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ZUR DEUTUNG VON NYAYASŪTRAM I, 1, 5 Von Gerhard Oberhammer
Der älteste Beleg für die Schlußfolgerungslehre des Nyaya ist Nyāyasūtram I, 1, 5: atha tatpūrvakam trividham anumānam pūrvavac cheṣavat sāmānyato dṛṣṭam ca, das von W. Ruben in folgender Übersetzung geboten wird:,,Darauf folgt die auf der (Wahrnehmung) beruhende dreifache Folgerung, die dem Vorhergehenden, die dem Folgenden entsprechende und die auf Gemeinsamkeitsbeobachtung beruhende" 1. Die Deutung der Sütrenworte liegt jedoch im Dunkeln. Denn das Sūtram enthält im wesentlichen Termini technici, deren Definition nicht gegeben wird, und die ältesten überlieferten Deutungen dieser Termini weichen stark von einander ab.
So begegnen die Begriffe purvavat, seṣavat und sāmānyato dṛṣṭam anumānam in einem Werk, das bisher nach den Nyāyasūtren als das älteste Zeugnis für diese der Gliederung der Schlußfolgerung dienenden Begriffe gegolten hat, dem Şaṣṭitantram Vṛṣagana's 2, bereits in anderer Verwendung als im NS I, 1, 5. Bei Vṛṣagana ist nämlich dem sāmānyato dṛṣṭam anumānam ein viseṣato dṛṣṭam anumanam gegenüber gestellt und das sāmānyato dṛṣṭam anumānam seinerseits in ein purvavat und ein seṣavad anumānam gegliedert 3. Auch Pakṣilasvamin, der älteste erhaltene Kommentator
1 Walter Ruben: Die Nyāyasūtra's (Abh. f. d. Kunde d. Morgenlandes Bd. 18 Nr. 2.) Leipzig 1928, p. 3. A. B. Dhruva: Trividham Anumānam or a Study in Nyayasutra I. 1. 5. Proceedings and Transactions of the 1st Oriental Conference. pp. 251-280, Poona 1922, bietet zur Deutung dieses Sūtram infolge unzulänglicher Methodik nichts.
2 Vgl. E. Frauwallner: Zur Erkenntnislehre des klassischen SāmkhyaSystems. WZKSO Bd. 2 (1958) pp. 84-139, Wien 1957.
3,,Die Schlußfolgerung ist von zweierlei Art, Sehen dem Besonderen nach (visesato dṛṣṭam) und Sehen dem Gemeinsamen nach (sāmānyato drṣṭam). Davon liegt Sehen dem Besonderen nach vor, wenn man Feuer und Rauch verbunden gesehen hat und nun immer wieder durch denselben Rauch dasselbe Feuer als vorhanden erkennt, Sehen dem Gemeinsamen nach liegt vor, wenn jemand einmal Rauch und Feuer verbunden gesehen hat und nun in späterer Zeit durch das Sehen des bloßen Rauches Feuer im allgemeinen erschließt. Auch diese (Art der) Schlußfolgerung, das Sehen dem Gemeinsamen nach, ist zweifach, (Schlußfolgerung) mit Früherem
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der Nyāyasūtren, kennt die eigentliche Bedeutung dieser Termini nicht mehr, denn er bietet zwei stark von einander abweichende Deutungen der Einteilung der Schlußfolgerung, von denen keine die ursprüngliche sein kann 4.
