systems, indem einem samanyato drstam anumanam der Vollstandigkeit halber ein visesato drstam gegenubergestellt worden ware, sondern eine systematische Weiterentwicklung. Vrsagana hatte dann namlich entdeckt, dass es nicht nur Analogieschlusse gibt, sondern dass im Falle der Erkenntnis einer Besonderheit auch auf 71 Page #7 -------------------------------------------------------------------------- ________________ Grund dieser konkreten Besonderheit geschlossen werden kann. Wenn Vrsagana weiters das samanyato dTstam anumanam in ein purvavat und ein sesavad anumanam gegliedert hat, so ist dies nur eine folgerichtige Auslegung, der aus den Nyayasutren ubernommenen Terminologie und Gliederung. Denn bereits in den Nyayasutren waren das purvavat und sesavad anumanam Untergliederungen des sananyato drstam anumanam. Da aber Vrsagana die zeitliche Gliederung der Schlussfolgerung durch die Gliederung gemass einer ontologischen Beziehung ersetzte, war es nur konsequent, wenn er die dritte Gruppe, namlich jene Schlussfolgerung, die Gegenwartiges zu erschliessen hat, nicht mehr erwahnte. War doch fur Vrsagana das purvavad anumanam zum Schluss von der Ursache auf die Wirkung und das gesavad anumanam zum Schluss von der Wirkung auf die Ursache geworden, der zeitliche Aspekt war geschwunden und damit die Notwendigkeit einer dritten Unterart des samanyato drstam anumanam Vrsagana's.