Die einzige Stelle, an der eine Deutung von NS I, 1, 5 einsetzen kann und die bisher zu diesem Zwecke nicht verwendet wurde, obwohl sie z. B. W. Ruben bekannt war 5, ist ein Abschnitt der Carakasamhita. Dort wird eine Lehre der Schlußfolgerung referiert und erläutert, die mit jener der Nyāyasūtren identisch sein muß:
pratyakṣapurvam trividham trikālam cānumīyate |
vahnir nigūḍho dhūmena, maithunam garbhadarśanāt || evam vyavasyanty atītam bījāt phalam anāgatam | dṛṣṭvā bījāt phalam jātam ihaiva sadṛśam buddhāḥ ||
(purvavat) und mit Restlichem (seṣavat). Davon liegt (Schlußfolgerung) mit Früherem vor, wenn man Ursachen vollzählig gesehen hat und daraus das bevorstehende Eintreten der Wirkung erkennt (Schlußfolgerung) mit Restlichem liegt vor, wenn man das Eintreten einer Wirkung sieht und daraus erkennt, daß die Ursache vorhanden war Davon ist die Schlußfolgerung mit Früherem fehlerhaft (vyabhicāri). Die Schlußfolgerung mit Restlichem, wenn sie wohl überlegt ist, ist nicht fehlerhaft." Zitat nach E. Frauwallner a. a. O. p. 128.
4 ,,[Schlußfolgerung] mit Früherem (purvavat) ist jene, bei der durch eine Ursache eine Wirkung erschlossen wird... [Schlußfolgerung] mit Späterem (seṣavat) ist jene, bei der durch eine Wirkung eine Ursache erschlossen wird... Gemeinsamen nach erkannt [ist eine Schlußfolgerung wie z. B.]: Die Beobachtung eines hier Gesehenen an einem anderen Ort setzt [dessen] Bewegung voraus; ebenso [die Beobachtung] der Sonne, daher gibt es eine Bewegung der. Sonne, auch wenn diese nicht wahrnehmbar ist. - Oder [Schlußfolgerung] mit Früherem ist dort gegeben, wo im Falle zweier wahrgenommener Dinge infolge des Sehens eines davon das andere, das sinnlich nicht [mehr] wahrgenommen wird, wie früher erschlossen wird... [Schlußfolgerung] mit Späterem [bedeutet] Ausschließung (pariseṣaḥ) ... dem Gemeinsamen nach erkannt [ist eine Schlußfolgerung] dort, wo im Falle einer nicht wahrnehmbaren Verbindung von Merkmal und Merkmalträger (lingalinginoḥ) infolge einer Gemeinsamkeit des Merkmals mit irgend etwas der nicht wahrnehmbare Merkmalträger erschlossen wird...". NBh. (Poona Oriental Series Nr. 58, Poona 1939) p. 18. - Vgl. dazu W. Ruben a. a. O. Anm. 127 u. G. Oberhammer: Ein Beitrag zu den Vada-Traditionen Indiens, WZKSO Bd. 7 (1963) p. 97 ff.
5 W. Ruben a. a. O. p. XVI.
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,,Und unter Voraussetzung der Wahrnehmung wird dreifach, den drei
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Die Übereinstimmung der hier erörterten Lehre – einschließlich der Terminologie - mit jener von NS I, 1, 5 ist zu groß, als daß sie zufällig sein könnte. Merkwürdig ist allerdings, daß die hier gebotenen Beispiele keinen anderen Schluß zulassen, als daß das trividham im Sinne von trikālam aufzufassen ist, d. h. daß die Schlußfolgerung dreifach ist, je nachdem Gegenwärtiges, Vergangenes oder Zukünftiges erschlossen wird. Läßt sich dies auch für die Auffassung der Nyāyasūtren zeigen?
NS II, 1, 38 enthält einen Einwand gegen die Schlußfolgerungslehre des Nyāya, aus dem sich eine Antwort auf diese Frage ableiten läßt: „rodhopaghātasādęśyebhyo vyabhicārād anumānam apramānam“ 7. Es besteht kein Grund Pakşilasvāmins Erläuterung der hier angedeuteten Schlußfolgerungen, gegen die der Einwand gerichtet ist, anzuzweifeln, zumal diese mit der von ihm selbst gegebenen Deutung von NS I, 1, 5 in gewissem Widerspruch stehen. Somit richtet sich der Vorwurf des Fehlgehens (vyabhicāraḥ) gegen den Schluß „es hat geregnet, weil der Fluß geschwollen ist“, „es wird regnen, weil die Ameisen zu ihren Eiern laufen“ 10 und ,,in dem Gebüsch befindet sich ein Pfau, weil man seinen Schrei hört“ 11. Wenn nun die Einwände von NS II, 1, 38 einen Sinn haben sollen, dann müssen die beanstandeten Schlußbeispiele die Schlußlehre des Nyāya exemplifizieren, d. h. es muß sich tatsächlich um Beispiele für das trividham anumānam handeln. Somit ergibt sich, daß der Schluß ,,es hat geregnet, weil der Fluß geschwollen ist“ offenbar ein Beispiel eines pūrvavad anumānam ist, der Schluß ,,es wird regnen, weil die Ameisen zu ihren Eiern laufen" ein Beispiel eines sesavad anumānam, Zeiten gemäß geschlossen. [Zum Beispiel wird] ein verborgenes Feuer durch den Rauch [erschlossen); ebenso stellen Kundige eine vergangene Paarung auf Grund der Beobachtung der Leibesfrucht fest, [oder erschließen) in ähnlicher Weise die zukünftige Frucht auf Grund des Samens auch hier, [wenn sie einmal] gesehen haben, daß die Frucht aus dem Samen entstanden ist." Caraka Sū. sth. 11, 21-22.
?,,Die Schlußfolgerung ist kein Mittel richtiger Erkenntnis, weil ein Fehlgehen wegen (der Möglichkeit eines] Aufstauens, einer Beschädigung und einer Ähnlichkeit gegeben ist.“
8 Nbh. p. 106, 13-107, 3.
Der Fluß könnte auch nur gestaut sein. 10 Der Ameisenhaufen könnte auch nur beschädigt worden sein.
11 Dieser Schrei könnte auch nur eine Nachahmung durch einen Menschen sein.
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und der Schluß,,im Gebüsch befindet sich ein Pfau, weil man seinen Schrei hört" ein Beispiel eines sāmānyato dṛṣṭam anumanam. Das Erstaunliche ist nun, daß das Beispiel des desavad anumanam auf keinen Fall ein Schluß von der Wirkung auf die Ursache sein kann, wie Paksilasvamin es in seiner ersten Deutung glauben machen möchte, und daß auch das sāmānyato dṛṣṭam anumanam nicht mit dem von ihm erwähnten Beispiele der erschlossenen Sonnenbewegung übereinstimmt. Überhaupt ist nicht ersichtlich, worin sich dieses sāmānyato dṛṣṭam anumānam von den anderen Schlußfolgerungen unterscheiden sollte. In ihrer Struktur als Analogieschlüsse unterscheiden sich nämlich die aus NS II, 1, 38 erschlossenen Beispiele überhaupt nicht. Worin sie sich unterscheiden, ist lediglich der zeitliche Charakter des jeweilig zu Erschließenden. Daraus folgt, daß auch NS I, 1, 5 nicht drei formal verschiedene Arten der Schlußfolgerung unterscheidet, sondern nur den einen Analogieschluß, der nach dem Zeitcharakter des zu Erschließenden in drei Zeiten (trikālam) vollzogen werden kann 12.
Damit ist es gerechtfertigt, das trividham von NS I, 1, 5 mit Caraka und gegen Pakṣilasvāmin im Sinne von trikalam aufzufassen. Dadurch wird nicht nur die Schwierigkeit vermieden, wie das sāmānyato dṛṣṭam anumanam bei Annahme von drei verschiedenen Arten der Schlußfolgerung noch in einem besonderen, zusätzlichen Sinne als Analogieschluß zu verstehen sei, wie es Pakṣilasvamins Deutung zu fordern scheint, da es sich doch offenbar auch bei den anderen beiden Arten um Analogieschlüsse handeln würde. Es wird darüber hinaus auch noch eine bessere Beurteilung des Abschnittes NS I, 1, 39-44 erreicht, wo im unmittelbaren Anschluß an den oben besprochenen Einwand (NS, II, 1, 38) die Frage der drei Zeiten diskutiert und gegen einen Gegner
12 Diese Auffassung läßt sich durch einen weiteren Umstand bekräftigen. In N S II, 2, 2 werden Nichtsein (abhavaḥ), Ursprung (sambhavaḥ) und Implikation (arthapattiḥ) als selbständige Erkenntnismittel abgelehnt und der Schlußfolgerung (anumanam) untergeordnet, ohne daß deutlich wäre, um welche der drei,,Arten" der Schlußfolgerung es sich handelt. Dieses Vorgehen, eine kaum zulässige Ungenauigkeit, falls es sich bei dem trividham anumanam von NS I, 1, 5 tatsächlich um verschiedene Arten der Schlußfolgerung handeln sollte, wird völlig verständlich, wenn es sich formal nur um eine einzige Art der Schlußfolgerung handelt, wie oben angenommen wurde.
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verteidigt wird. Nach dem bisher Gesagten kann es sich daher nicht wie W. Ruben 13 glaubte um einen Exkurs handeln, sondern um einen an richtiger Stelle vorgebrachten Einwand, der durch die Erörterung der als ,,dreizeitig“ gelehrten Schlußfolgerung veranlaßt ist. Schließlich findet sich ein Nachhall dieser Schlußfolgerungslehre auch noch bei Pakşilasvāmin selbst, der zwar die Dreiteilung der Schlußfolgerung, wie sie NSI, 1, 5 lehrt, nicht mehr vertritt, sie vielleicht auch nicht mehr kannte, aber am Ende des Kommentars zu diesem Sūtram bemerkt, daß die Schlußfolgerung zum Unterschied von der Wahrnehmung in allen drei Zeiten vollzogen werden kann 14. Offenbar war es in der Schule Paksilasvāmins üblich, diese Frage in Verbindung mit der Schlußfolgerung zu behandeln, auch dann noch, als man das Sūtram in einem weit fortschrittlicheren Sinne interpretierte.
Der Terminus pūrvavad anumānam hatte in den Nyāyasūtren also offensichtlich eine Schlußfolgerung bezeichnet, die als zu Erschließendes ein Früheres hat (pūrvavat), während der Terminus sesavad anumānam eine Schlußfolgerung bezeichnete, die als zu Erschließendes ein Späteres hat (sesavat). Warum wird aber die dritte Schlußfolgerung, die nach allem als zu Erschließendes ein Gegenwärtiges hat, in einer Weise bezeichnet, die von jener der beiden anderen Fälle verschieden ist?
Ein Vergleich von NS I, 1, 5 mit dem erwähnten Abschnitt bei Caraka macht einen merkwürdigen Umstand sichtbar, der eine Antwort auf diese Frage zu geben scheint. Während NS I, 1, 5 mit dem Ausdruck sāmānyato drstam die Schlußfolgerung hinsichtlich eines Gegenwärtigen bezeichnet, wird bei Caraka der Ausdruck sadrśam, der bei ihm offenbar dem Terminus sāmānyataḥ entspricht, in Zusammenhang mit einer anderen Schlußfolgerung, nämlich jener deren zu Erschließendes ein Späteres ist, erwähnt. Damit drängt sich der Gedanke auf, der Ausdruck sāmānyato drstam bezeichne primär gar nicht die dritte Möglichkeit einer Schluß
13 W. Ruben a. a. O. p. 31.
14 „Die Wahrnehmung hat Seiendes zum Gegenstand, die Schlußfolgerung hingegen Seiendes und Nichtseiendes. – Wieso? – Weil sie die drei Zeiten erfaßt. Durch die Schlußfolgerung werden Dinge erkannt, die mit den drei Zeiten verbunden sind; es wird nämlich geschlossen 'es wird sein', 'es ist' und 'es war'. Das Vergangene und Zukünftige fürwahr ist Nichtseiendes." NBh. p. 19, 5-7.
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folgerung, nämlich die Schlußfolgerung hinsichtlich eines Gegenwärtigen, sondern versuche primär die Struktur der Schlußfolgerung als solche zu definieren. Der Ausdruck sāmānyato dṛṣṭam ließe sich daher auf jede Schlußfolgerung anwenden, da jede Schlußfolgerung für die Nyayasutren,,Gemeinsamem nach erkannt" (sāmānyato dṛṣṭam) ist, sofern es sich eben um Analogieschlüsse handelt.
Eine Erklärung allerdings, warum NS I, 1, 5 den zeitlichen Aspekt der Schlußfolgerung in zwei Fällen ausdrücklich erwähnt, ihn im dritten Falle aber durch die Erwähnung der formalen Struktur der Schlußfolgerung ersetzt, ist nicht mit Sicherheit zu geben. Man wäre geneigt, dies auf das Bestreben nach möglichster Kürze des Ausdrucks zurückzuführen. Offenbar hatte der Sütrenautor geglaubt, am ehesten im Falle einer für die Gegenwart zu vollziehenden Schlußfolgerung auf die Erwähnung des zeitlichen Charakters verzichten zu können. Er gab daher nur im Falle einer auf Vergangenes bzw. Zukünftiges gerichteten Schlußfolgerung einen diesbezüglichen Hinweis und ließ an Stelle des Hinweises auf die sich von selbst als dritte Möglichkeit ergebende Gegenwart die allgemeine Definition der Struktur einer Schlußfolgerung treten. NS I, 1, 5 wäre demnach folgendermaßen wiederzugeben:,,Nunmehr die darauf (= Wahrnehmung) beruhende dreifache Schlußfolgerung, die Früheres [zum Gegenstand] hat [oder] Späteres [zum Gegenstand] hat [oder einfachhin] dem Gemeinsamen nach erkannt ist."
Abschließend sei noch darauf verwiesen, daß sich bei Annahme dieser Deutung die historische Kontinuität, welche die Gliederung der Schlußfolgerung von NS I, 1, 5 mit jener verbindet, die Vrṣagana in seinem . Şaşṭitantram bietet, am deutlichsten offenbart. Wie eingangs erwähnt, gliedert Vrsagana die Schlußfolgerung in ein visesato dṛṣṭam und ein sāmānyato dṛṣṭam anumanam. Wenn die Nyāyasūtren, wie es oben angeführt wurde, tatsächlich das Prinzip jeder Schlußfolgerung in der Analogie gesehen haben, dann ist die Gliederung Vṛsagana's nicht nur eine unbedeutende Ergänzung des Systems, indem einem sāmānyato dṛṣṭam anumānam der Vollständigkeit halber ein visesato dṛṣṭam gegenübergestellt worden wäre, sondern eine systematische Weiterentwicklung. Vṛṣagana hätte dann nämlich entdeckt, daß es nicht nur Analogieschlüsse gibt, sondern daß im Falle der Erkenntnis einer Besonderheit auch auf
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________________ Grund dieser konkreten Besonderheit geschlossen werden kann. Wenn Vrsagana weiters das samanyato dTstam anumanam in ein purvavat und ein sesavad anumanam gegliedert hat, so ist dies nur eine folgerichtige Auslegung, der aus den Nyayasutren ubernommenen Terminologie und Gliederung. Denn bereits in den Nyayasutren waren das purvavat und sesavad anumanam Untergliederungen des sananyato drstam anumanam. Da aber Vrsagana die zeitliche Gliederung der Schlussfolgerung durch die Gliederung gemass einer ontologischen Beziehung ersetzte, war es nur konsequent, wenn er die dritte Gruppe, namlich jene Schlussfolgerung, die Gegenwartiges zu erschliessen hat, nicht mehr erwahnte. War doch fur Vrsagana das purvavad anumanam zum Schluss von der Ursache auf die Wirkung und das gesavad anumanam zum Schluss von der Wirkung auf die Ursache geworden, der zeitliche Aspekt war geschwunden und damit die Notwendigkeit einer dritten Unterart des samanyato drstam anumanam Vrsagana's.